PigRace hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:Also letztlich so wie jeder andere schwere und leichte Sünder, von dem ja auch "nur" gefordert ist, den Willen zur Umkehr zu haben, nicht zwingend die Fähigkeit dazu. Sünde bleibt trotzdem Sünde, aber das "zerknirschte und zerschlagene Herz" (Ps. 50) wird Gott nicht verschmähen.
Klar, aber
jeder schwere Sünder darf die hl. Kommunion nicht empfangen.
Wenn ihm die Sünde subjektiv auch als schwer schuldhaft anzurechnen ist, ja. Ob das so ist, kann nur
der Beichtvater beurteilen - und der
kann auch einem die Kommunion erlauben, der objektiv schwer sündigt. Und das ist beileibe keine modernistische Erfindung, das war schon immer so.
(Hervorhebung/Unterstreichung von mir)
Hallo taddeo,
Du sagst das, als wäre das die größte Selbstverständlichkeit der Welt. Doch wundert es mich, daß dieses Argument in der ganzen Debatte nie so fällt.
Hast Du denn "mehr" dazu?
Vielen Dank Dir hierfür!
PigRace
Das ergibt sich logisch aus der Natur der Sache, bzw. aus der offiziellen Definition der "schweren Sünde": "Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird" (KKK 1857). Objektiv (also von außen) zu beurteilen ist nur die schwerwiegende Materie. In der Beichte zu prüfen ist, ob auch volles Bewußtsein und bedachte Zustimmung vorliegen, denn wenn auch nur EINES dieser Kriterien fehlt, liegt keine schwere Sünde vor.
Nun ist es gerade bei Sünden im Bereich des Sexuallebens so, daß sie zwar einerseits (fast) alle von der Kirche als "schwerwiegende Materie" eingestuft werden. Außer dem einvernehmlichen vaginalen Geschlechtsverkehr mit dem eigenen Ehepartner ist eigentlich fast alles andere an Sex eine schwere Sünde. Aber gleichzeitig ist hier auch durch vielerlei Einflüsse die "bedachte Zustimmung" oft nicht gegeben: durch psychische Traumatisierungen, durch suchtähnliche Gewohnheiten etc. Und man muß auch ehrlicherweise sagen, daß heutzutage - durch jahrzehntelange kirchliche Lehrverweigerung und gesellschaftliche "Umerziehung" bei sehr vielen Menschen auch kein volles Bewußtsein mehr vorhanden ist, daß bestimmte Handlungen schwer sündhaft sind. Diese beiden Faktoren kann man aber nie pauschal ansetzen, das muß eben der Beichtvater im konkreten Einzelfall beurteilen. Und wenn er zur moralischen Gewißheit kommt, daß beim Beichtkind (etwa aus psychischer Schwäche aufgrund seiner Lebensumstände) keine bedachte Zustimmung vorliegt, dann wird er ihm nicht verbieten, zur Kommunion zu gehen, die ja gerade auch ein Heilmittel zur Vermeidung künftiger Sünden ist.
Nun kann man einwenden, daß ein wiederverheirateter Geschiedener ja schon gar nicht zur Beichte gehen dürfe. Stimmt natürlich so nicht, in den Beichtstuhl kommen darf er jederzeit, er dürfte "nur" keine sakramentale Absolution erhalten. Wenn also so jemand in seiner Gewissensnot (ein anderer tut es wohl eh nicht) dennoch zum Beichten kommt, dann ist es Aufgabe des Beichtvaters, zuerst einmal abzuklären, ob diesem Kandidaten seine vermeintliche objektive schwere Sünde (Wiederverheiratung) auch tatsächlich als subjektive schwere Schuld anzurechnen ist (wenn er zB keinen Sex hat, wäre es schon objektiv keine schwere Sünde mehr!). Wenn nicht, dann kann - und muß - er sowohl die Lossprechung erhalten, als auch anschließend kommunizieren dürfen.
Man wird mich jetzt vielleicht als Modernisten steinigen wollen, aber anders kann ich die Lehre der Kirche nicht interpretieren.
Ich denke, aus dem Gesagten wird auch deutlich, warum die manchmal genannten "Einzelfallösungen" im Grunde nicht funktionieren würden, solange sie nur auf der äußerlichen Schiene bleiben. Ein Pfarrer kann in einem normalen Seelsorgsgespräch solche Fragen letztlich nicht verbindlich abklären, das kann und darf nur in einer sakramentalen Beichte geschehen, weil es da um persönliche Schuld und Reue, um das intimste Verhältnis eines Menschen zu sich selbst, zu seinem Nächsten und zu Gott geht. Sowas braucht meiner Ansicht nach zwingend den unbedingten Schutz durch das Beichtgeheimnis. Aber dadurch entstehen sofort neue Probleme.