Hubertus hat geschrieben:iustus hat geschrieben:Im Zeremoniale für die Bischöfe ist sie an irgendeiner Stelle ausdrücklich erwähnt.
![ja :ja:](./images/smilies/ikb_yes.gif)
Nrn. 64 u. 1215 (dort unter Chorkleidung):
Die violette Cappa magna ohne Hermelin darf nur in der eigenen Diözese und an höchsten Festen verwendet werden.
Das ist alles irgendwie etwas seltsam.
Die Chorkleidung wird in Nr. 63 beschrieben
In Nr. 64 – also nicht unter Chorkleidung – wird die Cappa Magna näher bestimmt.
In Anhang des Zeremoniale sind die Nummern 1214–1217 mit der Überschrift »Die Chorkleidung« versehen.
Die Chorkleidung an sich wird dann in 1214 beschrieben.
Mit Nr. 1215 ist der Cappa ist wiederum eine eigene Nummer gewidmet.
1216 dreht sich um Schuhe
1217 sagt dann endlich, wann die Klamotten zu tragen sind.
Aber immerhin steht dort, daß die beschriebene Kleidung immer dann zu tragen ist, wenn der Bischof Zuschauer ist
![lach :D](./images/smilies/lach.gif)
Gruß Jürgen
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