Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Donnerstag 3. August 2017, 17:21
Die katholischen Frauen- und Männervereine können sich getrost zurück lehnen. Wenn sie mildtätige Zwecke verfolgen sowieso, aber auch Chöre können Sachgründe geltend machen. Nur wenn man die Menschheit im allgemeinen fördern möchte, hat man ein Problem, steuerlich als gemeinnützig anerkannt zu werden, wenn man in diesem Fall Frauen, aber auch andere Gruppen prinzipiell ausschließt. Da es in diesem Fall mal gerade um ein paar hundert Euro geht, ist auch das nicht existenzbedrohend. Selbsthilfegruppen oder Frauenhäuser sind auch in keiner Weise betroffen.
Nun, das sieht der BFH zumindest hinsichtlich der Chöre offensichtlich ein wenig anders. In seiner Presseerklärung heißt es:
Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.
https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen
Natürlich kann man meinen, immer einen Grund finden zu können, um das andere Geschlecht von der Mitgliedschaft auszuschließen. Aber da Mitgliedschaft nicht unbedingt mit aktiver Teilnahme (z.B. als Sänger(in) gleichzusetzen ist, müssen zumindest die Satzungen geändert werden.
Im übrigen geht es hier nur um die steuerlichen Auswirkungen und die sind beschränkt. Die wenigsten kath. Vereine dürften steuerpflichtige Überschüsse erzielen. Eine Auswirkung ergäbe sich daher allenfalls beim Spendenabzug und da ist schon die Frage erlaubt: Warum muß eine private Tätigkeit steuerlich gefördert werden, wenn sie den privaten Interessen entspricht und z.B. in der Pflege des Kulturguts (z.B. Gesang, Aufarbeitung alter Eisenbahnen oder Karneval/Fasching) besteht?
Im übrigen wäre eine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitrechts im Rahmen einer Steuervereinfachung mehr als wünschenswert. Wer kann denn schon zwischen Vermögensverwaltung, gemeinnütziger Tätigkeit, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb z.B. bei einem Karnevalsverein unterscheiden? Auf die Feinheiten bzgl. der Vorschriften zur Mittelverwendung will ich nicht eingehen.....