Ich dachte, die Regelung in 1086 CIC sei eindeutig, die erste Ehe damit ungültig. Wie kann sie denn trotz dieser klaren Formulierung als gültig angesehen werden?
Wenn sie gültig wäre, müsste ich eine Eheauflösung herbeiführen?
Lieber Robert, vielen Dank. Die Sorge habe ich auch. Aber nach Can. 1086 gilt doch: § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ...
Eine für mich sehr wichtige Frage, die aber anscheinend nicht einfach zu beantworten ist: Ich, katholisch, habe standesamtlich geheiratet. Mein Mann war ungetauft. Mittlerweile sind wir geschieden. Ich möchte nun neu heiraten - und zwar vor Gott und kirchlich. Kann ich das? Da ich katholisch bin, mü...