Welche Belegstelle kannst Du anführen, in der von Paulus ein defektes - um Deine Terminologie zu verwenden - Urgewissen behauptet worden sein sollte?
Ich rede ja von keinem sündigen Urgewissen, ich rede von einem defekt werden durch äußere Umstände unser Handeln etc. deshalb auch mein Besipiel mit dem schlagenden Vater und das die Kirche sehr wohl unterscheidet ob dieser Defekt selbstverschuldet, krankhaft ,.... ist und demnach auch zu beurteilen ist. Also am Anfang in Ordung mit dem laufe der Zeit wird es lädiert. Die Gewissenbildung dient im Endefeckt nicht (nur) der schärfung sondern der Wiederherstellung.
Paulus vertritt den Standpunkt, daß das Gesetz, wie es im Dekalog formuliert wurde, die volle Gültigkeit behalten hat und von den Christen nach dem Vorbild Christi jetzt in Liebe erfüllt werden soll.
Dem Geiste und Sinn nach nicht dem Buchstaben nach. Das Gesetz ist erzieher entfaltung der "goldenen Regel". Im schlimmsten Fall muß ich den Buchstaben übertreten um den Sinn zu erhalten. Das Gesetz ist für den Menschen da und nicht der Mensch für das Gesetz.
Denn Du vertrittst die Ansicht, daß der Mensch gegen das ins Herz geschriebene Gesetz verstoßen darf, wenn er nur subjektive Entschuldigungsgründe dafür findet ..............
Nein das vertrete ich nicht, ich vertrete den Standpunkt das man hier beim begehen der Sünde bezüglich der schwere Schuld differenzieren muß. Genauso wie es die Kirche lehrt, ist der Mensch krank, besitzt er die Erkentnis, ist er schuld an der Unkenntnis ......
Dadurch, daß man bei der individuellen Schuld differenziert, wird das sündige Tun nicht als sündiges Tun negiert
Habe ich nicht geschrieben, ich wettere nur gegen den Moralismus. Was im Buchstaben Todsünde ist muß es in der Realität noch lange nicht sein. Und darum gings ist eine Todsünde laut Normkatalog immer eine Todsünde? Nein ist sie nicht da der Begriff Todsünde bereits die schwere der Schuld impliziert und diese gilt es aber immer individuell zu betrachten. Wenn also Gründe ala Krankheit vorliegen hat er keine Todsünde begangen.
Denn nach Deiner Ansicht steht das Gewissen über dem Gesetz und kann es - je nach subjektiver Einschätzung und situativen Gegebenheiten - auslegen.
Das Gewissen steht prinzipiell über jeden anderen Gesetz und ihm ist zu folgen gegebenfalls auch gegen die heilige Kirche, alles andere wäre Gotteslästerung da es im Ursprung eben selbst von Gott kommt.
1790 Dem sicheren Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, daß das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt.
Und ob das Böse oder die Sünde jetzt der Person zur Last gelegt werden kann obliegt sehr wohl inwieweit man an einem irrenden Gewissen selbst schuld ist.
1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden. Trotzdem bleibt sie etwas Böses, ein Mangel, eine Unordnung. Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen, Irrtümer des Gewissens zu beheben.
Verarschen tust Du Dich selber, wie man Deiner Signatur entnehmen kann!
Wen sich die moralisten daran stoßen ist ihr sinn erfüllt. Danke.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas