Primas war der Mainzer mehr aufgrund seiner tradtionellen Rolle als erster der Kurfüsten und Metropolit der größten Kirchenprovinz des Reiches. Eine rechtliche Bedeutung hatte der Titel, so er denn überhaupt geführt wurde, nicht. Er wurde ja auch dem Trierer, dem Magdeburger und schließlich dem Salzburger zugesprochen. Ähnlich war es wohl beim Legaten. Der Titel "geborener Legat", den der Trierer Erzbischof mal innehatte bedeutete im Prinzip nichts, er war nur von Bedeutung, wenn er vom Papst einer Person verliehen wurde und dieser tatsächliche jurisdiktionelle Vollmachten verliehen wurden, die über die eigene Metropolie hinausgingen. Bekanntestets Beispiel: Erzbischof Bonifatius wurde im 8. Jh. päpstlicher Legat und erhielt als solcher die Befugnis, Diözesen zu errichten. Später wurde der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau "geborener Legat", ernannt von Papst Alexander V., der sich sein Amt leider mit zwei "Kollegen" teilen mussteRobert Ketelhohn hat geschrieben:Ich meine doch. Jedenfalls wurde mit diesem Titel der Primas (hier: Germaniæ) zum päpstlichen Legaten … ja, was eigentlich? erhoben oder degradiert? Scheinbar erhoben, faktisch degradiert, würde ich sagen. Vom Primaten zum Legaten.

Die Mainzer versuchten natürlich, diesen Titel auf Dauer mit dem Erzstuhl zu verbinden (daher auch die Behauptungen Albrechts auf seinem Grabdenkmal), aber über die Legitimität dieser Bemühungen kann man streiten. Eine jurisdiktionelle Bedeutung hatte das jedenfalls nicht.
Es gibt da auch einen ganz aufschlussreichen Aufsatz von Prof. Georg May, ich überlege schon die ganze Zeit, ob er im Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte erschien oder im Archiv für kath. Kirchenrecht.
