Zur Erinnerung:
Redemptionis sacramentum hat geschrieben:64. Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist, «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien. In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».
65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist. Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.
66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.
67. Man muß besonders dafür Sorge tragen, daß die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt. Es ist klar, daß alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, daß das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen, daß der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes nicht entleert wird, indem zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen wie aus einer Quelle geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.
68. Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen, auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.
161. Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten. Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden. Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen. Zudem sollen alle bedenken, daß die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen.
Ergo:
Innerhalb einer Messe darf es keine Homilie von Laien geben. Das gilt ohne Ausnahme!!
Außerhalb der Messe z.B. ein einem Wortgottesdiest kann sowas durchaus möglich sein.
Gruß Jürgen
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