302. Der Priester trägt die Stola, ohne sie zu kreuzen, so dass sie über beide Schultern nach vorne herabhängt. Der Diakon trägt sie von der linken Schulter quer zur rechten Seite.
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302. Der Priester trägt die Stola, ohne sie zu kreuzen, so dass sie über beide Schultern nach vorne herabhängt. Der Diakon trägt sie von der linken Schulter quer zur rechten Seite.
Es gibt einen Gebrauch aus unvordenklichen Zeiten, daß Priester die Stola zu kreuzen. Die (hoffentlich) bald bevorstehende neue Übersetzung des Meßbuches (für die Zelebration in lateinischer Sprache in der ordentlichen Form bereits seit 2002 verbindlich) ist nur vom Hängen vor der Brust die Rede.Salmantizenser hat geschrieben:Laut der allgemeinen Einführung in das neue Messbuch...
302. Der Priester trägt die Stola, ohne sie zu kreuzen, so dass sie über beide Schultern nach vorne herabhängt. Der Diakon trägt sie von der linken Schulter quer zur rechten Seite.
Protasius hat geschrieben:Es gibt einen Gebrauch aus unvordenklichen Zeiten, daß Priester die Stola zu kreuzen. Die (hoffentlich) bald bevorstehende neue Übersetzung des Meßbuches (für die Zelebration in lateinischer Sprache in der ordentlichen Form bereits seit 2002 verbindlich) ist nur vom Hängen vor der Brust die Rede.Salmantizenser hat geschrieben:Laut der allgemeinen Einführung in das neue Messbuch...
302. Der Priester trägt die Stola, ohne sie zu kreuzen, so dass sie über beide Schultern nach vorne herabhängt. Der Diakon trägt sie von der linken Schulter quer zur rechten Seite.
In der außerordentlichen Form ist das Kreuzen ausdrücklich vorgeschrieben.
In der Regel kreuzen Bischöfe die Stola nicht; gesetzt den Fall, sie trügen ihr Pektoralkreuz nicht, würden sie sie jedoch kreuzen (Nainfa, Costume of the Prelates of the Catholic Church). Das ist aber eher theoretisch.Salmantizenser hat geschrieben:Protasius hat geschrieben:Es gibt einen Gebrauch aus unvordenklichen Zeiten, daß Priester die Stola zu kreuzen. Die (hoffentlich) bald bevorstehende neue Übersetzung des Meßbuches (für die Zelebration in lateinischer Sprache in der ordentlichen Form bereits seit 2002 verbindlich) ist nur vom Hängen vor der Brust die Rede.Salmantizenser hat geschrieben:Laut der allgemeinen Einführung in das neue Messbuch...
302. Der Priester trägt die Stola, ohne sie zu kreuzen, so dass sie über beide Schultern nach vorne herabhängt. Der Diakon trägt sie von der linken Schulter quer zur rechten Seite.
In der außerordentlichen Form ist das Kreuzen ausdrücklich vorgeschrieben.
Das stelle ich natürlich gar nicht in Frage. Wenn ich mich recht entsinne, kreuzen Bischöfe die Stola in der außerordentlichen Form jedoch ebenfalls nicht.
Du weißt, dass die Zutatenliste immer der Menge nach sortiert ist ? - das spricht dafür, dass die Muhkuh wirklich nur in homöopatischen Dosen darin vorkommt, so wie Lila schon sagte ...Sperling hat geschrieben:ja schon, war fast das Letzte auf der Zutatenliste, sonst wäre es mir ja früher aufgefallen![]()
Da Du es Dir nicht extra rausgesucht hat und wohl auch nicht als "Fleischgericht" genossen hast, ...Sperling hat geschrieben:Frage: zum Aschermittwoch habe ich mir ein Fertiggericht, "Kohlgemüse mit Erdäpfeln" (extra nur Gemüse!) gekauft, mittags etwa die Hälfte gegessen - und nachher gesehen, dass "Rindfleischextrakt" was immer das genau sein soll, drin ist
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Abgesehen davon, dass ich jetzt abends eben nicht die andere Hälfte esse, ärgere ich mich...![]()
Was haltet ihr denn davon? Ich meine, an sich bin ich nicht so skrupulant: ich habe getan, was ich konnte und halte es für keine Sünde...trotzdem, wie gesagt, ich ärgere mich, gerade am Aschermittwoch![]()
Für Aschermittwoch und Karfreitag gelten das Fasten- und Abstinenzgebot, welche den Verzicht auf Fleischspeisen und die Beschränkung auf eine einmalige Sättigung vorschreiben. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.leander12 hat geschrieben:Auch ich habe am Aschermittwoch beim Italiener eine Pizza mit Salami und Schinken gegessen. Fasten kann man auch beim Essen, muss man aber nicht. Vorallem weil ich gesundheitlich mich eh nicht so überfressen kann^^
Quelle hat geschrieben:Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz).
Sperling hat geschrieben:Ich wollte ohnehin fragen: soweit ich weiß, ist die einmalige Sättigung nur bis 60 Jahre verpflichtend, oder?
Die Abstinenz, also der Verzicht auf Fleischspeisen ist an diesen beiden Tagen für jedes Alter verpflichtend, oder?
Weitere Ausnahmen, bspw. aus Krankheitsgründen, gibt es natürlich.CIC hat geschrieben:Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres.
Was hatte ich oben über mich geschrieben? ^^HeGe hat geschrieben:Sperling hat geschrieben:Ich wollte ohnehin fragen: soweit ich weiß, ist die einmalige Sättigung nur bis 60 Jahre verpflichtend, oder?
Die Abstinenz, also der Verzicht auf Fleischspeisen ist an diesen beiden Tagen für jedes Alter verpflichtend, oder?Weitere Ausnahmen, bspw. aus Krankheitsgründen, gibt es natürlich.CIC hat geschrieben:Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres.
Es geht nicht ums Überfressen. Völlerei ist auch außerhalb der Fastenzeit nicht statthaft. (— Leider)Vorallem weil ich gesundheitlich mich eh nicht so überfressen kann
Es gab doch mal diese Sammlung von Warmduscher-Äquivalentwörtern.leander12 hat geschrieben:Was hatte ich oben über mich geschrieben? ^^
man kann doch was weniger insulin spritzen...Juergen hat geschrieben: Oder in Bezug auf Fasten: Diabetes, wo man in geregelten Abständen was Essen muß, und sich nicht auf eine Mahlzeit beschränken kann.
Wie soll das einem absackenden Blutzuckerspiegel helfen?Stefan hat geschrieben:man kann doch was weniger insulin spritzen...Juergen hat geschrieben: Oder in Bezug auf Fasten: Diabetes, wo man in geregelten Abständen was Essen muß, und sich nicht auf eine Mahlzeit beschränken kann.