zu "Ad_hoc": Da zeigt wieder jemand, dass er auch ohne Wissen viel Meinung hat:
Ott in seinem Grundriss der Dogmatik: "Die Kanonisation der Heiligen, d.i. das endgültige Urteil, dass ein Glied der Kirche in die ewige Seligkeit aufgenommen ist und Gegenstand der öffentlichen Verehrung sein darf. Die den Heiligen erwiesene Verehrung ist, wie Thomas von Aquin lehrt, „ein gewisses Bekenntnis des Glaubens, in welchem wir an die Herrlichkeit der Heiligen glauben“ (Qoudl. 9,16). Könnte die Kirche in ihrem Urteil irren, so ergäben sich daraus Konsequenzen, die mit der Heiligkeit der Kirche unvereinbar wären."
Diekamp/Jüssen, Dogmatik: "Die Kanonisation der Heiligen ist das letzte und endgültige Urteil der Kirche darüber, dass jemand zu den Heiligen des Himmels zählt und in der ganzen Kirche als heilig zu verehren ist."
Katechismus der Katholischen Kirche Art. 828: "Wenn die Kirche gewisse Gläubige heiligspricht, das heißt feierlich erklärt, daß diese die Tugenden heldenhaft geübt und in Treue zur Gnade Gottes gelebt haben, anerkennt die Kirche die Macht des Geistes der Heiligkeit, der in ihr ist. Sie stärkt die Hoffnung der Gläubigen, indem sie ihnen die Heiligen als Vorbilder und Fürsprecher gibt [Vgl. LG 4; 48-51,]. „In den schwierigsten Situationen der Geschichte der Kirche standen am Ursprung der Erneuerung immer Heilige" (CL 16,3), „Die geheime Quelle und das
unfehlbare Maß der missionarischen Kraft der Kirche ist ihre Heiligkeit" (CL 17,3)." (Hervorhebung von mir)
Lehrmäßiger Kommentar zur Schlussformel der Professio fidei, vom 29.6.1998, Nr. 11.
http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... ei_ge.html