Herzlichen Dank für die Mühe. All das ändert jedoch nichts daran, daß Fasten verbindlich nur noch an Aschermittwoch und Karfreitag vorgeschrieben ist.Lupus hat geschrieben:--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hubertus hat geschrieben:Doch, als grundsätzlich verpflichtende Fastenzeit existiert die Quadragesima nicht mehr. Verpflichtend zu fasten ist nur noch an Aschermittwoch und Karfreitag.Man kann es drehen und wenden wie man will: die Fastenzeit im tradierten Verständnis existiert schlichtweg nicht mehr, sie wurde abgeschafft.Lupus hat geschrieben:Ach, du liebe Zeit!
Muss man denn immer gleich so übertreiben?
Die Fastenzeit ist keineswegs abgeschafft
Nun denn, da will ich mich der Mühe unterziehen, hier wenigstens in Auszügen mitzuteilen, was sogar im Direktorium der sonst doch als liberal verschrieenen Diözese Rottenburg/Stuttgart zu lesen ist:
"Die Fastenzeit dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi. Die Liturgie der Vierzig Tage führt die Gläubigen zur Feier des Ostergeheimnisses durch Taufgedächtnis und tätige Buße...
In der Fastenzeit wird empfohlen, die aus der alten römischen Tradition stammenden "Segensgebete über das Volk" zum Abschluss der Messfeier zu verwenden...
Der Bußcharakter der Fastenzeit wird in der Liturgie zeichenhaft dargestellt. Der Altar wird nicht mit Blumen geschmückt. Instrumentalmusik dient nur zur Unterstützung des Gesangs...
In der Fastenzeit sollen Gottesdienstformen gepflegt werden, die auf die Feier des Paschamysteriums vorbereiten: Fastenpredigten,...Wortgottesdienste und Andachten (vor allem die Betrachtung des Kreuzweges)...
Das Abstinenzgebot mit dem Fastenopfer nach der freien Verantwortung des einzelnen Christen sowiem der Verzicht auf Fleischspeisen am Aschermittwoch und Karfreitag verpflichtet alle nach dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das Fastengebot (Verzicht auf Fleischspeisen, einmalige Sättigung am Tage) ...verpflichtet zwischen dem vollendeten 18. bis zum Beginn des 6. Lebensjahres...
Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen die Gläubigen zu einem Fastenopfer verpflichtet sind...Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist; spürbare Einschränkung beim Konsum, besonders bei Genussmitteln; Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden."
[quote="Paul VI., ''Paenitemini'' v. 17.2.1966" § 3"][...] Abstinenz und Fasten dagegen am Aschermittwoch beziehungsweise, je nach der Verschiedenheit des Ritus, am ersten Tag der Großen Quadragese und am Karfreitag.[/quote]
Zu diesem ganzen Themenkomplex hatte ich mich hier bereits geäußert:Lupus hat geschrieben:Wenn wir das alles ernsthaft in Erwägung ziehen wollten und unseren Lebenstil z.B. in der Fastenzeit danach einrichteten, dann hätten wir genug zu tun und dürften dabei die Gewissheit gewinnen, wirklich zum Heil unserer Seele zu wirken.
+L.
http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=753734#p753734