Leistungsdruck und Leistungsnachweis
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Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Ist es üblich und vor allem rechtens, durch Firmbewerber und Erstkommunionkinder "Leistungsnachweise" in der Form von Anwesenheitsnachweisen bei Sonntagsmessen erbringen zu lassen?
Ist es ferner rechtens, bei der Nichterbringung einer entsprechender Zahl an Nachweisen die Betreffenden vom Sakramentenempfang auszuschliessen ?
Wer ist befugt, solche Grenzen zu ziehen und verbindlich vorzugeben ?
Kann es sein, daß hier eine Sonntagsmesse gewertet wird, eine Werktagsmesse aber nicht ?
In unserer Pfarrgemeinde gilt das für Firmbewerber, in der Nachbargemeinde (liegt in einem anderen Bistum!) gilt es für Kommunionkinder (20 Stempel sind vom Küster abzuholen).
Eltern dieser Nachbargemeinde haben deshalb ein Kind bei uns angemeldet.
Eltern unserer Gemeinde haben ein Kommunionkind komplett vom Unterricht abgemeldet.
Begründung: Das Kind habe da Klavierunterricht.
Im Zusammenhang mit den Stempeln fällt mir auf, daß so etwas nie auf der Homepage oder einem anderen einsehbaren Dokument erscheint. Also muss ich mich fragen, inwieweit das legal ist.
Ist es ferner rechtens, bei der Nichterbringung einer entsprechender Zahl an Nachweisen die Betreffenden vom Sakramentenempfang auszuschliessen ?
Wer ist befugt, solche Grenzen zu ziehen und verbindlich vorzugeben ?
Kann es sein, daß hier eine Sonntagsmesse gewertet wird, eine Werktagsmesse aber nicht ?
In unserer Pfarrgemeinde gilt das für Firmbewerber, in der Nachbargemeinde (liegt in einem anderen Bistum!) gilt es für Kommunionkinder (20 Stempel sind vom Küster abzuholen).
Eltern dieser Nachbargemeinde haben deshalb ein Kind bei uns angemeldet.
Eltern unserer Gemeinde haben ein Kommunionkind komplett vom Unterricht abgemeldet.
Begründung: Das Kind habe da Klavierunterricht.
Im Zusammenhang mit den Stempeln fällt mir auf, daß so etwas nie auf der Homepage oder einem anderen einsehbaren Dokument erscheint. Also muss ich mich fragen, inwieweit das legal ist.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Ohne unbedingt auf Deine Fragen einzugehen, ob diese Verfahrensweise "rechtens" sei (also vom Kirchenrecht gedeckt), möchte ich anmerken, dass ich dieses Vorgehen durchaus verstehen kann. Die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern, sollen dadurch lernen, dass das gespendete Sakrament keine geistliche Einbahnstraße ist: wer von der Kirche, also letztlich von Gott, etwas will, der darf schon zeigen, inwiefern es ihm damit ernst ist. Die heilige Messe ist ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt der Beziehung zu Christus, denn in ihr schenkt Er selbst sich uns unter der Gestalt des Brotes. Dass dabei die Sonntagsmesse "mehr" gewichtet wird als eine Werktagsmesse, hat damit zu tun, dass die Sonntagsmesse laut Kirchenrecht verpflichtend ist, die Werktagsmesse hingegen nicht.
Ich sehe hier erst einmal den berechtigten Versuch, deutlich zu machen: die Sakramente werden einem nicht "nachgeschmissen". Und das ist durchaus positiv zu werten. Es stößt allerdings bei jenen, die es seit Jahrzehnten gewohnt sind, die Gnade "nachgeschmissen" zu kriegen, verständlicherweise auf Widerstand. Man müsste ja Einsatz zeigen und Mühe aufwenden, und das geht ja mal gar nicht! (Ironiemodus off)
Ich sehe hier erst einmal den berechtigten Versuch, deutlich zu machen: die Sakramente werden einem nicht "nachgeschmissen". Und das ist durchaus positiv zu werten. Es stößt allerdings bei jenen, die es seit Jahrzehnten gewohnt sind, die Gnade "nachgeschmissen" zu kriegen, verständlicherweise auf Widerstand. Man müsste ja Einsatz zeigen und Mühe aufwenden, und das geht ja mal gar nicht! (Ironiemodus off)
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat."
Gilbert Keith Chesterton
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Amanda hat geschrieben:Ohne unbedingt auf Deine Fragen einzugehen, ob diese Verfahrensweise "rechtens" sei (also vom Kirchenrecht gedeckt), möchte ich anmerken, dass ich dieses Vorgehen durchaus verstehen kann. Die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern, sollen dadurch lernen, dass das gespendete Sakrament keine geistliche Einbahnstraße ist: wer von der Kirche, also letztlich von Gott, etwas will, der darf schon zeigen, inwiefern es ihm damit ernst ist. Die heilige Messe ist ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt der Beziehung zu Christus, denn in ihr schenkt Er selbst sich uns unter der Gestalt des Brotes. Dass dabei die Sonntagsmesse "mehr" gewichtet wird als eine Werktagsmesse, hat damit zu tun, dass die Sonntagsmesse laut Kirchenrecht verpflichtend ist, die Werktagsmesse hingegen nicht.
Ich sehe hier erst einmal den berechtigten Versuch, deutlich zu machen: die Sakramente werden einem nicht "nachgeschmissen". Und das ist durchaus positiv zu werten. Es stößt allerdings bei jenen, die es seit Jahrzehnten gewohnt sind, die Gnade "nachgeschmissen" zu kriegen, verständlicherweise auf Widerstand. Man müsste ja Einsatz zeigen und Mühe aufwenden, und das geht ja mal gar nicht! (Ironiemodus off)

Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Bei den Evangelischen ist es mW sehr üblich, daß die Konfirmanden sich auf einem Kärtchen bestätigen lassen, daß sie den Gottesdienst besucht haben. Es gibt auch im Kirchenbedarf ganz normal Gottesdienstbesuchskarten zu kaufen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Amanda 

Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Ich verstehe die Argumente, aber meine Frage war ob das legal ist.
Wer hat das Recht hier Mindeststandards zu setzen und diese zu überwachen ?
Dechant, Pfarrer, PGR ?
Wer hat das Recht hier Mindeststandards zu setzen und diese zu überwachen ?
Dechant, Pfarrer, PGR ?
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Zuständig ist der Pfarrer. Der Sprachgebrauch ist allerdings unterirdisch. Zur Messe zu gehen ist keine Leistung. Natürlich kann man regelmäßigen Gottesdienstbesuch als Voraussetzung setzen und soll es auch. Überwachen kann im Prinzip jeder, aber was wollt ihr den Kindern oder Jugendlichen eigentlich über die Messe beibringen, wenn ihr sie derartig vermittelt?
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Vir Probatus hat geschrieben:Ich verstehe die Argumente, aber meine Frage war ob das legal ist.
Wer hat das Recht hier Mindeststandards zu setzen und diese zu überwachen ?
Dechant, Pfarrer, PGR ?
Die Festlegung der Standards obliegt ihm als Hirte, der die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens ausübt.Can. 519 CIC 1983 hat geschrieben:Der Pfarrer ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr, zu dessen Teilhabe am Amt Christi er berufen ist, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Wenn ich mich recht erinnere, ist das in Polen eine ganz übliche Praxis. Deshalb kommen in der Grenzregion viele polnische Gläubige auch nach Frankfurt Oder.Vir Probatus hat geschrieben:Ist es üblich und vor allem rechtens, durch Firmbewerber und Erstkommunionkinder "Leistungsnachweise" in der Form von Anwesenheitsnachweisen bei Sonntagsmessen erbringen zu lassen?
Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Von dieser Praxis bei den Protestanten wusste ich zwar, aber dass es wirklich extra Karten dafür gibt, ist mir neu...Protasius hat geschrieben:Bei den Evangelischen ist es mW sehr üblich, daß die Konfirmanden sich auf einem Kärtchen bestätigen lassen, daß sie den Gottesdienst besucht haben. Es gibt auch im Kirchenbedarf ganz normal Gottesdienstbesuchskarten zu kaufen.
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Eigentlich ein Thema für eine App.Amanda hat geschrieben:Von dieser Praxis bei den Protestanten wusste ich zwar, aber dass es wirklich extra Karten dafür gibt, ist mir neu...Protasius hat geschrieben:Bei den Evangelischen ist es mW sehr üblich, daß die Konfirmanden sich auf einem Kärtchen bestätigen lassen, daß sie den Gottesdienst besucht haben. Es gibt auch im Kirchenbedarf ganz normal Gottesdienstbesuchskarten zu kaufen.
Einen stündlich wechselnden Code an der Kirchentür scannen, vor und nach der Messe.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Bring die Leute nicht auch noch auf dumme Gedanken.Vir Probatus hat geschrieben:Eigentlich ein Thema für eine App.Amanda hat geschrieben:Von dieser Praxis bei den Protestanten wusste ich zwar, aber dass es wirklich extra Karten dafür gibt, ist mir neu...Protasius hat geschrieben:Bei den Evangelischen ist es mW sehr üblich, daß die Konfirmanden sich auf einem Kärtchen bestätigen lassen, daß sie den Gottesdienst besucht haben. Es gibt auch im Kirchenbedarf ganz normal Gottesdienstbesuchskarten zu kaufen.
Einen stündlich wechselnden Code an der Kirchentür scannen, vor und nach der Messe.

Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
nun, Vir Probratus,
ich berichte da einmal über mich selbst.
wir waren damals noch zunächst mal "Präbaranden", das heißt Vorkonfirmanden. (mein Alter damals: 12). Da haben wir eine Stempelkarte bekommen. Das war mir neu. Vorher bin ich einfach in den Kindergottesdienst gegangen, in die Stadtkirche. Dann habe ich mir überlegt, zu gehen in die Spitalkirche. Weil da konntest Du ausschlafen. Predigtgottesdienst um 11:00.
Dann habe ich die Situation gecheckt. Am zweiten Sonntag habe ich mich in dem Gottesdienst neben die Sakristei gesetzt, weil in der Sakristei wuden unsere Stempelkarten gestempelt. Damit ich gleich wieder raus bin.
Ab dem dritten Sonntag war ich dann zuständig für das Klingelbeuteltragen.
Ab dem fünften Sonntag war ich dann zuständig fürs Stempeln.
Das Zählen der Kollekte durfte ich dann auch mit übernehmen (seitdem kann ich Geld rollen, ganz ohne Hilfsmittel).
ein Jahr später, oder so, war ich dann auch noch Hilfsmesner in der Stadtkirche. Mit Stempel. Meine Schulkameraden saßen dann draussen am Brunnen. Haben auf mich gewartet. Die haben dann auch einen Stempel bekommen. von mir. in das Stempelkärtchen.
nach vielen Jahrzehnten hab ich mich mal da unterhalten, mit einem katholischen Priester, über dies und das.
da hat der mir gesagt: "Du, Peter - die evangelischen Kollegen haben immer noch diese
Stempelkarten"

ich berichte da einmal über mich selbst.
wir waren damals noch zunächst mal "Präbaranden", das heißt Vorkonfirmanden. (mein Alter damals: 12). Da haben wir eine Stempelkarte bekommen. Das war mir neu. Vorher bin ich einfach in den Kindergottesdienst gegangen, in die Stadtkirche. Dann habe ich mir überlegt, zu gehen in die Spitalkirche. Weil da konntest Du ausschlafen. Predigtgottesdienst um 11:00.
Dann habe ich die Situation gecheckt. Am zweiten Sonntag habe ich mich in dem Gottesdienst neben die Sakristei gesetzt, weil in der Sakristei wuden unsere Stempelkarten gestempelt. Damit ich gleich wieder raus bin.
Ab dem dritten Sonntag war ich dann zuständig für das Klingelbeuteltragen.
Ab dem fünften Sonntag war ich dann zuständig fürs Stempeln.
Das Zählen der Kollekte durfte ich dann auch mit übernehmen (seitdem kann ich Geld rollen, ganz ohne Hilfsmittel).
ein Jahr später, oder so, war ich dann auch noch Hilfsmesner in der Stadtkirche. Mit Stempel. Meine Schulkameraden saßen dann draussen am Brunnen. Haben auf mich gewartet. Die haben dann auch einen Stempel bekommen. von mir. in das Stempelkärtchen.
nach vielen Jahrzehnten hab ich mich mal da unterhalten, mit einem katholischen Priester, über dies und das.
da hat der mir gesagt: "Du, Peter - die evangelischen Kollegen haben immer noch diese
Stempelkarten"

- offertorium
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Du bist ja kreativ...Strichcode macht eher an der Kommunionbank Sinn. So kann man prüfen, wer zu oft in schwerer Sünde stand.Vir Probatus hat geschrieben: Eigentlich ein Thema für eine App.
Einen stündlich wechselnden Code an der Kirchentür scannen, vor und nach der Messe.
Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Vir Probatus hat geschrieben:Eigentlich ein Thema für eine App.
Einen stündlich wechselnden Code an der Kirchentür scannen, vor und nach der Messe.

Ey, goile Idee. Alda!
Dann kann ich meiner Omma mein altes iPhone 6 mitgeben, die tut das Ding abknipsen und das wörd gleich inne Cloud oder Wattsäppgruppe hochgeladen. Dann brauch keiner mehr da hin. Voll genial.
Du bis mein Held, Alda!

Die Karten gibt's schon ewig. Werden allerdings nicht überall genutzt. Ich schätze, es ist heute sogar eher die Ausnahme. Ich habe auch welche gehabt. Da war für jeden Sonntag bzw. Hauptgottesdienst ein Feld vorgesehen. Nach dem Gottesdienst hat dort der Pastor oder ein Kirchenvorsteher unterschrieben. Es gab zwar keine Mindestzahl, die zu erreichen gewesen wäre, doch sollten dort schon ein paar Unterschriften zusammenkommen. Fand mal ein dort nicht vorgesehener Gottesdienst unter der Woche statt, so gab es eine Unterschrift in ein leer gebliebenes Feld eines Sonntags oder halt eine zweite in ein Feld. Von einem Kind in meiner Verwandtschaft weiß ich, dass dort auch Karten genutzt werden. Die "Konfis" sollen an bestimmten Gottesdiensten teilnehmen, bspw. an einem an Weihnachten, einem an Ostern und insgesamt an 10 Stück oder so, jedenfalls nicht vielen. Außerdem sollen sie irgendwelche Aufgaben erledigen wie zweimal Gemeindebrief austragen, einmal Kollekte einsammeln, vor dem Pastor/Küster/einem Kirchenvorsteher fehlerfrei das Vater Unser aufsagen. Und das innerhalb von fast zwei Jahren, in denen der Konfirmandenunterricht stattfindet. Das kann man nun wirklich nicht als Gängelei auffassen. In der Konfirmandenzeit geht es schließlich auch darum, das Eine oder Andere zu lernen, was zum Christsein gehört. Da gehört nicht nur der Unterricht dazu oder irgendwelche trendy Events, sondern auch die Praxis im Gottesdienst. Wenn die "Konfis" dort nicht hingehen, dann lernen die das nie kennen, erst recht nicht in der heutigen Zeit. Deshalb halte ich die verpflichtende Teilnahme an einer gewissen Zahl an Gottesdiensten für sinnvoll.Amanda hat geschrieben:Von dieser Praxis bei den Protestanten wusste ich zwar, aber dass es wirklich extra Karten dafür gibt, ist mir neu...Protasius hat geschrieben:Bei den Evangelischen ist es mW sehr üblich, daß die Konfirmanden sich auf einem Kärtchen bestätigen lassen, daß sie den Gottesdienst besucht haben. Es gibt auch im Kirchenbedarf ganz normal Gottesdienstbesuchskarten zu kaufen.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Würde mich mal an deiner Stelle erkundigen, ob es wirklich so ist, dass ein Kind nur zur Erstkommunion kommt, wenn es alle Stempel hat.Vir Probatus hat geschrieben:
In unserer Pfarrgemeinde gilt das für Firmbewerber, in der Nachbargemeinde (liegt in einem anderen Bistum!) gilt es für Kommunionkinder (20 Stempel sind vom Küster abzuholen).
Eltern dieser Nachbargemeinde haben deshalb ein Kind bei uns angemeldet.
Eltern unserer Gemeinde haben ein Kommunionkind komplett vom Unterricht abgemeldet.
Begründung: Das Kind habe da Klavierunterricht..
Bei uns werden diese Stempel auch abgeholt. (Bekomme ich mit, weil ich ehrenamtliche, stellvertretende Mesnerin bin). Aber es soll einfach nur ein Ansporn für die Kinder sein, in die Messe zu gehen. Ausgeschlossen wird keiner.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wenn man schon so etwas wie Stempelkarten einführt, warum nimmt man sie dann nicht wenigstens ernst. Ich bin sehr gegen diesen Formalkram, aber bei uns wurde Erstkommunionkindern und Firmlingen mehrfach nahegelegt, doch im nächsten Jahr wieder zu kommen. Besser ist es natürlich, Eltern und Kinder begreifen bereits in der Einladung und der darauf folgenden Versammlung, worum es eigentlich geht und das wir es so meinen. Das ist zunehmend auch der Fall. Die, denen wir einen späteren Termin nahe gelegt haben, sind übrigens mehrheitlich wiedergekommen, alle allerdings nicht.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Das wiederum verstehe ich sehr gut: Die Leute, die so etwas wie die Stempelkarten einführen, tönen zwar gerne vor Eltern und Kindern herum, aber das Risiko von aufgebrachten Eltern in der Presse vorgestellt zu werden, würden sie nie eingehen.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wenn man schon so etwas wie Stempelkarten einführt, warum nimmt man sie dann nicht wenigstens ernst. Ich bin sehr gegen diesen Formalkram, aber bei uns wurde Erstkommunionkindern und Firmlingen mehrfach nahegelegt, doch im nächsten Jahr wieder zu kommen. Besser ist es natürlich, Eltern und Kinder begreifen bereits in der Einladung und der darauf folgenden Versammlung, worum es eigentlich geht und das wir es so meinen. Das ist zunehmend auch der Fall. Die, denen wir einen späteren Termin nahe gelegt haben, sind übrigens mehrheitlich wiedergekommen, alle allerdings nicht.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Genau an dieser Lauheit und Feigheit geht die Kirche zugrunde. Und glaube mir, in diese Kritik schließe ich mich selber als erstes ein.Vir Probatus hat geschrieben:Das wiederum verstehe ich sehr gut: Die Leute, die so etwas wie die Stempelkarten einführen, tönen zwar gerne vor Eltern und Kindern herum, aber das Risiko von aufgebrachten Eltern in der Presse vorgestellt zu werden, würden sie nie eingehen.

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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Das fängt aber wo anders an:HeGe hat geschrieben:Genau an dieser Lauheit und Feigheit geht die Kirche zugrunde. Und glaube mir, in diese Kritik schließe ich mich selber als erstes ein.Vir Probatus hat geschrieben:Das wiederum verstehe ich sehr gut: Die Leute, die so etwas wie die Stempelkarten einführen, tönen zwar gerne vor Eltern und Kindern herum, aber das Risiko von aufgebrachten Eltern in der Presse vorgestellt zu werden, würden sie nie eingehen.
Meine Frau ist Pfarrsekretärin. Sie notierte jeweils die Katholiken als Paten, aber Ausgetretene, Evangelikale und andere als Taufzeugen in den Kirchenbüchern. So ist das Vorschrift und so wurde ihr das mal vermittelt.
Der neue Pfarrer wies sie an, damit aufzuhören. Sie solle, wenn gewünscht alle als Paten notieren. Er habe keine Lust auf Beschwerden.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Dann macht sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar, bzw. der Pfarrer, der das anordnet. Es darf ohnehin niemand sehen, wen sie wie ins Taufbuch einträgt. Insofern können Beschwerden frühestens dann kommen, wenn einer der Täuflinge mal zum Heiraten einen Taufschein braucht.Vir Probatus hat geschrieben:Das fängt aber wo anders an:HeGe hat geschrieben:Genau an dieser Lauheit und Feigheit geht die Kirche zugrunde. Und glaube mir, in diese Kritik schließe ich mich selber als erstes ein.Vir Probatus hat geschrieben:Das wiederum verstehe ich sehr gut: Die Leute, die so etwas wie die Stempelkarten einführen, tönen zwar gerne vor Eltern und Kindern herum, aber das Risiko von aufgebrachten Eltern in der Presse vorgestellt zu werden, würden sie nie eingehen.
Meine Frau ist Pfarrsekretärin. Sie notierte jeweils die Katholiken als Paten, aber Ausgetretene, Evangelikale und andere als Taufzeugen in den Kirchenbüchern. So ist das Vorschrift und so wurde ihr das mal vermittelt.
Der neue Pfarrer wies sie an, damit aufzuhören. Sie solle, wenn gewünscht alle als Paten notieren. Er habe keine Lust auf Beschwerden.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Die Paten stehen auch im Stammbuch und dann machen die Eltern sofort Theater, wenn da nicht "die Paten" genannt sind.taddeo hat geschrieben:Dann macht sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar, bzw. der Pfarrer, der das anordnet. Es darf ohnehin niemand sehen, wen sie wie ins Taufbuch einträgt. Insofern können Beschwerden frühestens dann kommen, wenn einer der Täuflinge mal zum Heiraten einen Taufschein braucht.Vir Probatus hat geschrieben:Das fängt aber wo anders an:HeGe hat geschrieben:Genau an dieser Lauheit und Feigheit geht die Kirche zugrunde. Und glaube mir, in diese Kritik schließe ich mich selber als erstes ein.Vir Probatus hat geschrieben:Das wiederum verstehe ich sehr gut: Die Leute, die so etwas wie die Stempelkarten einführen, tönen zwar gerne vor Eltern und Kindern herum, aber das Risiko von aufgebrachten Eltern in der Presse vorgestellt zu werden, würden sie nie eingehen.
Meine Frau ist Pfarrsekretärin. Sie notierte jeweils die Katholiken als Paten, aber Ausgetretene, Evangelikale und andere als Taufzeugen in den Kirchenbüchern. So ist das Vorschrift und so wurde ihr das mal vermittelt.
Der neue Pfarrer wies sie an, damit aufzuhören. Sie solle, wenn gewünscht alle als Paten notieren. Er habe keine Lust auf Beschwerden.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Das dürfte eher keine Urkundenfälschung i.e.S. sein, da der Straftatbestand der Urkundenfälschung nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde schützt, sondern die Übereinstimmung von Aussteller und Erklärendem. Da kirchliche Angestellte auch keine Amtsträger i.S.d. § 11 StGB sind, entfällt wohl auch die Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB. Ob vielleicht im Einzelfall eine mittelbare Falschbeurkundung gem. § 271 StGB in Betracht käme, darüber müsste ich nachlesen.taddeo hat geschrieben:Dann macht sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar, bzw. der Pfarrer, der das anordnet.

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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Die Mühe musst Du Dir nicht machen. Letztlich war das eine Dienstanweisung.HeGe hat geschrieben:Das dürfte eher keine Urkundenfälschung i.e.S. sein, da der Straftatbestand der Urkundenfälschung nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde schützt, sondern die Übereinstimmung von Aussteller und Erklärendem. Da kirchliche Angestellte auch keine Amtsträger i.S.d. § 11 StGB sind, entfällt wohl auch die Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB. Ob vielleicht im Einzelfall eine mittelbare Falschbeurkundung gem. § 271 StGB in Betracht käme, darüber müsste ich nachlesen.taddeo hat geschrieben:Dann macht sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar, bzw. der Pfarrer, der das anordnet.
In der Kirche wird (viel zu) viel diskutiert, aber nicht über das, was von 'oben' kommt. Das ist hier sowieso OT.
Es passte nur gerade zu der Diskussion.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
In diesem Fall ist aber nicht das Zivilrecht maßgeblich, sondern das Kirchenrecht. Und da gibt es folgenden Canon im CIC:HeGe hat geschrieben:Das dürfte eher keine Urkundenfälschung i.e.S. sein, da der Straftatbestand der Urkundenfälschung nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde schützt, sondern die Übereinstimmung von Aussteller und Erklärendem. Da kirchliche Angestellte auch keine Amtsträger i.S.d. § 11 StGB sind, entfällt wohl auch die Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB. Ob vielleicht im Einzelfall eine mittelbare Falschbeurkundung gem. § 271 StGB in Betracht käme, darüber müsste ich nachlesen.taddeo hat geschrieben:Dann macht sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar, bzw. der Pfarrer, der das anordnet.
Ein Kirchenbuch ist zweifellos ein "öffentliches kirchliches Dokument". Darin falsche Angaben zu machen, ist kanonisch gesehen ein Straftatbestand. Allerdings ist die Strafbewehrung unkonkret, es muß nicht mal eine Strafe verhängt werden. Eine Pfarrsekretärin, die auf Anweisung des Dienstherrn aus Zeugen Paten macht, hat also mit Sicherheit nichts zu befürchten. Den Pfarrer sollte man allerdings (am besten durch temporäre Gehaltskürzung) auf seine Dienstpflichten hinweisen.Can. 1391 — Je nach Schwere des Vergehens kann mit einer gerechten Strafe belegt werden:
1° wer ein falsches öffentliches kirchliches Dokument herstellt oder ein echtes verändert, zerstört, unterdrückt oder ein falsches oder verändertes Dokument benutzt;
2° wer ein sonstiges gefälschtes oder verändertes Dokument in einer kirchlichen Angelegenheit verwendet;
3° wer in einem öffentlichen kirchlichen Dokument falsche Angaben macht.
Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
... die sich deine Frau hoffentlich hat schriftlich geben bzw. bestätigen lassen, für den Fall, dass mal jemand prüfend über die Bücher schaut und der Anweisende unter akuter Amnesie bzgl. der Anweisung leidet. Womit natürlich niemandem irgendetwas unterstellt sein soll.Vir Probatus hat geschrieben:Letztlich war das eine Dienstanweisung.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Unsinnige Anweisungen von Vorgesetzten an Angestellte gibt es ja nicht nur in der Kirche. Solange sie nur unsinnig sind, würde ich es so machen wie ziphen sagt, nämlich mir das ganze schriftlich geben lassen, den Kopf schütteln und es eben so machen, wie der letztendlich Verantwortliche es möchte. Wenn es allerdings auch persönliche Konsequenzen für mich haben kann, würde ich mich im Zweifel weigern und höhere Stellen einschalten.Vir Probatus hat geschrieben:Die Mühe musst Du Dir nicht machen. Letztlich war das eine Dienstanweisung.
In der Kirche wird (viel zu) viel diskutiert, aber nicht über das, was von 'oben' kommt. Das ist hier sowieso OT.
Es passte nur gerade zu der Diskussion.
Ach, du hast vom kirchlichen Recht gesprochen. Daran hatte ich nicht gedacht, hat das Konzil das nicht ohnehin abgeschafft? Aber da kann es natürlich so sein, wie du sagst.taddeo hat geschrieben:In diesem Fall ist aber nicht das Zivilrecht maßgeblich, sondern das Kirchenrecht. Und da gibt es folgenden Canon im CIC:Ein Kirchenbuch ist zweifellos ein "öffentliches kirchliches Dokument". Darin falsche Angaben zu machen, ist kanonisch gesehen ein Straftatbestand. Allerdings ist die Strafbewehrung unkonkret, es muß nicht mal eine Strafe verhängt werden. Eine Pfarrsekretärin, die auf Anweisung des Dienstherrn aus Zeugen Paten macht, hat also mit Sicherheit nichts zu befürchten. Den Pfarrer sollte man allerdings (am besten durch temporäre Gehaltskürzung) auf seine Dienstpflichten hinweisen.Can. 1391 — Je nach Schwere des Vergehens kann mit einer gerechten Strafe belegt werden:
1° wer ein falsches öffentliches kirchliches Dokument herstellt oder ein echtes verändert, zerstört, unterdrückt oder ein falsches oder verändertes Dokument benutzt;
2° wer ein sonstiges gefälschtes oder verändertes Dokument in einer kirchlichen Angelegenheit verwendet;
3° wer in einem öffentlichen kirchlichen Dokument falsche Angaben macht.
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Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Zumindest offiziell und formell gibt es derzeit noch ein geltendes Kirchenrecht.



Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Das muß ja auch so sein, denn es gibt ja bekanntermaßen erklärte Fans von Selbigem!taddeo hat geschrieben:Zumindest offiziell und formell gibt es derzeit noch ein geltendes Kirchenrecht.![]()

Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
Ich war letzte Woche auf einer Tagung solcher "Fans".Raphael hat geschrieben:Das muß ja auch so sein, denn es gibt ja bekanntermaßen erklärte Fans von Selbigem!taddeo hat geschrieben:Zumindest offiziell und formell gibt es derzeit noch ein geltendes Kirchenrecht.![]()

In den privaten Unterhaltungen war erkennbar, daß derzeit die Frage im Raum steht, wer länger durchhält: das Kirchenrecht oder dessen oberste Instanz.

Re: Leistungsdruck und Leistungsnachweis
That's my kind of humor!taddeo hat geschrieben:Ich war letzte Woche auf einer Tagung solcher "Fans".Raphael hat geschrieben:Das muß ja auch so sein, denn es gibt ja bekanntermaßen erklärte Fans von Selbigem!taddeo hat geschrieben:Zumindest offiziell und formell gibt es derzeit noch ein geltendes Kirchenrecht.![]()
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In den privaten Unterhaltungen war erkennbar, daß derzeit die Frage im Raum steht, wer länger durchhält: das Kirchenrecht oder dessen oberste Instanz.


