Todsünde und Beichte

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stern
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Beitrag von stern »

Angelika hat geschrieben:Interessieren würde mich auch, wie die katholische Kirche ihre Lehre, dass Todsünde (bis auf Ausnahmen) nur im Sakrament vergeben werden, denn biblisch begründet. Ich sehe nur Belege für die Beichte als solches, nicht aber für eine Beschränkung der Vergebung auf diese.

Gruß
Angelika
Angelika hat geschrieben:Wenn aber das Wirken Gottes (bis auf wenige Ausnahmen) auf ein Sakrament beschränkt wird, dann sollte das biblisch begründbar sein.

Gruß
Angelika
Und warum willst du das wissen, ob es eine solche biblische Begründung gibt?
Würde/könnte das in deiner Glaubenswelt/Kirchenzugehörigkeit etwas ändern, wenn du erfährst, dass es eine solche Begründung gibt, bzw. nicht gibt?

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asderrix
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Beitrag von asderrix »

stern hat geschrieben: Das bedeutet nichts anderes, als das, dass sie zwar an das Heil in der RK-Kirche glauben aber nur das Recht – diesen Anspruch zu erheben – der RK-Kirche absprechen wollen, um, konsequenterweise (ihrer Meinung nach), nicht in die RK-Kirche eintreten zu müssen. Das ist doch Blödsinn total.
Grinsganzzzzehrbreeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiittttttttttttttttttttttttt

Rat mal wie ich die letzten fünf Worte des obigen Absatzes interpretiere!

lg
asder

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asderrix
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Beitrag von asderrix »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:heute um 04:58
:ikb_yawn:
:/ bin krank und seit 3:00 Uhr auf weil ich vor Schmerzen nimmer schlafen konnte :(

stern
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Beitrag von stern »

asderrix hat geschrieben:
stern hat geschrieben: Das bedeutet nichts anderes, als das, dass sie zwar an das Heil in der RK-Kirche glauben aber nur das Recht – diesen Anspruch zu erheben – der RK-Kirche absprechen wollen, um, konsequenterweise (ihrer Meinung nach), nicht in die RK-Kirche eintreten zu müssen. Das ist doch Blödsinn total.
Grinsganzzzzehrbreeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiittttttttttttttttttttttttt

Rat mal wie ich die letzten fünf Worte des obigen Absatzes interpretiere!

lg
asder
dann erklär mir doch bitte, warum nach dem Erscheinen der Erklärung "Dominus Iesus" die Protestanten in Deutschland (und auch die mit ihnen sympathisierenden Pseudokatholiken), ihre Gejammer-Debatten über diese Erklärung erhoben haben!?

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Edi
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Beitrag von Edi »

Angelika hat geschrieben:Hallo Edi,

Wenn aber das Wirken Gottes (bis auf wenige Ausnahmen) auf ein Sakrament beschränkt wird, dann sollte das biblisch begründbar sein.

Gruß
Angelika
Hallo Angelika,

Wer behauptet denn, dass das Wirken Gottes bis auf Ausnahmen auf ein Sakrament beschränkt ist? Wenn das so wäre, dann würde die Kirche Möglichkeit der Heilserlangung anderer Gemeinschaften doch in Abrede stellen, tut sie aber nicht.
Das ändert aber nichts daran, das die kath. Vorgabe die bessere ist, Gründe dazu habe ich oben ja genannt.

Gruss Edi

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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Edi hat geschrieben:Wer behauptet denn, dass das Wirken Gottes bis auf Ausnahmen auf ein Sakrament beschränkt ist?
Dieser Eindruck entsteht beim Lesen der relevanten CIC-Stellen und der meisten Postings hier im Thread.


Edi hat geschrieben:Wenn das so wäre, dann würde die Kirche Möglichkeit der Heilserlangung anderer Gemeinschaften doch in Abrede stellen, tut sie aber nicht.
Darauf, dass dies möglicherweise ein Widerspruch ist, hat Andreas01 ja hier schon hingewiesen.

Gruß
Angelika

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Edi
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Beitrag von Edi »

Angelika hat geschrieben:
Edi hat geschrieben:Wer behauptet denn, dass das Wirken Gottes bis auf Ausnahmen auf ein Sakrament beschränkt ist?
Dieser Eindruck entsteht beim Lesen der relevanten CIC-Stellen und der meisten Postings hier im Thread.


Edi hat geschrieben:Wenn das so wäre, dann würde die Kirche Möglichkeit der Heilserlangung anderer Gemeinschaften doch in Abrede stellen, tut sie aber nicht.
Darauf, dass dies möglicherweise ein Widerspruch ist, hat Andreas01 ja hier schon hingewiesen.

Gruß
Angelika
Ich denke, in der Kirche gibt es formal gesehen viele Widersprüche. M.E. wie oben schon ausgeführt, muss die Kirche den Leuten ja Vorgaben machen, da die meisten keine Heiligen sind und immer in der völligen Anschauung Gottes leben. Stellen wir uns mal vor, wir wären Bischöfe oder Papst, wir müssten dasselbe tun, nämlich Regeln schaffen. Man sieht einige Regeln ja auch schon bei Paulus niedergeschrieben. Aber es gibt immer auch Ausnahmen von der Regel. Vor kurzem habe ich z.B. gelesen, dass der ein ev. Theologe und Missionswissenschaftler aus Tübingen in Rom auch die Kommunion erhalten hat.
Manche Gemüter halten sich halt starr an die Regeln, weil sie es auch brauchen, nämlich als Leitlinien für ihr Leben. So wie auch Dogmen wie Leitlineien sind, an denen man sich ausrichten kann. Bei den Evangelischen haben wir den Biblizismus oft bis zum Geht-nicht-mehr, bei Katholiken ist es der KKK oder CIC.

Aber wie gesagt, sind solche Regeln ja durchaus sinnvoll, man sollte aber auch den Horizont haben, dass es mal Ausnahmen gibt.

Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

asderrix hat geschrieben:bin krank und seit 3:00 Uhr auf weil ich vor Schmerzen nimmer schlafen konnte
gute Besserung;
der Herr möge dir Trost sein und Kraft geben in deiner Krankheit.
Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben. Joh 10,10

Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Andreas01 hat geschrieben: ..., eine katholische Kirche, die auch Protestanten das Heil zugesteht, muß in ihrer Lehre dann auch Konsequenz zeigen und eine Antwort darauf haben, wie evangelische Christen Vergebung finden, die zum katholischen Bußsakrament keinen Zugang haben und deren eigene "Beichte" nach katholischen Maßstäben nicht gültig ist, weil nur ein Priester die Beichte hören darf, und die apostolische Sukzesssion für Protestanten unterbrochen ist.
Ich möchte gerne DEN katholischen Priester sehen, der einem Protestanten die Beichte verweigert.... positiv ausgedrückt:
Ich glaube, daß es keinen katholischen Priester gibt, der einem Protestanten die Beichte verweigert!

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

??? Die Beichte ist wohl kaum das Problem, wohl aber die Absolution. Das ist genauso wie mit der Kommunion.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Andreas01 hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:bin krank und seit 3:00 Uhr auf weil ich vor Schmerzen nimmer schlafen konnte
gute Besserung;
der Herr möge dir Trost sein und Kraft geben in deiner Krankheit.
Dem schließe ich mich an, Asderix.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
??? Die Beichte ist wohl kaum das Problem, wohl aber die Absolution. Das ist genauso wie mit der Kommunion.
... ich bin da eher von der großzügigen Liga. ...eben, genauso, wie bei der Kommunion: Im persönlich geklärten Einzelfall sollte der sakramentale Akt möglich sein, nach der Devise:
Was (welches Problem auch immer) ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein.

Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

stern hat geschrieben:
Andreas01 hat geschrieben:Liebe Freunde, eine katholische Kirche, die auch Protestanten das Heil zugesteht, muß in ihrer Lehre dann auch Konsequenz zeigen und eine Antwort darauf haben, wie evangelische Christen Vergebung finden...
Aha, was du nicht sagst!?
Seit wann muss die Kirche, von der der Protestantismus abgefallen ist, noch für das Heil der Protestanten sorgen???
braucht sie nicht; das war auch nicht mein Thema;
sei so lieb, und lies meine Postings genauer; Danke
Andreas01 hat geschrieben:...die zum katholischen Bußsakrament keinen Zugang haben und deren eigene "Beichte" nach katholischen Maßstäben nicht gültig ist, weil nur ein Priester die Beichte hören darf, und die apostolische Sukzesssion für Protestanten unterbrochen ist.
willst du vielleicht noch sagen, dass die RK-Kirche den Protestanten befohlen hat, dieses Sakrament abzuschaffen???
Lächerlich!
siehe oben
mir scheint, du suchst nicht nach Antworten, du suchst nach faulen Kompromissen. Für das deutsche Kirchenverständnis ist das nichts neues.
klare Fragen - klare Antworten; wo ist das Problem?

wenn du mich in der Ecke IKvu o.ä. vermutest, weit gefehlt!
Andreas01 hat geschrieben: willst du ernsthaft jeden "getrennten" Evangelischen Bruder, der sich einmal vergeht, in die Hölle schicken, obwohl er seine Tat bereut, und seine Sünde dem Herrn bekennt???
es sei denn, er konvertiert
sag mal, mein lieber Schwan, was quasselst du eigentlich? Seit wann habe ich die Macht zu erlösen oder zu verdammen? Gehts dir noch gut?
sorry, war zu plakativ formuliert; hoffte, dass du das nicht so mißverstehst
hast du noch Fragen
selbstverständlich, sonst könnte ich mir dieses Forum sparen

Liebe Grüße Andreas
Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben. Joh 10,10

Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

asderrix hat geschrieben:
stern hat geschrieben: dann aber kannst du uns vielleicht sagen, was für ein Problem hat Andreas01 ???
Ich kann's nicht sagen, kann nur vermuten.

Vielleicht sieht er, dass dieser Anspruch der rkK, der zwar abgeschwächt, aber immer noch da ist, die alleinseligmachende Kirche zu sein, mit der Tatsache, dass die persönliche Beziehung zu Christus und eine Lebensübergabe an ihn als Herrn meines Lebens die einzige Zugangsvoraussetzung zum Himmel ist, im Widerspruch steht und weiß nicht wie er diesen Widerspruch lösen kann, ohne seiner geistlichen Heimat in der rkK beraubt zu werden.

lg
asder
eigentlich habe ich gar kein Problem, sondern eine Bitte, den vermeintlichen Widerspruch gelöst zu bekommen,
dass:

1. die RKK den Anspruch allein seligmachend zu sein aufgegeben hat (KKK 819 zum x-ten mal)

2. andererseits sagt, Todsünden können nur durch sakramentale Beichte vergeben werden

3. Sakramente nur römisch- katholischen Christen gespendet werden können

4. folglich ein Evangelischer, der in seinem Leben einmal mit einer Todsünde gefehlt hat, nie mehr errettet werden kann, es sei denn er konvertiert. Für den gilt dann KKK 819 nicht mehr.

Das kann doch nicht sein.
Ich hasse es, im Lehramt meiner Kirche Widersprüche zu finden.
Zu bitten, das zu klären, das heißt meine Mißverständnisse auszuräumen - wo ist eigentlich mein Denkfehler in dieser logischen Kette?- , ist doch ein berechtigtes Anliegen.

Das ist naturlich nicht an dich gerichtet, lieber asder; aber danke für die Brücke, die du mir gebaut hast, das zu formulieren.

LG Andreas
Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben. Joh 10,10

Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wer in sich vollkommene Reue erweckt („Liebesreue“), der wird die Vergebung erlangen, ohne des Sakraments zu bedürfen.
CIC 960, wie schon zitiert, widerspricht dieser Aussage, oder?
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Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Angelika hat geschrieben:Ich denke, es muss außerordentliche Wege geben, denn sonst würde man das Wirken Gottes (hier: die Vergebung von Todsünden) ja doch auf das Sakrament beschränken.
das hoffte ich auch, als ich die harten Formulierungen des CIC noch nicht kannte.
Interessieren würde mich auch, wie die katholische Kirche ihre Lehre, dass Todsünde (bis auf Ausnahmen) nur im Sakrament vergeben werden, denn biblisch begründet. Ich sehe nur Belege für die Beichte als solches, nicht aber für eine Beschränkung der Vergebung auf diese.
Auch die Tradition gilt.
Es muss nicht alles biblisch begründet sein. Aber ich habe mich in den letzten Jahren immer wieder gewundert, wieviel mehr Details der katholischen Lehre sehr wohl biblisch fundiert sind, als ich vermutet hatte, und nicht der Tradition entstammen.

Echt spannend, ob jemand da eine Stelle nennen kann; ich kenne keine.

LG Andreas
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Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

stern hat geschrieben:Zurück zum Andreas 01: man kann nicht Mitglied einer Kirche sein ( und an das Heil in dieser Kirche glauben) und gleichzeitig der Kirche, der man zugehört, das Recht, diesen Absolutheitsanspruch zu erheben, abzusprechen.
nicht ich spreche der katholischen Kirche diesen Absolutheitsanspruch ab, das hat sie schon selber getan:
KKK 819, zum x+1-ten Mal

Liebe Grüße Andreas
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Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Edi hat geschrieben:Ich denke, in der Kirche gibt es formal gesehen viele Widersprüche.
Das will ich so nicht stehen lassen.
Es gibt Widersprüche, die aus persönlichen Mißverständnissen in subjektiver Form vagabundieren.
Ein solcher denke ich, müßte auch die von mir aufgeworfene Frage sein.
Wer aber kann das mit einer sachlichen und logischen Antwort lösen?

lieber Edi, wir hatten letzten Herbst schon mal das gleiche Thema beackert.

Nochmals vielen Dank für die interessanten Gedanken.
Damals kamen wir zu einem wohlklingenden und versöhnlichen Ergebnis, was aber, wie wir jetzt wissen, der wörtlichen Auslegung von CIC und KKK widerspricht.

Wir nahmen damals an, dass Todsünden auch ohne sakramentale katholische Beichte vergeben werden, aber die Beichte zur Versöhnung mit der Kirche erforderlich sei.
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Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Es-Ergo-Cogito hat geschrieben:Ich möchte gerne DEN katholischen Priester sehen, der einem Protestanten die Beichte verweigert.... positiv ausgedrückt:
Ich glaube, daß es keinen katholischen Priester gibt, der einem Protestanten die Beichte verweigert!
selbstverständlich nicht;
sorry, aber habe ich mich so undeutlich ausgedrückt?

Das bleibt ein Beichtgespräch, und ist kein Sakrament und nicht zur Vergebung von Todsünden ausreichend, streng genommen.
Zuletzt geändert von Andreas01 am Samstag 13. August 2005, 09:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Es-Ergo-Cogito hat geschrieben:... ich bin da eher von der großzügigen Liga. ...eben, genauso, wie bei der Kommunion: Im persönlich geklärten Einzelfall sollte der sakramentale Akt möglich sein, nach der Devise:
Was (welches Problem auch immer) ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein.
so formuliert wird das zum heißen Eisen:
zu Ende gedacht, wären KKK und CIC kein gültiges Reglementarium mehr, sondern der Relativität preisgegeben.
- "nichts als Menschenwerk" !!??
Absolut blieben neben den Dogmen nur noch die Schrift und wir würden uns den Sola scriptura - Vertretern stark annähern.
Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben. Joh 10,10

Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Andreas01 hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:
stern hat geschrieben: dann aber kannst du uns vielleicht sagen, was für ein Problem hat Andreas01 ???
Ich kann's nicht sagen, kann nur vermuten.

Vielleicht sieht er, dass dieser Anspruch der rkK, der zwar abgeschwächt, aber immer noch da ist, die alleinseligmachende Kirche zu sein, mit der Tatsache, dass die persönliche Beziehung zu Christus und eine Lebensübergabe an ihn als Herrn meines Lebens die einzige Zugangsvoraussetzung zum Himmel ist, im Widerspruch steht und weiß nicht wie er diesen Widerspruch lösen kann, ohne seiner geistlichen Heimat in der rkK beraubt zu werden.

lg
asder
eigentlich habe ich gar kein Problem, sondern eine Bitte, den vermeintlichen Widerspruch gelöst zu bekommen,
dass:

1. die RKK den Anspruch allein seligmachend zu sein aufgegeben hat (KKK 819 zum x-ten mal)

2. andererseits sagt, Todsünden können nur durch sakramentale Beichte vergeben werden

3. Sakramente nur römisch- katholischen Christen gespendet werden können

4. folglich ein Evangelischer, der in seinem Leben einmal mit einer Todsünde gefehlt hat, nie mehr errettet werden kann, es sei denn er konvertiert. Für den gilt dann KKK 819 nicht mehr.

Das kann doch nicht sein.
Ich hasse es, im Lehramt meiner Kirche Widersprüche zu finden.
Zu bitten, das zu klären, das heißt meine Mißverständnisse auszuräumen - wo ist eigentlich mein Denkfehler in dieser logischen Kette?- , ist doch ein berechtigtes Anliegen.

Das ist naturlich nicht an dich gerichtet, lieber asder; aber danke für die Brücke, die du mir gebaut hast, das zu formulieren.

LG Andreas
#Andreas01
Es existiert kein Widerspruch, da Dein zitierter KKK 819 nichts dergleichen provoziert, will meinen, dass die Römisch Katholische Kirche IN KEINSTER WEISE den Anspruch aufgegeben hat alleinseligmachend zu sein... Zur Verdeutlichung hier KKK 818, 819, 820 im Zusammenhang:

KKK 818 „Denen aber, die jetzt in solchen Gemeinschaften geboren sind und mit dem Glauben an Christus erfüllt werden, können keine Vorwürfe wegen der Sünde der Trennung gemacht werden und die katholische Kirche begegnet ihnen in brüderlicher Achtung und Liebe ... sie werden aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt" (UR 3).

KKK 819 Zudem sind außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden" (LG 8 ):

„das geschriebene Wort Gottes, das Leben der Gnade, Glaube, Hoffnung und Liebe und andere innere Gaben des Heiligen Geistes und sichtbare Elemente" (UR 3) [Vgl. LG 15]. Der Geist Christi bedient sich dieser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als Mittel zum Heil. Ihre Kraft kommt aus der Gnaden- und Wahrheitsfülle, die Christus der katholischen Kirche anvertraut hat. Alle diese Güter stammen von Christus, führen zu ihm [Vgl. UR 3] und drängen von selbst „auf die katholische Einheit hin" (LG 8 ).

820 Die Einheit „hat Christus seiner Kirche von Anfang an geschenkt, eine Einheit, die nach unserem Glauben unverlierbar in der katholischen Kirche besteht, und die, wie wir hoffen, immer mehr wachsen wird bis zur Vollendung der Zeiten" (UR 4). Christus gibt seiner Kirche stets die Gabe der Einheit, aber die Kirche muß ständig beten und arbeiten, um die Einheit, die Christus für sie will, zu erhalten, zu stärken und zu vervollkommnen. Deshalb bittet Jesus selbst zur Stunde seines Leidens und fortwährend den Vater um die Einheit seiner Jünger: „Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist, und ich in dir bin, sollen auch sie in uns eins sein, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hast" (Joh 17,21). Das Verlangen, zur Einheit aller Christen zurückzufinden, ist eine Gabe Christi und ein Ruf des Heiligen Geistes [Vgl. UR 1].

Quelle:
| Vatikan - KKK 811-865 |

Hoffentlich ist damit "Dein vermeintlicher Widerspruch gelöst" worden, Andreas01...
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Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Andreas01 hat geschrieben:
Es-Ergo-Cogito hat geschrieben:... ich bin da eher von der großzügigen Liga. ...eben, genauso, wie bei der Kommunion: Im persönlich geklärten Einzelfall sollte der sakramentale Akt möglich sein, nach der Devise:
Was (welches Problem auch immer) ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein.
so formuliert wird das zum heißen Eisen:
zu Ende gedacht, wären KKK und CIC kein gültiges Reglementarium mehr, sondern der Relativität preisgegeben.
- "nichts als Menschenwerk" !!??
Absolut blieben neben den Dogmen nur noch die Schrift und wir würden uns den Sola scriptura - Vertretern stark annähern.
Dein "zu Ende denken" halte ich da doch für wenig differenziert, wobei ich mich natürlich gleichermassen wenig differenziert ausgedrückt habe ... bitte um Vergebung... denn...

...nicht im Geringsten wäre das so, daß "KKK und CIC kein gültiges Reglementarium mehr, sondern der Relativität preisgegeben" wären ...das, was ich meinte, ist innerhalb der gegebenen Grenzen von KKK und CIC zu verstehen, ...Beispiel:
Es ist nun einmal Fakt, daß neben der Bindegewalt auch eine Lösegewalt existiert. Letztere wird insbesondere im Sakrament der Versöhnung, der Heiligen Beichte, ausgeübt. WENN ALSO z.B. ein Protestant z.B. im Rahmen einer Solchen dem Priester glaubhaft zum Ausdruck bringt die Eucharistie im katholischen Sinne zu verstehen, KANN der Priester eine Ausnahme machen und ihn IM EINZELFALL, und unter den auch für Katholiken üblichen Auflagen, zur Heiligen Kommunion zulassen. Es darf dabei jedoch keine Verwirrung unter den Gläubigen entstehen,... usw.
Jener Protestant wird sich natürlich nach einiger Zeit konsequenterweise fragen lassen müssen, wozu er dann noch ein "Protest"antisches Zeugnis aufrechterhalten möchte... von der zu erwartenden Antwort wäre dann die weitere Zulassung zur Heiligen Kommunion abhängig...
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Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Es-Ergo-Cogito hat geschrieben:Es existiert kein Widerspruch, da Dein zitierter KKK 819 nichts dergleichen provoziert, will meinen, dass die Römisch Katholische Kirche IN KEINSTER WEISE den Anspruch aufgegeben hat alleinseligmachend zu sein...

KKK 819 Zudem sind außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden" ,„das geschriebene Wort , das Leben der Gnade, Glaube, Hoffnung und Liebe und andere innere Gaben des und sichtbare Elemente". Der Geist bedient sich dieser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als Mittel zum Heil. Ihre Kraft kommt aus der Gnaden- und Wahrheitsfülle, die der katholischen Kirche anvertraut hat..
Danke für die prompte Antwort

Tut mir leid, so hartnäckig zu sein, aber genau damit gibt doch die Römisch-Katholische Kirche ihren Alleinseligmachungsanspruch auf.

Wenn auch außerhalb der RKK Heil möglich ist.

Selbstverständlich nimmt die RKK für sich zurecht in Anspruch, die gesamte Fülle der Wahrheit und der Gnade zu besitzen.
Aber der Teil, den die Protestanten von der katholischen Kirche behalten haben bei der Trennung, reicht aus, um das Heil zu erlangen.

Kann man KKK 819 überhaupt anders verstehen?

LG Andreas
Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben. Joh 10,10

Andreas01
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Beitrag von Andreas01 »

Es-Ergo-Cogito hat geschrieben: WENN ALSO z.B. ein Protestant z.B. im Rahmen einer Solchen dem Priester glaubhaft zum Ausdruck bringt die Eucharistie im katholischen Sinne zu verstehen, KANN der Priester eine Ausnahme machen und ihn IM EINZELFALL, und unter den auch für Katholiken üblichen Auflagen, zur Heiligen Kommunion zulassen.
Das ist gut so.
Und bei der Eucharistie leichter zu begreifen.
Wer (1 Kor 11,29) glaubt, dass die konsekrierte Hostie Christi Leib ist, bekundet in diesem Punkt den katholischen Glauben.
Zusätzlich aber wird eine schwere Notlage gefordert:
CIC 843 § 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.

Schwieriger zu verstehen ist das bei der Beichte.
Frage: unter welchen Voraussetzungen wird ein Beichtgespräch eines evangelischen Christen bei einem katholischen Pfarrer zum gültigen Sakrament, was die Vergebung schwerer Sünden bewirkt?

Und zweitens: muss der Evangelische tatsächlich zum katholischen Pfarrer gehen, wenn er schwer gesündigt hat, bereut, und Vergebung möchte?
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Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Andreas01 hat geschrieben:
Es-Ergo-Cogito hat geschrieben:Es existiert kein Widerspruch, da Dein zitierter KKK 819 nichts dergleichen provoziert, will meinen, dass die Römisch Katholische Kirche IN KEINSTER WEISE den Anspruch aufgegeben hat alleinseligmachend zu sein...

KKK 819 Zudem sind außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden" ,„das geschriebene Wort , das Leben der Gnade, Glaube, Hoffnung und Liebe und andere innere Gaben des und sichtbare Elemente". Der Geist bedient sich dieser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als Mittel zum Heil. Ihre Kraft kommt aus der Gnaden- und Wahrheitsfülle, die der katholischen Kirche anvertraut hat..
[..]
Tut mir leid, so hartnäckig zu sein, aber genau damit gibt doch die Römisch-Katholische Kirche ihren Alleinseligmachungsanspruch auf.

Wenn auch außerhalb der RKK Heil möglich ist.

Selbstverständlich nimmt die RKK für sich zurecht in Anspruch, die gesamte Fülle der Wahrheit und der Gnade zu besitzen.
Aber der Teil, den die Protestanten von der katholischen Kirche behalten haben bei der Trennung, reicht aus, um das Heil zu erlangen.
[..]
LG Andreas
#Andreas
Hartnäckig im Glauben zu verharren ist wünschenswert. Mit derselben Hartnäckigkeit erbitte ich von Dir die Erläuterung Deiner These, daß mit KKK 819 die Römisch Katholische Kirche den o.g. Anspruch aufgäbe. Denn davon hängt Deine Schlussfolgerung ab, daß angeblich "der Teil, den die Protestanten von der katholischen Kirche behalten haben bei der Trennung, ausreichte, um das Heil zu erlangen."

Lass mich raten:
...kaum liest Du im KKK 819...
"...Zudem sind außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden"
... und schon folgerst Du schluß, daß einzelne "Elemente" ausreichten um das ewige Heil zu erlangen, etwa in dem Sinne:
Für das Erreichen des Urlaubszieles sei es völlig ausreichend, daß ein Auto ein Lenkrad und einen Auspuff hat...
«::: pax tecum :::»

Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Andreas01 hat geschrieben: [..] ...muss der Evangelische tatsächlich zum katholischen Pfarrer gehen, wenn er schwer gesündigt hat, bereut, und Vergebung möchte?
... wieso fragt der "Evangelische" da nicht seinen eigenen Seelsorger, er gehört nämlich faktisch nicht zur Katholischen Kirche.
...oder umgekehrt...:
...wenn dem "Evangelischen" die Sakramentale Beichte so wichtig ist, wieso wechselt er dann nicht zur Mutter Kirche, nämlich zur Römisch-Katholischen?
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