Edi hat geschrieben: ↑Sonntag 19. November 2023, 15:24
Genau so wird es sein. Ans Kirchenrecht braucht sich der Papst nicht zu halten.
Das ist richtig (formal betrachtet). Allerdings bleibt die Mißachtung der eigenen Gesetze durch den Gesetzgeber nicht folgenlos.
Sie führt zu einer Erschütterung der Rechtsordnung, die durch dieses Verhalten quasi ad absurdum geführt wird.
Sie lädt dem Gesetzgeber eine moralische Schuld auf, die mit seinem unvernünftigen Verhalten verbunden ist.
Obwohl also Papst Franz die (tyrannische) kanonische Möglichkeit hat, einen Diözesanbischof ohne hinreichenden Grund abzusetzen, kann er den moralischen Folgen dieser Handlung nicht entgehen. Im Fall von Bischof Strickland heißt das, daß dieser tatsächlich abgesetzt wurde, allerdings hat Papst Franz dabei schwer gesündigt. Von dieser Todsünde kann er auch nicht absolviert werden, wenn er die Ungerechtigkeit nicht wieder gutmacht, also Bischof Strickland wieder einsetzt.