Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

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Juergen
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Juergen »

Berolinensis hat geschrieben:...und bin vorsichtig optimistisch, daß es gelingt, diese unselige Episode noch zu meinen Lebzeiten zu beenden.
Und was bringt es außer Deiner persönlichen Genugtuung?
Gar nichts.
Die Leute, die jetzt die Kommunion empfangen ohne zu wissen, was sie empfangen, werden sie dann mit dem Mund empfangen, ohne zu wissen was sie empfangen.
Wenn es ein Problem gibt, dann ist das an ganz anderer Stelle zu suchen - aber nicht beim Ritus.
Gruß Jürgen

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Gamaliel »

Firmian hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:

Als am 6. Juli 1968 seitens der Ritenkongregation diese Erlaubnis für Deutschland gegeben wurde ...


1968 schon? Das überrascht mich. Dann war's ja noch voll zu Zeiten der alleinigen Gültigkeit des alten Missales. Dann kann man mit dem Argument, das gelte nur für die ordentliche Form, ja wirklich nicht kommen.

Es wäre gut den ganzen Satz zu zitieren:

Als am 6. Juli 1968 seitens der Ritenkongregation diese Erlaubnis für Deutschland gegeben wurde und am 11. Juli für Belgien, erhob sich so heftiger Protest, dass Paul VI. persönlich entschied, diese Indulte in den beiden Ländern weder veröffentlichen noch anwenden zu lassen.

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Berolinensis
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Berolinensis »

Juergen hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:...und bin vorsichtig optimistisch, daß es gelingt, diese unselige Episode noch zu meinen Lebzeiten zu beenden.
Und was bringt es außer Deiner persönlichen Genugtuung?
Gar nichts.
Die Leute, die jetzt die Kommunion empfangen ohne zu wissen, was sie empfangen, werden sie dann mit dem Mund empfangen, ohne zu wissen was sie empfangen.
Wenn es ein Problem gibt, dann ist das an ganz anderer Stelle zu suchen - aber nicht beim Ritus.
Es gebe dazu eine Menge zu sagen, ich lasse es aber hierbei bewenden: lex orandi, lex credendi.

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Gamaliel »

cantus planus hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Ein Kommentar zur jüngsten Veröffentlichung von Dr. Weishaupt: http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=438 :daumen-rauf:
:daumen-runter: Und wieder eine Stellungnahme von Dr. Weishaupt, die ich von A bis Z für nicht überzeugend halte. Daß diese Antwort eine abschließende bindende Klärung bringt, glaubt er wohl selbst nicht. Der größte Brüller ist "Mit der üblichen kurialen Prägnanz". :freude:
[...]

Ich habe die Stellungnahme erst jetzt gründlich gelesen, und schließe mich Berolinensis' Meinung an: die Stellungnahme von Dr. Weishaupt ist bestenfalls naiv.
Nicht ganz unlustig ist es auch die aktuellen Ausführungen von Hw. Dr. Weishaupt mit denen in seinem früheren Kommentar zum Motu proprio zu vergleichen:

http://kirchenrechtlicher-kommentar.ger ... _Kommunion

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anneke6
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von anneke6 »

Und ich bin immernoch unentschlossen darüber, ob ich den Brief für echt oder gefälscht halte. Meine Einwand mit den (zu) offensichtlichen Fehlern habt ihr ja bereits gehört. Außerdem ist es wirklich allerniedrigstes Niveau, einen derartigen Brief zu fälschen, ganz gleich welche Intention.
Aber: Warum steht oben links keine Nummer, wo eindeutig Platz für eine gelassen ist. Wieso wurde dieser Platz nicht ausgefüllt. Oder wenn er vorher ausgefüllt wurde, wieso hätte der Adressat sie entfernen sollen? Daß er seinen eigenen Namen und die Anschrift unkenntlich gemacht hat, kann ich verstehen, aber ein Aktenzeichen hätte seine Identität nicht preisgegeben.
Außerdem kenne ich eigentlich nur zwei Arten von amtlichen Schreiben. Einmal persönlich erstellte, die eine Unterschrift tragen, oder maschinell erstellte, die weder Unterschrift noch einen Stempel tragen. Dieser Brief trägt einen Stempel, jedoch keine Unterschrift. Ich habe allerdings auch noch nie Post aus Rom bekommen.
???

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cantus planus
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

:!: Ich habe gerade eine persönlich Antwort von Dr. Weishaupt bekommen:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxxx
, seien Sie beruhigt, ich habe mich heute persönlich telefonisch bei der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vergewissert. Man sagte mir, dass das Schreiben von der Kommission stamme. Offensichtlich wenden die Dikasterien verschiedene Praktiken an. Seien Sie überzeugt davon, dass auch ich stutzig gewesen war, also ich ein Dokument ohne Protokollnummer und Unterschrift sah. Darum habe ich heute zum Telefonhörer gegriffen und die Kommission angerufen. Das Resultat lesen Sie in meinem Kommentar.
MfG
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Berolinensis
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Berolinensis »

cantus planus hat geschrieben: :!: Ich habe gerade eine persönlich Antwort von Dr. Weishaupt bekommen:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxxx
, seien Sie beruhigt, ich habe mich heute persönlich telefonisch bei der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vergewissert. Man sagte mir, dass das Schreiben von der Kommission stamme. Offensichtlich wenden die Dikasterien verschiedene Praktiken an. Seien Sie überzeugt davon, dass auch ich stutzig gewesen war, also ich ein Dokument ohne Protokollnummer und Unterschrift sah. Darum habe ich heute zum Telefonhörer gegriffen und die Kommission angerufen. Das Resultat lesen Sie in meinem Kommentar.
MfG
Das ändert an meiner Bewertung seines Kommentars gar nichts, zumal dieser darauf ja nicht abstellt. Die Echtheit des Dokuments war mir persönlich auch gar nicht zweifelhaft. (Es dokumentiert aber die von Dr. Weishaupt freundlich mit "verschiedene Praktiken" verbrämte Schlampigkeit.)

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cantus planus
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

Eben aufgrund dieser Schlampigkeit hätte ich schwören können, dass das Dokument gefälscht ist.
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taddeo
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von taddeo »

Und was lernen wir aus dem ganzen Vorgang? - Die Kommission Ecclesia Dei braucht dringend ne fähige Sekretärin. :ja:

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anneke6
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von anneke6 »

Vielleicht sollte ich mich bei denen bewerben?
???

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cantus planus
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

Wenn dieser Stil jetzt bei der Kommission üblich wird, steht uns wohl noch einiges bevor. Prost Mahlzeit! :/
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taddeo
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:Vielleicht sollte ich mich bei denen bewerben?
Schaden könnte es wohl nicht - weder Dir noch denen. :ja:
Dann hätte der Kreuzgang nen direkten Draht in den Vatikan ...
... man könnte glatt kath.net feindlich übernehmen und zusperren ...

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Bernado
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Bernado »

Firmian hat geschrieben:1968 schon? Das überrascht mich. Dann war's ja noch voll zu Zeiten der alleinigen Gültigkeit des alten Missales. Dann kann man mit dem Argument, das gelte nur für die ordentliche Form, ja wirklich nicht kommen.
Vielleicht doch: Schließlich setzt Summorum Pontificum als Stichtag das Jahr 1962.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

obsculta
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von obsculta »

Der Kreuzgang,scheint es ,wird gelesen.
Doch nicht immer mit Gewinn.
So schreibt ein mancher Leserbriefe frei von Sinn:

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Firmian
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Firmian »

Bernado hat geschrieben:
Firmian hat geschrieben:1968 schon? Das überrascht mich. Dann war's ja noch voll zu Zeiten der alleinigen Gültigkeit des alten Missales. Dann kann man mit dem Argument, das gelte nur für die ordentliche Form, ja wirklich nicht kommen.
Vielleicht doch: Schließlich setzt Summorum Pontificum als Stichtag das Jahr 1962.
Für die liturgischen Bücher, ja. aber, wie hier ja besprochen wurde, steht das nicht im Missale.

Die Gretchenfrage ist eben, ob es sich hier um eine kirchenrechtliche Vorschrift handelt oder eine rituelle.

Daß zB die Ein-Stunden-Nüchternheit (statt 3 Stunden) vor dem Kommunionempfang auch für die ao Form gilt, ist m.W. auch bei den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften unstrittig. Und die kam, soweit mir bekannt, erst nach 1962.

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Bernado
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Bernado »

Firmian hat geschrieben:
Bernado hat geschrieben:
Firmian hat geschrieben:1968 schon? Das überrascht mich. Dann war's ja noch voll zu Zeiten der alleinigen Gültigkeit des alten Missales. Dann kann man mit dem Argument, das gelte nur für die ordentliche Form, ja wirklich nicht kommen.
Vielleicht doch: Schließlich setzt Summorum Pontificum als Stichtag das Jahr 1962.
Für die liturgischen Bücher, ja. aber, wie hier ja besprochen wurde, steht das nicht im Missale.
Ich weiß - war nur ein Gedanke.

Meine unmaßgebliche Menschenverstandsmeinung ist: Da das Indult rechtmäßig ist, die DBK beschlossen hat, davon Gebauch zu machen und Rom das gebilligt hat, ist im Deutschland die Handkommunion zulässig. Unabhängig von Ritus und Hautfarbe.

Wenn bei einer Messe im Alten Ritus mit vielen Fremden (Trauung z.B.) vorher darauf aufmerksam gemacht wird, daß im alten Ritus die Mundkommunion üblich ist (nicht vorgeschrieben), dann ist das auch in Ordnung, weil es die Wahrheit ist.

Wenn dann ein Kommunikant an der Kommunionbank steht und die Hand aufhält, ist das im Prinzip auch in Ordnung und man sollte aus Mangel an Rechtsgrundlage daraus keinen Skandal machen, höchstens versuchsweise und quasi "aus Gewohnheit" zunächst Mundkommunion anbieten.

Wenn aber ein Kommunikant zu erkennen gibt, daß er in provokativer Absicht gekommen ist (ich weiß, hier wird es doppelt subjektiv), dann kann der die Kommunion austeilende Priester vermuten, daß das hl. Sakrament entehrt wird, und die Spendung verweigern.

Aber im Prinzip sollten sich beide Seiten doch stehts darüber im Klaren sein, worum es geht, und daß das nicht die passende Gelegenheit für Auseinandersetzungen ist.

Aber wenn es immer so wäre, bräuchten wir wahrscheinlich kein in Paragraphen gefasstes Recht.
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Firmian
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Firmian »

Sehr guter Beitrag, finde ich.

Mir persönlich ist auch noch nie ein Handkommunikant bei einer ao Meßfeier aufgefallen. Aber ich behaupte mal: Wer bei der Kommunionausteilung sein Hauptaugenmerk darauf richtet, ob die anderen alles richtig machen, sollte sich sein eigenes Eucharistieverständnis überdenken.

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cantus planus
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

obsculta hat geschrieben:Der Kreuzgang,scheint es ,wird gelesen.
Doch nicht immer mit Gewinn.
So schreibt ein mancher Leserbriefe frei von Sinn:

Hier klicken
Der Brief ist also, wie jetzt aus mehreren Quellen bestätigt, unzweifelhaft echt. Damit nehme ich zurück, was ich früher hier sagte.
Ich bleibe allerdings dabei, dass es eine unglaubliche Schlamperei ist, ein Schreiben dieser Tragweite auf diese Art und Weise auszufüllen.
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Firmian
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Firmian »

Vor allem hätte ich eine dogmatische (im juristischen, nicht theologischen Sinn) Begründung erwartet, warum das Indult hier nicht anwendbar sein soll.

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Berolinensis
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Berolinensis »

Es bleibt auch dabei, daß das Schreiben keinerlei Verbindlichkeit hat und keinerlei Begründung liefert. Die Situation ist nahezu unverändert. Wobei ich wiederhole: es wäre mir lieb, wenn das Ergebnis zuträfe, und noch lieber, wenn die Handkommunion endlich ganz abgeschafft würde. In meiner Einschätzung der Lage stimme ich aber dn letzten Beiträgen von Bernado und Firmian zu.

(edit: bei Firmian meinte ich den Beitrag davor, der neueste war noch nicht gepostet.)

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cantus planus
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

Firmian hat geschrieben:Vor allem hätte ich eine dogmatische (im juristischen, nicht theologischen Sinn) Begründung erwartet, warum das Indult hier nicht anwendbar sein soll.
Zumindest müsste man dann erstmal ein klares Verbot für den Alten Ritus aussprechen und dieses begründen. Für mich ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum das Indult hier nicht gelten soll, wenn es sich doch um denselben Ritus handelt (jedenfalls nach Aussagen unseres Heiligen Vaters; ich habe im Privaten da meine Zweifel).
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Marion
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Marion »

Berolinensis hat geschrieben:Es bleibt auch dabei, daß das Schreiben keinerlei Verbindlichkeit hat und keinerlei Begründung liefert. Die Situation ist nahezu unverändert. Wobei ich wiederhole: es wäre mir lieb, wenn das Ergebnis zuträfe, [...]
Von wem brauchst du denn ne Antwort auf so eine Frage damit auch du glaubst, daß das stimmt? (Ist es ihre Pflicht, daß sie Begründungen zu Antworten liefern?)
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cantus planus
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

Es ist ihre Pflicht, Rechtssicherheit zu schaffen. Und das ist mit diesem Dokument genau so gegeben, wie ohne dieses Dokument.
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Firmian
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Firmian »

Marion hat geschrieben: (Ist es ihre Pflicht, daß sie Begründungen zu Antworten liefern?)
Rechtlich vielleicht nicht. Aber das wäre doch sehr angemessen, damit man nicht den Eindruck hat, die entscheiden da völlig willkürlich.

Wenn Du einen Steuerbescheid bekämst, der von der eingereichten Erklärung abweicht, würdest Du ja auch eine Begründung verlangen (da hättest Du allerdings auch einen Rechtsanspruch drauf). Oder wenn Du nach einer Gerichtsverhandlung einen Zweizeiler bekämst "Die Klage wird abgewiesen. Franz Müller, Richter"....

Aber das kirchenrechtliche Verwaltungsverfahrensrecht kenne ich auch nicht - allerdings glaube ich kaum, daß dieses Schreiben jetzt irgendeine Bindewirkung hat, das haben ja normalerweise nicht mal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

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Berolinensis
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Berolinensis »

Marion hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Es bleibt auch dabei, daß das Schreiben keinerlei Verbindlichkeit hat und keinerlei Begründung liefert. Die Situation ist nahezu unverändert. Wobei ich wiederhole: es wäre mir lieb, wenn das Ergebnis zuträfe, [...]
Von wem brauchst du denn ne Antwort auf so eine Frage damit auch du glaubst, daß das stimmt? (Ist es ihre Pflicht, daß sie Begründungen zu Antworten liefern?)
Ich brauche die Antwort von jemandem, der Kompetenz hat, diese Frage mit bindender Wirkung zu beantworten, in einer Form, die Bindungswirkung entfaltet. Eine einfache Antwort an irgendeinen Fragesteller, die noch nicht einmal den Formerfordernissen eines einfachen Schreibens entspricht, bindet wahrscheinlich noch nicht einmal den Adressaten, keinesfalls aber sonst irgendjemanden (das hat Gamaliel - dem du sowas vielleicht eher glaubst - mal im Zusammenhang mit einer anderen Antwort der Kommission erläutert). Und wenn die Rechtslage (leider) so ist, wie Bernado, Firmian und ich sie einschätzen, nämlich daß das Indult in beiden Formen des Ritus anwendbar ist, dann würde eine solche Antwort eine Gesetzesänderung bedeuten, für die die Kommission gar keine Kompetenz hat.

Marion, ich hab ja schon mehrfach gesagt, ich wünschte auch, die Handkommunion würde abgeschafft. Aber man darf sich bei der Beurteilung des Ist-Zustands nicht von seinen Wünschen leiten lassen.

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Marion
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Marion »

http://www.piusbruderschaft.de/componen ... uthentisch
... Rechtsfolge des Antwortschreibens: eine bindende Norm

In der Vergangenheit hat Priester und Gläubige immer wieder die Frage beschäftigt, ob in der außerordentlichen Form des Römischen Messritus die Handkommunion möglich sei. Unter Kanonisten herrschte bislang keine Einstimmigkeit in dieser Frage. Die jüngste Antwort der Päpstlichen Kommission “Ecclesia Dei”, auch wenn sie sich an eine Privatperson richtet, gibt den Standpunkt des Papstes bzw. des Apostolischen Stuhles wieder, der bindend ist.

Damit hat die Diskussion über die Form des Kommunizierens eine Klärung erfahren. Der Zweifel ist ein für allemal behoben. ...
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Florianklaus »

Marion hat geschrieben:http://www.piusbruderschaft.de/componen ... uthentisch
... Rechtsfolge des Antwortschreibens: eine bindende Norm

In der Vergangenheit hat Priester und Gläubige immer wieder die Frage beschäftigt, ob in der außerordentlichen Form des Römischen Messritus die Handkommunion möglich sei. Unter Kanonisten herrschte bislang keine Einstimmigkeit in dieser Frage. Die jüngste Antwort der Päpstlichen Kommission “Ecclesia Dei”, auch wenn sie sich an eine Privatperson richtet, gibt den Standpunkt des Papstes bzw. des Apostolischen Stuhles wieder, der bindend ist.

Damit hat die Diskussion über die Form des Kommunizierens eine Klärung erfahren. Der Zweifel ist ein für allemal behoben. ...

Die Piusbrüder sind schon ein lustiges Trüppchen, ein einfaches Schreiben aus einer vatikanischen Behörde ist für sie 100% verbindlich, Konzilsdokumente aber nicht........ :breitgrins:

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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Firmian »

Piusbruderschaft hat geschrieben:Der Zweifel ist ein für allemal behoben.
Ein für allemal sogar, das ist also offenbar sogar eine dogmatische Entscheidung, die ein Papst oder ein Konzil, selbst wenn es wollte, niemals rückgangig machen kann. :hmm:

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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Marion »

Florianklaus hat geschrieben:Die Piusbrüder sind schon ein lustiges Trüppchen, ein einfaches Schreiben aus einer vatikanischen Behörde ist für sie 1% verbindlich, Konzilsdokumente aber nicht........ :breitgrins:
Es kommt halt drauf an, was drin steht :blinker:

Die Piusbruderseite hat ihre Information von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt
Er schreibt auch
Auf die Frage, ob jemandem in der außerordentlichen Form des römischen Ritus die Kommunion verweigert werden darf, der die Handkommunion bevorzugt, gibt die Kommission jedoch keine Antwort, weil diese Frage nicht gestellt worden war. Aus der Antwort vom 21. Juni lässt sich dies nicht zwingend bejahen. Hier ist noch ein Rechtszweifel, der einer amtlichen Interpretation bedarf.
http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=438

Und somit ist m.E. eigentlich überhaupt nichts beantwortet :pfeif:
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Marion »

Firmian hat geschrieben:
Piusbruderschaft hat geschrieben:Der Zweifel ist ein für allemal behoben.
Ein für allemal sogar, das ist also offenbar sogar eine dogmatische Entscheidung, die ein Papst oder ein Konzil, selbst wenn es wollte, niemals rückgangig machen kann. :hmm:
Das hat nicht die Piusbruderschaft geschrieben. Das ist zitiert von dieser Seite http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=438
Zuletzt geändert von Marion am Freitag 9. Juli 2010, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von Florianklaus »

Marion hat geschrieben: Und somit ist m.E. eigentlich überhaupt nichts beantwortet :pfeif:

Da steh` ich nun, ich armer Tor...............................................

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Re: Kleinere Fragen zum Kommunionempfang

Beitrag von cantus planus »

Die Frage ist problematischer, als sie zunächst aussieht. Wenn es sich um einen Ritus in zwei Formen handelt, kann ein für den römischen Ritus gewährtes Indult m. E. nicht plötzlich nur für eine Form gelten. Zumindest wäre das Indult in dieser Hinsicht dann zu präzisieren. Will heißen: die Handkommunion müsste für die außerordentliche Form klar verboten werden.

Das Argument "...kennt die außerordentliche Form nicht" zieht einfach nicht. Zumindest nicht rechtsverbindlich.
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