Firmian hat geschrieben:Bernado hat geschrieben:Firmian hat geschrieben:1968 schon? Das überrascht mich. Dann war's ja noch voll zu Zeiten der alleinigen Gültigkeit des alten Missales. Dann kann man mit dem Argument, das gelte nur für die ordentliche Form, ja wirklich nicht kommen.
Vielleicht doch: Schließlich setzt Summorum Pontificum als Stichtag das Jahr 1962.
Für die liturgischen Bücher, ja. aber, wie hier ja besprochen wurde, steht das nicht im Missale.
Ich weiß - war nur ein Gedanke.
Meine unmaßgebliche Menschenverstandsmeinung ist: Da das Indult rechtmäßig ist, die DBK beschlossen hat, davon Gebauch zu machen und Rom das gebilligt hat, ist im Deutschland die Handkommunion zulässig. Unabhängig von Ritus und Hautfarbe.
Wenn bei einer Messe im Alten Ritus mit vielen Fremden (Trauung z.B.) vorher darauf aufmerksam gemacht wird, daß im alten Ritus die Mundkommunion üblich ist (nicht vorgeschrieben), dann ist das auch in Ordnung, weil es die Wahrheit ist.
Wenn dann ein Kommunikant an der Kommunionbank steht und die Hand aufhält, ist das im Prinzip auch in Ordnung und man sollte aus Mangel an Rechtsgrundlage daraus keinen Skandal machen, höchstens versuchsweise und quasi "aus Gewohnheit" zunächst Mundkommunion anbieten.
Wenn aber ein Kommunikant zu erkennen gibt, daß er in provokativer Absicht gekommen ist (ich weiß, hier wird es doppelt subjektiv), dann kann der die Kommunion austeilende Priester vermuten, daß das hl. Sakrament entehrt wird, und die Spendung verweigern.
Aber im Prinzip sollten sich beide Seiten doch stehts darüber im Klaren sein, worum es geht, und daß das
nicht die passende Gelegenheit für Auseinandersetzungen ist.
Aber wenn es immer so wäre, bräuchten wir wahrscheinlich kein in Paragraphen gefasstes Recht.