iustus hat geschrieben:Wieso wird Rom dazu gewzungen? Der Fall Zapp verlangt eine Äußerung zur Vereinbarkeit von Universal- und deutschem Partikularrecht doch gar nicht: Dass Zapp nicht aus der Kirche ausgetreten ist, ist nun unumstritten: Das sieht er selbst so, das sieht die DBK so, das sieht Rom so, das sieht auch der VGH so.
Im weltlichen Recht würde man dazu sagen: Es besteht kein Rechtschutzbedürfnis.
Das besteht erst dann, wenn die DBK ihn als exkommuniziert behandelt, weil er nach staatlichem Recht ausgetreten ist. Erst dann wird Rom gezwungen, sich zur Vereinbarkeit von Universal- und deutschem Partikularrecht autoritativ zu äußern.
Am einfachsten wäre es, wenn Du den Text von Hw. Dr. Weishaupt kurz durchlesen würdest; ich gebe nur die entscheidenden Stellen:
Das geht aus der Apostolischen Konstitution über die Römische Kurie Pastor Bonus hervor. Dort heisst es in Art. 158: "Für Antragsteller, die ein Interesse daran haben, entscheidet er (der Päpstliche Rat für die authentische Interpretation von Gesetzestexten), ob teilkirchliche Gesetze und allgemeine Dekrete, die von Gesetzgebern unterhalb der höchsten Autorität erlassen worden sind, mit den allgemeinen Gesetzen der Kirche übereinstimmen oder nicht."
[...]
Das Kirchenrecht (vgl. Art. 158 von Pastor Bonus) ermächtigt Gläubige ausdrücklich, sich an den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte zu wenden mit der Bitte um Überprüfung der Übereinstimmung eines partikularen Gesetzes (hier der Norm der deutschen Bischöfe in bezug auf den Kirchenaustritt vom 1969) mit dem universalen Recht (hier: der authentischen Interpretation des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 13.3.2006. Dieses Recht wird wohl nun von Prof. Zapp in Anspruch genommen. Eine Antwort Roms würde zur Rechtssicherheit in Deutschland beitragen.
Sobald sich Prof. Zapp jetzt an Rom wendet, wird dieses "gezwungen" Antwort zu geben. Wie gesagt, es geht dabei nicht um das aktuelle Urteil, sondern allgemein um die Rechtslage. Auch Du könntest Dich in dieser Frage an Rom wenden.