In Österreich hat die Bischofskonferenz selber den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, und ist dadurch eine juristische Person, die Rechtsfähigkeit auch für den staatlichen Bereich besitzt.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 16. August 2019, 14:31dann hab ich das falsch verstanden in Österreich gibts nur die BKHeGe hat geschrieben: ↑Freitag 16. August 2019, 13:55Eher des VDD, nicht der DBK.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 16. August 2019, 13:36es gibt eine Reform der DBK
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1 ... mmenarbeit
Beim Lesen dieses Artikels hört man ja eher das Wiehern eines Amtsschimmels, als das Brausen des Heiligen Geistes...![]()
In Deutschland ist das anders, die DBK hat keine staatlich anerkannte Rechtsfähigkeit. Deshalb gibt es als juristische Person mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts seit 1968 den "Verband der Diözesen Deutschlands".