


Juergen hat geschrieben:Dann sind wir wieder bei der alten Definition, die galt, bevor wer auf die Idee mit dem Hirntod kam: Wenn Atmung und Kreislauf irreversibel aufhören.
http://www.initiative-kao.de/der_hirnto ... er_tod.htmProfessor Spaemann konstatierte: "Das Ende von Atmung und Herzschlag, die Trübung der Augen, die Totenstarre usw. sind die Kriterien, anhand derer Menschen seit ewigen Zeiten erkennen und begreifen konnten, dass ein Mitmensch tot ist." Aber die Harvard-Kriterien "haben diese Übereinstimmung von Medizinwissenschaft und der normalen zwischenmenschlichen Wahrnehmung grundlegend verändert".
Er sagte: "Wenn man die bestehenden Todeszeichen, wie sie vom gesunden Menschenverstand gesehen werden, denen der Wissenschaft gegenüberstellt, wird klar, dass die Wissenschaft nicht länger das normale Verständnis von Leben und Tod zur Voraussetzung hat. Tatsächlich setzt sie die normale menschliche Wahrnehmung außer Kraft, indem sie Menschen für tot erklärt, die noch als lebend wahrgenommen werden."
....
Bischof Fabian Bruskewitz aus Lincoln, ....
Der Bischof führte weiter aus, dass die gegenwärtige Technologie es den Ärzten ermöglicht, nur in den äußeren 1-2 Zentimetern des Gehirns Aktivität messen zu können. Er stellte die Frage: "Haben wir unter diesen Umständen überhaupt die unwiderlegbare moralische Gewissheit, etwas über die Existenz der Hirnaktivität geschweige denn über das Ende der Hirnaktivität auszusagen?"..
Vielleicht gefällt dir das besser?iustus hat geschrieben:Die Info ist vom Bistum Mainz. Das ist mir wegen seines Bischofs sowieso zu suspekt, um als seriöse Quelle zu gelten.
...Es ist jedenfalls notwendig daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe ausschließlich "ex cadavere" entnommen werden können,...
In diesen Fällen muss jedenfalls immer die Achtung vor dem Leben des Spenders als Hauptkriterium gelten, so dass die Organentnahme nur im Falle seines wirklichen Todes erlaubt ist (vgl. Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 476).....
Nicht nur das, was mit den Unfallopfern bei dem Hirntodtest veranstaltet wird ist schon pervers !Teutonius hat geschrieben:Laut Wikipedia akzeptiert die Kirche auch den Hirntod, aber nicht nach den gesetzl. 3 min (ab Funkstille), sondern erst nach verstrichenen 6 Stunden! Da aber idR nach bereits 5 Stunden der Puls auch trotz intensivmed. Stimulation wegbleibt, ist eine Organtransplantation dann nicht mehr (erfolgreich) möglich...
Das Problem beim Hirntod sind doch die (scheinbar) willkürlich gewählten 3 min Kontrollzeit!
http://www.initiative-kao.de/der_hirnto ... er_tod.htmDer Apnoetest
Bei seiner Präsentation auf der Konferenz verurteilte Dr. Cicero Coimbra, ein klinischer Neurologe von der Bundesuniversität Sao Paolo, die Grausamkeit des Apnoetests. Dabei wird dem Patienten die künstliche Beatmung für bis zu 1 Minuten entzogen, um feststellen zu können, ob er selbständig zu atmen beginnt. Dies ist ein Teil der (notwendigen) Untersuchungen, bevor ein hirnverletzter Patient für hirntot erklärt wird. Dr. Coimbra erklärte, dass diese Untersuchung eindeutig die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten beeinträchtigt und sogar den Tod des Patienten hervorrufen kann.
Das hört sich so an wie: Wir drücken den Patienten 1 Minuten unter Wasser und gucken dann, ob er (endlich) ertrunken ist.noiram hat geschrieben:http://www.initiative-kao.de/der_hirnto ... er_tod.htmDer Apnoetest
Bei seiner Präsentation auf der Konferenz verurteilte Dr. Cicero Coimbra, ein klinischer Neurologe von der Bundesuniversität Sao Paolo, die Grausamkeit des Apnoetests. Dabei wird dem Patienten die künstliche Beatmung für bis zu 1 Minuten entzogen, um feststellen zu können, ob er selbständig zu atmen beginnt. Dies ist ein Teil der (notwendigen) Untersuchungen, bevor ein hirnverletzter Patient für hirntot erklärt wird. Dr. Coimbra erklärte, dass diese Untersuchung eindeutig die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten beeinträchtigt und sogar den Tod des Patienten hervorrufen kann.
Zu Adams Zeiten reichte offenbar Atemstillstand schon, um für tot erklärt zu werden. Heute sind wir, Gott sei Dank, ein Stück weiter.Teutonius hat geschrieben:Laut Wikipedia akzeptiert die Kirche auch den Hirntod, aber nicht nach den gesetzl. 30 min (ab Funkstille), sondern erst nach verstrichenen 6 Stunden! Da aber idR nach bereits 5 Stunden der Puls auch trotz intensivmed. Stimulation wegbleibt, ist eine Organtransplantation dann nicht mehr (erfolgreich) möglich...
Das Problem beim Hirntod sind doch die (scheinbar) willkürlich gewählten 30 min Kontrollzeit!
Das kann ich nicht beurteilen. Ich war nicht dabei.overkott hat geschrieben:Zu Adams Zeiten reichte offenbar Atemstillstand schon, um für tot erklärt zu werden.
Leider hat bisher niemand auf meinen Beitrag geantwortet. Wie ist es eigentlich zu verstehen, dass der Schwangerschaftsabbruch und die Embrionengeschäfte von der katholischen Kirche abgelehnt werden, nicht aber die mehr als fragwürdige Organverpflanzung? Bei dieser werden doch an einem noch lebenden Menschen Eingriffe vorgenommen, die zu seinem Tode führen. Wie kommt es, dass mein Vorwurf, die Päpste seit Pius XII hätten die Organtransplantarionen nicht billigen dürfen, nicht aufgegriffen wird? Ist das ein Indiz für eine unbedingte Treue zum Papst? Wie wäre es, wenn kein Papst, sondern nur der Kardinal Lehmann die Organverpflanzung als ethisch zulässig erklärt hätte? - Eine Bachkantate enthät den Text "Ich freue mich auf meinen Tod". War diese Aussage eine Bestätigung des Glaubens, der - bis heute (!) im Glaubensbekenntnis Ausdruck findet in den Worten "Auferstehung der Toten und das ewige Leben", oder befand sich der Verfasser des Kantantentextes in einem Irrtum, den man heute als nicht mehr zeitgemäß nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen bereit ist?Hospes hat geschrieben:Die erste Herzverpflanzung (in den 60er Jahren?) durch Professor Barnard (Südafrika) wurde von dem damaligen Papst (Pius XII ?) als großartige wissenschaftliche Tat anerkannt. Ich habe das damals nicht verstanden und kann auch allen späteren kirchlichen Aussagen, die die Organentnahme als zulässig bezeichnen, nicht folgen. In den Köpfen der Befürworter der Organentnahme ist von dem katholischen Jenseitsglauben offensichtlich nichts mehr übrig geblieben. Wenn ein Mensch stirbt, ist das Gottes Wille. Die Medizin sollte dem Herrgott dann nicht ins Handwerk pfuschen. – Zum katholischen Glauben gehört die Überzeugung „ Denn wir haben hier keine bleibende Statt, sondern die zukünftige suchen wir“.
Es grüßt Hospes
Das heißt, du würdest den Mann, der auf dem Weg nach Jericho unter die Räuber geriet, am Wegrand halbtot liegen und sterben lassen?Hospes hat geschrieben:Wenn ein Mensch stirbt, ist das Gottes Wille. Die Medizin sollte dem Herrgott dann nicht ins Handwerk pfuschen.
Darüber, ob der Mensch, an dem die Eingriffe entnommen werden, noch lebt oder bereits tot ist, gibt es auch innerhalb der Kirche unterschiedliche Auffassungen. Diese Frage ist noch nicht eindeutig geklärt.Hospes hat geschrieben:Wie ist es eigentlich zu verstehen, dass der Schwangerschaftsabbruch und die Embrionengeschäfte von der katholischen Kirche abgelehnt werden, nicht aber die mehr als fragwürdige Organverpflanzung? Bei dieser werden doch an einem noch lebenden Menschen Eingriffe vorgenommen, die zu seinem Tode führen.
Ich bin schon der Meinung, dass sich aus diesen bioethischen Überlegungen und dem Stand der ärztlichen Forschung so etwas wie "Regeln" ableiten lassen.Ralf hat geschrieben:Habe ich. Weder die Hintod-Definition noch die Organspende werden dort thematisiert.
Die Kirche ist ja wie dargelegt der Auffassung, dass bei der Organspende der Mensch eben nicht mehr lebt, weil er schon "hirntot" ist (das ist die kirchliche Auffassung seit Pius XII.).Hospes hat geschrieben:Wie ist es eigentlich zu verstehen, dass der Schwangerschaftsabbruch und die Embrionengeschäfte von der katholischen Kirche abgelehnt werden, nicht aber die mehr als fragwürdige Organverpflanzung? Bei dieser werden doch an einem noch lebenden Menschen Eingriffe vorgenommen, die zu seinem Tode führen.
Die Medizin tut das bei jeder Blinddarmentzündung.Hospes hat geschrieben:Wenn ein Mensch stirbt, ist das Gottes Wille. Die Medizin sollte dem Herrgott dann nicht ins Handwerk pfuschen.
Ich habe mich nicht genügend präzise ausgedrückt. Ich bejahe die Hilfe der medizinischen Wissenschaft für alle Leidenden, aber bei der sehr viel Geld kostenden Lebensverlängerung für alt gewordene - bedauernswerte, aber sehr wohlhabende - Menschen, deren Niere, Lunge oder Herz ihre Funktion nicht mehr voll erfüllen, habe ich Bedenken, ob die künstliche - und ethisch in vielerlei Hinsicht fragwürdige - Lebensverlängerung im Sinne der göttlichen Schöpfung zulässig ist. Mich würde es sehr interessieren, ob die in den Wartelisten der Organtransplantation aufgelisteten mittellosen Kassenpatienten genauso in die Gunst der Lebensverlängerung gelangen wie die Wohlhabenden, die fünfstellige Arzt- und Krankenausrechnungen bezahlten können. Gibt es darüber eine Statistik?iustus hat geschrieben:Die Medizin tut das bei jeder Blinddarmentzündung.Hospes hat geschrieben:Wenn ein Mensch stirbt, ist das Gottes Wille. Die Medizin sollte dem Herrgott dann nicht ins Handwerk pfuschen.
Das ist präziser. Ich finde es nur sehr, sehr schwierig, hier eine Grenze zu ziehen.Hospes hat geschrieben:Ich habe mich nicht genügend präzise ausgedrückt. Ich bejahe die Hilfe der medizinischen Wissenschaft für alle Leidenden, aber bei der sehr viel Geld kostenden Lebensverlängerung für alt gewordene - bedauernswerte, aber sehr wohlhabende - Menschen, deren Niere, Lunge oder Herz ihre Funktion nicht mehr voll erfüllen, habe ich Bedenken, ob die künstliche - und ethisch in vielerlei Hinsicht fragwürdige - Lebensverlängerung im Sinne der göttlichen Schöpfung zulässig ist.iustus hat geschrieben:Die Medizin tut das bei jeder Blinddarmentzündung.Hospes hat geschrieben:Wenn ein Mensch stirbt, ist das Gottes Wille. Die Medizin sollte dem Herrgott dann nicht ins Handwerk pfuschen.
Dennoch weisen Tote oft schon nach weit geringerer Zeit als 6 Stunden genügend sichere Todeszeichen auf,dass man ruhigen Gewissens einen Leichenschauschein ausstellen kann !overkott hat geschrieben:Zu Adams Zeiten reichte offenbar Atemstillstand schon, um für tot erklärt zu werden. Heute sind wir, Gott sei Dank, ein Stück weiter.Teutonius hat geschrieben:Laut Wikipedia akzeptiert die Kirche auch den Hirntod, aber nicht nach den gesetzl. 30 min (ab Funkstille), sondern erst nach verstrichenen 6 Stunden! Da aber idR nach bereits 5 Stunden der Puls auch trotz intensivmed. Stimulation wegbleibt, ist eine Organtransplantation dann nicht mehr (erfolgreich) möglich...
Das Problem beim Hirntod sind doch die (scheinbar) willkürlich gewählten 30 min Kontrollzeit!
Da gab es mal - schon vor einigen Jahren - eine entsprechende "SOS-Card" von der Aktion Leben e.V.lifestylekatholik hat geschrieben:In Reaktion auf konkrete Aktivitäten gewisser Politiker, die den Gedanken nicht absurd erscheinen lassen, dass die bisherige Zustimmungsregelung für die Organentnahme (»Nur dem, der ausdrücklich zugestimmt hat, dürfen Organe entnommen werden; ersatzweise reicht auch die Zustimmung der Angehörigen.«) in eine Widerspruchsregelung (»Jedem können Organe entnommen werden, es sei denn, er hat ausdrücklich widersprochen.«) überführt werden könnte, hat mich ein Unbehagen ergriffen, sodass ich mich genötigt fühlte, mir heute doch einen Organspendeausweis zuzulegen, in dem ich einer Organentnahme »nach meinem Tod« ausdrücklich widerspreche.
Ich würde jedem Katholiken empfehlen, ein Gleiches zu tun.
Als Privatmeinung ist das sicher in Ordnung - Meinung der Kirche ist es nicht. Eine offizielle Lehrmeinung gibt es wohl nicht, aber sie tendiert eher dazu, die Organspende zu empfehlen, wenn, und das ist ein großes WENN, wenn und falls gesichert ist, daß Organe tatsächlich erst nach dem einwandfrei festgestellten Tod des Spenders entnommen werden.lifestylekatholik hat geschrieben:In Reaktion auf konkrete Aktivitäten gewisser Politiker, die den Gedanken nicht absurd erscheinen lassen, dass die bisherige Zustimmungsregelung für die Organentnahme (»Nur dem, der ausdrücklich zugestimmt hat, dürfen Organe entnommen werden; ersatzweise reicht auch die Zustimmung der Angehörigen.«) in eine Widerspruchsregelung (»Jedem können Organe entnommen werden, es sei denn, er hat ausdrücklich widersprochen.«) überführt werden könnte, hat mich ein Unbehagen ergriffen, sodass ich mich genötigt fühlte, mir heute doch einen Organspendeausweis zuzulegen, in dem ich einer Organentnahme »nach meinem Tod« ausdrücklich widerspreche.
Ich würde jedem Katholiken empfehlen, ein Gleiches zu tun.
Das ist mir neu. Bislang kannte ich nur die Hornhautentnahme, die auch noch zwei Tage nach dem Tode möglich ist.Ralf hat geschrieben:Die Hirntoddefinition ist zurecht ein sehr umstrittene Definition - aus vielerlei Gründen. Wie bereits oben erwähnt und auch von anderen aufgegriffen, empfehle ich jedem, ob Befürworter oder Gegner der Organspende, sich einen Ausweis zuzulegen, da man dort ja auch Einschränkungen und eine komplette Ablehnung der Organspende kundtun kann.
B16 irrt übrigens bezüglich des Alters seiner Organe: die Augenlinse ist bei fehlender Eintrübung auch bei Hochbetagten durchaus für eine Transplantation interessant.
OK, ich sag’s nochmal deutlicher: Es gibt Bestrebungen, die jetzige Zustimmungsregelung in eine Widerspruchsregelung zu überführen. Das bedeutet:Bernado hat geschrieben:Als Privatmeinung ist das sicher in Ordnung - Meinung der Kirche ist es nicht. Eine offizielle Lehrmeinung gibt es wohl nicht, aber sie tendiert eher dazu, die Organspende zu empfehlen, wenn, und das ist ein großes WENN, wenn und falls gesichert ist, daß Organe tatsächlich erst nach dem einwandfrei festgestellten Tod des Spenders entnommen werden.lifestylekatholik hat geschrieben:In Reaktion auf konkrete Aktivitäten gewisser Politiker, die den Gedanken nicht absurd erscheinen lassen, dass die bisherige Zustimmungsregelung für die Organentnahme (»Nur dem, der ausdrücklich zugestimmt hat, dürfen Organe entnommen werden; ersatzweise reicht auch die Zustimmung der Angehörigen.«) in eine Widerspruchsregelung (»Jedem können Organe entnommen werden, es sei denn, er hat ausdrücklich widersprochen.«) überführt werden könnte, hat mich ein Unbehagen ergriffen, sodass ich mich genötigt fühlte, mir heute doch einen Organspendeausweis zuzulegen, in dem ich einer Organentnahme »nach meinem Tod« ausdrücklich widerspreche.
Ich würde jedem Katholiken empfehlen, ein Gleiches zu tun.
Organexplantation nach "Hirntod" ist also im Normalfall mindestens als Totschlag zu bewerten, wenn nicht als Mord.Schlussfolgerungen der Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften nach Überprüfung der Hirntod-Kriterien:
1. Einerseits erkennt die Kirche an, im Einklang mit ihrer Tradition, dass die Heiligkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende uneingeschränkt geschützt und aufrechterhalten bleiben muss. Andererseits neigt eine säkularisierte Gesellschaft dazu, mehr Gewicht auf die Lebensqualität zu legen.
2. Die Katholische Kirche hat immer gegen die Zerstörung menschlichen Lebens durch Abtreibung Widerstand geleistet, und ebenso verurteilt sie die vorzeitige Beendigung des Lebens eines unschuldigen Organspenders mit dem Ziel, das Leben eines Anderen durch die Transplantation eines unpaarigen Organs zu verlängern. "Es ist moralisch unzulässig, die Verstümmelung oder den Tod eines Menschen unmittelbar herbeizuführen, auch dann nicht, wenn dadurch der Tod von anderen Menschen hinausgeschoben werden kann." "Es ist niemals erlaubt, einen Menschen zu töten, um einen anderen zu retten."
3. "Wir dürfen auch nicht schweigen bei anderen heimlicheren, aber nicht weniger schwerwiegenden und praktizierten Formen der Euthanasie. Diese könnten zum Beispiel auftreten, wenn man, um die Verfügbarkeit von Organen für Transplantationen zu steigern, Organe entnimmt, ohne objektive und angemessene Kriterien anzuwenden, die den Tod des Spenders nachweisen."
4. Der Tod eines Menschen ist ein einzigartiges Ereignis. Er besteht aus der völligen Auflösung des einheitlichen und integrierten Ganzen, dem Selbst. Der Tod ist die Folge der Trennung des Lebensprinzips (oder der Seele) vom Körper des Menschen. Papst Pius XII berief sich auf dieselbe Wahrheit, indem er feststellte, dass das menschliche Leben weiterbesteht, wenn die vitalen Funktionen offensichtlich sind, auch bei künstlicher Unterstützung.
5. "Die Anerkennung der einzigartigen Würde des Menschen hat eine weitere zugrundeliegende Konsequenz: Vitale unpaarige Organe dürfen nur nach dem Tod entnommen werden - das heißt, aus dem Körper eines Menschen, der mit Sicherheit tot ist. Diese Forderung ist selbstverständlich, denn anders zu handeln heißt, dass man mit Absicht den Tod eines Spenders herbeiführt, um über seine Organe verfügen zu können." Das natürliche Moralgesetz erlaubt nicht die Entnahme von unpaarigen vitalen Organen zum Zwecke der Transplantation von einem Menschen, der noch nicht mit Sicherheit tot ist. Die Feststellung des "Hirntodes" reicht nicht aus, um zu der Folgerung zur kommen, dass der Patient mit Sicherheit tot ist. Sie reicht nicht einmal aus, um moralische Gewissheit zu erlangen.
6. Viele Menschen aus medizinischen und wissenschaftlichen Kreisen verfechten weiterhin, dass die auf den "Hirntod" gestützten Kriterien ausreichen, um moralische Gewissheit über den Tod selbst zu haben. Gegenwärtige medizinische und wissenschaftliche Beweise widersprechen dieser Annahme. Neurologische Kriterien allein genügen nicht, um moralische Gewissheit über den Tod zu bekommen, und sind absolut nicht in der Lage, eine physische Sicherheit über den eingetretenen Tod zu gewährleisten.
7. Es ist jetzt offenkundig und offensichtlich, dass es kein einziges sogenanntes neurologisches Kriterium gibt - woran internationale Wissenschaftskreise öffentlich festhalten - welches den sicheren Tod feststellt. Vielmehr werden viele unterschiedliche neurologische Kriterien ohne weltweite Übereinstimmung angewendet.
8. Neurologische Kriterien reichen nicht aus für eine Todeserklärung, wenn noch ein intaktes Herz-Kreislauf- und Atemsystem besteht. Diese neurologischen Kriterien können nur das Fehlen von einigen bestimmten Hirnreflexen überprüfen. Die Hirnfunktionen wie Temperaturkontrolle, Blutdruck, Herzschlag und der Ausgleich des Salz- Wasserhaushaltes werden dabei nicht berücksichtigt. Wenn ein künstlich beatmeter Mensch für "hirntot" erklärt wird, sind diese Funktionen nicht nur vorhanden, sondern auch anhaltend aktiv.
9. Der Apnoetest - das Abstellen der künstlichen Beatmung - ist als Teil der neurologischen Diagnose vorgeschrieben und wird paradoxerweise eingesetzt, um die Irreversibilität zu bestätigen. Dieser Test beeinträchtigt merklich das Untersuchungsergebnis oder verursacht sogar den Tod eines Patienten mit schweren Hirnschädigungen.
10. Es gibt überwältigende medizinische und naturwissenschaftliche Beweise, dass das vollständige Einstellen der Hirnaktivität (in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) kein Nachweis des Todes ist. Das vollständige Ende der Hirntätigkeit kann nicht angemessen beurteilt werden. Die Irreversibilität ist eine Prognose, keine medizinisch feststellbare Tatsache. Heute behandeln wir viele Patienten mit Erfolg, deren Genesung noch vor kurzem hoffnungslos schien.
11. Eine Todesfeststellung allein aufgrund von neurologischen Kriterien ist eine Theorie, keine wissenschaftliche Tatsache. Sie genügt nicht, um die Annahme, dass der Patient noch lebt, zu widerlegen.
12. Kein Gesetz (welches auch immer) sollte versuchen, eine Vorgehensweise für legal zu erklären, die in sich schlecht ist. "Ich wiederhole noch einmal, dass ein Gesetz, welches das natürliche Recht eines unschuldigen Menschen auf Leben verletzt, ungerecht und als solches ungültig ist. Deshalb appelliere ich noch einmal eindringlich an alle politisch Verantwortlichen, keine Gesetze zu erlassen, welche die Würde des Menschen missachten und dadurch die Grundlagen der Gesellschaft zugrunde richten."
13. Das Leben eines unschuldigen Menschen zu beenden, um das Leben eines anderen zu retten - wie bei der Transplantation von unpaarigen vitalen Organen - macht das Böse nicht besser, das darin besteht, einem unschuldigen Menschen das Leben zu nehmen. Böses darf nicht getan werden, um Gutes zu bewirken.
Nur, wenn der Betreffende nicht eingewilligt hat.taddeo hat geschrieben: Organexplantation nach "Hirntod" ist also im Normalfall mindestens als Totschlag zu bewerten, wenn nicht als Mord.
Nach all dem, was ich bisher darüber gelesen habe, können die allermeisten Leute vermutlich gar nicht rechtswirksam einwilligen, weil sie überhaupt nicht wissen, WORIN sie einwilligen. Die Transplantationsmediziner geben mehr oder weniger offen zu, daß eine tatsächliche Aufklärung darüber, daß ein "Hirntoter" ein noch ziemlich weitgehend lebender Mensch sein MUSS (weil man anderenfalls seine Organe nicht mehr brauchen kann), zum Zusammenbruch des Transplantationswesens führen würde.iustus hat geschrieben:Nur, wenn der Betreffende nicht eingewilligt hat.taddeo hat geschrieben: Organexplantation nach "Hirntod" ist also im Normalfall mindestens als Totschlag zu bewerten, wenn nicht als Mord.
Doch es ist mehr, weil einem anderen dadurch das Leben geschenkt wird.taddeo hat geschrieben: Wer freilich in Kenntnis dieser Tatsachen trotzdem einwilligt, handelt kaum anders als einer, der um aktive Sterbehilfe bittet. Es ist nicht mehr und nicht weniger als die Erlaubnis, daß das eigene Leben durch Dritte beendet wird.
Nein, der Betreffende gibt sein Leben für einen anderen hin.taddeo hat geschrieben:Insofern ist das moraltheologisch betrachtet auf jedenfall zu verwerfen.
Taddeo gibt vollkommen richtig die kirchliche Lehre wieder. Es ist nämlich ein grundlegender moralischer Unterschied, ob jemand sein Leben zur Rettung eines anderen riskiert (etwa bei einem Hilfs-/Katastropheneinsatz) oder ob er in die eigene Tötung einwilligt.iustus hat geschrieben:Nein, der Betreffende gibt sein Leben für einen anderen hin.taddeo hat geschrieben:Insofern ist das moraltheologisch betrachtet auf jedenfall zu verwerfen.