Gabriel Zubeir Wako
Vingt-Trois (naja, könnte gleich seinen Namen behalten: Andreas XXIII)
und last but not least, bei den Bischöfen, Fellay

duck-und-[Punkt]
leander12 hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:leander12 hat geschrieben:Also wenn wir jetzt noch die Bischöfe für das Papstamt in betracht ziehen wird diese Liste ja endlos- wie wäre denn Gregor Maria Hanke als Papst?![]()
Ich werde mir die 117 Kardinäle mal durchsehen und eine Top 10 Liste erstellen. Wer mal alle auf einen Blick haben will: http://www.bild.de/politik/ausland/bene ... .bild.html
Aber bitte, bitte nicht den Kardinalstaatssekretär wählen
bla bla bla blubb blubb
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Wie die römische Kirche bis jetzt verfasst ist, kann nur ein Papst diese Selbstaufhebung des eigenen Amtes einleiten. Ob sich der nächste Papst dazu bereit findet? Es käme einem Wunder gleich. Zu verknöchert und zu machtversessen sind die Herren der Kirche noch. Hilfreich ist allein der massive öffentliche Druck religiöser Menschen mit dem katholischen Bekenntnis: »Ohne das alte Papsttum leben und glauben wir deutlich besser. Denn jeder Mensch ist unmittelbar zum Ewigen.«
Er sagt, er will keinen Papst, aber in Wirklichkeit will er ein pluralistisches Glaubensmodell, dem das Papsttum entgegensteht.Juergen hat geschrieben:
-> http://www.publik-forum.de/Religion-Kir ... w=213998
bla bla bla blubb blubb
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Wie die römische Kirche bis jetzt verfasst ist, kann nur ein Papst diese Selbstaufhebung des eigenen Amtes einleiten. Ob sich der nächste Papst dazu bereit findet? Es käme einem Wunder gleich. Zu verknöchert und zu machtversessen sind die Herren der Kirche noch. Hilfreich ist allein der massive öffentliche Druck religiöser Menschen mit dem katholischen Bekenntnis: »Ohne das alte Papsttum leben und glauben wir deutlich besser. Denn jeder Mensch ist unmittelbar zum Ewigen.«
Wie er das begründen will, bleibt sein Geheimnis. Universi Dominici Gregis sieht die Möglichkeit vor, das Konklave später beginnen zu lassen, als die genannten 15 bis 2 Tage. Man kann also die Frist verlängern, daraus folgt ‒ wie man sich auch als Nichtjurist vorstellen kann ‒ nicht, dass man sie auch nach Belieben verkürzen kann. Wenn das Konklave ohne Klärung dieses Problems früher beginnt, so sollte man beten, dass alle wahlberechtigten Kardinäle anwesend sind. Fehlt einer kurzfristig aus Krankheitsgründen, hat das Konklave ein Legitimitätsproblem, falls der Betreffende bei einem am 15. März beginnenden Konklave hätte anwesend sein können.iustus hat geschrieben:Vatikansprecher: Konklave könnte vorgezogen werden
http://www.faz.net/aktuell/politik/paps ... 8277.html
Benedikt XVI. sollte das offiziell per Dekret ermöglichen. Das erspart hinterher alle Spekulationen und Diskussionen. Nicht wenige warten nur auf so etwas, um wieder ihre Spielchen machen zu können. Die Legitimität eines Konklaves muss unangreifbar sein.iustus hat geschrieben:In der Tat. Es müsste sichergestellt werden, dass alle früher da sind. Aber wenn sie da sind, spricht wohl nichts dagegen, früher anzufangen.
Ich halte es, auch wenn es diesmal vorhersehbar ist und dadurch irgendwie die Zeit ohne Papst einem länger vorkommt, dennoch für richtig, daß eine gewisse Zeit zwischen Eintritt der Sedisvakanz und der Wahl des Nachfolgers vergeht. Es ist ein Zeichen, daß man nach einem Pontifikat nicht sofort zur Tagesordnung übergeht. Insbesondere, wenn der alte Pontifex nicht verstorben ist. So würde irgendwie der Eindruck eines "Sachbearbeiter-Papstes" entstehen: Der eine räumt abends seinen Schreibtisch, und wenige Tage später nimmt der Nächste die Amtsgeschäfte auf.Maurus hat geschrieben:Benedikt XVI. sollte das offiziell per Dekret ermöglichen. Das erspart hinterher alle Spekulationen und Diskussionen. Nicht wenige warten nur auf so etwas, um wieder ihre Spielchen machen zu können. Die Legitimität eines Konklaves muss unangreifbar sein.iustus hat geschrieben:In der Tat. Es müsste sichergestellt werden, dass alle früher da sind. Aber wenn sie da sind, spricht wohl nichts dagegen, früher anzufangen.
Das juristische Hindernis ist der unmißverständliche Wortlaut von "Universi Dominici Gregis". Hätte der Papst eine Wahlmöglichkeit einräumen wollen (Beginn des Konklave, wenn alle da sind oder andernfalls frühestens am 15. Tag...), dann hätte er das auch so geschrieben.Hubertus hat geschrieben:Allerdings sehe ich tatsächlich keine juristischen Hindernisse, falls alle wahlberechtigten Kardinäle tatsächlich früher anwesend sind. Eine Bestimmung, wonach die Kardinäle noch auf abwesende warten müssen, wenn gar keine mehr fehlen, ist offensichtlich sinn- und damit gegenstandslos.
UDG, Nr. 49 hat geschrieben:Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan...
48. Die in Nr. 46 der vorliegenden Konstitution genannten Personen müssen vor Beginn der Wahlhandlungen, nachdem sie gebührend über die Bedeutung und die Tragweite des zu leistenden Eides unterrichtet worden sind, vor dem Kardinal-Camerlengo oder vor einem anderen von ihm delegierten Kardinal in Gegenwart zweier Zeremoniäre zu gegebener Zeit diese Eidesformel sprechen und unterschreiben:...
UDG, Nr. 64 hat geschrieben:...die Auslosung von drei Wahlhelfern aus der Gesamtzahl der wahlberechtigten Kardinäle, von drei Beauftragten, die die Stimmen der Kranken einsammeln, kurz Infirmarii genannt, und von drei Wahlprüfern; die Auslosung wird öffentlich vom letzten der Kardinaldiakone vorgenommen, der nacheinander die neun Namen derer zieht, die diese Aufgaben wahrnehmen werden...
65. Für diese Phase der Abstimmung sind folgende Vorschriften zu beachten: 1) der Stimmzettel muß rechteckig sein und soll in der oberen Hälfte, möglichst im Vordruck, die Worte enthalten: Eligo in Summum Pontificem, während die untere Hälfte frei bleiben muß, um hier den Namen des Gewählten zu schreiben; deswegen ist der Zettel so beschaffen, daß er doppelt gefaltet werden kann;...
UDG, Nr. 66 hat geschrieben:Jeder wahlberechtigte Kardinal bringt den Stimmzettel, nachdem er ihn ausgefüllt und gefaltet hat, nach der Rangordnung und allen sichtbar mit erhobener Hand zum Altar, an dem die Wahlhelfer stehen und auf dem sich eine mit einem Teller bedeckte Urne befindet, um die Zettel aufzunehmen. Dort angekommen, spricht der wahlberechtigte Kardinal mit erhobener Stimme folgende Eidesformel: Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, daß ich den gewählt habe, von dem ich glaube, daß er nach Gottes Willen gewählt werden sollte. Danach legt er den Stimmzettel auf den Teller und gibt ihn damit in die Urne. Hierauf macht er eine Verneigung zum Altar hin und kehrt an seinen Platz zurück.
Gut, dann ist die Sachlage klar und die diesbezüglichen Spekulationen,Gamaliel hat geschrieben:Das juristische Hindernis ist der unmißverständliche Wortlaut von "Universi Dominici Gregis". Hätte der Papst eine Wahlmöglichkeit einräumen wollen (Beginn des Konklave, wenn alle da sind oder andernfalls frühestens am 15. Tag...), dann hätte er das auch so geschrieben.Hubertus hat geschrieben:Allerdings sehe ich tatsächlich keine juristischen Hindernisse, falls alle wahlberechtigten Kardinäle tatsächlich früher anwesend sind. Eine Bestimmung, wonach die Kardinäle noch auf abwesende warten müssen, wenn gar keine mehr fehlen, ist offensichtlich sinn- und damit gegenstandslos.
(Im übrigen dient die Zeit zwischen Sedisvakanz und Konklavebeginn auch der Vorbereitung der Wahl, den Beratungen über die Lage der Kirche,...)
UDG, Nr. 49 hat geschrieben:Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan...
UDG, Nr. 70 hat geschrieben:Sofort nach der Prüfung, noch ehe die wahlberechtigten Kardinäle die Sixtinische Kapelle verlassen, müssen alle Stimmzettel von den Wahlhelfern verbrannt werden, wobei ihnen der Sekretär des Kollegiums und die Zeremoniäre helfen, die inzwischen von dem letzten der Kardinaldiakone hereingerufen worden sind.
Wobei, wenn ich nochmal genau lese ...Hubertus hat geschrieben:Gut, dann ist die Sachlage klar und die diesbezüglichen Spekulationen,Gamaliel hat geschrieben:Das juristische Hindernis ist der unmißverständliche Wortlaut von "Universi Dominici Gregis". Hätte der Papst eine Wahlmöglichkeit einräumen wollen (Beginn des Konklave, wenn alle da sind oder andernfalls frühestens am 15. Tag...), dann hätte er das auch so geschrieben.Hubertus hat geschrieben:Allerdings sehe ich tatsächlich keine juristischen Hindernisse, falls alle wahlberechtigten Kardinäle tatsächlich früher anwesend sind. Eine Bestimmung, wonach die Kardinäle noch auf abwesende warten müssen, wenn gar keine mehr fehlen, ist offensichtlich sinn- und damit gegenstandslos.
(Im übrigen dient die Zeit zwischen Sedisvakanz und Konklavebeginn auch der Vorbereitung der Wahl, den Beratungen über die Lage der Kirche,...)
UDG, Nr. 49 hat geschrieben:Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan...
nicht zuletzt in diesem Strang, basieren einfach auf falschen Informatio-
nen hinsichtlich der tatsächlichen Bestimmungen.
Vor diesem Hintergrund ist ein früherer Beginn des Konklave tatsächlich
undenkbar, wenn der Pontifex nicht noch etwas ändert, solange er im
Amt ist.
Huch, nach welcher Vorschrift werden dem neuen Papst denn eine schöne und eine häßliche Stola bereitgelegt?Gamaliel hat geschrieben:„Zimmer der Tränen“:
Auch Nr. 37 sieht keinerlei Wahlmöglichkeit vor (entweder alle da... oder sonst nach 15 Tagen) und, wie gesagt, die Wartezeit dient nicht allein der Anreise der Kardinäle.Hubertus hat geschrieben:Wobei, wenn ich nochmal genau lese ...
Nr. 37 bestimmt, daß die Kardinäle fünfzehn volle Tage nach Eintritt der
Sedisvakanz "auf die abwesenden warten müssen" - heißt im Klartext:
Wer binnen dieser Frist nicht da ist, wählt nicht mit. Nach dieser Norm steht
aber einem früheren Beginn des Konklave nichts im Wege, wenn alle Kar-
dinäle eingetroffen sind.
Nun aber zu der oben zitierten Nr. 49. Dort heißt es, daß fünfzehn Tage nach
dem Tod des Pontifex vergangen sein müssen. Nun haben wir aber diesmal
keinen toten Pontifex, sondern eine Sedisvakanz, die auf anderm Wege einge-
treten ist. So gesehen, bräuchten sie wirklich nicht so lange zu warten.
Die Frage ist allerdings, wer hat das letztlich zu entscheiden? In diesem Artikel heißt es:Gamaliel hat geschrieben:Auch Nr. 37 sieht keinerlei Wahlmöglichkeit vor (entweder alle da... oder sonst nach 15 Tagen) und, wie gesagt, die Wartezeit dient nicht allein der Anreise der Kardinäle.Hubertus hat geschrieben:Wobei, wenn ich nochmal genau lese ...
Nr. 37 bestimmt, daß die Kardinäle fünfzehn volle Tage nach Eintritt der
Sedisvakanz "auf die abwesenden warten müssen" - heißt im Klartext:
Wer binnen dieser Frist nicht da ist, wählt nicht mit. Nach dieser Norm steht
aber einem früheren Beginn des Konklave nichts im Wege, wenn alle Kar-
dinäle eingetroffen sind.
Nun aber zu der oben zitierten Nr. 49. Dort heißt es, daß fünfzehn Tage nach
dem Tod des Pontifex vergangen sein müssen. Nun haben wir aber diesmal
keinen toten Pontifex, sondern eine Sedisvakanz, die auf anderm Wege einge-
treten ist. So gesehen, bräuchten sie wirklich nicht so lange zu warten.
(Persönlich ist es mir allerdings ganz egal, ob das Konklave früher beginnt oder nicht.)
Zu Nr. 49: Wenn Du Dir UDG einmal durchliest, wirst Du feststellen, daß öfters nur der Todeszeitpunkt genannt wird, obwohl selbstverständlich auch der Rücktrittszeitpunkt mitgemeint ist (z.B. 13e, 14,...).
In UDG wird ja bei Zweifelsfällen (Nr. 5) dem Kardinalskollegium das Recht ein-Der Vatikansprecher Federico Lombardi hat am Samstagnachmittag während eines weiteren Briefings überraschend mitgeteilt, dass das Konklave zur Wahl des Nachfolgers von Papst Benedikt XVI. bereits vor dem 15. März und damit früher als nach den bisherigen Regeln beginnen könnte. Die Frage sei von mehreren Kardinälen aufgeworfen worden und man warte nun auf eine «gebieterische» Antwort.
Die unierten Patriarchen haben nach meiner Interpretation von Can. 350 §3 sehr wohl eine Titelkirche. Da diese jedoch immer ihr Patriarchsitz ist, muss das nicht extra erwähnt werdenJuergen hat geschrieben:Interessanter Hinweis!Athanasius0570 hat geschrieben:Soviel ich weiß, tragen die Ersthierarchen der mit Rom unierten Kirchen eigenen Rechts nicht den Titel eines "Kardinals der römischen Kirche" und haben auch keine römische Titelkirche, sondern sind "Kardinäle der katholischen Kirche" (die exakten lateinischen Titel wird sicher jemand nachliefernHallo, ich habe mal eine Frage. Und zwar: Isaac Cleemis Thottunkal aus Indien und Antonios Naguib aus Ägypten (bzw. deren Kopfbedeckungen) sehen so aus , als stammten sie aus einer Kirche eigenen Rechts. Was passiert eigentlich, wenn so einer Papst wird? Wechselt der dann zum römischen Ritus?
Oder einfacher:
Ich nehme an, ein Kardinal zelebriert auch mal in seiner Titelkirche. Tut er das dann im römischen oder im eigenen Ritus?![]()
Danke!).
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Robert schrieb jüngst:Tatsächlich bekommen die unierten Patriarchen KEINE Titelkirche. Man vergleiche z.B. das Bulletin mit den Kreierungen vonRobert Ketelhohn hat geschrieben:Die Kardinalswürde hängt an der Titelkirche…
…Ein Kardinal, der zum Bischof von Rom gewählt wird, verliert logischerweise seine Kardinalswürde zusammen mit der bisherigen Titelkirche, die ja durch die Papstwahl vakant und hernach bald wieder neu verliehen wird…
- Card. Béchara Boutros RAÏ, O.M.M.
- Card. ANTONIOS S.B. NAGUIB
dort wird keine Titelkirche genannt.
Can. 350 — § 1. Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen gegliedert: die bischöfliche, zu der jene Kardinäle, denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen gehören, ferner die priesterliche und die diakonale Klasse.
§ 2. Jedem Kardinal der priesterlichen und der diakonalen Klasse wird vom Papst je eine eigene Titelkirche bzw. Diakonie in der Stadt Rom zugewiesen.
§ 3. Die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen haben als ihren Titel den eigenen Patriarchalsitz.
http://derstandard.at/136681737879/Vat ... Papst-WahlDer Pastoraltheologe Paul M. Zulehner erklärte in der am Samstagabend ausgestrahlten ORF-TV-Informationssendung "Wien heute", er hoffe, dass der neue Papst aus Lateinamerika, Afrika oder Asien komme. Immerhin habe das Zweite Vatikanum die katholische Kirche als "Weltkirche" definiert.
Bezüglich der Chancen von Wiens Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, meinte Zulehner: "Dann würde der liberalste Kardinal im Konklave zum Papst gewählt werden."
Ich würde mir wünschen, dass sich die Kardinäle vom heiligen Geist leiten lassen, nicht von der regionalen Herkunft. Aber das Vertrauen auf den heiligen Geist ist wahrscheinlich zu mittelalterlich für einen aufgeklärten Theologen wie Herrn Zulehner.civilisation hat geschrieben:Wäre ja auch ein Wunder, wenn der sich nicht äußern würde:
http://derstandard.at/136681737879/Vat ... Papst-WahlDer Pastoraltheologe Paul M. Zulehner erklärte in der am Samstagabend ausgestrahlten ORF-TV-Informationssendung "Wien heute", er hoffe, dass der neue Papst aus Lateinamerika, Afrika oder Asien komme. Immerhin habe das Zweite Vatikanum die katholische Kirche als "Weltkirche" definiert.
Bezüglich der Chancen von Wiens Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, meinte Zulehner: "Dann würde der liberalste Kardinal im Konklave zum Papst gewählt werden."