Domradio Köln hat dazu Dr. Kevin Hecken (Historiker und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien)
interviewt, der das besagte Problem letztlich damit auf den Punkt bringt, dass es sich um eine Frage der Gesetztestextinterpretation handelt.
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"... ganz so eindeutig, wie von Seiten der Universität Bonn dargestellt, ist die Lage nicht. Zwar legt das Konkordat fest, dass die Ausbildungsstätten für Geistliche an den bestehenden katholisch-theologischen Fakultäten in Preußen (Breslau, Bonn und Münster) bestehen bleiben sollen, dass also der Staat diese universitäre Priesterausbildung garantieren muss. Die Universität dürfte also nicht einfach das Curriculum so zusammenstreichen, dass Priesterausbildung an ihr unmöglich wird.
Die Frage aber, inwiefern die Kirche berechtigt ist, daneben auf preußischem Territorium noch weitere Ausbildungsstätten zu errichten, ist streng genommen nicht Gegenstand des Konkordates. Es kommt hier, wie immer im Recht, auf die Formulierung an. Im Original-Text heißt es: "Für die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen bleiben die katholisch-theologischen Fakultäten an den Universitäten in Breslau, Bonn und Münster und an der Akademie in Braunsberg bestehen.” Nicht: "Die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen findet an den katholisch-theologischen Fakultäten an den Universitäten in Breslau, Bonn und Münster und an der Akademie in Braunsberg statt”.
Es ging also damals um Besitzstandswahrung, nicht um eine positive Definition derjenigen Orte, an denen Priesterausbildung überhaupt stattfinden darf. An einer solchen hatte sich der preußische Staat in den sog. Maigesetzen der 1870er Jahre versucht, als man den auszubildenden Priestern staatliche Examina vorschrieb, dies jedoch in den sogenannten Friedensgesetzen der 1880er Jahre wieder zurückgenommen.
Und doch ist die Rechtssprache hier vage genug, um beide Interpretationen zuzulassen. Man könnte theoretisch auch lesen: "Das bisherige Arrangement bleibt bestehen”. Wir haben es hier also mit einer klassischen Interpretationsfrage zu tun ..." /*
Zitatende
Die beiden Lesarten von ottaviani und polyglotta müssen demgemäss nicht zwingend gegensätzlich sein, sondern deuten meiner Meinung nach eher auf gewisse Scherkräfte, die vom Zustimmungsgrad zu bestehenden Konkordaten geprägt sind, ...aber damit will ich jetzt nicht komplett das Konkordatsfass aufstossen, sondern nur den bereits geöffneten Deckel lupfen, denn bei physikalischer Betrachtung und vorausgesetzt, das Fass besässe einen Schraubdeckel, haben sich die Scherkräfte von ottaviani als Daumen und polyglotta als Zeigefinger fassöffnend ausgewirkt, da beide synchron ihre Fingerkraft am bischöflich gegen den Zugriff seiner demokratischen Schafe versiegelten Einkommensdeckel unabsichtlich gegen den Uhrzeigersinn mithin die Zeit angesetzt haben könnten - DAS ist meine Interpretation für das jetzige Erscheinen des scheinbar aus dem Nichts urplötzlich aufgetauchten Fasses. ...
... Stellt sich noch die Frage, warum so ein dickes Fass nur so einen winzigen Deckel hat
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/* Peter, Mathias, Historiker hält Konkordat bei Priesterausbildung für nicht eindeutig, domradio, 18.02.2025,
(
https://www.domradio.de/artikel/histori ... -eindeutig [Abruf: 25. Februar 2025]).