Kurze Fragen - kurze Antworten
- Robert Ketelhohn
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Und in eher traditionellen Gemeinden heißt das dann „Armleuchtersammlung“?Thierry hat geschrieben:»Scheinwerfersammlung bedeutet, dass in den entsprechenden Gottesdiensten das Geld der Kollekte für die Anschaffung der neuen Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) verwendet wird.«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Ist synonym dafür, ich kennemax72 hat geschrieben:Meinung ist aber irrefuehrend. Warum nicht "Intention"? (so kenne ich es)Cicero hat geschrieben:Nach der Meinung bedeutet: In dem Anliegen.
Max
In den/dem Anliegen ...
In der Meinung ...
In der Intention ...
Wenn Meßstipendien abgegeben werden, was üblich ist, da ein Priester pro Tag nur eine Meßintention annehmen darf, werden sie abgegeben
mit: zu feiern in der Intention des Gebers.
Papyrus Oxy..?... - ist das katholisch?
Ihr Lieben,
da will mir doch ein Atheist so einen Papyrus als katholishc verkaufen, wo ich sag', der stinkt 10 Meilen gegen den Wind nach Gnosis. Hier der Textausschnitt:
da will mir doch ein Atheist so einen Papyrus als katholishc verkaufen, wo ich sag', der stinkt 10 Meilen gegen den Wind nach Gnosis. Hier der Textausschnitt:
"Und wo einer allein ist sage ich: Ich bin bei ihm. Richte den Stein auf, und dort wirst du mich finden; spalte das Holz, und ich bin dort."
Papyrus Oxyrhynchus 1
»Ich Bin alles in allem. Schaue den Strauch an - und du wirst mich finden. Hebe den Stein auf - und du wirst mich finden. Blicke zu den Gestirnen - und du nimmst mich wahr. Schaue tief in den Menschen - und du findest dich selbst und somit Mich, Christus, das Selbst in dir. Betrachte das Tier - und du findest Mich. Spüre den Wind - und du vernimmst Mich. Betrachte den Wassertropfen - und du betrachtest dich in Mir. Denn Ich Bin das Leben in allem und du bist das Leben in allem und alles ist in Mir und alles ist in dir. Wir sind geeint in Ihm, dem großen All-Einen, der ist ewiglich« (Bd.1,S. 126f.).
Frag im Zweifelsfall Robert, der hat mal was zum Thomasevangelium geschrieben:
http://www.domus-ecclesiae.de/tractatus ... homas.html
http://www.domus-ecclesiae.de/tractatus ... homas.html
- Robert Ketelhohn
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Der Papyrus Oxyrhynchus 1 ist eines der wenigen griechischen Fragmente des (ganz nur koptisch überlieferten) sogenannten Pseudothomas-Evangeliums. Es ist natürlich durch und durch gnostisch. Übrigens stammt nur das erste deiner Zitate daraus. Das zweite stammt von Gabriele Wittek.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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- Robert Ketelhohn
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Micha: Nicht alle Apokryphen sind gnostisch. Dies hier (Oxyrhynchus 1) schon. (Oxyrhynchus 1224 hat damit nichts zu tun. Kurze Fragmente, klingen sehr evangelisch, nicht gnostisch, aber nicht klar zuzuordnen.)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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- Robert Ketelhohn
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Das hattest du natürlich gemeint, aber es war nicht so deutlich.Micha hat geschrieben:Ähm, Robert, ich sagte, die Apokryphen seien apokryphnicht unbedingt gnostisch

Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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- Felix Culpa
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… und nicht das erste Mal, dass ein Atheist auf solchen Unfug hereinfällt und andere an seiner Weisheit teilhaben lassen will. 

Zuletzt geändert von Felix Culpa am Dienstag 13. Juli 2004, 00:41, insgesamt 1-mal geändert.
Bildmaterial gesucht!
Hallo ,
ich bereite im Moment eine Präsentation(powerpoint) zum Thema
"Die Anfänge der Kirche" vor.
Ich wollte diese Präsentation etwas mit Bildern aufpeppen und
euch um Hilfe bitten!
Wenn ihr also im Internet Seiten kennt, bei denen gute Bilder zu Themen
wie :
-Apostel
-Konzile - bis Chaldeon
-Paulus & Heidenchristen
-Kaiser Konstantin
- oder anderer einschneidender Ereignisse bis ca.300 n.Chr
würde mich sehr über Unterstützung freuen!
Gruß
ich bereite im Moment eine Präsentation(powerpoint) zum Thema
"Die Anfänge der Kirche" vor.
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-Paulus & Heidenchristen
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würde mich sehr über Unterstützung freuen!
Gruß
Quia fecisti nos ad te, et inquietum est cor nostrum donec requiescat in te.
- Paterjuerch
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Kirchenrecht: CIC 665 §1 und §2
kann mir jemand den Absatz erklären?
Wenn jemand zur Vorbereitung einer Klostergründung 12 Monate weg war.... die Gründung sich aber aus - sagen wir baulichen Gründen - verzögert..... und der Obere einem heimbeordert.....
hat man da eine Chance... länger als 12 Monate vom Kloster abwesend zu sein?
Wenn jemand zur Vorbereitung einer Klostergründung 12 Monate weg war.... die Gründung sich aber aus - sagen wir baulichen Gründen - verzögert..... und der Obere einem heimbeordert.....
hat man da eine Chance... länger als 12 Monate vom Kloster abwesend zu sein?
Re: Kirchenrecht: CIC 665 §1 und §2
Ich denke das fällt im weitesten Sinne unter "Ausübung des Apostolats im Namen des Instituts".Edith hat geschrieben:kann mir jemand den Absatz erklären?
Wenn jemand zur Vorbereitung einer Klostergründung 12 Monate weg war.... die Gründung sich aber aus - sagen wir baulichen Gründen - verzögert..... und der Obere einem heimbeordert.....
hat man da eine Chance... länger als 12 Monate vom Kloster abwesend zu sein?
Freilich, wenn der Obere einen zurückruft, hat er zu folgen. Das nennt man wohl "Gehorsam".
Re: Kirchenrecht: CIC 665 §1 und §2
Juergen hat geschrieben:Ich denke das fällt im weitesten Sinne unter "Ausübung des Apostolats im Namen des Instituts".Edith hat geschrieben:kann mir jemand den Absatz erklären?
Wenn jemand zur Vorbereitung einer Klostergründung 12 Monate weg war.... die Gründung sich aber aus - sagen wir baulichen Gründen - verzögert..... und der Obere einem heimbeordert.....
hat man da eine Chance... länger als 12 Monate vom Kloster abwesend zu sein?
Freilich, wenn der Obere einen zurückruft, hat er zu folgen. Das nennt man wohl "Gehorsam".

Was,... wenn der Obere nicht zustimmt... aber der Obere vom Oberen schon?
aha. Bin ich blind? da steht keine Zahl. Nur ein rechtmäßiger Oberer...Juergen hat geschrieben:Guckst Du bei: cc. 608 ff.Edith hat geschrieben:und gleich noch eine Nachfrage:
um eine rechtsgültige Klostergründung machen zu können (einfachster Beginn)... muß da eine bestimmte Anzahl Ewiger Professen in der Gründung sein? Wieviel? Kennt jamend den entsprechenen Codex?
(meine Version ist von 1984.......)
Re: Kirchenrecht: CIC 665 §1 und §2
Dann kommst es vielleicht drauf an, was der Obere vom Oberen vom Oberen sagtEdith hat geschrieben:Juergen hat geschrieben:Ich denke das fällt im weitesten Sinne unter "Ausübung des Apostolats im Namen des Instituts".Edith hat geschrieben:kann mir jemand den Absatz erklären?
Wenn jemand zur Vorbereitung einer Klostergründung 12 Monate weg war.... die Gründung sich aber aus - sagen wir baulichen Gründen - verzögert..... und der Obere einem heimbeordert.....
hat man da eine Chance... länger als 12 Monate vom Kloster abwesend zu sein?
Freilich, wenn der Obere einen zurückruft, hat er zu folgen. Das nennt man wohl "Gehorsam".ich wusste, daß Du das weißt.
Was,... wenn der Obere nicht zustimmt... aber der Obere vom Oberen schon?

Im Prinzip ist doch der Einzelne erstmal seinem Oberen verpflichtet; wenn nun der Obere des Oberen was anderes sagt als der Obere, dann wäre der Obere dem Oberen des Oberen verpflichtet, und der Obere müßte also dem Oberen des Oberen Gehorsam leisten und damit müßte der Obere seine Meinung ändern - klar?

Natülich steht da keine ZahlEdith hat geschrieben:aha. Bin ich blind? da steht keine Zahl. Nur ein rechtmäßiger Oberer...Juergen hat geschrieben:Guckst Du bei: cc. 608 ff.Edith hat geschrieben:und gleich noch eine Nachfrage:
um eine rechtsgültige Klostergründung machen zu können (einfachster Beginn)... muß da eine bestimmte Anzahl Ewiger Professen in der Gründung sein? Wieviel? Kennt jamend den entsprechenen Codex?
(meine Version ist von 1984.......)

Da die vielen Orden (da gab es doch mal einen Witz, daß selbst Gott nicht wüßte wieviele..... aber lassen wir das) sehr unterschiedliche Reglungen haben und unterschiedliche Strukturen, greift dort jeweils das Eigenrecht und die Statuten des Ordens.
Juergen hat geschrieben:Natülich steht da keine ZahlEdith hat geschrieben: aha. Bin ich blind? da steht keine Zahl. Nur ein rechtmäßiger Oberer...
(meine Version ist von 1984 .......)![]()

Sehr witzig...
ne jetzht mal ernsthaft. Können eine Ewige und 2 zeitliche Professen eine GRündung machen, wenn die Älteste zum rechtmäsigen Oberen bestellt wird ???? Geht das?
(Orden: OSB - was sonst.....

Keine Ahnung.Edith hat geschrieben:Juergen hat geschrieben:Natülich steht da keine ZahlEdith hat geschrieben: aha. Bin ich blind? da steht keine Zahl. Nur ein rechtmäßiger Oberer...
(meine Version ist von 1984 .......)![]()
Sehr witzig...
ne jetzht mal ernsthaft. Können eine Ewige und 2 zeitliche Professen eine GRündung machen, wenn die Älteste zum rechtmäsigen Oberen bestellt wird ???? Geht das?
(Orden: OSB - was sonst.....)
Das ist Ordens(eigen)recht.
Am besten du wählst mal: 0291 29950
und fragst nach P. Dominicus Meier, der ist Kirchenrechtler und OSB (und gerade dort Abt)
----------------
(Nach altem Kirchenrecht waren sechs Personen mit Profess erforderlich.)Handbuch des kath. Kirchenrechts; S. 606 hat geschrieben: Der Codex Iuris Canonici von 1983 enthält im Gegensatz zu c. 488 n. 5 CIC/1917 keine Bestimmung über eine zur Gründung einer Niederlassung erforderlichen Mindestanzahl von Personen. Da aber die Niederlassung mit ihrer Errichtung Rechtspersönlichkeit (vgl. c. 634 §1), und zwar als Gesamtheit von Personen (c. 115 §2) bestitzt, sind zu ihrer Gründung, nicht auch zu ihrem Fortbestand, mindestens drei physische Personen erforderlich.
Ansonsten empfehle ich:
B. Primentshofer: Ordensrecht auf der Grundlage des Codes Iuris Canonici von 1983 unter Berücksichtigung des staatlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz. 3. Aufl. Freiburg 1988.
danke... die Zahl hatte ich im Kopf...Juergen hat geschrieben:(Nach altem Kirchenrecht waren sechs Personen mit Profess erforderlich.)Handbuch des kath. Kirchenrechts; S. 606 hat geschrieben: Der Codex Iuris Canonici von 1983 enthält im Gegensatz zu c. 488 n. 5 CIC/1917 keine Bestimmung über eine zur Gründung einer Niederlassung erforderlichen Mindestanzahl von Personen. Da aber die Niederlassung mit ihrer Errichtung Rechtspersönlichkeit (vgl. c. 634 §1), und zwar als Gesamtheit von Personen (c. 115 §2) bestitzt, sind zu ihrer Gründung, nicht auch zu ihrem Fortbestand, mindestens drei physische Personen erforderlich.
aber drei "physische Personen"

In 20 jahren genügen drei virtuelle Personen.
ich mach dann mit Dir ein Doppelkloster auf! *droh*

Wenn man natürlich "praktisch" denkt, dann halte ich drei (selbst wenn es kirchenrechlich gehen sollte) für problematisch.
Man muß ja bestimmte "Ämter" besetzen
- Priorin
- Ökonomin
- Putzfrau, Köchin,...
Ob es da sinnvoll ist jemanden mit zeitlicher Profess hinzusetzen halte ich doch für sehr fraglich.
Zu guter letzt, hauen die beiden ab, und die Priorin hat den ganzen Konvent alleine an ihrem wohlgeformten Hinterteil kleben
Man muß ja bestimmte "Ämter" besetzen
- Priorin
- Ökonomin
- Putzfrau, Köchin,...

Ob es da sinnvoll ist jemanden mit zeitlicher Profess hinzusetzen halte ich doch für sehr fraglich.
Zu guter letzt, hauen die beiden ab, und die Priorin hat den ganzen Konvent alleine an ihrem wohlgeformten Hinterteil kleben

jaja... drum wundere ich mich ja auch... daß das ganze Unterfangen nicht noch 1-2 Jahre verschoben wurde.....Juergen hat geschrieben:Wenn man natürlich "praktisch" denkt, dann halte ich drei (selbst wenn es kirchenrechlich gehen sollte) für problematisch.
Man muß ja bestimmte "Ämter" besetzen
- Priorin
- Ökonomin
- Putzfrau, Köchin,...![]()
Ob es da sinnvoll ist jemanden mit zeitlicher Profess hinzusetzen halte ich doch für sehr fraglich.
Zu guter letzt, hauen die beiden ab, und die Priorin hat den ganzen Konvent alleine an ihrem wohlgeformten Hinterteil kleben
aber versteh einer dir Oberen von den Oberen......
