Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

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Marion
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Marion »

taddeo hat geschrieben:Weißt Du, die Art, wie Du mit einem "Schismatiker" umgehen möchstest, ist ein bißchen so, als wenn ich zu meiner Frau grundsätzlich nur "Alte" sage und mich darauf berufe, daß das ja vom Kalender her stimmt, weil sie tatsächlich ein bißchen älter ist als ich. Wie, meinst Du, wird sich das auf Dauer auf unsere Beziehung auswirken? Ich kann das "Alte" noch so liebevoll meinen - es wird nie so ankommen. Wenn ich tatsächlich bei meiner Frau was erreichen will, ist das "Schatzi" immer noch die wirkungsvollere Variante.
Das macht ja auch überhaupt keinen Sinn "Alte" zu deiner Frau zu sagen. Erstens ist das nichts objektiv schlechtes alt zu sein und 2. kann sie nicht jünger werden (die situation ändern). Schismatiker zu sagen macht aber einen Sinn, weil das Gegenüber ja die Möglichkeit hat kein Schismatiker mehr zu sein. Und keiner zu sein ist etwas gutes, nämlich etwas was der Herr will.

Und wer mit "Schatzi sagen" seinen Willen immer durchkriegt ohne zu sagen was er wirklich will, lebt in einer mir unbekannten Welt.
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taddeo
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Weißt Du, die Art, wie Du mit einem "Schismatiker" umgehen möchstest, ist ein bißchen so, als wenn ich zu meiner Frau grundsätzlich nur "Alte" sage und mich darauf berufe, daß das ja vom Kalender her stimmt, weil sie tatsächlich ein bißchen älter ist als ich. Wie, meinst Du, wird sich das auf Dauer auf unsere Beziehung auswirken? Ich kann das "Alte" noch so liebevoll meinen - es wird nie so ankommen. Wenn ich tatsächlich bei meiner Frau was erreichen will, ist das "Schatzi" immer noch die wirkungsvollere Variante.
Das macht ja auch überhaupt keinen Sinn "Alte" zu deiner Frau zu sagen. Erstens ist das nichts objektiv schlechtes alt zu sein und 2. kann sie nicht jünger werden (die situation ändern). Schismatiker zu sagen macht aber einen Sinn, weil das Gegenüber ja die Möglichkeit hat kein Schismatiker mehr zu sein. Und keiner zu sein ist etwas gutes, nämlich etwas was der Herr will.
Das ist mal ein logisches Argument, das ich nachvollziehen kann. 1 : 0 für Dich.
Marion hat geschrieben:Und wer mit "Schatzi sagen" seinen Willen immer durchkriegt ohne zu sagen was er wirklich will, lebt in einer mir unbekannten Welt.
Ich sag ja nicht, daß ich damit "meinen Willen immer durchkrieg"; aber wenn überhaupt, dann so - und ich muß natürlich schon dazusagen, was ich denn will. Obwohl - mittlerweile kennt mich meine Frau so gut ... :verliebt: ... da muß ich vieles nicht mehr sagen, genau wie umgekehrt.

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ad-fontes
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von ad-fontes »

Berolinensis hat geschrieben:Anstatt jetzt, was ja hier Volkssport zu sein scheint, auf Marion einzuschlagen, könntet ihr euch ja zur Sachfrage äußern.
Die anderen Patriarchen haben kein Wahlrecht und fertig.
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Lupus
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Lupus »

Da ich als Moderator in einem (hier gelegentlich etwas abwertend benannten) Forum weiß, wie lästig es ist, wenn die Beiträge nach kurzer Zeit immer wieder o.t. gehen, hier nur noch eine kleine Bemerkung zu dem "Nebenschauplatz" den ich eröffnet habe mit meinem Ruf nach etwas vorsichtiger Redeweise:

Ich schrieb ausdrücklich von "Marginalien"!
Natürlich müssen theologische und glaubensmäßige TRENNPUNKTE erörtert werden, aber mit viel mehr Verständnis für die Schwierigkeiten des anderen, vielleicht auch, psychologisch gesehen, für seine Hemmnisse; denn kein Gesprächspartner soll sich ja selbst aufgeben. Und manchmal ergibt es sich, dass ein Problem eben von verschiedenen Seiten besehen sich anders darstellt als ich es bemerkt habe.
Nimm z.B. einen Kirchenbau: stehe ich außen hinter dem Chor. sehe ich nur diesen und stehe ich unter dem Turm kann ich evtl. den Hochchor nicht sehen und doch ist es einer und derselbe Kirchenbau!

Also: Sammer wieder guet?!

Herzlichst!

+L.
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Maurus
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Maurus »

taddeo hat geschrieben:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:@ Marion: Ich glaube, Lupus kann sich so einiges denken. :ja:
-------------------------
Ähm, um vielleicht zu den unierten Patriarchen und der Papstwahl zurückzukommen:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Was passiert eigentlich bei der "Pastwahl": Wählt da die römische Kirche ihren neuen Bischof oder die Lateinische Kirche ihren Patriarchen, der dann eben auch Pontifex Maximus ist, oder wird da der Papst als solcher gewählt?
Nach ca. 349 CIC bilden die Kardinäle ein besonderes Gremium, dessen hauptsächlicher Auftrag die Wahl eines Papstes ist. Insofern wählt jedenfalls nicht die stadtrömische Kirche ihren neuen Bischof, es ist eine Wahl der Weltkirche, die durch das Kardinalskollegium repräsentiert wird.
Wieso wird dann die Fiktion aufrechterhalten, dass die Kardinäle römische Stadtkleriker sind?

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Galilei
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Galilei »

Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:@ Marion: Ich glaube, Lupus kann sich so einiges denken. :ja:
-------------------------
Ähm, um vielleicht zu den unierten Patriarchen und der Papstwahl zurückzukommen:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Was passiert eigentlich bei der "Pastwahl": Wählt da die römische Kirche ihren neuen Bischof oder die Lateinische Kirche ihren Patriarchen, der dann eben auch Pontifex Maximus ist, oder wird da der Papst als solcher gewählt?
Da diese Funktionen des Papstes untrennbar miteinander verknüpft sind, erübrigt sich die Frage.

Vulpius Herbipolensis
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Vulpius Herbipolensis »

Galilei hat geschrieben:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:@ Marion: Ich glaube, Lupus kann sich so einiges denken. :ja:
-------------------------
Ähm, um vielleicht zu den unierten Patriarchen und der Papstwahl zurückzukommen:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Was passiert eigentlich bei der "Pastwahl": Wählt da die römische Kirche ihren neuen Bischof oder die Lateinische Kirche ihren Patriarchen, der dann eben auch Pontifex Maximus ist, oder wird da der Papst als solcher gewählt?
Da diese Funktionen des Papstes untrennbar miteinander verknüpft sind, erübrigt sich die Frage.
Natürlich sind sie das. Es geht mir auch nicht so sehr darum, die Ämter des Papstes zu trennen (obwohl sie tatsächlich manchmal zu sehr vermischt werden), sondern um eine genaue Bestimmung der Funktion des Kardinalskollegiums bzw. des Konklaves. Denn je nach dem, ob die Kardinäle den Patriarchat des Abendlandes oder gar nur die Kirche von Rom repräsentieren oder aber die Weltkirche - was offensichtlich der Fall ist (?) -, ist eine Beteiligung der unierten Patriarchen ex officio mehr oder weniger sinnvoll - im letzteren Fall eben eher weniger.

Vulpius
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ottaviani
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von ottaviani »

Germanus hat geschrieben:Die Kardinalswürde für den Ukrainer Husar ist nicht gerade eine sinnvolle Angelegenheit (weshalb einige Patriarchen sie ablehnen); der Kardinal ist doch auch heute noch gewissermaßen zum Klerus der Diözese Rom gehörig. Ein Patriarch braucht so etwas nicht unbedingt als Steigerung seiner Würde, meine ich. Da in Rom aber bis heute der Klerus seinen Bischof wählt ( :unbeteiligttu: ), ist der Vorschlag eines Wahlrechts der ostkirchl. Patriarchen wirklich etwas daneben. Einen Streit um die Patriarchenwürde gabe es ja auch beim 2. Vatikanischen Konzil, wo die Patriarchen sich hinsichtlich der Kardinäle zurückgesetzt gefühlt haben. Es scheint auch heute noch mindestens zwei Richtungen zu geben: die Traditionellen, die sich ihrer Traditionen bewußt sind, und die Modernen, die manches verloren haben, wie z.B. jener, der um das Wahlrecht bat.
Gruß, G.
Kardinal Husar ist Großerzbischof nicht Patriarch und damit sind wir bei einem grundproblem des Vorschlage die wenigsten Unierten Kirchen werden von einem Patriarchen geführt die meisten haben "nur" einen Großerzbischof oder einen Exarchen einige sind nur Apostolische Administraturen
wenn dann müßte alle die Ordinarien der verschiedenen Riten Kirchen zugelassen werden

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:Nach ca. 349 CIC bilden die Kardinäle ein besonderes Gremium, dessen hauptsächlicher Auftrag die Wahl eines Papstes ist. Insofern wählt jedenfalls nicht die stadtrömische Kirche ihren neuen Bischof, es ist eine Wahl der Weltkirche, die durch das Kardinalskollegium repräsentiert wird. Von der Wahl eines Patriarchen der lateinischen Rituskirche ist im CIC auch nirgends die Rede.

Nein, bei der Papstwahl wird von einem speziellen Wahlmännergremium der "Summus Pontifex", das Oberhaupt der Gesamtkirche auf Erden (vgl. can. 331) gewählt. Diese ist gleichzeitig dann Bischof von Rom und Patriarch der lateinischen Kirche, aber erst nachrangig - zu sehen etwa daran, daß er zeitlich zuerst als Papst inthronisiert wird und erst später mit der Besitzergreifung der Laterankirche als Bischof von Rom.
Eben dies ist der Irrweg. Wenn die römische Kirche das nicht begreift, wird sie nicht bis zur Parusie überleben, jedenfalls nicht als Kirche.
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Florianklaus
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Florianklaus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Nach ca. 349 CIC bilden die Kardinäle ein besonderes Gremium, dessen hauptsächlicher Auftrag die Wahl eines Papstes ist. Insofern wählt jedenfalls nicht die stadtrömische Kirche ihren neuen Bischof, es ist eine Wahl der Weltkirche, die durch das Kardinalskollegium repräsentiert wird. Von der Wahl eines Patriarchen der lateinischen Rituskirche ist im CIC auch nirgends die Rede.

Nein, bei der Papstwahl wird von einem speziellen Wahlmännergremium der "Summus Pontifex", das Oberhaupt der Gesamtkirche auf Erden (vgl. can. 331) gewählt. Diese ist gleichzeitig dann Bischof von Rom und Patriarch der lateinischen Kirche, aber erst nachrangig - zu sehen etwa daran, daß er zeitlich zuerst als Papst inthronisiert wird und erst später mit der Besitzergreifung der Laterankirche als Bischof von Rom.
Eben dies ist der Irrweg. Wenn die römische Kirche das nicht begreift, wird sie nicht bis zur Parusie überleben, jedenfalls nicht als Kirche.
Unsinn, siehe Matth. 16, 18.

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

:vogel:

Thema verfehlt, setzen, Sechs.
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ottaviani
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von ottaviani »

das ist aber nur deine unbedeutende Privatmeinung das kommt wenn man zu viel mit haeretischen "Orthodoxen" rumhängt und jetzt marsch in die Ecke mit dem Gesicht zur Wand bis zum Ende der Stunde

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Die Papstwahl ist – grob skizziert – die Wahl des römischen Bischofs durch:
• zuerst „Klerus und Volk“ von Rom (Auswahl durch Klerus, Akklamation des Volks),
• sodann durch den Klerus,
• schließlich durch den (ohnehin federführenden) besonders ausgezeichneten Klerus,
   die Kardinäle.
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Pelikan
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Pelikan »

taddeo hat geschrieben:Nach ca. 349 CIC bilden die Kardinäle ein besonderes Gremium, dessen hauptsächlicher Auftrag die Wahl eines Papstes ist. Insofern wählt jedenfalls nicht die stadtrömische Kirche ihren neuen Bischof, es ist eine Wahl der Weltkirche, die durch das Kardinalskollegium repräsentiert wird.
Wer von denen repräsentiert mich? Sag mir seinen Namen, ich will ihm einen Auftrag geben.

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Keiner. Sie repräsentieren den Klerus von Rom.
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Ilija
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Re: Wahlrecht der Patriarchen der Ostkirche

Beitrag von Ilija »

taddeo hat geschrieben:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:@ Marion: Ich glaube, Lupus kann sich so einiges denken. :ja:
-------------------------
Ähm, um vielleicht zu den unierten Patriarchen und der Papstwahl zurückzukommen:
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Was passiert eigentlich bei der "Pastwahl": Wählt da die römische Kirche ihren neuen Bischof oder die Lateinische Kirche ihren Patriarchen, der dann eben auch Pontifex Maximus ist, oder wird da der Papst als solcher gewählt?
Nach ca. 349 CIC bilden die Kardinäle ein besonderes Gremium, dessen hauptsächlicher Auftrag die Wahl eines Papstes ist. Insofern wählt jedenfalls nicht die stadtrömische Kirche ihren neuen Bischof, es ist eine Wahl der Weltkirche, die durch das Kardinalskollegium repräsentiert wird. Von der Wahl eines Patriarchen der lateinischen Rituskirche ist im CIC auch nirgends die Rede.

Nein, bei der Papstwahl wird von einem speziellen Wahlmännergremium der "Summus Pontifex", das Oberhaupt der Gesamtkirche auf Erden (vgl. can. 331) gewählt. Diese ist gleichzeitig dann Bischof von Rom und Patriarch der lateinischen Kirche, aber erst nachrangig - zu sehen etwa daran, daß er zeitlich zuerst als Papst inthronisiert wird und erst später mit der Besitzergreifung der Laterankirche als Bischof von Rom.
Seit wann besteht diese Wahl so? Ich meine seit wann wird der Papst so gewählt? Danke...

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Wie er gewählt wird, schreibt Taddeo gar nicht, aber gewählt wird, anders als Taddeo schreibt, der Bischof von Rom.
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Ilija
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Ilija »

ottaviani hat geschrieben:das ist aber nur deine unbedeutende Privatmeinung das kommt wenn man zu viel mit haeretischen "Orthodoxen" rumhängt und jetzt marsch in die Ecke mit dem Gesicht zur Wand bis zum Ende der Stunde

Das solltet ihr auch tun :freude: Würde so manchen hier echt weiter bringen. In unserem Strang wird uns so manches Vorgeworfen aber wenn ich die Beiträge von einigen "Römer" hier anschaue dann verstehe ich euren Vorwurf an uns nicht? Einige von euch sollen sogar Römische Priester sein??? :vogel:

Also, seit wann gibt es die Form der heutigen Wahl des Römischen Bischofs und wie wurde es früher gehandhabt? Warum nannten sich die Päpste bis Benedikt noch Patriarch des Abendlandes, wenn es nach Lateinischen Augen nur ein Patriarch gab und die anderen Patriarchate aus euren Augen Schismatisch sind? Versteht ihr? Einer sieht die anderen Urpatriarchate als Schismatisch an und Glaubt das auch noch felsenfest!

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ilija hat geschrieben:Also, seit wann gibt es die Form der heutigen Wahl des Römischen Bischofs
1179.
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Marion
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Marion »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wie er gewählt wird, schreibt Taddeo gar nicht, aber gewählt wird, anders als Taddeo schreibt, der Bischof von Rom.
:freude: :freude: :freude:
Lieber Robert, du bist niedlich :kussmund:

Aber Taddeo hat wohl recht, die Römer werden schon wissen was se wählen, mach dir da mal keine Sorgen :blinker:
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Germanus
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Germanus »

Warum bekommt jeder Kardinal bei seiner Ernennung (oder "Kreierung") automatisch eine Titelkirche übertragen, für die er dann auch mehr oder weniger verantwortlich ist? Kann dieser Umstand manche Fragen bzgl. des Kardinalats klären?
Gruß, G.
"Her, denke an mui, wenn diu met duinem Ruike kümmes." (Lk 23,42)

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Robert Ketelhohn
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Marion hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wie er gewählt wird, schreibt Taddeo gar nicht, aber gewählt wird, anders als Taddeo schreibt, der Bischof von Rom.
:freude: :freude: :freude:
Lieber Robert, du bist niedlich :kussmund:

Aber Taddeo hat wohl recht, die Römer werden schon wissen was se wählen, mach dir da mal keine Sorgen :blinker:
Dateianhänge
symmachus.si-quis.pdf
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nicolaus-ii.in-nomine-domini.pdf
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alexander-iii.licet-de-vitanda.pdf
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gregorius-x.ubi-periculum.pdf
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clemens-v.ne-romani.pdf
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pius-iv.in-eligendis.pdf
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von ad-fontes »

Würde es zu einem Wahlrecht aufgrund der Patriarchenwürde kommen, wäre dies ein weiteres Mosaiksteinchen, das zeigen würde, daß die Katholische Kirche nicht mehr auf dem Boden der altkirchlichen katholischen Ekklesiologie steht.


Zuvor aber sollte sie erklären, wen sie denn eigentlich als Patriarchen von Antiochia, Alexandria und Jerusalem betrachtet und wie das mit der kath. Kirchenverfassung in Einklang zu bringen ist, daß einer - Gregorios III. Laham - nicht nur Patriarch eines Sitzes (Antiochia), sondern in Personalunion auch noch zweier weiterer ist (Alexandria und Jerusalem).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Berolinensis »

Welche Ekklesiologie soll denn das sein? Geht es jetzt wieder um das Konstrukt der sog. "Pentarchie"?

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von ad-fontes »

Berolinensis hat geschrieben:Welche Ekklesiologie soll denn das sein?
Kein Hierarch darf über seine eigenen Grenzen hinaus tätig werden; er darf nicht in eine fremde Parochie, Provinz, Eparchie, Diözese oder Patriarchat hineinregieren. Nachzulesen in den altkirchlichen Kanones.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Florianklaus »

ad-fontes hat geschrieben:Würde es zu einem Wahlrecht aufgrund der Patriarchenwürde kommen, wäre dies ein weiteres Mosaiksteinchen, das zeigen würde, daß die Katholische Kirche nicht mehr auf dem Boden der altkirchlichen katholischen Ekklesiologie steht.


Zuvor aber sollte sie erklären, wen sie denn eigentlich als Patriarchen von Antiochia, Alexandria und Jerusalem betrachtet und wie das mit der kath. Kirchenverfassung in Einklang zu bringen ist, daß einer - Gregorios III. Laham - nicht nur Patriarch eines Sitzes (Antiochia), sondern in Personalunion auch noch zweier weiterer ist (Alexandria und Jerusalem).

Es gibt nun mal Parallelstrukturen für die verschiedenen Rituskirchen, dies hat, z.B. in Nordamerika, seelsorgerische und wohl auch historische Gründe. Gregorius III. ist eben nur für die Melkiten Patriarch. Die Maroniten haben einen eigenen und die katholischen Syrer auch. Hätte man die Unionsverhandlungen dadurch belasten sollen, daß man die Hierarchen zur Aufgabe ihrer traditionellen Titel zwingt? Würde dies nicht auch heute völlig unnötige Verstimmungen und Streitereien hervorrufen?

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von ad-fontes »

Florianklaus hat geschrieben:Hätte man die Unionsverhandlungen dadurch belasten sollen, daß man die Hierarchen zur Aufgabe ihrer traditionellen Titel zwingt? Würde dies nicht auch heute völlig unnötige Verstimmungen und Streitereien hervorrufen?
Das war aber beim melkitischen Patriarchen grade nicht der Fall. Erst durch die Abwanderung der Griechisch-Katholischen Melkiten nach Ägypten und Palästina kam es zu dieser Form der Titelführung, also erst nach der "Union" oder besser Anschluß an Rom 1724.
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Ilija »

ad-fontes hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Welche Ekklesiologie soll denn das sein?
Kein Hierarch darf über seine eigenen Grenzen hinaus tätig werden; er darf nicht in eine fremde Parochie, Provinz, Eparchie, Diözese oder Patriarchat hineinregieren. Nachzulesen in den altkirchlichen Kanones.
Das gilt auch für den Bischof von Rom :ja: Kein Reinreden in Antiochia, Alexandria, Jerusalem, Konstantinopel, Moskau, Belgrad, Tbilisi u.s.w...Das ist kein Konstrukt sondern wurde im ersten Jahrtausend mehr oder weniger gelebt und die römische kirche hat sich von dieser altkirchlichen Ekklesiologie schon sehr lange entfernt. Das es bei euch ein Bischof gibt der den Titel eines Patriarchen von Jerusalem, Antiochia und Alexandria gibt nur um eine altkirchliche Traumvorstellung zu wahren die es nicht gibt ist sowieso eine Frechheit uns gegenüber die der altkirchlichen Ordnung noch immer folgen.

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Berolinensis »

:schnarch:

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Ilija »

Berolinensis hat geschrieben: :schnarch:
:schnarch: :D

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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von ad-fontes »

Ilija, es gibt davon nicht nur einen in Ant., Alex. und Jerusalem, sondern sogleich mehrere (römisch-katholische); - neben den orthodoxen; - doppelt und dreifach. Das ist so eine Sache, die ins sich schon nicht konsistent ist; darum ging's.
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Nassos
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Re: Wahlrecht der Patriarchen unierter Ostkirchen

Beitrag von Nassos »

Berolinensis hat geschrieben: :schnarch:
Ilija hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben::schnarch:
:schnarch: :D
Wenn ich an den lachenden Dritten denke, dann wird mir ganz anders.
Ich glaube; hilf meinem Unglauben

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