Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Das für mich bedauerliche an Ihrem Ansatz, Maurus, ist, dass mit ihm eine Pflicht für ein privates Begräbnis geschaffen wird. Oder stellen Sie sich vor, dass die Eltern ein Recht auf die Eintragung ins Register haben, aber keine Pflicht, es zu veranlassen, zum Beispiel, weil sie mit der von mir beschriebenen Regelung zurecht kommen? Das zu begründen, stelle ich mir schwierig vor.
Ihre Bedenken kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wie der Gesetzgeber das Personenstandsgesatz nun ausgestaltet hat, ist mir nicht in allen Einzelheiten bekannt, also weiß ich nicht, ob es eine Pflicht gibt. Aus Infoveranstaltungen mit Betroffenen weiß ich aber, dass es bis vor einiger Zeit nicht selten vorkam, dass den Eltern die Übergabe der Kinderleiche verweigert und diese dann ensorgt wurde. Wenn das nicht mehr rechtens ist, dann ist das mE gut so.
ChristineW hat geschrieben:Hallo, ich lese im Forum schon einige Zeit mit. Jetzt habe ich mich angemeldet.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Frühgeburten unter 500 g nicht im Stammbuch etc. verzeichnet werden, wenn die Eltern es wünschen.
Jedoch ist es nicht so, dass solche Frühgeburten nicht bestattet werden dürfen. Sie werden nicht wie "Biomüll" entsorgt. In fast allen Bundesländern haben die Eltern das Recht, ein solches Kind zu bestatten.
Ich bin Pfarrerin in Baden-Württemberg und hatte erst neulich eine solche Beerdigung - das Kind, das tot auf die Welt kam, wog ca. 180 g. Im Stammbuch etc. erscheint dieses Kind nicht, aber es hat jetzt ein Grab mit Namen. Das war den Eltern wichtig.
Ja, das ist richtig. Das geht eben auf solche Initiativen zurück. Bislang bestand darauf aber kein Anspruch.
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