Kann man so machen, ist mir aber etwas unbestimmt. Hätte jetzt eher Pflichten im Haushalt, die auch Sonntags zu erfüllen sind, darunter verstanden. Gerade weil da nicht "Arbeit" sondern "Tätigkeiten" steht.iustus hat geschrieben:Hallo ar26,
ich subsummiere die Einfahrt der Ernte, damit diese nicht verdirbt unter "Tätigkeiten, die mit familiären Verpflichtungen oder wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben zusammenhängen" (es ist m.E. eine familliäre Verpflcihtung, für den Broterwerb zu sorgen),
Keine Ahnung. Zuständigkeitsvermutung meinerseits. Für spezielle Ausnahmen die sachnächste Autorität zuständig zu machen, erschien mir das Klügste.iustus hat geschrieben:Wo steht eigentlich, dass der PFARRER von der Vorschrift dispensieren kann?
Ich glaube, auch in China sind die meisten Menschen nicht zur Sonntagsarbeit staatlicherseits verpflichtet. Sie ist nur üblich. Wer am Erwerbsleben teilnehmen möchte, muss sich da i.d. R. fügen. Diese Vorschrift ließe sich somit dahingehend interpretieren: Wo es der Staat erlaubt, ist es unproblematisch.iustus hat geschrieben:Falls die Gesetzgebung des Landes oder andere Gründe zur Sonntagsarbeit verpflichten, soll dieser Tag dennoch als der Tag unserer Erlösung gefeiert werden, der uns an der „festlichen Versammlung", an der „Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind", teilnehmen läßt (Hebr 12,22-23).
Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie ist der gute St. Pius X. da in weniger Worten deutlich und klarer geworden. Auch die Öffnungsklausel des schwerwiegenden Grundes i.V.m. Dispens scheint mir richtig. Etwa so: Damit Mutti nicht arbeiten braucht, und sich um die Kinder kümmern kann, muss Papi eben mal ne Sonderschicht am Sonntag fahren.