Lutheraner hat geschrieben:Stephen Dedalus hat geschrieben:Verwischungen zwischen ordiniertem Amt und Laiendiensten sind zu minimieren. Entscheidungen, die im Bereich der VELKD getroffen wurden, sind offen zu kritisieren und deren Revision ist zu fordern.
Es ist allerdings unglaubwürdig, wenn man einerseits eine "Verwischungen zwischen ordiniertem Amt und Laiendiensten " kritisiert, man andererseits die evang. Ordination für ungültig erklärt und evang. Geistliche als Laien betrachtet.
Derselbe Quatschfug findet sich in den jüngsten Stellungnahmen der ROK (um wieder den Bogen zum Thread-Thema zu spannen): Ein evang. Bischof ist sowieso kein echter Bischof, aber wenn es eine Frau ist, dann ist es noch unechter...
Also, auch ich persönlich halte es für unmöglich, wenn nichtkatholische Priester als "Laien" bezeichnet werden; zum Ursprung dessen in der apostolischen Sukzession habe ich bei Wiki - ja, ich kenne die Bedenken - etwas interessantes gefunden:
"Lutherische Kirchen
Da Martin Luther ursprünglich keine neue Kirche gründen wollte, stellte sich die Frage nach der Sukzession anfangs nicht. Erst als die Kirchenspaltung unumgänglich geworden war und kein altgläubiger Bischof in Deutschland zur Reformation übergegangen war und andererseits nicht auf Dauer mit einem genügend großen Zustrom konvertierender geweihter Priester zur Versorgung der Gemeinden gerechnet werden konnte, weihte Luther selbst Nikolaus von Amsdorf zum lutherischen Bischof. An dieser Stelle sei nach Meinung der römisch-katholischen Kirche im deutschen Luthertum die apostolische Sukzession, wie sie seit dem Konzil von Trient versteht, unterbrochen. In Skandinavien, zum Beispiel Schweden, sind römisch-katholische Bischöfe zur lutherischen Kirche konvertiert, so dass dort die Sukzession nach römisch-katholischem Verständnis, wenn auch nicht von ihr anerkannt, weiter besteht.
Es besteht theoretisch jedoch die Möglichkeit seitens der Kirchen, die die apostolische Sukzession für konstitutiv halten, den Ausnahmefall der Weitergabe der Sukzession durch einen Priester – nämlich Luther selbst – in der genannten Notlage anzuerkennen - wo man doch, namentlich im Mittelalter, mit zahlreichen nicht kirchenrechtskonformen Amtsübertragungen rechnen muss. Dieses Argument gewinnt dadurch an Gewicht, dass die römisch-katholischen Sukzessionslinien sich auch „nur“ bis ins 12. Jahrhundert zurückführen lassen und die Theorie einer Kette kirchenrechtlich gültiger Weihen von den Aposteln zu den frühesten identifizierbaren Konsekratoren unbeweisbar ist.
Von lutherischer Seite wird die apostolische Sukzession trotzdem als eine ehrwürdige Tradition der Kirche betrachtet, sie gehört jedoch nur zum „bene esse“ (Gutsein), ist aber nicht zum „plene esse" (zur Fülle des Seins) der Kirche erforderlich. Man verwendet oft auch die Bezeichnung historischer Episkopat. Für das Kirchenverständnis ist er nicht konstitutiv.
Lutheraner kennen zwar durchaus ein der Gemeinde gegenüberstehendes Amt der Wortverkündigung und Sakramentenverwaltung, das nicht nur eine Beauftragung seitens der Gemeinde ist wie in der reformierten bzw. freikirchlichen Tradition, sondern auch die Gesamtkirche gegenüber der Ortsgemeinde repräsentieren soll, aber mit den Aposteln den gleichen Glauben zu teilen, wie er in der Heiligen Schrift enthalten und in den altkirchlichen Bekenntnissen gültig zusammengefasst ist, gewährleistet im protestantischen Sinne hinreichend die Apostolizität einer Kirche."
Kann es sein, daß auf oben beschriebene Weise auch die lutherische Kirche in der Tradition der Sukzession steht? Könnte sich die evangelische Kirche deshalb nicht zu einer Neuannahme / Weiterführung der Sukzession erwärmen - um der Einheit willen? Zudem ist die Sukzession ja wohl für das erste Jahrtausend in der römischen Kirche auch nicht sicher...
Lutherbeck
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".