Ist es hier wirklich so einfach zu entscheiden, wer nun gewonnen hat?
Sowohl das Erzbistum, als auch Zapp vertraten doch offenbar die Meinung, dass Zapp mit seiner Erklärung Mitglied der Kirche habe bleiben wollen. Damit sind mit dem Urteil beide ins Unrecht gesetzt:
Die Erklärung bezieht sich nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt nicht auf eine von der Glaubensgemeinschaft getrennte Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auf die Glaubensgemeinschaft der römisch-katholischen Kirche in der Form, wie sie im Geltungsbereich des Kirchensteuergesetzes besteht.
Das Gericht wertet damit Zapps Erklärung als ausreichend für einen Kirchenaustritt (somit hätte er gewonnen), hält aber zugleich daran fest, dass ein Austritt nur aus der Körperschaft nicht möglich sei (somit hätte das Erzbistum gewonnen). Der argumentative Kunstgriff, durch den beide Positionen verbunden werden können, besteht darin, dass Zapps Erklärung (anders als von ihm offenbar intendiert) als völlige Austrittserklärung gewertet wird, dass also der Zusatz bedeutungslos ist und damit die Erklärung so ausgelegt wird, als sei die Erklärung ohne Zusatz abgegeben worden, die aus der Sicht des Erzbistums für einen Kirchenaustritt erforderlich ist. Damit hat, was die Formalien angeht, Zapp gewonnen, aber was die staatskirchenrechtliche Situation angeht, das Erzbistum. Oder verstehe ich da was falsch?