civilisation hat geschrieben:Weiß jemand näheres, ob auch Geruchsbelästigungen durch Kochen/Braten etc. von Schweinefleisch schon als Beleidigung des muslimischen Glaubens gelten?
Nach dem rel. Gesetz ist es Moslems lediglich verboten Schweinefleischprodukte oder deren Derivate (z.B. Gelatine) zu sich zu nehmen.
Prinzipiell ist es schon erlaubt, Schuhe aus Schweineleder zu tragen. Was aber kaum einer macht; man hat halt eine verständliche Scheu davor.
Dasselbe trifft auch auf dem Geruch zu.
Grundsätzlich dürfen Muslime für die Durchsetzung der islamischen Regeln auf ihre Umgebung erst einfordern, wenn sie die 51% tige Bevölkerungsmehrheit erlangt haben.
Ist es dann soweit, sind sie regelrecht dazu aufgerufen, die Oberhoheit über den "Rest" der Einwohner zu gewinnen.
So nach der Sharia.
Das war in erster Linie der Auslöser des Kosovo-Konflikts. (Bitte keine Diskussion draus machen, ich wollte nur mit einem zeitnahen Beispiel das vor Augen führen)
LG Songul