Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
MW gab es auch im Osten Statuen, wenn auch sehr viel weniger davon erhalten sind (Ikonoklasten, später bilderfeindliche Moslems im byzantinischen Reich).
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Waren denn Bessarion, Demetrios Kydones und Gennadios Scholarios Ikonoklasten?Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Freitag 18. Mai 2018, 21:00Man kann sicher sagen, dass in der lateinischen Kirche sich der Aristotelismus durchsetzte und in der Orthodoxie nicht, jedenfalls in der Zeit, in der die Statuen in die westlichen Kirchen Einzug hielten.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
*
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Liebe Forumsmitglieder,
Herzlichen Dank für die Antworten!
Herzlichen Dank für die Antworten!
Ich habe einen Lexikoneintrag über Aristotelismus nachgeschlagen. Dennoch konnte ich nicht ableiten was das mit Statuen im Westen zu tun haben könnte. Vielleicht kann das hier etwas näher ausgeführt werden.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Freitag 18. Mai 2018, 21:00Man kann sicher sagen, dass in der lateinischen Kirche sich der Aristotelismus durchsetzte und in der Orthodoxie nicht, jedenfalls in der Zeit, in der die Statuen in die westlichen Kirchen Einzug hielten.
Das verstehe ich nicht. Warum sollten Ikonoklasten nur Statuen, aber nicht Ikonen entfernen? Und wenn sowohl Statuen als auch Ikonen entfernt wurden, warum wurden dann nur Ikonen wiedereingeführt?Protasius hat geschrieben:MW gab es auch im Osten Statuen, wenn auch sehr viel weniger davon erhalten sind (Ikonoklasten, später bilderfeindliche Moslems im byzantinischen Reich).
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Es handelte sich dabei um einen EInzelsegen mit Handauflegung. Die Namenswahl war laut Kaplan reiner Zufall.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Dekret"Dieser Obersten Heiligen Kongregation sind folgende Fragen vorgelegt worden:
Heiliges Offizium
unseres Heiligen Vaters
Pius XII.
über die Haltung der Gläubigen gegenüber der kommunistischen Partei
1. ob es erlaubt sei, sich in die kommunistischen Parteien einzuschreiben oder diese zu fördern;
2. ob es erlaubt sei, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen oder Flugblätter herauszugeben, zu verbreiten oder zu lesen, die die kommunistische Theorie oder Praxis stützen, oder in solchen zu schreiben;
3. ob Gläubige, die mit Wissen und Willen die in Nr. 1 und 2 angeführten Handlungen begehen, zu den Sakramenten zugelassen werden können;
4. ob Gläubige, die die materialistische und antichristliche Lehre der Kommunisten bekennen, und insbesondere diejenigen, die diese auch verteidigen und propagieren, ipso facto als Abtrünnige vom katholischen Glauben der in spezieller Weise dem Heiligen Stuhl vorbehaltenen Exkommunikation verfallen.
Ihre Eminenzen, die Hochwürdigsten, mit dem Schutz des Glaubens und der Sitte betrauten Väter haben im Anschluß an die Stellungnahme der Hochwürdigsten Konsultoren in der Vollversammlung am 28. Juni 1949 beschlossen, dass zu antworten sei:
Zu 1. Nein: denn der Kommunismus ist materialistisch und antichristlich; die kommunistischen Führer zeigen sich zudem, auch wenn sie zuweilen mit Worten behaupten, sie bekämpften die Religion nicht, doch de facto in Lehre und Handeln als Feinde Gottes, der wahren Religion und der Kirche Christi;
Zu 2. Nein: da sie durch das Kanonische Recht verboten sind (can. 1399);
Zu 3. Nein, nach den üblichen Grundsätzen der Sakramentsverweigerung gegenüber denen, die nicht in der rechten Verfassung sind;
Zu 4. Ja."
Am folgenden Donnerstag, dem 30. desselben Monats und Jahres, hat S. H. Papst Pius XII. in der üblichen, S. Exezellenz dem Hochwürdigsten Herrn Assessor des Heiligen Offiziums gewährten Audienz diese Entschließung der Hochwürdigsten Väter gebilligt und angeordnet, dass sie in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht werde.
Rom, 1. Juli 1949.
Ist das ganze so noch gültig? War ja lange vor V2.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Durch die normative Kraft des Faktischen dürfte es als erledigt zu betrachten sein.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
wie z.b. die Verurteilung der "hl" Sr Faustina
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Sie stand auf dem Index. Bestimmte Aussagen wurden explizit als häretisch eingestuft.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Gerne.
Das sie heiliggesprochen wurde, läßt für die überfällige Kanonisierung Martin Luthers hoffen.
Das sie heiliggesprochen wurde, läßt für die überfällige Kanonisierung Martin Luthers hoffen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
verurteilt 1958 und 1959
hier bitte eine kurze Zusammenfassung
Am 19. November 1958 wurde festgestellt, dass die Übernatürlichkeit der Visionen nicht festgestellt werden könne, dass das Fest der göttlichen Barmherzigkeit, das die Jesus-Erscheinung Faustyna für den Oktavtag nach dem Ostersonntag auftrug, nicht eingeführt werden dürfe und dass das Andachtsbild und die spezifischen Andachtsformen zur göttlichen Barmherzigkeit, wie Sr. Faustyna sie vermittelt hatte, nicht verbreitet werden dürfen.
Am 6. März 1959 wurde diese Entscheidung in verschärfter Form wiederholt: Die besagte Andachtsweise sei verboten und die Bischöfe sollten darüber wachen, dass sie nicht trotzdem und gegen diese Entscheidung weitergeführt werde. Immerhin hatte sie sich in Polen mit Erlaubnis der Bischöfe bereits weithin ausgebreitet.
Eine Begründung für diese Ablehnung wurde nicht beigegeben.
hier bitte eine kurze Zusammenfassung
Am 19. November 1958 wurde festgestellt, dass die Übernatürlichkeit der Visionen nicht festgestellt werden könne, dass das Fest der göttlichen Barmherzigkeit, das die Jesus-Erscheinung Faustyna für den Oktavtag nach dem Ostersonntag auftrug, nicht eingeführt werden dürfe und dass das Andachtsbild und die spezifischen Andachtsformen zur göttlichen Barmherzigkeit, wie Sr. Faustyna sie vermittelt hatte, nicht verbreitet werden dürfen.
Am 6. März 1959 wurde diese Entscheidung in verschärfter Form wiederholt: Die besagte Andachtsweise sei verboten und die Bischöfe sollten darüber wachen, dass sie nicht trotzdem und gegen diese Entscheidung weitergeführt werde. Immerhin hatte sie sich in Polen mit Erlaubnis der Bischöfe bereits weithin ausgebreitet.
Eine Begründung für diese Ablehnung wurde nicht beigegeben.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Einen guten Artikel darüber findest Du hier.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Danke für diesen Link!
Ich habe mich der Mühe unterzogen die 55 Seiten umfassenden Ausführungen zu lesen.
Sie bestärken mich in meiner seit der Lektüre jenes "Tagebuchs" bestehenden Skepsis.
+L.
Ich habe mich der Mühe unterzogen die 55 Seiten umfassenden Ausführungen zu lesen.
Sie bestärken mich in meiner seit der Lektüre jenes "Tagebuchs" bestehenden Skepsis.
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Christus mein Leben, Maria meine Hoffnung, Don Bosco mein Ideal!
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ganz abgesehen davon sieht mir der Faustyna-"Jesus" etwas zu polnisch aus. Ich habe so meine Zweifel dass die Juden, welche vor 2000 Jahren in Israel lebten Slawen waren.
Generell stehe ich diesen ganzen Privat"offenbarungen" sehr skeptisch gegenüber.
1. Die Offenbarung schloß mit dem Tod des letzten Apostels ab. Es kann also nichts neues, heilsrelevantes, mehr kommen.
2. Daraus folgt, dass es Zeitverschwendung ist, sich damit zu beschäftigen. Es bringt nichts und im schlimmsten fall schadet es, denn...
3. ...können sich auch der Teufel und die Dämonen unter falscher Identität zeigen und uns in die Irre führen oder mit falschem Stolz erfüllen (Ich bin so heilig, mir erscheint der Herr oder sonst was).
4. Kann man eine psychsche Störung oder bewussten Betrug nicht gänzlich ausschließen. Sr. Faustyna z.B. ist lange Tod, wer will da noch eine Diagnose wagen?
Da bleibe ich lieber bei der Lehre der Väter, bete meine Gebete und das muss reichen. Lieber kein Risiko eingehen und Wunder-/Spektakelsucht ist sowieso bedenklich.

Generell stehe ich diesen ganzen Privat"offenbarungen" sehr skeptisch gegenüber.
1. Die Offenbarung schloß mit dem Tod des letzten Apostels ab. Es kann also nichts neues, heilsrelevantes, mehr kommen.
2. Daraus folgt, dass es Zeitverschwendung ist, sich damit zu beschäftigen. Es bringt nichts und im schlimmsten fall schadet es, denn...
3. ...können sich auch der Teufel und die Dämonen unter falscher Identität zeigen und uns in die Irre führen oder mit falschem Stolz erfüllen (Ich bin so heilig, mir erscheint der Herr oder sonst was).
4. Kann man eine psychsche Störung oder bewussten Betrug nicht gänzlich ausschließen. Sr. Faustyna z.B. ist lange Tod, wer will da noch eine Diagnose wagen?
Da bleibe ich lieber bei der Lehre der Väter, bete meine Gebete und das muss reichen. Lieber kein Risiko eingehen und Wunder-/Spektakelsucht ist sowieso bedenklich.
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wie steht die katholische Morallehre eigentlich zum Thema Selbstjustiz?
Natürlich ist die staatliche Obrigkeit grundsätzlich zu achten (Röm 13) und ihre Gerichtsurteile sind auch in der Regel anzuerkennen.
Aber ein Beispiel: Eine Frau wird vergewaltigt und kennt den Täter. Sie zeigt ihn zunächst nicht an weil sie eingeschüchtert ist. Als sie ihn dann später doch anzeigt spricht die staatliche Obrigkeit sprichtden Täter mangels Beweise frei.
Lädt die Frau nun Schuld auf sich, wenn sie den Täter selber richtet oder ist dies als Mord anzusehen (Bzw. als Todsünde zu klassifizieren)? Prinzipiell gilt ja: Wenn sie ihn auf irgendeine Weise während der Tat hätte töten können, wäre dies ja wohl erlaubt (Tötung aus Notwehr). Darf sie ihn aber auch nach der Tat töten oder ist dies in jedem Fall verboten, weil keine unmittelbare Gefahr mehr zu bestehen scheint?
Natürlich ist die staatliche Obrigkeit grundsätzlich zu achten (Röm 13) und ihre Gerichtsurteile sind auch in der Regel anzuerkennen.
Aber ein Beispiel: Eine Frau wird vergewaltigt und kennt den Täter. Sie zeigt ihn zunächst nicht an weil sie eingeschüchtert ist. Als sie ihn dann später doch anzeigt spricht die staatliche Obrigkeit sprichtden Täter mangels Beweise frei.
Lädt die Frau nun Schuld auf sich, wenn sie den Täter selber richtet oder ist dies als Mord anzusehen (Bzw. als Todsünde zu klassifizieren)? Prinzipiell gilt ja: Wenn sie ihn auf irgendeine Weise während der Tat hätte töten können, wäre dies ja wohl erlaubt (Tötung aus Notwehr). Darf sie ihn aber auch nach der Tat töten oder ist dies in jedem Fall verboten, weil keine unmittelbare Gefahr mehr zu bestehen scheint?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Eine Erweiterung um den Fall eines Freispruchs aus politischen Gründen fände ich sinnvoll und aktuell.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
In dem von Dir geschilderten Fall, wäre die während der eigenen Verteidigung erfolgte Tötung des ungerechten Angreifers gerechtfertigt und die Frau hätte daher keine Schuld auf sich geladen.Coturnix hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Juni 2018, 10:50Wie steht die katholische Morallehre eigentlich zum Thema Selbstjustiz?
Natürlich ist die staatliche Obrigkeit grundsätzlich zu achten (Röm 13) und ihre Gerichtsurteile sind auch in der Regel anzuerkennen.
Aber ein Beispiel: Eine Frau wird vergewaltigt und kennt den Täter. Sie zeigt ihn zunächst nicht an weil sie eingeschüchtert ist. Als sie ihn dann später doch anzeigt spricht die staatliche Obrigkeit sprichtden Täter mangels Beweise frei.
Lädt die Frau nun Schuld auf sich, wenn sie den Täter selber richtet oder ist dies als Mord anzusehen (Bzw. als Todsünde zu klassifizieren)? Prinzipiell gilt ja: Wenn sie ihn auf irgendeine Weise während der Tat hätte töten können, wäre dies ja wohl erlaubt (Tötung aus Notwehr). Darf sie ihn aber auch nach der Tat töten oder ist dies in jedem Fall verboten, weil keine unmittelbare Gefahr mehr zu bestehen scheint?
Wenn sie jedoch nach Abschluß eines ordentlichen Gerichtsverfahrens Rache übt, entfällt der Rechtfertigungsgrund und die Tat wird unmoralisch. Die im Vorfeld geschilderten Umstände können dann nur noch die subjektive Schuld mindern, aber nicht mehr ganz beseitigen.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Wäre sie dies nicht schon nach Ende der unmittelbaren Gefahr?
Wie ist es, wenn das Urteil (offensichtlich) aus unmoralischen Gründen zustande kommt?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Streng genommen schon, aber das war ja nicht gefragt worden.

Wobei es IMHO ausgesprochen schwierig ist, eine exakte zeitliche Grenze zu ziehen.

Man stelle sich vor, der Unhold fällt im Wald über eine Frau her. Und unmittelbar nach geschehener Tat, der Täter liegt von seinen "Anstrengungen" noch ganz erschöpft am Boden, kann sich die geschändete Frau einen herumliegenden Ast greifen und zieht Selbigen dem Unhold über den Schädel, welcher daraufhin einen letalen Bruch erfährt. Noch Notwehr oder schon unbillige Rache?

Auch dann gilt: MEIN ist die Rache spricht der HERR!
Selbstjustiz ist abzulehnen und die Notwehrsituation ist offenbar nicht mehr gegeben.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Bei einer Beurteilung nach deutschem Strafrecht würde hier Notwehr gegen die Vergewaltigung wohl ausscheiden, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist. Der Angriff könnte dennoch gerechtfertigt sein, wenn die Frau den Tod des Vergewaltigers nicht aus Rache beabsichtigte, sondern bspw. von ihrem Festnahmerecht nach § 127 StPO Gebrauch machen wollte oder der Täter konkrete Anstalten machte, weitere Angriffe zur Verdeckung der vorherigen Straftat zu unternehmen.Raphael hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Juni 2018, 14:32Man stelle sich vor, der Unhold fällt im Wald über eine Frau her. Und unmittelbar nach geschehener Tat, der Täter liegt von seinen "Anstrengungen" noch ganz erschöpft am Boden, kann sich die geschändete Frau einen herumliegenden Ast greifen und zieht Selbigen dem Unhold über den Schädel, welcher daraufhin einen letalen Bruch erfährt. Noch Notwehr oder schon unbillige Rache?![]()
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Nach einem Urteil sogar ganz sicher!

Sich nicht zu rächen …
fällt das unter Nächsten- oder Feindesliebe? Wobei das ja neuerdings das selbe zu sein scheint.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Bin neugierig, wie das mit dem "Kunstfleisch aus der Retorte" zu handhaben sein wird. Einige jüdische Gelehrte haben sich das aus Sicht der jüdischen Speisegebote angeschaut und schon festgestellt, dass Retortenfleisch kein Fleisch im Sinne des mosaischen Gesetzes ist, wenn tatsächlich kein "Stück Tier" (sondern nur Tier-DNA) enthalten ist...Protasius hat geschrieben: ↑Freitag 8. September 2017, 22:08Nach universalkirchlichem Recht (cann. 1250–1253/CIC 1983) ist der Fleischverzicht an jedem Freitag, auf den kein Hochfest fällt, zu halten. Diese Regelungen nach lokalen Erfordernissen zu modifizieren liegt im Ermessen der jeweiligen Bischofskonferenz; die polnische Bischofskonferenz hat mW gar keine entsprechenden Erleichterungen erlassen, die diversen angelsächsischen Bischofskonferenzen haben die Abstinenz auf die Fastenzeit beschränkt, und die deutsche auf Karfreitag und Aschermittwoch. Insofern ist diese Frage durchaus von Bedeutung.
In Bezug auf die Frage nach der Fleischbrühe: Nach den für das deutsche Reich geltenden Fastenregeln durften mW auch Speisen mit Fleischbrühe an Abstinenztagen verzehrt werden; nach universalkirchlichem Recht war das gemäß can. 1250/CIC 1917 nicht der Fall. Eine neuere Regelung dieser Materie ist mir nicht bekannt.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Bin aber aus einem anderen Grund in diesem Thread gelandet:
Was betet eigentlich der Ortsbischof (oder der Papst) im Hochgebet, wenn er ohne Konzelebrant zelebriert? Spricht beispielsweise der Wiener Kardinal Christoph Schönborn dann auch "...in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst Franziskus, unserem Bischof Christoph..."? Oder lässt er die Nennung seiner selbst sinnvollerweise weg?
Ich hab ihn noch nie ohne Konzelebranten erlebt, und diese Stelle betete immer ein Konzelebrant...
Was betet eigentlich der Ortsbischof (oder der Papst) im Hochgebet, wenn er ohne Konzelebrant zelebriert? Spricht beispielsweise der Wiener Kardinal Christoph Schönborn dann auch "...in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst Franziskus, unserem Bischof Christoph..."? Oder lässt er die Nennung seiner selbst sinnvollerweise weg?
Ich hab ihn noch nie ohne Konzelebranten erlebt, und diese Stelle betete immer ein Konzelebrant...
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Meiner Erinnerung nach kommt etwas wie: "und mir Deinem unwürdigen Diener" an der Stelle, aber es ist "Tradition", daß es immer einen Konzelebranten gibt, der dann den normalen Textabschnitt betet.Amigo hat geschrieben: ↑Montag 26. November 2018, 09:33Bin aber aus einem anderen Grund in diesem Thread gelandet:
Was betet eigentlich der Ortsbischof (oder der Papst) im Hochgebet, wenn er ohne Konzelebrant zelebriert? Spricht beispielsweise der Wiener Kardinal Christoph Schönborn dann auch "...in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst Franziskus, unserem Bischof Christoph..."? Oder lässt er die Nennung seiner selbst sinnvollerweise weg?
Ich hab ihn noch nie ohne Konzelebranten erlebt, und diese Stelle betete immer ein Konzelebrant...
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
In der AEM steht:Amigo hat geschrieben: ↑Montag 26. November 2018, 09:33Bin aber aus einem anderen Grund in diesem Thread gelandet:
Was betet eigentlich der Ortsbischof (oder der Papst) im Hochgebet, wenn er ohne Konzelebrant zelebriert? Spricht beispielsweise der Wiener Kardinal Christoph Schönborn dann auch "...in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst Franziskus, unserem Bischof Christoph..."? Oder lässt er die Nennung seiner selbst sinnvollerweise weg?
Ich hab ihn noch nie ohne Konzelebranten erlebt, und diese Stelle betete immer ein Konzelebrant...
109. Der Priester setzt das eucharistische Hochgebet entsprechend den Anweisungen in den einzelnen Hochgebeten fort. Wenn der Zelebrant Bischof ist, fährt er nach den Worten "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N.", fort: "und mir, deinem unwürdigen Diener." Der Ordinarius wird mit folgenden Worten genannt: "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (Kapitularvikar, Prälat, Präfekten, Abt) N." Die Koadjutoren und Weihbischöfe dürfen im Hochgebet genannt werden. Wenn es mehrere sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: "… und unserem Bischof N. und seinen Weihbischöfen" 60. Diese Formulierungen sind dem betreffenden Text der verschiedenen Hochgebete anzupassen.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Ich habe schon Bischöfe ohne Konzelebranten erlebt, und da wurde genau das im Hochgebet verwendet, was Marcus mit dem C oben schrieb: "Und/mit (?) mir, Deinem unwürdigen Diener".
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Im Ritus servandus steht (VIII,2):Amigo hat geschrieben: ↑Montag 26. November 2018, 09:33Was betet eigentlich der Ortsbischof (oder der Papst) im Hochgebet, wenn er ohne Konzelebrant zelebriert? Spricht beispielsweise der Wiener Kardinal Christoph Schönborn dann auch "...in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst Franziskus, unserem Bischof Christoph..."? Oder lässt er die Nennung seiner selbst sinnvollerweise weg?
Fett von mir.Si Celebrans est Episcopus, Archiepiscopus vel Patriarcha, omissis prædictis verbis [sc. "et Antístite nostro N.,"], eorum loco dicit: et me indígno servo tuo.
Summus autem Pontifex cum celebrat, omissis verbis: una cum fámulo tuo Papa nostro N. et Antístite nostro N., dicit: una cum me indígno fámulo tuo, quem gregi tuo præésse voluísti. Et continuant omnes, ut sequitur: et ómnibus orthodóxis, etc.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Besten Dank an alle Experten - meine Frage ist glasklar beantwortet! 

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
und was betet der Zelebrant in Zeiten der Vakanz
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Vide signaturam meam!
Nach dem Ritus servandus:
obwohl es da eine kleine syntaktische Unklarheit gibtverba praedicta omittuntur

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Seit einiger Zeit bekomme ich per Post den „Athanasiusboten“. Da muß mich wohl irgendwer als Leser geworben haben.
https://www.athanasiusbote.de/
Was hat man von dem Verein zu halten?
Manches, was man da liest ist doch etwas, ja, wie soll ich sagen…?
https://www.athanasiusbote.de/
Was hat man von dem Verein zu halten?
Manches, was man da liest ist doch etwas, ja, wie soll ich sagen…?

Gruß Jürgen
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