azs hat geschrieben:Den Gedanken hinter der Sündhaftigkeit einer Notlüge kann ich an sich schon nachvollziehen - nur sollte man da auch seinen gesunden Menschenverstand einschalten, wir haben ja nicht umsonst ein Gewissen. Denn ich denke nicht, dass es Gottes Wille ist, wenn man die Juden an die Nazis hätte ausgeliefert.
Man stelle sich mal vor, eine Frau [...]
Ich bin immer davon ausgegangen, dass eine mehr oder minder unbedeutende Notlüge selbstverständlich angebracht ist, um etwas "viel Schlimmeres" zu verhindern. Nun sagen die Alten etwas anderes (siehe
Link von Pelikan sowie
Link von noiram): Die Lüge ist in sich schlecht und taugt nicht, gute Früchte zu produzieren.
Beispiele wie das vom versteckten Juden oder hier das von der verfolgten Frau zeigen nicht wirklich, dass falsch wäre, was traditionelle Kirchenlehre ist. Sie wollen zwar suggerieren, es gebe keine Alternative zur Lüge, tatsächlich ist aber die Lüge dabei immer nur der einfachste, phantasieloseste, billigste Weg zu erreichen, was man erreichen will, und keineswegs der einzig mögliche Weg, um das Bezweckte zu erreichen.
Auch schützt man sich gleichzeitig mit der entsprechenden Lüge selbst. Vor dem SS-Offizier, dem Mann mit dem Messer oder vor wem auch immer. Die Lüge ist in diesen Fällen zusätzlich immer feige. Außerdem wäre zu fragen, wo die Grenzen liegen:
Darf/soll/muss ein Oberstufenschüler seine Mutter anlügen, was die Mathenote angeht, um Schaden zu vermeiden?
Ich meine, wenn ich die Notlüge als erlaubt vertreten wollte, müsste ich scharfe Grenzen angeben können, unter welchen Umständen sie erlaubt sein soll. Das ist aber m.E. unmöglich.
Gruß
Sempre