cantus planus hat geschrieben:Da wäre ich vorsichtig. Ich teile zwar deine Ansicht, aber ob man das aus dem Text herauslesen kann? Da steht nur, dass sie früher Anglikaner waren, und jetzt in die Kirche integriert werden, sowie dass ihre Ausbildung gemeinsam mit (röm.) kath. Seminaristen erfolgt.
Ich beziehe mich vor allem auf die Formulierung "sie (die Konstitution) sieht die Weihe zu katholischen Priester vor für verheiratete
vormalige anglikanische Kleriker". Ich lese das so, daß Männer, die
heute schon anglikanische Kleriker sind, trotz Verheiratung zu Priestern geweiht werden können, nicht aber solche, die erst künftig Kleriker werden wollen. Warum sollte man sonst diese Einschränkung des "vormalige" machen? Aber gut, das sind Spekulationen, die dem Text der Konstitution vorausgreifen. Ist ziemlich müßig, heute schon deswegen im Kaffeesatz zu lesen.