Ausstieg aus Schwangerschaftskonfliktberatung

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Maurus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

iustus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Der Schein war ja lediglich der Nachweis einer Beratung. Da stand nicht drauf "Sie dürfen jetzt abtreiben, die nächste Klinik ist in...".
Wir ziehen uns doch die Hose nicht mit der Beisszange an. Der Schein ist natürlich weit mehr als der Nachweis der Beratung. Ohne den geht nichts, d.h. keine straffreie Abtreibung.
Ja, aber die Abtreibung ist eben keine zwangsläufige Folge. Auch bestimmt der Aussteller die Frau nicht zur Abtreibung. Er hat es auch nicht in der Hand, die Abtreibung zu verhindern. Das kann doch bei einer Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.


Das ist aber nur ein gradueller Unterschied. Der Minister handelt wissentlich (er will nicht, dass die Insassen sterben, weiß aber, dass das die Folge ist). Die Scheinaussteller handeln zwar nicht wissentlich (denn sie wissen nicht, was die Frau letztlich tut). Sie nehmen aber billigend in Kauf, dass die Frau letztlich abtreibt (wie gesagt um Kinder von Frauen zu retten, die sie sonst nicht überzeugen würden).
Die Formel der billigenden Inkaufnahme drängt sich eigentlich auf, trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob sie zutreffend ist. Der Scheinaussteller findet sich ja nicht mit der Abtreibung ab, sondern hofft auf das Ausbleiben derselben.

Kamphaus hat das Problem in seinem Buch "Um Gottes Willen - Leben" natürlich auch angesprochen. Er schreibt, dass die Kirche mit der Scheinausstellung keine Tötung von Menschenleben in Kauf nimmt, sondern zu retten versucht, was zu retten ist. Kamphaus: "Dabei riskiert sie freilich Missdeutungen ihres Tuns, die sie jedoch beständig durch eindeutige Aussagen korrigiert." Genau das aber war Johannes Paul II. zu heikel und das war auch der eigentliche Streitpunkt. Die Frage der Abtreibung dagegen war überhaupt nicht strittig: (wiederum Kamphaus) "In der Diskussion über den Verbleib der katholischen Kirche in der Schwangerenkonflikberatung ist oft zu wenig bedacht worden, dass es in der strikten Ablehnung der Abtreibung zwischen Papst und deutschen Bischöfen nie einen Dissens gegeben hat."

iustus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von iustus »

Maurus hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Der Schein war ja lediglich der Nachweis einer Beratung. Da stand nicht drauf "Sie dürfen jetzt abtreiben, die nächste Klinik ist in...".
Wir ziehen uns doch die Hose nicht mit der Beisszange an. Der Schein ist natürlich weit mehr als der Nachweis der Beratung. Ohne den geht nichts, d.h. keine straffreie Abtreibung.
Ja, aber die Abtreibung ist eben keine zwangsläufige Folge. Auch bestimmt der Aussteller die Frau nicht zur Abtreibung. Er hat es auch nicht in der Hand, die Abtreibung zu verhindern. Das kann doch bei einer Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.
Klar. Deshalb geht es ja auch nur um "Beihilfe" nicht um "Täterschaft". Es ist das Tun eines Gehilfen, der der einem Mörder die Pistole reicht. Er weiß nicht, ob der Mörder wirklich damit schießt, aber er nimmt es - und da beißt die Maus keinen Faden ab - in Kauf.

iustus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von iustus »

Maurus hat geschrieben: Die Formel der billigenden Inkaufnahme drängt sich eigentlich auf, trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob sie zutreffend ist. Der Scheinaussteller findet sich ja nicht mit der Abtreibung ab, sondern hofft auf das Ausbleiben derselben.
Er findet sich mit den konreten Abtreibungen, die aufgrund seiner Scheinausstellung erfolgen, sehr wohl ab - wenn sie ihm auch höchst unerwünscht sind. Er betet ja wahrscheinlich sogar, dass sie nicht stattfinden. Und dennoch: Er meint, dies tun zu müssen, um Frauen zu erreichen, die er sonst nicht erreichen würde - und diese überzeugen zu können (das ist ja letztlich auch eine Unwägbarkeit).

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Robert Ketelhohn
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Maurus hat geschrieben:Es sind weitere Zwischenschritte möglich, die von den Verantwortlichen der Beratungs-
stellen nicht gewollt sind

Falsch. Die Abtreibung ist von den scheinausstellenden Beratern und seinerzeit von den
verantwortlichen Bischöfen gewollt. Nochmals: Der Handlungswille des Beraters oder
Bischofs, der das zur Abtreibung berechtigende Dokument ausstellt oder ausstellen läßt,
umfaßt die Tötung des ungeborenen Kindes.

Der Jurist nennt diesen Spezialfalls des Wollens „billigende Inkaufnahme“.
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Maurus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

iustus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Der Schein war ja lediglich der Nachweis einer Beratung. Da stand nicht drauf "Sie dürfen jetzt abtreiben, die nächste Klinik ist in...".
Wir ziehen uns doch die Hose nicht mit der Beisszange an. Der Schein ist natürlich weit mehr als der Nachweis der Beratung. Ohne den geht nichts, d.h. keine straffreie Abtreibung.
Ja, aber die Abtreibung ist eben keine zwangsläufige Folge. Auch bestimmt der Aussteller die Frau nicht zur Abtreibung. Er hat es auch nicht in der Hand, die Abtreibung zu verhindern. Das kann doch bei einer Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.
Klar. Deshalb geht es ja auch nur um "Beihilfe" nicht um "Täterschaft". Es ist das Tun eines Gehilfen, der der einem Mörder die Pistole reicht. Er weiß nicht, ob der Mörder wirklich damit schießt, aber er nimmt es - und da beißt die Maus keinen Faden ab - in Kauf.
Was ist, wenn der Gehilfe gar nicht will, dass der Mörder schießt?

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Robert Ketelhohn
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
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iustus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von iustus »

Maurus hat geschrieben:
Was ist, wenn der Gehilfe gar nicht will, dass der Mörder schießt?
Er will es nicht, da sind wir uns doch einig. Aber er nimmt es in Kauf (weil er meint, damit andere zu retten).

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Robert Ketelhohn
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

iustus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Was ist, wenn der Gehilfe gar nicht will, dass der Mörder schießt?
Er will es nicht, da sind wir uns doch einig. Aber er nimmt es in Kauf (weil er meint, damit andere zu retten).
Doch, er will es. Etwas in Kauf zunehmen heißt es (bedingt) zu wollen.
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:]
Maurus hat geschrieben:Es sind weitere Zwischenschritte möglich, die von den Verantwortlichen der Beratungs-
stellen nicht gewollt sind
Falsch. Die Abtreibung ist von den scheinausstellenden Beratern und seinerzeit von den
verantwortlichen Bischöfen gewollt.
Das verkennt mE völlig den Ansatz der verantwortlichen Bischöfe.
Nochmals: Der Handlungswille des Beraters oder
Bischofs, der das zur Abtreibung berechtigende Dokument ausstellt oder ausstellen läßt,
umfaßt die Tötung des ungeborenen Kindes.

Der Jurist nennt diesen Spezialfalls des Wollens „billigende Inkaufnahme“.
Im vorigen Beitrag habe ich die Frage der billigenden Inkaufnahme (Eventualvorsatz) ja schon angesprochen. Bei der billigenden Inkaufnahme findet sich der Täter mit dem Eintritt der Rechtsgutverletzung/Tatbestandsverwirklichung ab. Dem Täter kommt es zwar nicht darauf an, aber es ist ihm sozusagen egal, falls es geschieht.

Der Berater aber findet sich gar nicht mit der Abtreibung ab, vielmehr hofft er auf das Ausbleiben derselben. Er hat also keinen Eventualvorsatz. Das bedeutet: Er nimmt auch nichts in Kauf.

Als zusätzliches Problem ergibt sich hier zudem, dass der Berater den Eintritt der Rechtsgutverletzung gar nicht in Händen hat. Dass er den Schein ausgestellt hat ist dafür juristisch zweitrangig (die entscheidende Frage ist aber gerade eine moralische!), auch der pflichtgemäß handelnde Aussteller eines Waffenscheins haftet nicht für die Delikte, die der Waffenbesitzer mit seiner Waffe anrichtet.
Dem Berater einen Handlungswillen zu unterstellen ginge nur, wenn man die Frau zu einem willenlosen Objekt in der Hand des Beraters macht und der Berater dann diese Stellung nutzen würde, um die Frau zur Vornahme einer Abtreibung zu bestimmen.
Mit juristischen Ansätzen kommt man hier mE nicht recht weiter.
Zuletzt geändert von Maurus am Sonntag 17. Januar 2010, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann sofort auf jemanden schießt existiert nicht.

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Libertas Ecclesiae
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann sofort auf jemanden schießt existiert nicht.
Dieser Vergleich führt an der Sache vorbei. Rom hat den Sachverhalt längst entschieden, und zwar dahingehend, dass es sich hier nicht einfachhin um eine Frage unterschiedlicher Interpretation handelt (nach dem Motto: "Rom sieht es eben so, und die deutschen Bischöfe sehen es anders, beide Seiten haben ihre berechtigten Gründe."), sondern vielmehr um eine Frage "lehrmäßiger Natur", wie Kardinal Sodano in seinem von mir oben erwähnten Brief an die deutschen Bischöfe aus dem Jahr 1999 festgestellt hatte, die eben keinen Interpretationsspielraum zulässt. Zur Argumention verweise ich noch einmal auf Manfred Spieker:
Manfred Spieker hat geschrieben:Weder der Beratungsschein als Blatt Papier noch die Intention der Beraterin, die Leben retten will, machen also die Ausstellung des Beratungsscheines zu einer Mitwirkung an einer schlechten Tat, sondern allein der konkrete Rahmen des § 218a, Abs. 1 StGB, der deutlich macht, dass der Beratungsschein keinen anderen Zweck hat, als den, die Schwangere und den Arzt nach der Abtreibung straflos zu stellen. Deshalb ist die Schlussfolgerung nicht zu vermeiden, dass die Beraterin, auch wenn sie sich in der Beratung noch so sehr für das Lebensrecht des Kindes eingesetzt hat, mit der Ausstellung des Beratungsscheines eine Beihilfe zu einer bösen Tat leistet.
Quelle: http://www.gemeindenetzwerk.org/?p=3324
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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Sempre
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Sempre »

Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann sofort auf jemanden schießt existiert nicht.
Und der `gute' Grund, den Beratungsschein auszustellen, besteht in der Idee, dieser Mutter den Mord zu ermöglichen, um andere Mütter vor dem Mord zu bewahren. Und das ist kein guter Grund.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Maurus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann sofort auf jemanden schießt existiert nicht.
Dieser Vergleich führt an der Sache vorbei. Rom hat den Sachverhalt längst entschieden, und zwar dahingehend, dass es sich hier nicht einfachhin um eine Frage unterschiedlicher Interpretation handelt (nach dem Motto: "Rom sieht es eben so, und die deutschen Bischöfe sehen es anders, beide Seiten haben ihre berechtigten Gründe."), sondern vielmehr um eine Frage "lehrmäßiger Natur", wie Kardinal Sodano in seinem von mir oben erwähnten Brief an die deutschen Bischöfe aus dem Jahr 1999 festgestellt hatte, die eben keinen Interpretationsspielraum zulässt.
Ist das derselbe Brief, in dem Sodano die Gewissensentscheidungen der Bischöfe für unmaßgeblich erklärt und anführt, es sei nicht bewiesen, dass die die katholische Beratung Kinder gerettet worden seien? Leider zitiert Deckers in seiner Lehmann-Biografie nicht wörtlich aus dem Brief, aber wenn der Brief eine solche Wendung enthält, dann fällt Sodano als Verfechter deiner Position aus, denn im Umkehrschluss heißt das ja, dass der Beweis, dass Kinder gerettet wurden etwas ändern würde - die Tat mithin nicht zu beanstanden sei. Deckers erklärt auch, dass der Brief eine Bestätigung des Ratzinger/Sodano-Papiers vom September 1999 sei. Darin bringen die Kardinäle zum Ausdruck, dass es dem Papst auch darum ginge, jede Doppeldeutigkeit in dieser Frage zu vermeiden.
Zur Argumention verweise ich noch einmal auf Manfred Spieker:
Manfred Spieker hat geschrieben:Weder der Beratungsschein als Blatt Papier noch die Intention der Beraterin, die Leben retten will, machen also die Ausstellung des Beratungsscheines zu einer Mitwirkung an einer schlechten Tat, sondern allein der konkrete Rahmen des § 218a, Abs. 1 StGB, der deutlich macht, dass der Beratungsschein keinen anderen Zweck hat, als den, die Schwangere und den Arzt nach der Abtreibung straflos zu stellen. Deshalb ist die Schlussfolgerung nicht zu vermeiden, dass die Beraterin, auch wenn sie sich in der Beratung noch so sehr für das Lebensrecht des Kindes eingesetzt hat, mit der Ausstellung des Beratungsscheines eine Beihilfe zu einer bösen Tat leistet.
Quelle: http://www.gemeindenetzwerk.org/?p=3324
Ein Beihelfer muss die Vollendung der Haupttat wollen.
Zuletzt geändert von Maurus am Sonntag 17. Januar 2010, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Robert Ketelhohn
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand
zu drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann
sofort auf jemanden schießt existiert nicht.
Aha. Beim Beratungsschein gibt es aber nicht tausend Gründe. Im Fall
der Knarre bedeutete das etwa, ausführlich mit dem die Knarre Begeh-
renden darüber zu reden, wie schlimm sein Nachbar ist und daß er eine
Knarre braucht, jenem Nachbarn das Hirn wegzublasen. Und dann gibt
du sie ihm und erzählst, es könne ja tausend Dinge geben, wofür er sie
verwenden könnte? Sonst geht’s dir aber noch gut, ja?
Maurus hat geschrieben:Der Berater aber findet sich gar nicht mit der Abtreibung ab, vielmehr
hofft er auf das Ausbleiben derselben. Er hat also keinen Eventualvor-
satz. Das bedeutet: Er nimmt auch nichts in Kauf.
Ich komme mir vor wie gegenüber einen Donum-vitæ-Fritzen. Du kannst
doch sonst klar denken, Maurus. Meditiere noch mal das Knarrenbeispiel
in meiner eben gegebenen Variante. Oder denk dir anstelle der Knarre eine
Kapsel Zyankali samt Anleitung, die Oma zu vergiften. Und dann willst du
erzählen, der diese Knarre oder diese Kapsel aushändigt, hoffe ja, der Emp-
fänger werde sie nicht zum Mordzweck einsetzen?

Maure, Maure: Es mag ja sein, daß es jemanden gibt, der so handelt und
hofft. Allerdings wäre der nicht ganz dicht und müßte dringend daran ge-
hindert werden, je wieder irgendjemandem solche Mordwerkzeuge aushän-
digen zu können. Jeder verständige Mensch weiß, was in solch einer Situa-
tion zu tun ist: schlicht die Waffe nicht aushändigen. Dann braucht er nicht
eitel zu „hoffen“.

Insofern die Berater und Bischöfe nicht zu denen gehören, die „nicht ganz
dicht“ sind (und das gestehe ich zunächst allen zu, abgesehen vom „Über-
zeugungstäter“ Kamphaus, wie oben angedeutet), liegt eindeutig Eventual-
vorsatz vor. Denn der Zweck des Beratungsschein ist sehr konkret, zielge-
richtet und eindeutig.
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Maurus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann sofort auf jemanden schießt existiert nicht.
Aha. Beim Beratungsschein gibt es aber nicht tausend Gründe. Im Fall
der Knarre bedeutete das etwa, ausführlich mit dem die Knarre Begeh-
renden darüber zu reden, wie schlimm sein Nachbar ist und daß er eine
Knarre braucht, jenem Nachbarn das Hirn wegzublasen. Und dann gibt
du sie ihm und erzählst, es könne ja tausend Dinge geben, wofür er sie
verwenden könnte? Sonst geht’s dir aber noch gut, ja?
Ja mir geht es gut. Wie dir vielleicht auffällt, haben die Berater ja gerade nicht einer Abtreibung zugeraten. Also sind sie nicht in der Rolle des Übergebenden der Schusswaffe in deinem Beispiel, den du soeben noch zum Anstifter befördert hast, was nun überhaupt nicht mehr passt.

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Robert Ketelhohn
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu
drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann so-
fort auf jemanden schießt existiert nicht.
Aha. Beim Beratungsschein gibt es aber nicht tausend Gründe. Im Fall
der Knarre bedeutete das etwa, ausführlich mit dem die Knarre Begeh-
renden darüber zu reden, wie schlimm sein Nachbar ist und daß er eine
Knarre braucht, jenem Nachbarn das Hirn wegzublasen. Und dann gibt
du sie ihm und erzählst, es könne ja tausend Dinge geben, wofür er sie
verwenden könnte? Sonst geht’s dir aber noch gut, ja?
Ja mir geht es gut. Wie dir vielleicht auffällt, haben die Berater ja gerade
nicht einer Abtreibung zugeraten.
Auch falsch. Erstens geben sie in der Regel Abtreiberadressen raus. Ob sie sonst
irgendwie beraten, weiß man nicht. Ist verschieden. Darauf kommt es aber gar
nicht an. Es geht im Gespräch jedenfalls – das ist das einzig Sichere, in jedem Fall
– um die Tötungsabsicht. Dann wird die Waffe ausgehändigt. Das ist direkte Mit-
wirkung am Mord. Dem Vorsatz nach. Der besteht in jedem Fall und bleibt auch
dann verwerflich und strafwürdig, wenn der Erfolg der Tat nicht eintritt.
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Maurus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann gibt er ihm keine Knarre in die Pfoten.
Oder ist er völlig ballaballa?
Es kann tausend Gründe geben, jemandem eine Knarre in die Hand zu
drücken. Ein Automatismus in der Hinsicht, dass der andere dann so-
fort auf jemanden schießt existiert nicht.
Aha. Beim Beratungsschein gibt es aber nicht tausend Gründe. Im Fall
der Knarre bedeutete das etwa, ausführlich mit dem die Knarre Begeh-
renden darüber zu reden, wie schlimm sein Nachbar ist und daß er eine
Knarre braucht, jenem Nachbarn das Hirn wegzublasen. Und dann gibt
du sie ihm und erzählst, es könne ja tausend Dinge geben, wofür er sie
verwenden könnte? Sonst geht’s dir aber noch gut, ja?
Ja mir geht es gut. Wie dir vielleicht auffällt, haben die Berater ja gerade
nicht einer Abtreibung zugeraten.
Auch falsch. Erstens geben sie in der Regel Abtreiberadressen raus. Ob sie sonst
irgendwie beraten, weiß man nicht. Ist verschieden.


Was nu? Verschieden oder unbekannt?

Darauf kommt es aber gar
nicht an. Es geht im Gespräch jedenfalls – das ist das einzig Sichere, in jedem Fall
– um die Tötungsabsicht.


Genauer gesagt: Um das Abstandnehmen von der Tötungsabsicht.

Dann wird die Waffe ausgehändigt. Das ist direkte Mit-
wirkung am Mord. Dem Vorsatz nach. Der besteht in jedem Fall und bleibt auch
dann verwerflich und strafwürdig, wenn der Erfolg der Tat nicht eintritt.
Ich verweise der Einfachheit halber auf meine obigen Ausführungen.

Ralf

Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Ralf »

Was ist denn Thema dieses Threads?

iustus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von iustus »

Maurus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:]
Maurus hat geschrieben:Es sind weitere Zwischenschritte möglich, die von den Verantwortlichen der Beratungs-
stellen nicht gewollt sind
Falsch. Die Abtreibung ist von den scheinausstellenden Beratern und seinerzeit von den
verantwortlichen Bischöfen gewollt.
Das verkennt mE völlig den Ansatz der verantwortlichen Bischöfe.
Nochmals: Der Handlungswille des Beraters oder
Bischofs, der das zur Abtreibung berechtigende Dokument ausstellt oder ausstellen läßt,
umfaßt die Tötung des ungeborenen Kindes.

Der Jurist nennt diesen Spezialfalls des Wollens „billigende Inkaufnahme“.
Im vorigen Beitrag habe ich die Frage der billigenden Inkaufnahme (Eventualvorsatz) ja schon angesprochen. Bei der billigenden Inkaufnahme findet sich der Täter mit dem Eintritt der Rechtsgutverletzung/Tatbestandsverwirklichung ab. Dem Täter kommt es zwar nicht darauf an, aber es ist ihm sozusagen egal, falls es geschieht.

Der Berater aber findet sich gar nicht mit der Abtreibung ab, vielmehr hofft er auf das Ausbleiben derselben. Er hat also keinen Eventualvorsatz. Das bedeutet: Er nimmt auch nichts in Kauf.
Doch. Das tut er. Für den Eventualvorsatz ist nicht erforderlich, dass die Folge erwünscht ist. Sie kann höchst unerwünscht sein.

iustus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von iustus »

Maurus hat geschrieben:Als zusätzliches Problem ergibt sich hier zudem, dass der Berater den Eintritt der Rechtsgutverletzung gar nicht in Händen hat. Dass er den Schein ausgestellt hat ist dafür juristisch zweitrangig (die entscheidende Frage ist aber gerade eine moralische!), auch der pflichtgemäß handelnde Aussteller eines Waffenscheins haftet nicht für die Delikte, die der Waffenbesitzer mit seiner Waffe anrichtet.
Dem Berater einen Handlungswillen zu unterstellen ginge nur, wenn man die Frau zu einem willenlosen Objekt in der Hand des Beraters macht und der Berater dann diese Stellung nutzen würde, um die Frau zur Vornahme einer Abtreibung zu bestimmen.
Mit juristischen Ansätzen kommt man hier mE nicht recht weiter.
Man kommt damit sehr gut weiter.

Wäre die Frau ein willenloses Objekt, dann wäre der Berater selbst "Täter", er ist aber - gerade weil diese Unwägbarkeit darin ist - nur Gehilfe (aber das ist er auch). Denn er ist näher dran als der Waffenhändler, der jemandem eine Waffe verkauft. Das ist eine Frage der objektiven Zurechnung. Die Abtreibung nicht dem Scheinaussteller anzulasten, ist die Haltung des Pilatus: "Ich wasche meine Hände in Unschuld, die Schuld liegt bei den Tätern selbst".

iustus
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von iustus »

Maurus hat geschrieben: Ein Beihelfer muss die Vollendung der Haupttat wollen.
Bzgl. der Haupttat genügt aber Eventualvorsatz. Den hat der Scheinaussteller.

Raphael

Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von Raphael »

iustus hat geschrieben:Die Abtreibung nicht dem Scheinaussteller anzulasten, ist die Haltung des Pilatus: "Ich wasche meine Hände in Unschuld, die Schuld liegt bei den Tätern selbst".
Exakt das ist der Punkt! :daumen-rauf:

Die Scheinausstellung ist widersprüchlich und genau in dieser Widersprüchlichkeit liegt die Problematik:
Einerseits stellt man den Schein aus und versichert treuherzig, daß man die - noch potentielle - Abtreibung nicht will.
Andererseits weiß man, daß dieser Schein benötigt wird, um eine Abtreibung vorzunehmen.

Um bei dem oben angeführten Waffenbeispiel zu bleiben ist dies so als wenn der dem Täter die Waffe Übergebende gleichzeitig dem Täter (der bis dahin noch nicht geschossen hat) sagt: Aber jemanden totschiessen tust Du damit bitte, bitte nicht!

Die Verwirrung, die von einem solch widersprüchlichem Verhalten ausgeht, war für den objektiv Betrachtenden deutlich erkennbar .........

HeGe
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Re: "Profil" deutscher Bischöfe

Beitrag von HeGe »

Ralf hat geschrieben:Was ist denn Thema dieses Threads?
Nachdem sich das Thema sehr speziell auf die Schwangerschaftsberatung konzentriert, habe ich es der Einfachheit halber mal umbenannt.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

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