Nachrichten zum Thema Lebensschutz

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civilisation
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von civilisation »

Ich höre das Empörungsgeschrei diverser Kreise jetzt schon. :roll:
Wer um die Zukunft Deutschlands besorgt sei, solle sich mehr um dieses Thema [Abtreibungen und Pränataldiagnostik] kümmern als um die sogenannte Energiewende. Atomkraft stelle keine existenzbedrohende Gefahr mehr dar. „Wir steigen aus der Kernkraft aus, und die noch arbeitenden Meiler gehören zu den sichersten der Welt.“ Durch Schwangerschaftsabbrüche dagegen würden jeden Tag mehr als zehn Klassenzimmer ausgelöscht.
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... rophe.html ; Erläuterung in [] von mir.

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Gamaliel
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Gamaliel »

Nach langjährigen Gerichtsverfahren mußte die Regierung in GB nun Zahlen zur gezielten Ermordung (Spätabtreibung) von behinderten Ungeborenen in England & Wales vorlegen:

Shock: Thousands of UK Abortions on Disabled, Down Syndrome Babies

Daraus:
In total, 2,290 abortions were done on disabled babies with 147 done after 24 weeks of pregnancy.
[...]
  • The abortion numbers showed 482 babies aborted who had Down syndrome, including
  • 10 aborted after 24 weeks;
  • 123 babies who died in abortions with the nervous disorder spina bifida;
  • abortions were done on 181 babies who had a club foot or other musculoskeletal problems, including 8 killed after 24 weeks of pregnancy.
  • Seven babies who had cleft palates were victims of abortion.
The new figures also include the number of abortions done on girls under the age of 16, and they reveal 3,718 abortions in England on the young teens,
  • including 2,676 on 15-year-olds,
  • 906 on 14-year-olds,
  • 134 on 13-year-olds and
  • two abortions done on 12-year-old girls who are clearly victims of statutory rape.

Aus diesem Artikel (Ethics of abortion) geht hervor, daß sich obigen Zahlenangaben auf die Spätabtreibungen (nach SW24) im Zeitraum 2002-2010 beziehen.

Außerdem hält letzterer Artikel zu den legalen Ermordungen im vergangen Jahr fest:
Ninety-nine per cent of the 189,000 abortions in England and Wales last year were carried out before 20 weeks gestation. In all last year there were 106 abortions over 24 weeks because of congenital malformations.

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Hubertus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Hubertus »

Graz:
Abtreibungsgegner wurden wegen Stalkings in erster Instanz verurteilt. Ein Grazer Gynäkologe, vor dessen Praxis demonstriert worden war, hatte Anzeige erstattet. Nun soll die Berufungsverhandlung in Graz über die Bühne gehen.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/ ... graz.story
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Linus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Linus »

Bischof Klaus Küng äußert sich dazu:

http://diepresse.com/home/panorama/reli ... ern.portal
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

civilisation
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von civilisation »

Deutsche Bischofskonferenz arbeitet mit Abtreibungsorganisation zusammen
http://gloria.tv/?media=181938

Das berichtet auch kath.net:
http://www.kath.net/detail.php?id=32575
daraus:
In Deutschland kooperiert eine offizielle Einrichtung der katholischen Kirche mit einer Pro-Abtreibungsorganisation. Zu diesem Schluss muss man bei näherer
Betrachtung der Website der Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V. kommen.
...
Mal schauen, wie sich der gute DBK-Vorsitzende dazu äußern wird.

Ob Kardinal Meisner auf die Anfrage (s. gloria.tv) eingehen wird?

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Gamaliel
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Gamaliel »

Lebensschützer durften erst nach einer Drohung in die Kirche:





Pro-Life T-shirts bar Crossroads walkers from Montreal basilica

Daraus:
Wearing stylish jeans and a white button-down shirt, Fr. Robert Gagne, PSS, insisted that the young people walking across Canada to promote the pro-life message could not enter the famous Basilica to pray because of the ‘pro-life’ message emblazoned on their T-shirts.
[...]
Hayden told LSN that the priest, like the guards before him, insisted that the pro-life T-shirts were political and thus forbidden.
[...]
“We’ve never been refused anywhere before,” Hayden told LSN, “never refused entrance or service at a restaurant or a museum.”
Angst vor den Medien verschaffte schließlich doch noch Zutritt:
Hayden said he informed the priest that he would be going to the media with the story of his refusal. At that point, says Hayden, the priest left to make a phone call and then grudgingly granted the group entrance to the adoration chapel through a side entrance not visible to the public.

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ziphen
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von ziphen »

Aus wenigen Millilitern Blut der werdenden Mutter kann zukünftig das Ergbut des noch ungeborenen Kindes ermittelt werden. Einige Behinderungen können so sehr unkompliziert erkannt werden.
Zeit.de hat geschrieben:Während Ärztefunktionäre und Politiker noch diskutieren, wann der Gentest bei den im Labor gezeugten Embryonen erlaubt sein soll, schickt sich die Humangenetik an, auch auf das konventionell gezeugte Leben im Mutterleib zuzugreifen – mit einem komplikationsfreien Verfahren, das zudem früh in der Schwangerschaft zum Einsatz kommt.
[...]
Die neue Technik erlaubt es, die Erbdaten des Fötus bereits vor der 10. Schwangerschaftswoche komplett auszulesen. Das Geschlecht ist noch weit früher feststellbar.
[...]
Humangenetiker Wolfram Henn von der Universität des Saarlandes [...] »Die Schwangerschaft unter Vorbehalt wird zum sozialen Standard werden.«
[...]
Über kurz oder lang dürfte Dennis Los Bluttest also in Deutschland zur diagnostischen Routine gehören. Das Recht auf die Entscheidung für oder gegen das Kind werden Eltern sich nicht nehmen lassen. Eine rechtliche Handhabe gegen den Test gibt es ohnehin nicht, solange der Gesetzgeber Abtreibungen toleriert und die Pränataldiagnostik fördert.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.

Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben

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lifestylekatholik
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von lifestylekatholik »

ziphen hat geschrieben:Aus wenigen Millilitern Blut der werdenden Mutter kann zukünftig das Ergbut des noch ungeborenen Kindes ermittelt werden. Einige Behinderungen können so sehr unkompliziert erkannt werden.
Anni Mursula: Freiwild im Mutterbauch
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

Tomek M
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Marsch für das Leben Berlin • 17.09.2011

Beitrag von Tomek M »

Menschenrechte gelten für alle –
auch für ungeborene Kinder.

Abtreibung löst keine Probleme,
sondern schafft neue. Wir fordern
Schutz und wirksamere Hilfen für
Schwangere und Familien in Not.

Mit dem „Marsch für das Leben“ gedenken wir der Kinder, die Tag
für Tag in Deutschland noch vor ihrer Geburt getötet werden. Gleichzeitig
erinnern wir an die unzähligen Frauen, Mütter, Männer, Väter und
Familien, die darunter leiden.

Wir laden Sie ein zu einem
entschiedenen Ja zum Leben !

13. Uhr: Kundgebung
vor dem Bundeskanzleramt (Willy-Brandt-Straße, 1557 Berlin),
anschließend Beginn des
Marsches

15.3 Uhr: Ökumenischer
Gottesdienst in der St.-Hedwigs-
Kathedrale (Bebelplatz)

Aktuelle Hinweise unter:
http://www.marsch-fuer-das-leben.de

Niemand kann sagen: „Wir haben von nichts gewusst.“ Wir fordern Politik und Gesellschaft auf, das schreiende Unrecht der Abtreibung zu beenden, Tötung durch Selektion zu verhindern und das erneute Aufkommen der Euthanasie zu stoppen.
Bitte werden Sie aktiv. Unterstützen Sie den öffentlichen Protest! Wir laden Sie ein zu einem entschiedenen Ja zum Leben!
Eigene Transparente und Logos bitte
nur nach Genehmigung.
Es gilt die Charta für das Leben

Facebook- Einladung:
http://www.facebook.com/event.php?eid=1537594713194

Paul Heliosch
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Paul Heliosch »

Tomek M hat geschrieben: Wir fordern Politik und Gesellschaft auf, das schreiende Unrecht der Abtreibung zu beenden, Tötung durch Selektion zu verhindern und das erneute Aufkommen der Euthanasie zu stoppen.
Bitte werden Sie aktiv. Unterstützen Sie den öffentlichen Protest! Wir laden Sie ein zu einem entschiedenen Ja zum Leben!
Fakt ist, dass sich "Politik und Gesellschaft" bereits eindeutig entschieden haben:
"Im Namen des Volkes" erging das Urteil, dass der Mord ungeborener Personen
zwar unrecht sei, aber straffrei bleibt! Daraus ergab sich die Gesetzesgrundlage zum derzeitigen Status Quo:
==> http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html
==> http://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html

In Deutschland können Kinder bis zum Ende der 12. Schwangerschaftwoche nach vorausgegangener Beratung »rechtswidrig« aber »straffrei« abgetrieben werden.

Diese staatliche Quadratur des Kreises wurde juristisch vom höchsten bundesdeutschen Gericht bestimmt.

Mord ist juristisch eindeutig definiert: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer (...) aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Quelle ==> http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Bei mildernden Umständen läuft es mindestens auf "Totschlag" heraus ( http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html )

Das ungeborene Kind wird de facto aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln getötet. Der Auftraggeber ist die Mutter. Der Auftragsmörder der Arzt. Die Mittäter sind a) die Legislative, b) die Krankenkassen durch die Finanzierung, c) die Krankenkassenmitglieder - also die Bürger - durch ihre monatlichen zwangsverordneten Geldzuwendungen.

Damit ist zweifelsfrei belegt, daß der Staat ursächlich für den Kindermo rd verantwortlich ist - dementgegen belegt der Hl. Augustinus in "de civitate dei", daß der Staat die Aufgabe hat,
das Leben seiner Bürger zu schützen.

Die Gebote Gottes stehen über menschlichen Gesetzen, denn, wenn menschliche Gesetze die Gebote Gottes aushebeln, richten sich jene menschlichen Gesetze regelmässig direkt gegen den Menschen selbst.

Den Beweis hat das Bundesverfassungsgericht erbracht:
Das obige Beispiel richtet sich gegen das 5. Gebot: Du sollst nicht morden!
Laut aktuellem Stand von 1.9.211 erlaubt das Bundesverfassungsgericht den Mord des
ungeborenen Menschen im Mutterleib - Das BVG legte fest, dass der Mord an ungeborenen Personen zwar unerlaubt ist, aber straffrei bleibt. Damit stellt sich das höchste deutsche Gericht
im "Namen des Volkes" unmittelbar gegen das Leben jenes Volkes, das es zu
schützen vorgibt, ...
...oder in Finanzvulgärsprech:
Wenn es dem deutschen Staat wenigstens nur ums Geld ginge, dann würde er sich nicht JÄHRLICH grob geschätzt 35. (In Worten dreihundertfünfzigtausend) Steuerzahler durch die Lappen gehen lassen!

--------------------------------

Übrigens, falls sich wer daran stösst, erlaube ich mir zu bemerken, daß Abtreibung als „Mord“ bezeichnet werden darf: "Frauenärzte, die Abtreibungen vornehmen, müssen Beschimpfung ihrer Arbeit als „Mord“ und „neuer Holocaust“ hinnehmen." Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe billigte in dem Urteil mit Aktenzeichen: 6 U 189/2 vom 23. April 23, entsprechende Proteste eines radikalen Abtreibungsgegners. Zwar liege darin „ein erheblicher Vorwurf und eine spürbare Kränkung“. Weil es beim Thema Schwangerschaftsabbruch jedoch um eine fundamentale Frage gehe, müsse sich der Mediziner auch drastisch formulierte Kritik gefallen lassen. Im vorliegenden Fall seien die „herabsetzenden Äußerungen“ vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Paul Heliosch
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Paul Heliosch »

Übrigens glaube ich, dass "Demos" in dieser Sache langfristig nicht unbedingt die gewünschten Konsequenzen zeitigen werden. Vielleicht drängt sich dem einen oder anderen die unbequeme Frage auf, was denn dann darüberhinaus zu tun sei. Hierzu folgende Überlegungen:

Zunächst lässt sich aus dem Gehorsamsstrang (Sempre sei Dank) folgende Regel ableiten:

Einem Gebieter ist der Gehorsam zu verweigern, wenn er
etwas gebietet, was ihm zu gebieten verboten ist!*

Dabei ist es gleichgültig, ob jener Gebieter ein Beamter, ein Bischof, ein Vater oder
eine Mutter oder ein Bruder oder eine Schwester ist.

Dies betrifft insbesondere jene Weisungen, die direkt oder indirekt dazu führen, dass
eines oder mehrere der Gebote Gottes verletzt werden.

Der höchsten Legislative, die von Gott unserem Schöpfer ausgeht, ist die staatliche Legislative untergeordnet. Wenn die staatliche Legislative gegen das menschliche Leben und damit gegen seine ureigene Aufgabe das Leben der Bürger zu schützen, urteilt, hat es seine Autorität vor Gott verwirkt und wird definitiv und unweigerlich gegen eine (legislative) Autorität ersetzt, die das Leben besser schützt (in der jüngeren deutschen Geschichte wurde dieser Vorgang besonders deutlich durch die Ablösung des sog. "3. Reichs").

Also ist es bei den oben aufgezeigten Abtreibungsmordfakten folgerichtig, die Beteiligung am Kindermord zu verweigern indem man die Zwangszahlungen an die Krankenkassen verweigert.
Die direkte Folge in letzter Konsequenz wird der Gerichtsvollzieher sein, der die Beiträge im Auftrag der Krankenkassen und damit im Auftrage des Staates zwangseintreibt - damit liegt der "schwarze Peter" wieder dort, wo er hingehört und der "widerspenstige" Bürger bleibt damit rein in seinem Gewissen ...und nebenbei stärkt er durch das gute Beispiel nicht nur sein eigenes Rückrat sondern auch das seines Nächsten.

Nehmen wir an, dass es in einem derartigen Verfahrensverlauf zu einem Gerichtsprozess kommt, dann wird es interessant, denn im Dialog über die Gründe der Zahlungsverweigerung wird der tapfere Bürger stoisch seinen Spruch wiederholen:
"Ich zahle keine Zwangsbeiträge an eine Krankenkasse, die den Abtreibungs-Kindermor d finanziert."
Das Gericht wird aber dementgegen im Namen des zu schützenden Volkes die Beachtung
eines Gesetzes einfordern, das das Leben seiner Bürger tatsächlich nicht schützt, weil jenes Gesetz unmittelbar gegen den Bürger, welches das Gericht vorgibt zu schützen, gerichtet ist.
Was aber geschieht eigentlich dadurch?
Das Gericht verwirkt dadurch eigentlich seine unter normalen Umständen gebotene Achtung - eine Achtung, die jenes Gericht verdiente, wenn und insoweit es die Gebote Gottes achtete und also das Leben seiner Bürger durch seine Rechtssprechung schützte.

Deutlicher:
Ein Gericht - und sei es auch das höchste staatliche Gericht - verdient keine Achtung und verliert die Unterstützung durch den Höchsten, wenn es sich im Grundsatz gegen eines der Gebote Gottes und damit im Grunde gegen das Leben selbst stellt (vgl. obiger Text zum 5. Gebot).

Jedes Gericht aber verdient Hochachtung und die Unterstützung durch den Höchsten, wenn es auf dem Fundament der Gebote Gottes steht und durch seine Jurisdiktion das Leben seiner Bürger und dessen Wohlfahrt, also auch die Vermehrung der Anzahl der Staatsbürger schützt. Tut ein Gericht (ein Vorgesetzter, ein Gebieter, etc.) dies nicht, dann gilt:
Einem Gebieter ist der Gehorsam zu verweigern, wenn er
etwas gebietet, was ihm zu gebieten verboten ist!*

Was aber wird der Richter im obigen Fall tun? Wie wird er urteilen?
- Kommt es zum Freispruch?
- Reicht er den Fall weiter?
- Wird er zum Freisler?

Die einstweilen kurzfristig realistische und erreichbare Lösung wäre m.E. die (Erlaubnis zur) Gründung einer Krankenkasse, die Abtreibungsleistungen kategorisch ausschliesst und damit ihre Mitglieder vor der mittelbaren Beteiligung am gesetzlich geregelten Kindermord durch Abtreibung schützt.

Mittel- bis langfristig jedoch ist das ausnahmslos kategorische Verbot der Abtreibung zu (re-)installieren, um uns aus der staatlich verordneten Zwangsschuldbehaftung zu befreien.

-------------

*
M.E. kann diese Regel auch problemlos angewendet werden
beispielsweise auf "Anordnungen" und "Beschlüsse" gewisser "Konferenzen",
die verbotenerweise meinen, sich "für alle" entscheiden zu müssen,
obgleich von höchster Stelle "viele" geboten sind (...to be continued).

Thomas_de_Austria
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Ich hoffe, das steht noch nirgends:
http://www.orf.at/#/stories/2079877/ hat geschrieben:Liechtenstein: Abtreibung bleibt verboten
Die Liechtensteiner haben heute in einer Volksabstimmung die Legalisierung der Abtreibung abgelehnt. Bei einer Beteiligung von rund 60 Prozent wurde die Volksinitiative „Helfen statt strafen“ mit 52,3 Prozent der Stimmen verworfen.

Eine Mehrheit der 18.800 Wähler des kleinen katholischen Fürstentums stellte sich damit hinter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der sich gegen die vorgeschlagene Zulassung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen ausgesprochen hatte.

Damit bleibt Abtreibung strafbar in Liechtenstein, selbst wenn sie im Ausland vorgenommen wird. Erbprinz Alois, der seit 2004 für seinen Vater Fürst Hans-Adam II. die Staatsgeschäfte führt, hatte gedroht, sein Veto gegen den Gesetzesentwurf einzulegen, sollte er vom Volk angenommen werden. Er begründete seine Ablehnung damit, dass der Gesetzesentwurf im Fall der Gefahr einer Behinderung des Kindes Abtreibung auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlauben wollte.

HeGe
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Re: Kurzmeldungen / Nachrichten II

Beitrag von HeGe »

Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ich hoffe, das steht noch nirgends:
http://www.orf.at/#/stories/2079877/ hat geschrieben:Liechtenstein: Abtreibung bleibt verboten
Die Liechtensteiner haben heute in einer Volksabstimmung die Legalisierung der Abtreibung abgelehnt. Bei einer Beteiligung von rund 60 Prozent wurde die Volksinitiative „Helfen statt strafen“ mit 52,3 Prozent der Stimmen verworfen.

Eine Mehrheit der 18.800 Wähler des kleinen katholischen Fürstentums stellte sich damit hinter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der sich gegen die vorgeschlagene Zulassung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen ausgesprochen hatte.

Damit bleibt Abtreibung strafbar in Liechtenstein, selbst wenn sie im Ausland vorgenommen wird. Erbprinz Alois, der seit 2004 für seinen Vater Fürst Hans-Adam II. die Staatsgeschäfte führt, hatte gedroht, sein Veto gegen den Gesetzesentwurf einzulegen, sollte er vom Volk angenommen werden. Er begründete seine Ablehnung damit, dass der Gesetzesentwurf im Fall der Gefahr einer Behinderung des Kindes Abtreibung auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlauben wollte.
Deo gratias! :klatsch: :freude:
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overkott
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von overkott »

Ich glaube, dass Deutschland zu Recht die Verantwortung vor Gott und das Bekenntnis zur Menschenwürde im Grundgesetz an oberste Stelle gesetzt hat. Denn aus dieser Verantwortung vor Gott für die natürlichen Rechte jedes Menschen, unabhängig von seiner Abstammung, seinem Geschlecht, seinem Status und seinem Glauben, beziehen Rechtsstaat und Demokratie ihre Legitimität. Das Bekenntnis zur Menschenwürde ist aber zunächst ein Bekenntnis zur Unantastbarkeit des Lebens als Grundlage für jede freie Entfaltung. Die Kirche hat immer wieder zurecht darauf hingewiesen, dass sich erst in diesem Rahmen Rechtsstaat und Demokratie zum Wohl aller entfalten können. Das bedeutet für die Mehrheit eine Bereitschaft zur Zurückhaltung und Selbstbeschränkung, um nicht nur Minderheiten, sondern auch Einzelne in ihrer Existenz zu schützen. Ich erwarte vom Papst, dass er im Bundestag diesen Zusammenhang klar anspricht. Und ich glaube, wir werden darin nicht enttäuscht.

iustus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von iustus »

26. September 1943
Katholische Kirche in Deutschland protestiert gegen Euthanasie

http://www.faz.net/s/RubA9F8A64C986D475 ... ~SMed.html
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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cantus planus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von cantus planus »

iustus hat geschrieben:26. September 1943
Katholische Kirche in Deutschland protestiert gegen Euthanasie

http://www.faz.net/s/RubA9F8A64C986D475 ... ~SMed.html
Tja, und heute sind wir wieder soweit. Daran kann man gar nicht eindringlich genug erinnern...
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Paul Heliosch
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Paul Heliosch »

cantus planus hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:26. September 1943
Katholische Kirche in Deutschland protestiert gegen Euthanasie

http://www.faz.net/s/RubA9F8A64C986D475 ... ~SMed.html
Tja, und heute sind wir wieder soweit. Daran kann man gar nicht eindringlich genug erinnern...
Damit sich in Sachen Lebensschutz tatsächlich etwas ändert, ist zu hoffen, dass sich der neulich von zweithöchster Stelle pointiert (wörtlich) als "Räuberbande" identifizierte Haufen zu den "wahren Rechtsquellen" bekehren wird. Dazu kann dieser unauffällige Extrakt aus jener Rede dienlich sein:

Für einen Politiker erweisen sich Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen;
dabei soll er stets bedenken, dass die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt,
einen Creator Spiritus voraussetzt.

Quelle ==> http://www.liborius-wagner-kreis.de/cms ... hp?page=33

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overkott
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von overkott »

"Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9). Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß. Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein. Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen."

Im Anschluss an Augustinus schrieb Bonaventura nach einer Reflexion über die Zielgruppe im Hexaemeron 11:

"Unser Vorsatz ist also zu zeigen, dass in Christus alle Schätze der Weisheit und der Wissenschaft von Gott verborgen sind und er selbst das Zentrum aller Wissenschaft ist. Denn das Zentrum hat sieben Formen: Es ist Mitte des Seins, der Natur, der Lage, der Lehre, des Maßes, der Gerechtigkeit und der Harmonie. Die erste erscheint bei der Betrachtung des Metaphysikers (Philosophen), die zweite des Physikers (Arztes), die dritte des Mathematikers, die vierte des Logikers, die fünfte des Ethikers, die sechste des Politikers oder des Juristen, die siebte des Theologen.

Die erste Mitte ist die erste durch ewigen Ursprung;
die zweite mächtig durch machtvolle Verströmung;
die dritte tief durch die zentrale Position;
die vierte hell durch vernünftige Darlegung;
die fünfte bedeutend durch ethische Wahl;
die sechste hervorragend durch gerechten Ausgleich;
die siebte friedvoll durch universelle Versöhnung.
[...]"

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Gamaliel
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Gamaliel »

Volksrepublik China: 400 Millionen Abtreibungen in 30 Jahren

Daraus:
Seit Jahren versucht der Demograph Steven W. Mosher, Vorsitzender des Population Research Institute das Ausmaß dieser Ein-Kind-Politik zu errechnen. [...] Mosher kam bei seiner jahrelangen Arbeit auf eine Schätzung von 350 bis 450 Millionen getöteten ungeborenen Kindern [...] Wie sich nun herausstellte, lag er damit sehr genau.

[...]

Auf eine direkte Frage des republikanischen US-Abgeordneten und Lebensrechtlers Timothy Huelskamp antwortete Gao Qiang, zwei Jahre lang politischer Kommissar des chinesischen Gesundheitsministeriums und Stellvertreter des Ministers, unumwunden, daß die chinesische Bevölkerung heute durch die Ein-Kind-Politik der Regierung 400 Millionen Menschen weniger zählt.
:nein:

Miserere Nobis Domine
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Miserere Nobis Domine »

"400 Millionen weniger zählt" ist ja keine Zahl für Abtreibung, sondern eine Gesamtzahl für Abtreibung und Verhütung.

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ChrisCross
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von ChrisCross »

Miserere Nobis Domine hat geschrieben:"400 Millionen weniger zählt" ist ja keine Zahl für Abtreibung, sondern eine Gesamtzahl für Abtreibung und Verhütung.
Lies doch mal im Kontext. Der Satz davor, legt doch sehr deutlich dar, dass es sich um Abtreibungen handelt.
Tu excitas, ut laudare te delectet, quia fecisti nos ad te et inquietum est cor nostrum, donec requiescat in te.
Augustinus Conf. I. 1

Miserere Nobis Domine
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Miserere Nobis Domine »

Hier der englische Originaltext:
Through an interpreter, Party Secretary Gao responded that the population of China is 4 million less than it would have been had the Party not adopted and enforced a one-child policy. He went on to say that China had prevented more births than the population of the United States, which currently stands at 312 million.
http://pop.org/content/chinas-one-child ... -million

Ich verstehe das weiterhin so, dass es sich um eine Gesamtzahl derer handelt, die durch die Einkindpolitik weniger geboren wurden.
Diese komplett den Abtreibungen zuzurechnen halte ich für eine Verzerrung, da die Einindpolitik tatsächlich eine grosse Verhütungskampagne beinhaltet. Wenn Frauen tzrotzdem ein zweites Mal schwanger werden, wird ihnen eine Abtreibung nahegelegt, z.B. durch finanzielle Nachteile. Es ist aber in China (im Gegensatz zur damaligen UdSSR) nicht so, dass Abtreibung als hauptsächliches Verhütungsmittel genutzt wird, und darum ist es einfach unzutreffend, eine geringere Geburtenzahl 1 zu 1 mit der Abtreibungszahl gleichzusetzen.

Natürlich ist jede Abtreibung die Tötung eines Menschen, und es ist wichtig, sich dagegen zu engagieren. Dies tut man aber, wenn man als seriös wahrgenommen werden will, am besten mit handfesten Fakten.

Tomek M
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March für das Leben 2012

Beitrag von Tomek M »

Im nächsten Jahr findet der Marsch für das Leben 212 vermutlich am Samstag, 22.9.212, in Berlin statt. http://www.marsch-fuer-das-leben.de/

Raphael

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Raphael »

Eine gute Entscheidung des EuGH:
Kein Patent auf embryonale Stammzellen
Handelsblatt hat geschrieben:Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschied der Europäische Gerichtshof.
:daumen-rauf:

iustus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von iustus »

http://www.bistumlimburg.de/index.php?_ ... 4ed77af241

„Ein guter Tag für den Schutz des Lebens“ 19.1.211
Bischof Tebartz-van Elst zum Verbot der Patentierung von Stammzellen
„Heute ist ein guter Tag für den Schutz menschlichen Lebens“: Mit diesen Worten hat Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag, 18. Oktober 211, das die Patentierung von embryonalen menschlichen Stammzellen für wissenschaftliche Zwecke verbietet, begrüßt.

Die Richter hätten klar gestellt, dass vollwertiges und schützenswertes menschliches Leben grundlegend mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginne. Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, sei als „menschlicher Embryo“ anzusehen. Zudem seien auch künstlich befruchtete Stammzellen Embryonen „da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“, so die Richter.

Der Bischof von Limburg hat sich immer wieder für den konsequenten Lebensschutz und ein vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland eingesetzt. Die PID selektiere und es käme ausnahmslos zur Aussonderung menschlichen Lebens, die Tötung bedeute. „Die PID verletzt den Grundsatz der Unantastbarkeit und Unverfügbarkeit jeden menschlichen Lebens und stellt damit auch eine unverzichtbare Grundlage der Demokratie in Frage, die unsere Verfassung garantiert“, so Bischof Tebartz-van Elst. (StsS)
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Robert Ketelhohn
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Raphael hat geschrieben:Eine gute Entscheidung des EuGH: Kein Patent auf embryonale Stammzellen
Handelsblatt hat geschrieben:Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschied der Europäische Gerichtshof.
:daumen-rauf:
Verarbeiten darf man „Embryonen“ danach aber. Bloß nicht die Verfahrensweise patentieren.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von HeGe »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Eine gute Entscheidung des EuGH: Kein Patent auf embryonale Stammzellen
Handelsblatt hat geschrieben:Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschied der Europäische Gerichtshof.
:daumen-rauf:
Verarbeiten darf man „Embryonen“ danach aber. Bloß nicht die Verfahrensweise patentieren.
Leider herrscht in diesem Bereich eine völlig inkonsequente Politik vor, zwei Schritte vor, einer zurück. Wie man einem Embryo auf der einen Seite Menschenwürde zubilligen kann, dann aber doch in den verschiedensten Bereichen die Tötung desselbigen zulässt und sogar jährlich mit Millionen finanziert, kann mir keiner sinnvoll erklären. :nein:
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Raphael

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Raphael »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Eine gute Entscheidung des EuGH: Kein Patent auf embryonale Stammzellen
Handelsblatt hat geschrieben:Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschied der Europäische Gerichtshof.
:daumen-rauf:
Verarbeiten darf man „Embryonen“ danach aber. Bloß nicht die Verfahrensweise patentieren.
Das trotz des Urteils die Rechtslage für menschliche Embryos katastrophal ist, ist wohl unstreitig; aber es hätte auch schlimmer kommen können. :traurigtaps:

Gegenstand des Gerichtsverfahrens war tatsächlich "nur" die Patentierung eines bestimmten biomedizinischen Verfahrens. Hierzu aber hat der EUGH einige deutliche Worte gefunden:
Daraus folgt, dass der Begriff des menschlichen Embryos weit auszulegen ist. Insofern ist jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an als „menschlicher Embryo“ anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen.
(Quelle)

Dies hatte ich bislang in der deutschen oder europäischen Rechtsprechung so noch nicht gelesen ........

iustus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von iustus »

Raphael hat geschrieben:
Daraus folgt, dass der Begriff des menschlichen Embryos weit auszulegen ist. Insofern ist jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an als „menschlicher Embryo“ anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen.
(Quelle)

Dies hatte ich bislang in der deutschen oder europäischen Rechtsprechung so noch nicht gelesen ........
Stand Ähnliches nicht in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang der 90er Jahre?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Raphael

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Raphael »

iustus hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Daraus folgt, dass der Begriff des menschlichen Embryos weit auszulegen ist. Insofern ist jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an als „menschlicher Embryo“ anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen.
(Quelle)

Dies hatte ich bislang in der deutschen oder europäischen Rechtsprechung so noch nicht gelesen ........
Stand Ähnliches nicht in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang der 90er Jahre?
Nein, das BVerfG schrieb damals:
Da es sich bei dem Ungeborenen - jedenfalls in dem strafrechtlich relevanten Stadium der Schwangerschaft ab Abschluß der Nidationsphase - um individuelles, in seiner genetischen Identität festgelegtes Leben handelt, hat die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Entfaltung des nasciturus im Sinne eines eigenen Lebensrechtes zu gewährleisten.
(Entscheidungsdatum: 28.05.1993; Aktenzeichen: 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92)

iustus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von iustus »

Ah, danke Raphael!

Aber wurde in Deutschland tatsächlich nie gerichtlich entschieden, dass der Grundrechtsschutz aus Art. 2 bereits ab der Verschmelzung von Samen- und Eizelle beginnt?

Auch nicht im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz o.ä.?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Raphael

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Beitrag von Raphael »

iustus hat geschrieben:Ah, danke Raphael!

Aber wurde in Deutschland tatsächlich nie gerichtlich entschieden, dass der Grundrechtsschutz aus Art. 2 bereits ab der Verschmelzung von Samen- und Eizelle beginnt?

Auch nicht im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz o.ä.?
Jein! :roll:

Das Embryonenschutzgesetz enthält in § 8 einen 24-Stunden-Vorbehalt:
Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
(2) In den ersten vierundzwanzig Stunden nach der Kernverschmelzung gilt die befruchtete menschliche Eizelle als entwicklungsfähig, es sei denn, daß schon vor Ablauf dieses Zeitraums festgestellt wird, daß sich diese nicht über das Einzellstadium hinaus zu entwickeln vermag.
(3) Keimbahnzellen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Zellen, die in einer Zell-Linie von der befruchteten Eizelle bis zu den Ei- und Samenzellen des aus ihr hervorgegangenen Menschen führen, ferner die Eizelle vom Einbringen oder Eindringen der Samenzelle an bis zu der mit der Kernverschmelzung abgeschlossenen Befruchtung.

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