"Der 13." und Hw. Pytlik vor Gericht
Verfasst: Donnerstag 23. September 2010, 10:25
Wenn da was dran ist gute Nacht
http://www.kreuz.net/article.11887.html
http://www.kreuz.net/article.11887.html
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Schlaf gut.ottaviani hat geschrieben:Wenn da was dran ist gute Nacht
http://www.kreuz.net/article.11887.html
Wahrscheinlich sind einige in der Tradiszene der Meinung, Homosexualität übertrage sich durch den Gebrauch des Vornamens.cantus planus hat geschrieben:Ich frage mich allmählich, ob denn die ganze konservativ-traditionalistische Szene nichts Besseres mehr zu tun hat, als sich gegenseitig der Homosexualität zu beschuldigen. Mittlerweile kann man fast den Eindruck haben.
Das kann gut sein. Viele, die ich kenne, sind auch strikt gegen den vorehelichen Blickkontakt.Stephen Dedalus hat geschrieben:Wahrscheinlich sind einige in der Tradiszene der Meinung, Homosexualität übertrage sich durch den Gebrauch des Vornamens.cantus planus hat geschrieben:Ich frage mich allmählich, ob denn die ganze konservativ-traditionalistische Szene nichts Besseres mehr zu tun hat, als sich gegenseitig der Homosexualität zu beschuldigen. Mittlerweile kann man fast den Eindruck haben.
So weit ich weiß, ist der Blick ja auch keine seriöse Zeitung, da sollte man keinen Kontakt mit haben. Was aber die Eheschließung daran ändern soll, wundert mich jetzt doch etwas.iustus hat geschrieben:Das kann gut sein. Viele, die ich kenne, sind auch strikt gegen den vorehelichen Blickkontakt.Stephen Dedalus hat geschrieben:Wahrscheinlich sind einige in der Tradiszene der Meinung, Homosexualität übertrage sich durch den Gebrauch des Vornamens.
Robert hatte auch schonmal die Frage gestellt, ob er vom Pornoguckeniustus hat geschrieben:Das kann gut sein. Viele, die ich kenne, sind auch strikt gegen den vorehelichen Blickkontakt.Stephen Dedalus hat geschrieben:Wahrscheinlich sind einige in der Tradiszene der Meinung, Homosexualität übertrage sich durch den Gebrauch des Vornamens.cantus planus hat geschrieben:Ich frage mich allmählich, ob denn die ganze konservativ-traditionalistische Szene nichts Besseres mehr zu tun hat, als sich gegenseitig der Homosexualität zu beschuldigen. Mittlerweile kann man fast den Eindruck haben.
Der kommenden Hauptverhandlung möchte ich nicht vorgreifen, aber im Sinne der oben begonnenen Kurzdiskussion darf ich doch schon jetzt festhalten:Gamaliel hat geschrieben:Die in Diskussion stehende Ausgabe der nicht lesenswerten Zeitschrift "Der 13." gibt es hier als pdf-Datei. Der entsprechende Artikel befindet sich auf Seite 10.
cantus planus hat geschrieben:Vielen Dank für diesen Beitrag!
Bei der Erstverhandlung am Montag dieser Woche kam es zu keiner Annäherung der Kontrahenten. „Wir haben Pytlik einen Vergleich angeboten, den er abgelehnt hat“, sagt Engelmann. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat Engelmanns Anwalt die Bischöfe Küng und Leichtfried als Zeugen für die nächste Verhandlungsrunde am 10. Jänner geladen.
Bin schon gespannt...Gamaliel hat geschrieben:Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat Engelmanns Anwalt die Bischöfe Küng und Leichtfried als Zeugen für die nächste Verhandlungsrunde am 10. Jänner geladen.
„Der 13.“ lädt alle Leserinnen und Leser zur nächsten
Hauptverhandlung im Pytlik-Prozeß am Montag[sic!], 29. Juni
2011, in das Landesgericht Linz, Fadingerstraße 2, 4020
Linz ein. Der Prozeßbeginn ist um zehn Uhr im Saal 56
im Erdgeschoß. Wie Sie wissen, haben wir diesen Prozeß
nicht gewollt. Er wurde uns aufgezwungen. Bei der
vergangenen Verhandlung sagte der Priester und Kläger
Dr. Alexander Pytlik, er führe den Prozeß im Auftrag
seines Bischofs. Bei früheren Verhandlungen sagte er, es
gehe um eine „Generalbereinigung“ unserer langjährigen
Berichterstattung.
Hw. Pytlik erhielt dafür vom Gericht eine Entschädigung von 1000 Euro zugesprochen.
Da er jedoch in den wesentlichen Klagepunkten unterlag, hat ihm das Gericht auferlegt, siebzig Prozent der voraussichtlich über 20.000 Euro liegenden Verfahrenskosten zu tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das größte europäische Blablabla-Portal hat inzwischen das Urteil veröffentlicht:Niels hat geschrieben:Sehr nebulös. Warten wir also bis morgen...
Trotz diesen Aussagen ist der Einzelrichter doch zur Überzeugung gekommen, daß Dr. Klaus Küng und sein damaliger Rechtsberater Dr. Pytlik die Causa Dr. Kurt Krenn in Richtung Rücktritt betrieben haben müssen, zumal tatsächlich dann ein Rücktritt von Dr. Kurt Krenn auch erfolgt ist und im Vorfeld die medial aufbereitete Priesterseminaraffäre in St. Pölten stand. In dieser Affäre wiederum hatte der von Dr. Pytlik besonders betreute Remigius Rabiega als „Kronzeuge“ eine zentrale Rolle wie auch die verlesenen Parallelverfahren vom Landesgericht St. Pölten, Staatsanwaltschaft St. Pölten und Landesgericht für Strafsache n Wien in Medienrechtssachen, insbesondere gegen die Zeitschrift „News“ bezeugen.
Gamaliel hat geschrieben:Einen glänzenden Sieg von Hw. Pytlik kann ich da nicht erkennen. Von den zwei von ihm eingeklagten Punkten ging nur einer durch. Er erhält eine läppische Entschädigung von 1.000 Euro, muß aber einen Teil der Verfahrenskosten tragen, da er im anderen Punkt keinen Erfolg hatte.
Das scheint mir ein entscheidender Punkt, an dem man geteilter Meinung sein kann: Wurde durch das, was Dr. Pytlik konkret getan hat, "die Causa Dr. Kurt Krenn in Richtung Rücktritt betrieben".Gamaliel hat geschrieben:In der Urteilsbegründung hält der Richter übrigens fest:Trotz diesen Aussagen ist der Einzelrichter doch zur Überzeugung gekommen, daß Dr. Klaus Küng und sein damaliger Rechtsberater Dr. Pytlik die Causa Dr. Kurt Krenn in Richtung Rücktritt betrieben haben müssen, zumal tatsächlich dann ein Rücktritt von Dr. Kurt Krenn auch erfolgt ist und im Vorfeld die medial aufbereitete Priesterseminaraffäre in St. Pölten stand. In dieser Affäre wiederum hatte der von Dr. Pytlik besonders betreute Remigius Rabiega als „Kronzeuge“ eine zentrale Rolle wie auch die verlesenen Parallelverfahren vom Landesgericht St. Pölten, Staatsanwaltschaft St. Pölten und Landesgericht für Strafsache n Wien in Medienrechtssachen, insbesondere gegen die Zeitschrift „News“ bezeugen.
Der zweite Satz bezieht sich auf eine Verstrickung in homosexuelle Kreise. Das ist die "Privatangelegenheit des Geistlichen". Der Bericht darüber war unzulässig, egal, ob tatsächlich eine solche vorlag. Ob eine solche vorlag, hat das Gericht keineswegs festgestellt, es war für die Entscheidung auch irrelevant.Nach Auffassung des Gerichts sei es der Zeitung gelungen, den angebotenen Wahrheitsbeweis für die inkriminierte Äußerung zu erbringen.
Allerdings handle es sich um eine Privatangelegenheit des Geistlichen, so daß die mediale Berichterstattung ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts nicht zulässig gewesen sei.