Sonn- und Feiertagspflicht
Sonn- und Feiertagspflicht
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage zum Thema Sonntagspflicht. Da heute ja Weihetag der Lateranbasilika ist, habe ich mich gefragt, für welche Feste eigentlich die Sonn- bzw. Feiertagspflicht gilt? Nur für Hochfeste? Auch für andere Feste? Wäre man heute theoretisch zur Teilnahme an der Messe verpflichtet?
HeGe
Ich habe mal eine Frage zum Thema Sonntagspflicht. Da heute ja Weihetag der Lateranbasilika ist, habe ich mich gefragt, für welche Feste eigentlich die Sonn- bzw. Feiertagspflicht gilt? Nur für Hochfeste? Auch für andere Feste? Wäre man heute theoretisch zur Teilnahme an der Messe verpflichtet?
HeGe
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Meines Wissens ist man nicht einmal an allen Hochfesten verpflichtet, an "einfachen" Festen ganz sicher nicht.HeGe hat geschrieben:Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage zum Thema Sonntagspflicht. Da heute ja Weihetag der Lateranbasilika ist, habe ich mich gefragt, für welche Feste eigentlich die Sonn- bzw. Feiertagspflicht gilt? Nur für Hochfeste? Auch für andere Feste? Wäre man heute theoretisch zur Teilnahme an der Messe verpflichtet?
HeGe
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Aus dem Katechsimus der Katholische Kirche:
2177 Die sonntägliche Feier des Tages des Herrn und seiner Eucharistie steht im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. „Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten" (CIC, can. 1246, § 1).
„Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen" (CIC, can. 1246, § 1).
(www.st.josef.at)
2177 Die sonntägliche Feier des Tages des Herrn und seiner Eucharistie steht im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. „Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten" (CIC, can. 1246, § 1).
„Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen" (CIC, can. 1246, § 1).
(www.st.josef.at)
"Ihr seid nicht die letzte Nachhut des Mittelalters, sondern die Vorboten einer neuen Zeit!" Joachim Kardinal Meisner
Voilà:
QuellePartikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz
zu
c. 1246 § 2 CIC
Feiertagsregelung
(Kirchlich gebotene Feiertage)
1. Im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz sind folgende Tage gemäß c. 1246 § 1 CIC kirchlich gebotene Feiertage:
- Geburt unseres Herrn Jesus Christus (25.12.)
- Hochfest der heiligen Gottesmutter Maria (01.01.)
- Christi Himmelfahrt
Weiterhin sind im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz folgende Tage kirchlich gebotene Feiertage:
- Zweiter Weihnachtstag (26.12.)
- Ostermontag
- Pfingstmontag
2. Folgende Tage sind gemäß c. 1246 § 1 CIC in den jeweils genannten (Erz-)Diözesen kirchlich gebotene Feiertage:
(1) Erscheinung des Herrn (06.01.) in Augsburg, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Freiburg, Fulda, Görlitz, Limburg, Magdeburg, München-Freising, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Hamburg (mecklenburgischer Anteil), Würzburg;
(2) Fronleichnam in Aachen, Augsburg, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Essen, Freiburg, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Köln, Limburg, Magdeburg, Mainz, München-Freising, Münster (nordrhein-westfälischer Anteil), Paderborn (nordrhein-westfälischer und hessischer Anteil), Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Hamburg (mecklenburgischer Anteil), Speyer, Trier, Würzburg;
(3) Aufnahme Mariens in den Himmel (15.08.) in Augsburg, Bamberg, Eichstätt, Fulda, Limburg, Mainz, München-Freising, Passau, Regensburg, Speyer (saarländischer Anteil), Trier (saarländischer Anteil), Würzburg;
(4) Allerheiligen (01.11.) in Aachen, Augsburg, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Essen, Freiburg, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Köln, Limburg (rheinland-pfälzischer Anteil), Magdeburg, Mainz, München-Freising, Münster (nordrhein-westfälischer Anteil), Paderborn (nordrhein-westfälischer Anteil), Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Hamburg (mecklenburgischer Anteil), Speyer, Trier, Würzburg;
3. Die Hochfeste der Unbefleckten Empfängnis Mariae, des Hl. Josef sowie der Apostel Petrus und Paulus sind in keiner (Erz-)Diözese kirchlich gebotene Feiertage.
Vielleicht noch zur Ergänzung Can. 1246 § 2 (nachdem §1 schon von Schmitz-Backes zitiert wurde):
- was die Deutsche Bischofskonferenz mit der oben angeführten Partikularnorm getan hat.Die Bischofskonferenz kann jedoch, nach vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.
Vielen Dank.
Vielleicht nur noch eine Nachfrage: Ostern wird hier außer Ostermontag gar nicht erwähnt, was man bei Ostern selbst, also der Sonntag, einerseits damit erklären kann, dass es ohnehin ein Sonntag ist, andererseits ist es aber auch selbstverständlich. Wie sieht es denn mit der Liturgie ab Gründonnerstag aus? Auch die findet hier keine Erwähnung.
HeGe

Vielleicht nur noch eine Nachfrage: Ostern wird hier außer Ostermontag gar nicht erwähnt, was man bei Ostern selbst, also der Sonntag, einerseits damit erklären kann, dass es ohnehin ein Sonntag ist, andererseits ist es aber auch selbstverständlich. Wie sieht es denn mit der Liturgie ab Gründonnerstag aus? Auch die findet hier keine Erwähnung.
HeGe
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Aus gegebenem Anlaß wärme ich ein uraltes Thema wieder auf.
Meine Fragen:
Erfüllt man mit der Osternachtsfeier seine Sonntagspflicht für den Ostersonntag?
Ist die Abendmesse am Ostersonntag eine Vorabendmesse für den Ostermontag, für den ja bekanntlich auch die Sonntagspflicht gilt?
Meine Fragen:
Erfüllt man mit der Osternachtsfeier seine Sonntagspflicht für den Ostersonntag?
Ist die Abendmesse am Ostersonntag eine Vorabendmesse für den Ostermontag, für den ja bekanntlich auch die Sonntagspflicht gilt?
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Die Osternacht ist Die Messe des Ostersonntags. Somit erfüllt man damit natürlich auch seine Sonntagspflicht.
Was die Abendmesse des Ostersonntags anbelangt, so dürfte folgendes gelten:
Da der Ostersonntag in der liturgischen Rangfolge höher steht als der Ostermontag, beginnt der Ostermontag nicht wie andere Feste (oder die Sonntage) schon mit der 1. Vesper, sondern erst um Mitternacht. Daher müsste die Abendmesse auch als Ostersonntagsmesse gefeiert werden. Ergo "zählt" sie nicht für den Montag.
Aber das dürfte sowohl für die Kirche, als auch für Gott etwas zu rubrizistisch [Punkt]
Was die Abendmesse des Ostersonntags anbelangt, so dürfte folgendes gelten:
Da der Ostersonntag in der liturgischen Rangfolge höher steht als der Ostermontag, beginnt der Ostermontag nicht wie andere Feste (oder die Sonntage) schon mit der 1. Vesper, sondern erst um Mitternacht. Daher müsste die Abendmesse auch als Ostersonntagsmesse gefeiert werden. Ergo "zählt" sie nicht für den Montag.
Aber das dürfte sowohl für die Kirche, als auch für Gott etwas zu rubrizistisch [Punkt]
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Also, Jacinta, wenn Du Dich nach Deiner Initiierungsfeier am Sonntag ausschlafen willst, ist es legitim. In meiner Ortsgemeinde (ich gehe Ostern nicht in die polnische Gemeinde, aus bereits erwähnten Gründen) ist die Messe am Sonntagmorgen auch deutlich weniger besucht. Seit x Jahren bin ich in dieser Messe immer der Lektor, weil die anderen pennen wollen.
In die Osternacht gehe ich natürlich trotzdem…gibt für mich nichts Schöneres.
In die Osternacht gehe ich natürlich trotzdem…gibt für mich nichts Schöneres.
???
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
@anneke
Mir geht es wengier um das Ausschlafen (was natürlich angenehm ist), sondern mehr darum, dass meine Familie am Ostersonntag einen Ausflug machen will und keine Frühmesse stattfindet, auf die man dann ausweichen könnte. Wahrscheinlich wolle da noch andere ausschlafen...
Das "Ostermontagsproblem" läßt sich - wie ich mittlerweile herausgefunden habe - durch die Frühmesse lösen.
Mir geht es wengier um das Ausschlafen (was natürlich angenehm ist), sondern mehr darum, dass meine Familie am Ostersonntag einen Ausflug machen will und keine Frühmesse stattfindet, auf die man dann ausweichen könnte. Wahrscheinlich wolle da noch andere ausschlafen...

Das "Ostermontagsproblem" läßt sich - wie ich mittlerweile herausgefunden habe - durch die Frühmesse lösen.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Und Deine Erstkommunion und Firmung müsst ihr ja auch noch feiern!
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Zuerst phantasierst du eine komplizierte Regel herbei, und dann kritisierst du deine Regel als rubrizistisch. Was soll das? Tatsächlich ist das Gesetz doch ganz einfach:michaelis hat geschrieben:Was die Abendmesse des Ostersonntags anbelangt, so dürfte folgendes gelten:
Da der Ostersonntag in der liturgischen Rangfolge höher steht als der Ostermontag, beginnt der Ostermontag nicht wie andere Feste (oder die Sonntage) schon mit der 1. Vesper, sondern erst um Mitternacht. Daher müsste die Abendmesse auch als Ostersonntagsmesse gefeiert werden. Ergo "zählt" sie nicht für den Montag.
Aber das dürfte sowohl für die Kirche, als auch für Gott etwas zu rubrizistisch [Punkt]
"Als was" die Messe gelesen wird ist also ganz irrelevant, allein auf den Zeitpunkt kommt es an. Dabei ist es nicht völlig klar, wann kanonisch der Vorabend beginnt; wahrscheinlich um 12 Uhr Mittags des vorigen Tages, sicherlich aber um 16 Uhr.CIC can. 1248.1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Bei uns in der Diözese (Wien) 15 Uhr. Ich hab "meine" Hochzeitsmesse als Vorabendmesse zu Mariä Entschlafung gefeiert.("Schatzi, keine Ahnung, wenn das ganze bis um 8 in der früh dauert will ich am 15. bitte Ausschlafen") Gut es wurde dann zwar "nur" 5 Uhr bis die letzten gingen, aber wir waren trotzdem in der Spätmesse (11:15) zum Patrozinium in Loretto, Burgenland.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ersten habe ich nicht herbei-phantasiert, sondern (sinngemäß) aus den Regelungen über Beginn und Ende der liturgischen Tage zitiert. Und dort ist z.B. geregelt, ob bei zwei aufeinanderfolgenden Festen am Abend des ersten Tages die 2. Vesper des 1., oder die 1. Vesper des 2. Tages gebetet wird.Pelikan hat geschrieben:Zuerst phantasierst du eine komplizierte Regel herbei, und dann kritisierst du deine Regel als rubrizistisch. Was soll das? Tatsächlich ist das Gesetz doch ganz einfach:"Als was" die Messe gelesen wird ist also ganz irrelevant, allein auf den Zeitpunkt kommt es an. Dabei ist es nicht völlig klar, wann kanonisch der Vorabend beginnt; wahrscheinlich um 12 Uhr Mittags des vorigen Tages, sicherlich aber um 16 Uhr.CIC can. 1248.1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Damit ist für mich auch eine Entscheidung über eine mögliche Messfeier am Vorabend getroffen. Denn diese Möglichkeit rührt ja aus dem Verständnis vom Beginn eines Festes mit der 1. Vesper am Tag zuvor.
Wenn am Vorabend aber wegen des vorhergehenden, höherrangigen Festes keine 1. Vesper stattfindet, hat das Fest auch noch nicht begonnen und es kann daher auch keine Messe für dieses Fest gefeiert werden.
Und das "zu rubrizistisch" bezieht sich einfach auf die Tatsache, das Gott und Kirche in einem solchen Fall wohl den Willen für die Tat gelten lassen.
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Pelikan hat geschrieben:Zuerst phantasierst du eine komplizierte Regel herbei, und dann kritisierst du deine Regel als rubrizistisch. Was soll das? Tatsächlich ist das Gesetz doch ganz einfach:"Als was" die Messe gelesen wird ist also ganz irrelevant, allein auf den Zeitpunkt kommt es an. Dabei ist es nicht völlig klar, wann kanonisch der Vorabend beginnt; wahrscheinlich um 12 Uhr Mittags des vorigen Tages, sicherlich aber um 16 Uhr.CIC can. 1248.1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Der mögliche vorgezogene Beginn betrifft also nur Sonntage und Hochfeste.Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen röm. Generalkalnders hat geschrieben:3.... Der liturgische Tag reicht von Mitternacht zu Mitternacht: doch beginnt die feier der Sonntage und der Hochfeste bereits am Abend des vorausgehenden Tages.
Ein Montag ist kein Sonntag - das dürfte wohl unstrittig sein.
Ein Hochfest ist der Montag auch nicht, da Hochfeste dadurch gekennzeichnet sind, daß sie eine 1. Vesper haben oder gar "eine Vigilmesse, die bei etwaigen Abendmessen am Vorabend zu verwenden ist." Ostermontag ist also auch kein Hochfest. - Auch dann nicht, wenn die Tage der Osteroktav wie Hochfeste begangen werden.
Also beginnt der Ostermontag erst um Mitternacht. - Auch dann, wenn die drei österlichen Tage mit der Vesper des Ostersonntags schließen.
Somit ist eine Abendmesse am Ostersonntag KEINE Vorabendmesse zu Ostermontag.
Zuletzt geändert von Juergen am Montag 6. April 2009, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Man sieht hier exemplarisch die Unsinnigkeit der nachkonziliaren Vorabendregelung. Der Vorabend beginnt nach der Vesper, daher kann man eine Vorabendmesse feiern - um danach dann die Komplet des Vortages zu beten.
So sinnvoll die Erlaubnis von Abendmessen war, so sehr lehne ich die Vorabendmesse ab. Ganz abstrus wird es, wenn ein Hochfest auf den Samstag fällt... Das ist natürlich auch geregelt, aber keiner kennt sich aus.
Man sollte die Vorabend-Regelung wieder abschaffen, und stattdessen normale Abendmesse feiern.
So sinnvoll die Erlaubnis von Abendmessen war, so sehr lehne ich die Vorabendmesse ab. Ganz abstrus wird es, wenn ein Hochfest auf den Samstag fällt... Das ist natürlich auch geregelt, aber keiner kennt sich aus.

Man sollte die Vorabend-Regelung wieder abschaffen, und stattdessen normale Abendmesse feiern.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Vorabendmessen sind nicht nach- sondern vorkonziliar.cantus planus hat geschrieben:Man sieht hier exemplarisch die Unsinnigkeit der nachkonziliaren Vorabendregelung.
Gruß Jürgen
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Und Du meinst damit viel Leute in die Kirche zu locken?cantus planus hat geschrieben:Man sieht hier exemplarisch die Unsinnigkeit der nachkonziliaren Vorabendregelung. Der Vorabend beginnt nach der Vesper, daher kann man eine Vorabendmesse feiern - um danach dann die Komplet des Vortages zu beten.
So sinnvoll die Erlaubnis von Abendmessen war, so sehr lehne ich die Vorabendmesse ab. Ganz abstrus wird es, wenn ein Hochfest auf den Samstag fällt... Das ist natürlich auch geregelt, aber keiner kennt sich aus.
Man sollte die Vorabend-Regelung wieder abschaffen, und stattdessen normale Abendmesse feiern.
Ich habe nichts gegen Vorabendmessen und halte sie für eine sinnvolle Ergänzung zum sonntagvormittäglichen Gottesdienst. Was ich mir als weitere Alternative wieder mehr wünschen würde wären zusätzliche Frühmessen (z.B. 07.00 Uhr) am Sonntag, aber Dank der Strukturreformation kann man auf dem Land von Glück sagen, wenn man noch einen Sonntags- (oder Vorabend-) Gottesdienst in seiner Pfarrkirche angeboten bekommt.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
@ Juergen: Verzeihung, das war mir neu. Man darf aber nicht vergessen, dass die Einführung von Vorabendmessen eigentlich nur für jene vorgesehen war, die aus zwingendem Grund nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können. Das galt übrigens auch schon für Abendmessen.
Dieser Behelf ist mittlerweile die Regel geworden. So sehr Abendmessen z. B. für Berufstätige zu begrüßen sind, halte ich die Vorabendregelung schlicht und ergreifend für blödsinnig.
Dieser Behelf ist mittlerweile die Regel geworden. So sehr Abendmessen z. B. für Berufstätige zu begrüßen sind, halte ich die Vorabendregelung schlicht und ergreifend für blödsinnig.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ich verweise mal auf "Eucharisticum mysterium" von 1967. Dort wird das Problem schon in einer Fußnote behandelt.
http://stjosef.at/dokumente/eucharisticum_mysterium.pdf
http://stjosef.at/dokumente/eucharisticum_mysterium.pdf
Auf eine Frage ,,hinsichtlich der Feier der Messe eines Sonntages oder gebotenen Feiertages, die am Vorabend
gehalten wird“, wird in N 1 (1974) 222 f folgendermaßen geantwortet:
Das Problem [...] taucht dann auf, wenn ein gebotenes Hochfest auf einen Samstag oder einen Montag fällt.
Denn für den Abend des ersten Feiertages (samstags oder sonntags) tritt eine Okkurrenz zweier liturgischer
Tage ein, weil ,,die Feier der Sonntage und der Hochfeste bereits am Abend des vorausgehenden Tages beginnt“
(vgl. Allgemeine Normen für das liturgische Jahr und den Kalender, Nr.3). In derselben Feier finden sich
einerseits Gläubige ein, um der Verpflichtung zum Meßbesuch des laufenden Tages nachzukommen, andere der
des folgenden Tages. So kann es z.B. geschehen, daß am Abend des 4. Adventssonntags, falls dieser auf den 24.
Dezember fällt, zugleich die Abendmesse vom Sonntag und die Vigilmesse gehalten werden. Falls genauso
Weihnachten auf einen Samstag fällt, entsteht am Abend eine Okkurrenz zwischen der Weihnachtsmesse und
der Vorabendmesse von der Heiligen Familie.
Diese und ähnliche Fälle können nicht mittels allgemeiner Normen gelöst werden, weil verschiedene pastorale
Notwendigkeiten und Gewohnheiten der Gläubigen bestehen.
Deshalb werden die folgenden Hinweise gegeben:
1. Der allgemeine Grundsatz für die Meßfeier des gebotenen Feiertages am Vorabend ist der in Nr. 28 der
Instruktion ,,Eucharisticum mysterium" genannte.
2. Bei einer Okkurrenz eines Sonntags mit einem Hochfest kann die Unversehrtheit der Feier des ganzen
liturgischen Tages im allgemeinen besser gewahrt bleiben, wenn man die Bestimmungen für die Vesper auch
auf die Meßfeier ausdehnt: ,,Wenn an einem Tag die Vesper des heutigen und die Vesper des folgenden Tages
zusammentreffen, hat die Vesper jenes Tages den Vorrang, der im Verzeichnis der liturgischen Tage den
höheren Rang innehat; bei gleichem Rang geht die Vesper des heutigen Tages vor“ (vgl. Allgemeine Normen
für das liturgische Jahr und den Kalender, Nr.61).
3. An der Vigil von Hochfesten, an denen eine besondere Vigilmesse gehalten wird (Weihnachten, Geburt des
hl. Johannes des Täufer, Peter und Paul, Mariä Himmelfahrt), wird diese gefeiert, auch wenn sie auf einen
Sonntag fällt.
4. Mit Rücksicht auf die pastoralen Gegebenheiten soll die zu befolgende Praxis auf diözesaner Ebene am
Jahresbeginn vom Ortsordinanus im Eigenkalender angegeben werden; gegebenenfalls sind die obigen
Bestimmungen außer acht zu lassen, wenn aus pastoralen Gründen die Feier der einen oder anderen Messe
empfehlenswerter zu sein scheint.
Gruß Jürgen
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Mein Lieber, wer eine Messe besuchen will, schafft das auch. Das haben uns die Traditionalisten während der nachkonziliaren Liturgieprohibition par excellence vorgemacht.Raimund Josef H. hat geschrieben:Und Du meinst damit viel Leute in die Kirche zu locken?
Umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: die Einführung der VA-Messe hat die Kirchen ja nun auch nicht gerade sagenhaft gefüllt...
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ich wage zu behaupten, daß wir in unserer Pfarrei (unser Ruhestandspfarrer hält dankenswerter Weise einen Vorabendgottesdienst in einer Filialkirche und einen Sonntagsgottesdienst in der Pfarrkirche) nach dieser Gottesdienstordnung insgesamt mehr Gottesdienstbesucher haben, als wenn es die VAM nicht gäbe. Wir haben (noch) ca. 50% Gottesdienstbesucher. Durch die relativ späten Anfangszeiten um 19.00 bzw. 19.30 Uhr am Samstag abend ist meines Erachtens nach auch die Verbindung zum Sonntag gegeben.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
All dies kann dahinstehen. Die Pflicht, auf die sich can. 1248 bezieht, ist im vorhergehenden can. 1247 bestimmt und schließt gebotene Feiertage ein, die keine Hochfeste sind.Juergen hat geschrieben:Pelikan hat geschrieben:Zuerst phantasierst du eine komplizierte Regel herbei, und dann kritisierst du deine Regel als rubrizistisch. Was soll das? Tatsächlich ist das Gesetz doch ganz einfach:"Als was" die Messe gelesen wird ist also ganz irrelevant, allein auf den Zeitpunkt kommt es an. Dabei ist es nicht völlig klar, wann kanonisch der Vorabend beginnt; wahrscheinlich um 12 Uhr Mittags des vorigen Tages, sicherlich aber um 16 Uhr.CIC can. 1248.1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.Der mögliche vorgezogene Beginn betrifft also nur Sonntage und Hochfeste.Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen röm. Generalkalnders hat geschrieben:3.... Der liturgische Tag reicht von Mitternacht zu Mitternacht: doch beginnt die feier der Sonntage und der Hochfeste bereits am Abend des vorausgehenden Tages.
Ein Montag ist kein Sonntag - das dürfte wohl unstrittig sein.
Ein Hochfest ist der Montag auch nicht, da Hochfeste dadurch gekennzeichnet sind, daß sie eine 1. Vesper haben oder gar "eine Vigilmesse, die bei etwaigen Abendmessen am Vorabend zu verwenden ist." Ostermontag ist also auch kein Hochfest. - Auch dann nicht, wenn die Tage der Osteroktav wie Hochfeste begangen werden.
Also beginnt der Ostermontag erst um Mitternacht. - Auch dann, wenn die drei österlichen Tage mit der Vesper des Ostersonntags schließen.
Somit ist eine Abendmesse am Ostersonntag KEINE Vorabendmesse zu Ostermontag.
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Na, so einfach ist das aber nicht! Denke mal an Berufstätige in den Diasporagebieten. Da wird die Meßfeier unter der Woche mangels gesetzlicher Feiertage doch schon manchmal zum Problem. Wer sich bei seinem Arbeitgeber unbeliebt machen will, der kann sich freistellen lassen... Immer geht das nicht.cantus planus hat geschrieben:Mein Lieber, wer eine Messe besuchen will, schafft das auch. Das haben uns die Traditionalisten während der nachkonziliaren Liturgieprohibition par excellence vorgemacht.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Wenn Du Dir die Partikularnorm der Dt. Bischofskonferenz anguckst, dann siehst Du, daß keine Feiertage mit Sonntagspflicht gibt, die nicht auf einen gesetzl. Feiertag fallen.Jacinta hat geschrieben:Na, so einfach ist das aber nicht! Denke mal an Berufstätige in den Diasporagebieten. Da wird die Meßfeier unter der Woche mangels gesetzlicher Feiertage doch schon manchmal zum Problem. Wer sich bei seinem Arbeitgeber unbeliebt machen will, der kann sich freistellen lassen... Immer geht das nicht.
Gruß Jürgen
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Da hast du im Prinzip recht. In Deutschland zieht das Argument allerdings nicht, aufgrund der von Juergen schon erwähnten Tatsachen. In Ländern mit starker Diasporasituation, z. B. Schweden, ist die eine Sonntagsmesse ein Anziehungspunkt, für den die Gläubigen z. T. hunderte Kilometer in Kauf nehmen.Jacinta hat geschrieben:Na, so einfach ist das aber nicht! Denke mal an Berufstätige in den Diasporagebieten. Da wird die Meßfeier unter der Woche mangels gesetzlicher Feiertage doch schon manchmal zum Problem. Wer sich bei seinem Arbeitgeber unbeliebt machen will, der kann sich freistellen lassen... Immer geht das nicht.cantus planus hat geschrieben:Mein Lieber, wer eine Messe besuchen will, schafft das auch. Das haben uns die Traditionalisten während der nachkonziliaren Liturgieprohibition par excellence vorgemacht.
Nun möge uns der Herr vor solchen Verhältnissen in Deutschland bewahren. Aber ganz nüchtern muss man sagen, dass wir sogar in Zeiten eines angeblichen Priestermangels eine Messinflation haben, die einzigartig ist. In den fünf Gemeinden meines Dienst-Pfarrverbandes hatten wir bis vor kurzen neun Sonntagsmessen (inkl. Vorabend- und Sonntagabendmessen). Seit der Strukturreform sind es immerhin noch sechs. Die meisten Vorabendmessen sind unter großem Protest der Gläubigen entfallen, aber schon nach wenigen Monaten kräht kein Hahn mehr danach. Und die Messe am Sonntag Morgen ist plötzlich gut gefüllt.
Alles eine Frage der Bequemlichkeit...
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Hallo Cantus,
das alleine mit Bequemlichkeit abzutun,trifft es meines Erachtens nicht ganz.
Sonntagsarbeit wird immer verbreiteter und erstreckt sich nicht mehr auf
die klassischen,betroffenen Berufsfelder.
Menschen wie ich,die fast jeden Sonntag arbeiten müssen,sind sehr dankbar,
daß es Vorabendmessen oder die Spätmessen am Sonntagabend gibt.
Ich hätte sonst ein Problem,ich muß so schon genau schauen,wo ich zur
Messe kann.In der Großstadt mag das ja anders sein.
LG Obsculta
das alleine mit Bequemlichkeit abzutun,trifft es meines Erachtens nicht ganz.
Sonntagsarbeit wird immer verbreiteter und erstreckt sich nicht mehr auf
die klassischen,betroffenen Berufsfelder.
Menschen wie ich,die fast jeden Sonntag arbeiten müssen,sind sehr dankbar,
daß es Vorabendmessen oder die Spätmessen am Sonntagabend gibt.
Ich hätte sonst ein Problem,ich muß so schon genau schauen,wo ich zur
Messe kann.In der Großstadt mag das ja anders sein.
LG Obsculta
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Das österliche Triduum ist eine liturgische Innovation nach dem Konzil. Es entspricht nicht der österlichen Liturgie der Urkirche bis ins 20. Jahrhundert hinein. Der Begriff wird von Augustinus entlehnt, jedoch uminterpretiert. Aus dem Osterglauben wird dadurch maßgeblich eine Leidensgeschichte.Juergen hat geschrieben:Pelikan hat geschrieben:Zuerst phantasierst du eine komplizierte Regel herbei, und dann kritisierst du deine Regel als rubrizistisch. Was soll das? Tatsächlich ist das Gesetz doch ganz einfach:"Als was" die Messe gelesen wird ist also ganz irrelevant, allein auf den Zeitpunkt kommt es an. Dabei ist es nicht völlig klar, wann kanonisch der Vorabend beginnt; wahrscheinlich um 12 Uhr Mittags des vorigen Tages, sicherlich aber um 16 Uhr.CIC can. 1248.1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.Der mögliche vorgezogene Beginn betrifft also nur Sonntage und Hochfeste.Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen röm. Generalkalnders hat geschrieben:3.... Der liturgische Tag reicht von Mitternacht zu Mitternacht: doch beginnt die feier der Sonntage und der Hochfeste bereits am Abend des vorausgehenden Tages.
Ein Montag ist kein Sonntag - das dürfte wohl unstrittig sein.
Ein Hochfest ist der Montag auch nicht, da Hochfeste dadurch gekennzeichnet sind, daß sie eine 1. Vesper haben oder gar "eine Vigilmesse, die bei etwaigen Abendmessen am Vorabend zu verwenden ist." Ostermontag ist also auch kein Hochfest. - Auch dann nicht, wenn die Tage der Osteroktav wie Hochfeste begangen werden.
Also beginnt der Ostermontag erst um Mitternacht. - Auch dann, wenn die drei österlichen Tage mit der Vesper des Ostersonntags schließen.
Somit ist eine Abendmesse am Ostersonntag KEINE Vorabendmesse zu Ostermontag.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Das Triduum Sacrum ist eine einzige liturgische Feier, die mit dem Kreuzzeichen zu Beginn der Feier des letzten Abendmals am Gründonnerstag beginnt und erst mit dem Segen nach der Feier der Osternacht endet. Die Freude über den wahrhaft auferstandenen Christus dominiert den Abschluss und Höhepunkt des Triduums.overkott hat geschrieben: Das österliche Triduum ist eine liturgische Innovation nach dem Konzil. Es entspricht nicht der österlichen Liturgie der Urkirche bis ins 20. Jahrhundert hinein. Der Begriff wird von Augustinus entlehnt, jedoch uminterpretiert. Aus dem Osterglauben wird dadurch maßgeblich eine Leidensgeschichte.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Die formale Umstellung ist tatsächlich ein Hauptmotiv für diese liturgische Innovation. Auch der Begriff soll total traditionell klingen. Aber das Evangelium wird dadurch verdreht. Auch die Symbolik von Sonnenaufgang, Auferweckung, neuer Tag, neue Woche, neues Leben, neue Schöpfung, neue Hoffnung spielt in diesem liturgischen Denken keine Rolle mehr.Raimund Josef H. hat geschrieben:Das Triduum Sacrum ist eine einzige liturgische Feier, die mit dem Kreuzzeichen zu Beginn der Feier des letzten Abendmals am Gründonnerstag beginnt und erst mit dem Segen nach der Feier der Osternacht endet. Die Freude über den wahrhaft auferstandenen Christus dominiert den Abschluss und Höhepunkt des Triduums.overkott hat geschrieben: Das österliche Triduum ist eine liturgische Innovation nach dem Konzil. Es entspricht nicht der österlichen Liturgie der Urkirche bis ins 20. Jahrhundert hinein. Der Begriff wird von Augustinus entlehnt, jedoch uminterpretiert. Aus dem Osterglauben wird dadurch maßgeblich eine Leidensgeschichte.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Warum bist Du dieser Meinung?overkott hat geschrieben: Die formale Umstellung ist tatsächlich ein Hauptmotiv für diese liturgische Innovation. Auch der Begriff soll total traditionell klingen. Aber das Evangelium wird dadurch verdreht.
Gründonnerstag: Feier vom letzten Abendmahl
Karfreitag: Leiden und Sterben
In der Nacht von Samstag auf Sonntag: Auferstehung
Wo wird denn da das Evangelium verdreht?
Meines Erachtens strotzt die Osternacht nur so von der Symbolik des strahlenden Lichts, neuen Lebens, u.s.w.overkott hat geschrieben: Auch die Symbolik von Sonnenaufgang, Auferweckung, neuer Tag, neue Woche, neues Leben, neue Schöpfung, neue Hoffnung spielt in diesem liturgischen Denken keine Rolle mehr.
Das neue Morgenrot erglüht!
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