Bischofsernennungen

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michaelis
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von michaelis »

Juergen hat geschrieben:Lugano hat m.W. kein Wahlrecht. Da kann problemlos am gleichen Tag emeretiert und ernannt werden, wie das in 90% der Diözesen auf der Welt sowieso üblich ist.
Trotzdem kam es in den letzten Pontifikaten zu teilweise sehr langen Vedisvakanzen.
Juergen hat geschrieben:Man könnte aber spekulieren, warum der Rücktritt in Salzburg angenommen wurde und dann erst die Dreierliste kam. Wollte der Papst verhindern, daß der alte Bischof die Wahl ggf. irgendwie beeinflußt?
Eigentlich kam die Terna rein rechtlich wohl sogar zu früh.
Denn die durch Konkordat vorgeschriebene Liste des Kapitels darf erst nach Eintritt der Sedisvakanz erstellt werden.

Also: Eintritt der Sedisvakanz - Sitzung des Kapitels mit Erstellung der Liste - Postweg nach Rom - "Würdigung" der Liste in Rom und Erstellung der Terna - Postweg nach Deutschland.
Selbst bei schnellem Postweg also mindestens 4 - 5 Tage. Wenn die Post noch über den Nuntius läuft, mindestens 8 - 10 Tage.

Sinn dieser Regelung ist wohl gerade die Verhinderung der Einflussnahme des Altbischofs.

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Juergen
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Juergen »

michaelis hat geschrieben:Also: Eintritt der Sedisvakanz - Sitzung des Kapitels mit Erstellung der Liste - Postweg nach Rom - "Würdigung" der Liste in Rom und Erstellung der Terna - Postweg nach Deutschland.
Was soll denn das Salzburg betreffende Schreiben in Deutschland? :hmm:

Die Liste(n) erstellt nicht das Kapitel, sondern die Diözesanbischöfe. Interessant dabei ist, daß dies erst bei der Sedisvakanz geschieht und nicht, wie etwa im bayrischen Konkordat festgelegt, alle drei Jahre von allen Bischöfen jeweils eine Liste.

Salzburg ist sowieso das einzige österreichische Domkapitel, das wählen darf.

Aus dem Konkordat von 1933 (Österreich und der Hl. Stuhl)
Artikel IV. § 1. Die Auswahl der Erzbischöfe und Bischöfe sowie des Prälaten Nullius steht dem Heiligen Stuhle zu.
Bei Erledigung eines erzbischöflichen oder bischöflichen Sitzes (Praelatura Nullius) legen die einzelnen österreichischen Diözesanbischöfe innerhalb eines Monates eine Liste von geeigneten Persönlichkeiten dem Heiligen Stuhle vor, ohne daß dieser an die Listen gebunden ist.
Bei Erledigung des erzbischöflichen Stuhles von Salzburg benennt der Heilige Stuhl dem Metropolitankapitel in Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof zu wählen hat.

§ 2. Bevor an die Ernennung eines residierenden Erzbischofs, eines residierenden Bischofs oder eines Koadjutors mit dem Rechte der Nachfolge wie auch des Prälaten Nullius geschritten wird, wird der Heilige Stuhl den Namen des in Aussicht Genommenen oder des Erwählten der österreichischen Bundesregierung mitteilen, um zu erfahren, ob sie Gründe allgemein politischer Natur gegen die Ernennung geltend zu machen hat.
Das bezügliche Verfahren wird ein streng vertrauliches sein, so daß bis zur Ernennung die gewählte Person gemeingehalten wird.
Wenn vom Zeitpunkt der obenerwähnten Mitteilung an 15 Tage ohne Erteilung einer Antwort verfließen, wird das Stillschweigen in dem Sinne ausgelegt werden, daß die Regierung kein Bedenken zu erheben hat und der Heilige Stuhl die Ernennung ohne weiteres veröffentlichen kann.

§ 3. Die Besetzung der Dignitäten und der Kanonikate in den Kapiteln erfolgt nach dem gemeinen kanonischen Recht.
Gruß Jürgen

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michaelis
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von michaelis »

oohhppss!!

Da bin ich in deer Eile mit den Bistümern und den Konkordaten durcheinander geraten.

mea culpa...

PigRace
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von PigRace »

wickerl auf katholisches.info, 6.11.13, 14:38 hat geschrieben:Das zweitvatikanische Konzilsdokument Pastor bonus fordert von denen, die Mitwirkungsrechte bei Bischofsernennungen haben, auf, diese zurückzugeben, ohne dass die Republik Östereich oder die Bundesrepublik Deutschland jemals Anstalten gemacht hätten dies zu tun, und ohne dass die österreischischen und deutschen Bischöfe sich jemals bemüht hätten dies zu erreichen, dieses mittlalterliche Relikt des Investiturstreites ist diesen Bischöfen recht, die Absichten Roms bestmöglich zu durchkreuzen. Bei diesen Bischofswahlen handelt es sich um ein Instrument das es dem Kaiser ermöglichen sollte, auf die Bischofsbestellungen Einfluss zu nehmen.
Der Beitrag wurde dort als Replik auf die Bekanntgabe der Zusendung der Terna nach Salzburg geschrieben.

Nun ist klar, das Pastor Bonus nicht zu den Texten des V2 gehört.

Trotzdem meine Frage an die Runde: Hat es im Kern tatsächlich jemals eine solche Forderung seitens Rom gegeben hat? Weiß jemand davon?

Vielen Dank!

PigRace

PS: Fettdruck von mir

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Juergen
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Juergen »

Bei Pastor Bonus geht es um die römische Kurie.
Ich habe nur kurz reingeguckt, aber auf die Schnelle finde ich ein solches Ansinnen nicht.
Gruß Jürgen

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PigRace
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von PigRace »

Ok, ich hatte dort auch nichts gefunden. Daher dachte ich, daß evtl. auch einfach ein anderes Dokument als Pastor Bonus gemeint ist?

Interessant fände ich eine solche Forderung allemal. Sofern sie denn einmal vorgelegen hätte...

PigRace

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Juergen
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Juergen »

PigRace hat geschrieben:Ok, ich hatte dort auch nichts gefunden. Daher dachte ich, daß evtl. auch einfach ein anderes Dokument als Pastor Bonus gemeint ist?

Interessant fände ich eine solche Forderung allemal. Sofern sie denn einmal vorgelegen hätte...
Wenn ich das Zitat richtig verstehe, scheint es sich darauf zu beziehen, daß vor der Ernennung die Landesregierung gefragt wird, ob sie politische Bedenken gegen den Kandidaten hat.

Das wird es sicher in Zukunft in keinem Konkordat mehr geben. Vgl.
CIC hat geschrieben:c. 377 § 5. In Zukunft werden weltlichen Autoritäten keine Rechte und Privilegien in bezug auf Wahl, Nomination, Präsentation oder Designation von Bischöfen eingeräumt.
Bestehende Verträge/Konkordate, die dies Vorsehen haben natürlich weiterhin Bestand.
Gruß Jürgen

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Benedikt

Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Benedikt »

Die Bitte findet sich im Konzilsdekret Christus Dominus, Abschnitt 20:
Um daher die Freiheit der Kirche in rechter Weise zu schützen und das Wohl der Gläubigen besser und ungehinderter zu fördern, äußert das Heilige Konzil den Wunsch, daß in Zukunft staatlichen Obrigkeiten keine Rechte oder Privilegien mehr eingeräumt werden, Bischöfe zu wählen, zu ernennen, vorzuschlagen oder zu benennen. Die staatlichen Obrigkeiten aber, deren Wohlwollen gegenüber der Kirche die Heilige Synode dankbar anerkennt und hochschätzt, werden freundlichst gebeten, sie mögen auf die genannten Rechte oder Privilegien, die sie gegenwärtig durch Vertrag oder Gewohnheit genießen, nach Rücksprache mit dem Apostolischen Stuhl freiwillig verzichten.

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Hubertus
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Hubertus »

Das ist aus dem Dekret Christus Dominus:
Quelle hat geschrieben:20. [...] Um daher die Freiheit der Kirche in rechter Weise zu schützen und das Wohl der Gläubigen besser und ungehinderter zu fördern, äußert das Heilige Konzil den Wunsch, daß in Zukunft staatlichen Obrigkeiten keine Rechte oder Privilegien mehr eingeräumt werden, Bischöfe zu wählen, zu ernennen, vorzuschlagen oder zu benennen. Die staatlichen Obrigkeiten aber, deren Wohlwollen gegenüber der Kirche die Heilige Synode dankbar anerkennt und hochschätzt, werden freundlichst gebeten, sie mögen auf die genannten Rechte oder Privilegien, die sie gegenwärtig durch Vertrag oder Gewohnheit genießen, nach Rücksprache mit dem Apostolischen Stuhl freiwillig verzichten.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Hubertus
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Hubertus »

Arrrg, zu spät! :motz:

:breitgrins:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Juergen
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Juergen »

Benedikt hat geschrieben:Die Bitte findet sich im Konzilsdekret Christus Dominus, Abschnitt 20:
Um daher die Freiheit der Kirche in rechter Weise zu schützen und das Wohl der Gläubigen besser und ungehinderter zu fördern, äußert das Heilige Konzil den Wunsch, daß in Zukunft staatlichen Obrigkeiten keine Rechte oder Privilegien mehr eingeräumt werden, Bischöfe zu wählen, zu ernennen, vorzuschlagen oder zu benennen. Die staatlichen Obrigkeiten aber, deren Wohlwollen gegenüber der Kirche die Heilige Synode dankbar anerkennt und hochschätzt, werden freundlichst gebeten, sie mögen auf die genannten Rechte oder Privilegien, die sie gegenwärtig durch Vertrag oder Gewohnheit genießen, nach Rücksprache mit dem Apostolischen Stuhl freiwillig verzichten.
OK,
dann ist der von mir zitierte Canon offenbar die kirchenrechtliche Umsetzung dieses Wunsches.
Gruß Jürgen

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Ralf

Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Ralf »

In Dtland wurden die staatl. Autoritäten natürlich nicht gefragt, ob sie auf "Rechte oder Privilegien" verzichten, sonst könnte ja eine gleichlautende Gegenfrage drohen :erschrocken: ;D

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Juergen
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Juergen »

Ralf hat geschrieben:In Dtland wurden die staatl. Autoritäten natürlich nicht gefragt, ob sie auf "Rechte oder Privilegien" verzichten, sonst könnte ja eine gleichlautende Gegenfrage drohen :erschrocken: ;D
In Deutschland wurden sie nicht gefragt, weil bisher keiner Anstalten gemacht hat, ein neues Konkordat aushandeln zu wollen. Es kann aber wohl davon ausgegangen werden, daß die entsprechenden Klauseln in einem neuen Konkordat nicht mehr drin stehen werden.
Gruß Jürgen

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Ralf

Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Ralf »

Juergen hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:In Dtland wurden die staatl. Autoritäten natürlich nicht gefragt, ob sie auf "Rechte oder Privilegien" verzichten, sonst könnte ja eine gleichlautende Gegenfrage drohen :erschrocken: ;D
In Deutschland wurden sie nicht gefragt, weil bisher keiner Anstalten gemacht hat, ein neues Konkordat aushandeln zu wollen.
Und zwar genau wegen dieser Rechte und Privilegien, die die Kirche hat.

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Juergen
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Juergen »

Ralf hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:In Dtland wurden die staatl. Autoritäten natürlich nicht gefragt, ob sie auf "Rechte oder Privilegien" verzichten, sonst könnte ja eine gleichlautende Gegenfrage drohen :erschrocken: ;D
In Deutschland wurden sie nicht gefragt, weil bisher keiner Anstalten gemacht hat, ein neues Konkordat aushandeln zu wollen.
Und zwar genau wegen dieser Rechte und Privilegien, die die Kirche hat.
Naja, das ist erstmal eine unbewiesene Behauptung. - Mehr nicht.
Gruß Jürgen

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PigRace
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von PigRace »

Um was handelt es sich bei den genannten "staatlichen Obrigkeiten" denn genau? Sind das die Domkapitel? Oder doch anderes?

Und @ Juergen: Wieso meinst Du, daß die Bitte um Rückgabe der genannten "Rechte oder Privilegien" unbedingt an die Aushandlung eines neuen Konkordates gebunden sei? Ich kann aus dem Text spontan keine solche Verknüpfung lesen...

Vielen Dank!

PigRace

Ralf

Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Ralf »

Stimmt. Davon gibt es erfahrungsgemäß in Internetforen immer jede Menge.

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Juergen
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Juergen »

PigRace hat geschrieben:Um was handelt es sich bei den genannten "staatlichen Obrigkeiten" denn genau? Sind das die Domkapitel? Oder doch anderes?
Dabei handelt es sich nicht um das Domkapitel, sondern die Landesregierung.
PigRace hat geschrieben:Und @ Juergen: Wieso meinst Du, daß die Bitte um Rückgabe der genannten "Rechte oder Privilegien" unbedingt an die Aushandlung eines neuen Konkordates gebunden sei? Ich kann aus dem Text spontan keine solche Verknüpfung lesen...
Die Dinge stehen in Konkordaten

Vgl. z.B. Preußenkonkordat 1929
Art. 6. (1) Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhls reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.
sowie das Reichskonkordat 1933
Artikel 16. Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueid nach folgender Formel:
»Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande... Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und vorn meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge (um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.«
für den Militärbischof - Reichskonkordat 1933
Artikel 27. Der Deutschen Reichswehr wird für die zu ihr gehörenden katholischen Offiziere, Beamten und Mannschaften sowie deren Familien eine exemte Seelsorge zugestanden.
Die Leitung der Militärseelsorge obliegt dem Armeebischof. Seine kirchliche Ernennung erfolgt durch den Heiligen Stuhl, nachdem letzterer sich mit der Reichsregierung in Verbindung gesetzt hat, um im Einvernehmen mit ihr eine geeignete Persönlichkeit zu bestimmen. Die kirchliche Ernennung der Militärpfarrer und sonstigen Militärgeistlichen erfolgt nach vorgängigem Benehmen mit der zuständigen Reichsbehörde durch den Armeebischof. Letzterer kann nur solche Geistliche ernennen, die von ihrem zuständigen Diözesanbischof die Erlaubnis zum Eintritt in die Militärseelsorge und ein entsprechendes Eignungszeugnis erhalten haben. Die Militärgeistlichen haben für die ihnen zugewiesenen Truppen und Heeresangehörigen Pfarrechte.
Gruß Jürgen

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PigRace
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von PigRace »

Cool, vielen Dank! :daumen-rauf:

PigRace

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Juergen
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Juergen »

Diese Anfragen bei der Landesregierung sind in heutiger Zeit nur reine Formsachen. Ich wüßte jetzt im Moment nicht, ob es da jemals Probleme gegeben hat. Allerdings liegt das auch an den bisherigen Landesregierungen, die noch relativ gemäßigt sind.

Die Politik und Politiker wurde in den letzten Jahren ja nicht gerade kirchenfreundlicher in ihrer Einstellung.
Theoretisch wäre es bei weiterschreitendem "Linkstrend" möglicherweise denkbar, daß die Landesregierung gegen eine Person, die tatsächlich noch öffentlich und laut vernehmbar die katholische Lehre vertritt, politische Einwände erhebt. Soweit sind wie allerdings in der Politik noch nicht.

Aber zu solchen Mißstimmungen gehören natürlich immer zwei, wie etwa linke Politiker (die werden mehr) und Kandidaten, die öffentlich die kath. Lehre vertreten (die werden immer weniger). :tuete:
Gruß Jürgen

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Didymus
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Didymus »

Meines Wissens haben während der Kölner Sedisvakanz 1988 die damaligen Ministerpräsidenten Rau und Vogel zumindest angedeutet, daß sie keinem Kandidaten zustimmen würden, der nicht vom Domkapitel gewählt ist (Hintergrund waren die Querelen, weil das Domkapitel keinem Kandidaten der Terna die absolute Mehrheit gegeben hat und Rom daraufhin den Bischof direkt ernennen wollte.)

Aber Jürgen, du hast natürlich recht, daß in Zukunft der kirchenfeindliche Einfluß auf die Landesregierungen steigen könnte.

Man muß allerdings auch bedenken, daß die Bischöfe von den Bundesländern bezahlt werden. Und daß diese sich der Loyalität der von ihnen bezahlten Quasi-Beamten versichern wollen, ist nicht mehr als recht und billig. Eine Konkordatsänderung müßte also beinhalten, daß einerseits die Kirche ihre Bischöfe selbst bezahlt und sich andererseits die Landesregierungen komplett aus dem Wahlprozeß heraushalten.

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umusungu
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von umusungu »

Didymus hat geschrieben:Meines Wissens haben während der Kölner Sedisvakanz 1988 die damaligen Ministerpräsidenten Rau und Vogel zumindest angedeutet, daß sie keinem Kandidaten zustimmen würden, der nicht vom Domkapitel gewählt ist (Hintergrund waren die Querelen, weil das Domkapitel keinem Kandidaten der Terna die absolute Mehrheit gegeben hat und Rom daraufhin den Bischof direkt ernennen wollte.)
Rau und Vogel hatten damals auch Recht. Sie sind schließlich Vertragspartner des Vatikan in den Konkordaten gewesen. Somit haben sie damals auf ein konkordatsgemäßes Verfahren gedrängt. Das hätte auch die Deutsche Bischofskonferenz tun sollen - und hat es vielleicht auch getan.

Didymus
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Didymus »

umusungu hat geschrieben:
Didymus hat geschrieben:Meines Wissens haben während der Kölner Sedisvakanz 1988 die damaligen Ministerpräsidenten Rau und Vogel zumindest angedeutet, daß sie keinem Kandidaten zustimmen würden, der nicht vom Domkapitel gewählt ist (Hintergrund waren die Querelen, weil das Domkapitel keinem Kandidaten der Terna die absolute Mehrheit gegeben hat und Rom daraufhin den Bischof direkt ernennen wollte.)
Rau und Vogel hatten damals auch Recht. Sie sind schließlich Vertragspartner des Vatikan in den Konkordaten gewesen. Somit haben sie damals auf ein konkordatsgemäßes Verfahren gedrängt. Das hätte auch die Deutsche Bischofskonferenz tun sollen - und hat es vielleicht auch getan.
Und wenn ich mir das Ergebnis der Bischofswahl ansehe, kann ich auch als Nicht-Rheinländer sagen:
Et hätt noch emmer joot jejange.
:breitgrins:

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Juergen
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Juergen »

umusungu hat geschrieben:…Somit haben sie damals auf ein konkordatsgemäßes Verfahren gedrängt…
Und was sieht das Konkordat vor, wenn das Domkapitel sich weigert bzw. es nicht schafft, jemanden von der Dreierliste zu wählen?

Ich bitte um Quellenangabe und Zitat der entsprechenden konkordatären Vorschrift.
Gruß Jürgen

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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von PaceVeritas »

Bzgl. Salzburg ...
Wer es diesmal auf den Dreiervorschlag geschafft hat, ist auch für Kirchenkenner schwer abzuschätzen.

Es gilt als sicher, dass es ein zweiter Entwurf ist, nachdem der erste Dreiervorschlag des päpstlichen Nuntius noch unter Benedikt XVI. von Rom abgelehnt wurde.

Dass der Brief jetzt vom Nuntius am Rande der Bischofskonferenz-Sitzung in Michaelbeuern (Flachgau) quasi öffentlich überreicht wurde, könnte auf Kandidaten hindeuten, die in Salzburg willkommen sind und eine rasche Wahl erwarten lassen.

Quelle: http://salzburg.orf.at/news/stories/261366/

Soll man dem entnehmen, dass der Nuntius die Vorschläge ausarbeitet? Seltsam ...
» Sic enim dilexit Deus mundum ... «
(Joh. 3,16)
[/color]

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Juergen
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Juergen »

Das ist eine total verquere Meldung.

Es wird nicht Rom ein Dreiervorschlag unterbreitet, sondern umgekehrt: Rom unterbreitet dem Domkapitel einen Dreiervorschlag. Aus diesen drei Leuten wählt das Domkapitel einen aus.
Gruß Jürgen

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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Protasius »

Juergen hat geschrieben:Das ist eine total verquere Meldung.

Es wird nicht Rom ein Dreiervorschlag unterbreitet, sondern umgekehrt: Rom unterbreitet dem Domkapitel einen Dreiervorschlag. Aus diesen drei Leuten wählt das Domkapitel einen aus.
Ich dachte, der Nuntius und das Domkapitel müßten regelmäßig Listen nach Rom senden, aus denen die Terna ausgewählt wird?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Juergen »

Protasius hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Das ist eine total verquere Meldung.

Es wird nicht Rom ein Dreiervorschlag unterbreitet, sondern umgekehrt: Rom unterbreitet dem Domkapitel einen Dreiervorschlag. Aus diesen drei Leuten wählt das Domkapitel einen aus.
Ich dachte, der Nuntius und das Domkapitel müßten regelmäßig Listen nach Rom senden, aus denen die Terna ausgewählt wird?
Das sind aber keine Dreierlisten.
Die Listen werden regelmäßig und bei Sedisvakanz von Bischöfen und dem Kapitel eingereicht. Das ist aber nicht in jeder Diözese gleich, sondern richtet sich nach Konkordatsrecht.

Kurzfassung:
Preußen:
Listen von verschiedener Stelle an den apost. Stuhl
Dreierliste ans Kapitel
Kapitel wählt

Baden:
Listen von verschiedener Stellean den apost. Stuhl
Dreierliste ans Kapitel, wobei ein Kandidat auf dem Bistum kommt
Kapitel wählt

Bayern:
Listen von verschiedener Stelle an den apost. Stuhl
Papst ernennt


Gesetzestexte:

Preussen:
Art. 6. (1) Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhls reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.

(2) Bei der Aufstellung der Kandidatenliste und bei der Wahl wirken die nichtresidierenden Domkapitulare mit.
Baden
Art. III. 1. Nach Erledigung des Erzbischöflichen Stuhles reicht das Domkapitel dem Heiligen Stuhl eine Liste kanonisch geeigneter Kandidaten ein.

Unter Würdigung dieser sowie der durch den Erzbischof jährlich einzureichenden Listen benennt der Heilige Stuhl dem Domkapitel drei Kandidaten, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den Erzbischof zu wählen hat. Unter den drei Benannten wird mindestens ein Angehöriger der Erzdiözese Freiburg i. Br. sein.

2. Vor der Bestellung des vom Domkapitel zum Erzbischof Erwählten wird der Heilige Stuhl beim Badischen Staatsministerium sich vergewissern, ob gegen denselben seitens der Staatsregierung Bedenken allgemeinpolitischer, nicht aber parteipolitischer Art bestehen.

3. Bei der Aufstellung der Kandidatenliste und bei der Wahl wirken die in Art. II genannten Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Kapitularen mit.
Die Aussage »Unter den drei Benannten wird mindestens ein Angehöriger der Erzdiözese Freiburg i. Br. sein«, ist im Schlußprotokoll nochmal etwas angepasst:
2. Als Angehöriger der Erzdiözese Freiburg gilt auch ein aus der Erzdiözese stammender Geistlicher, der in derselben seine Studien ganz oder teilweise absolviert und wenigstens zeitweise im Dienste der Erzdiözese gestanden hat.
In anderen Diözesen, in denen das Badische Konkordat auch gilt oder übernommen wurde, ist dann natürlich kein Freiburger dabei, sondern einer aus der jeweiligen Diözese.

Bayern
Artikel 14
§1 In der Ernennung der Erzbischöfe und Bischöfe hat der Hl. Stuhl volle Freiheit. Bei Erledigung eines erzbischöflichen oder bischöflichen Sitzes wird das beteiligte Kapitel dem Hl. Stuhle unmittelbar eine Liste von Kandidaten unterbreiten, die für das bischöfliche Amt würdig und für die Leitung der erledigten Diözese geeignet sind; unter diesen wie auch unter den von den bayerischen Bischöfen und Kapiteln je in ihren entsprechenden Trienallisten Bezeichneten behält sich der Hl. Stuhl freie Auswahl vor. Vor der Publikation der Bulle wird dieser in offiziöser Weise mit der Bayerischen Regierung in Verbindung treten, um sich zu versichern, dass gegen den Kandidaten Erinnerungen politischer Natur nicht obwalten.

§2 Die Besetzung der Kanonikate bei den erzbischöflichen und bischöflichen Kapiteln geschieht abwechselnd durch freie Übertragung des Diözesanbischofes nach Anhörung des Kapitels und durch Wahl der Kapitel vorbehaltlich der Bestimmung des c. 177 Cod. iur. can.
Die Dignitäten werden nach dem gemeinen kanonischen Rechte besetzt.
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holzi
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von holzi »

Und in Salzburg? Hat eigentlich der Salzburger EB immer noch den Titel des Primas Germaniæ?

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Lupus
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Lupus »

Hat er sicher noch, wenigstens dem Namen nach; denn er trägt ja den entsprechenden Talar mit purpurn "entzündeten" Paspeln und Knopflöchern und entsprechendem Zingulum und "Solideo" (Pileolus)!
+L.
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Juergen
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von Juergen »

holzi hat geschrieben:Und in Salzburg?
In Salzburg gilt das Österreichische Konkordat. Hatte ich das nicht schon irgendwo zitiert?
Artikel IV. § 1. Die Auswahl der Erzbischöfe und Bischöfe sowie des Prälaten Nullius steht dem Heiligen Stuhle zu.

Bei Erledigung eines erzbischöflichen oder bischöflichen Sitzes (Praelatura Nullius) legen die einzelnen österreichischen Diözesanbischöfe innerhalb eines Monates eine Liste von geeigneten Persönlichkeiten dem Heiligen Stuhle vor, ohne daß dieser an die Listen gebunden ist.

Bei Erledigung des erzbischöflichen Stuhles von Salzburg benennt der Heilige Stuhl dem Metropolitankapitel in Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof zu wählen hat.

holzi hat geschrieben:Hat eigentlich der Salzburger EB immer noch den Titel des Primas Germaniæ?
Ja, als Ehrentitel, der es ihm erlaubt rot zu tragen.
Ob es sonst noch "Vorteile" mit sich bringt, weiß ich nicht. Es mag sein, daß er auf dem diplomatischen Parkett über anderen Erzbischöfen steht.
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umusungu
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Re: Bischofsernennungen

Beitrag von umusungu »

holzi hat geschrieben:Und in Salzburg? Hat eigentlich der Salzburger EB immer noch den Titel des Primas Germaniæ?
Ja, Titel ohne Mittel...........

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