Kurze Fragen - kurze Antworten IV

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Linus »

Am besten fahrst du nach Patmos - mit den Johhanesbrüdern.
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Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Melody »

Ein Kollege hörte von seiner Cousine, der Heilige Geist sei weiblich, und möchte nun von mir eine Antwort darauf haben.

Für mich hat der Heilige Geist eigentlich kein Geschlecht.

Jetzt bin ich grad verwirrt, dass Wikipedia das für die Juden tatsächlich so sagt, dass er weiblich sei: http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliger_G ... _Testament

Aber ich hab keinen Schimmer, was ich kurz und knapp meinem Kollegen antworten soll. :achselzuck:

PS: In einem Strang über Scott Hahn lieferte mir die Suchfunktion einen Beitrag, in dem ein User für das aus Wikipedia m. E. genau das Gegenteil sagt?! => http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 31&#p6931
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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von anneke6 »

Das hebräische Wort "ruach" hat weibliches Genus, das lateinische "spiritus" männliches, das griechische "pneuma" sächliches.
Dem Heiligen Geist ein biologisches Geschlecht zuzuweisen halte ich für Profanierung.
???

Katholik43
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Katholik43 »

Gelobt sei Jesus Christus!
Melody hat geschrieben:Ein Kollege hörte von seiner Cousine, der Heilige Geist sei weiblich, und möchte nun von mir eine Antwort darauf haben.

Für mich hat der Heilige Geist eigentlich kein Geschlecht.

Jetzt bin ich grad verwirrt, dass Wikipedia das für die Juden tatsächlich so sagt, dass er weiblich sei: http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliger_G ... _Testament

Aber ich hab keinen Schimmer, was ich kurz und knapp meinem Kollegen antworten soll. :achselzuck:
Dann sei lieber vorsichtig. Das könnte ein Gender-Minenfeld sein! Du müsstest also erst einmal eruieren, was der Hintergrund der Frage ist.

Ansonsten: Der Heilige Geist ist - wie Gott Vater - übergeschlechtlich. Grammatikalisch ist das Wort Ruach jedoch (ebenso wie JHWH) weiblich. Außerdem soll Ruach (Geist) im Hebräischen sprachlich eng mit rechem (Mutterschoß) verwandt sein - und das wiederum mit rachamim (Barmherzigkeit).

Es gibt also genügend Bezüge zu Eigenschaften, die wir Menschen als weiblich bezeichnen würden. Anderseits aber auch Eigenschaften, die aus menschlicher Sicht eher männlich wirken.

Das bekommst Du aber beim Durchschnitts-Mitbürger nicht kurz und knapp rübergebracht. Der hält z.B. auch "Gott Vater" i.d.R. für eine Geschlechtsbezeichnung, die aber gar nicht gemeint ist.

Es gibt übrigens auch ein altes Dreifaltigkeitsfresko, das den Heiligen Geist nach Meinung vieler Betrachter als Frau zeigt: http://glaube-und-kirche.de/dreifalt.htm (unten links auf der Seite).

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Anselmus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Anselmus »

ChrisCross hat geschrieben:Wer kann einen guten Kommentar zur Offenbarung des Johannes empfehlen udn wenn möglich auch noch kurz anmerken unter welcher Sicht, diese kommentiert wird (Also komplett zukünftig, als Geschichte der Kirche etc) ?
Leider nicht in Buchform, aber sehr empfehleswert. Auf Gloria.tv gibt es Videomitschnitte der Vortragsreihe, die Don Reto Nay jährlich (?) auf Patmos über die Apokalypse hält. Damit kann man einige Stunden verbringen und ich habe sie damals mit großem Nutzen angesehen (anhören genügt ebenfalls).

In welchem Hinblick er sie interpretiert? Das ist so (für mich) nicht so einfach zusammenzufassen. Er interpretiert sie schon im Hinblick auf die gesamte Geschichte der Welt, aber ein besonderer Satz dazu hat sich mir eingeprägt: "Geschichte ist Kirchengeschichte!" Er interpretiert die Apokalypse im Hinblick auf die Geschichte der Gesamtheit, diese Geschichte wird aber durch die Kirche vorangetrieben, indem die Kirche als Motor für die Geschichte wirkt. Aber schau es dir am besten selbst an.

Edit: Peinlichen geographischen Fehler behoben.

Raimund J.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Raimund J. »

Melody hat geschrieben:Ein Kollege hörte von seiner Cousine, der Heilige Geist sei weiblich, und möchte nun von mir eine Antwort darauf haben.

Für mich hat der Heilige Geist eigentlich kein Geschlecht.

Jetzt bin ich grad verwirrt, dass Wikipedia das für die Juden tatsächlich so sagt, dass er weiblich sei: http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliger_G ... _Testament

Aber ich hab keinen Schimmer, was ich kurz und knapp meinem Kollegen antworten soll. :achselzuck:

PS: In einem Strang über Scott Hahn lieferte mir die Suchfunktion einen Beitrag, in dem ein User für das aus Wikipedia m. E. genau das Gegenteil sagt?! => http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 31&#p6931
Um das einigermassen "knapp" zu erklären, würde ich mich vermutlich auf die Dreieinigkeit beziehen. Der Heilige Geist ist die dritte Person des einen Gottes. Gottes Sohn war Mensch, aber Gott ist Gott und kein Mensch und daher in den menschlichen Kategorien männlich/weiblich nicht fassbar und deshalb lässt sich auch die "Person" des Heiligen Geistes nicht isolieren und geschlechtlich bestimmen.

Kategorien wie männlich und weiblich sind im gewissen Grad nützlich um überhaupt den Glauben an Gott und die Kirche in der menschlichen Vorstellungswelt zu erfassen, also Gott als Vater und die Kirche als Mutter. Das Pfingstfest ist der Geburtstag der Mutter Kirche.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von taddeo »

Katholik43 hat geschrieben:Es gibt übrigens auch ein altes Dreifaltigkeitsfresko, das den Heiligen Geist nach Meinung vieler Betrachter als Frau zeigt: http://glaube-und-kirche.de/dreifalt.htm (unten links auf der Seite).
Was natürlich vollkommener Unsinn ist, auf den man nur ohne jede Kenntnis der frühchristlichen Theologie kommen kann.
In dieser Darstellung wird gezeigt, daß Gott "alterslos" ist: in der Mitte ist ein (vorpubertärer) Knabe dargestellt, links ein Mann mit Bart im mittleren Alter, rechts ein Greis mit grauem Bart. Und genauso, wie Gott alters- bzw. zeitlos ist, ist er auch geschlechtslos.

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Robert Ketelhohn »

anneke6 hat geschrieben:Das hebräische Wort "ruach" hat weibliches Genus, das lateinische "spiritus" männliches, das griechische "pneuma" sächliches.
Dem Heiligen Geist ein biologisches Geschlecht zuzuweisen halte ich für Profanierung.
viewtopic.php?p=119547#p119547
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Fragesteller
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Fragesteller »

Im Internet findet sich die Pfingstnovene in so vielen Varianten - heißt das, dass es da gar keine offizielle Ordnung gibt und sich jede Gruppe selbst etwas zusammenstellt? Falls ja, warum? War das schon immer so?

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von anneke6 »

Willkommen im Forum! :huhu:
Ich glaube nicht, daß es eine offizielle Form der Pfingstnovene gibt. Sie würde sonst in einem der liturgischen Bücher stehen. Auf jeden Fall gibt es keine verbindliche.
???

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Stephanie
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Stephanie »

In der Geschichtsliteratur findet man überall den lapidaren Hinweis, dass auf dem 4. Laterankonzil ein katholisches Glaubensbekenntnis festgelegt wurde.
Weiß hier jemand, wie der Wortlaut dieses Bekenntnisses war?
Nehme ich richtig an, dass es sich dabei eher um zeitgenössisch aktuelle Glaubensaussagen/Lehraussagen in Abgrenzung zu häretischen Lehren dieser Zeit handelte? Denn das eigentliche Glaubensbekenntnis (Nicäa-Konst) gab es ja schon.

Falls ihr mir weiterhelfen könnt: vielen Dank schon im Voraus! Und falls nicht: na, dann zumindest einen schönen Sonntag ;)
Wird kaum der Gerechte gerettet, wo werde ich Sünder erscheinen? Die Last und Hitze des Tages habe ich nicht getragen. Die um die elfte Stunde kamen, denen zähle mich bei, Gott, und sei mein Erretter.

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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von lifestylekatholik »

Stephanie hat geschrieben:In der Geschichtsliteratur findet man überall den lapidaren Hinweis, dass auf dem 4. Laterankonzil ein katholisches Glaubensbekenntnis festgelegt wurde.
Weiß hier jemand, wie der Wortlaut dieses Bekenntnisses war?
Guckst du hier.
Stephanie hat geschrieben:Denn das eigentliche Glaubensbekenntnis (Nicäa-Konst) gab es ja schon.
Wieso das »eigentliche«?

Raimund J.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Raimund J. »

Stephanie hat geschrieben:In der Geschichtsliteratur findet man überall den lapidaren Hinweis, dass auf dem 4. Laterankonzil ein katholisches Glaubensbekenntnis festgelegt wurde.
Weiß hier jemand, wie der Wortlaut dieses Bekenntnisses war?
Nehme ich richtig an, dass es sich dabei eher um zeitgenössisch aktuelle Glaubensaussagen/Lehraussagen in Abgrenzung zu häretischen Lehren dieser Zeit handelte? Denn das eigentliche Glaubensbekenntnis (Nicäa-Konst) gab es ja schon.

Falls ihr mir weiterhelfen könnt: vielen Dank schon im Voraus! Und falls nicht: na, dann zumindest einen schönen Sonntag ;)
War es nicht das Filioque, dass beim 4. Laterankonzil zum Dogma erhoben wurde?
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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von lifestylekatholik »

Raimund Josef H. hat geschrieben:War es nicht das Filioque, dass beim 4. Laterankonzil zum Dogma erhoben wurde?
Ich vermute, deshalb ist Stephanie ja an dem Glaubensbekenntnis des Laterankonzils interessiert. Vielleicht geht’s ihr aber auch um die Transubstantiation. Ich stelle den Text denn doch mal hier ein, nach Documenta Catholica Omnia [PDF], Canon 1:
Concilium Lateranense hat geschrieben:Firmiter credimus et simpliciter confitemur quod unus solus est verus Deus æternus et immensus omnipotens incommutabilis incomprehensibilis et ineffabilis Pater et Filius et Spiritus Sanctus tres quidem personæ sed una essentia substantia seu natura simplex omnino.

Pater a nullo Filius autem a solo Patre ac Spiritus Sanctus ab utroque pariter absque initio semper et fine. Pater generans Filius nascens et Spiritus Sanctus procedens consubstantiales et coæquales coomnipotentes et coæterni unum universorum principium creator omnium invisibilium et visibilium spiritualium et corporalium qui sua omnipotenti virtute simul ab initio temporis utramque de nihilo condidit creaturam spiritualem et corporalem angelicam videlicet et mundanam ac deinde humanam quasi communem ex spiritu et corpore constitutam.

Diabolus enim et dæmones alii a Deo quidem natura creati sunt boni sed ipsi per se facti sunt mali.

Homo vero diaboli suggestione peccavit.

Hæc sancta Trinitas secundum communem essentiam individua et secundum personales proprietates discreta per Moysen et sanctos prophetas alios que famulos suos iuxta ordinatissimam dispositionem temporum doctrinam humano generi tribuit salutarem.

Et tandem unigenitus Dei Filius Iesus Christus a tota Trinitate communiter incarnatus ex Maria semper virgine Spiritus Sancti cooperatione conceptus verus homo factus ex anima rationali et humana carne compositus una in duabus naturis persona viam vitæ manifestius demonstravit.

Qui cum secundum divinitatem sit immortalis et impassibilis idem ipse secundum humanitatem factus est passibilis et mortalis quin etiam pro salute humani generis in ligno crucis passus et mortuus descendit ad inferos resurrexit a mortuis et ascendit in cœlum.

Sed descendit in anima resurrexit in carne ascendit que pariter in utroque venturus in fine sæculi iudicare vivos et mortuos et redditurus singulis secundum opera sua tam reprobis quam electis.

Qui omnes cum suis propriis corporibus resurgent quæ nunc gestant ut recipiant secundum merita sua sive bona fuerint sive mala illi cum diabolo pœnam perpetuam et isti cum Christo gloriam sempiternam.

Una vero est fidelium universalis Ecclesia extra quam nullus omnino salvatur in qua idem ipse sacerdos et sacrificium Iesus Christus cuius corpus et sanguis in sacramento altaris sub speciebus panis et vini veraciter continentur transsubstantiatis pane in corpus et vino in sanguinem potestate divina ut ad perficiendum mysterium unitatis accipiamus ipsi de suo quod accepit ipse de nostro.

Et hoc utique sacramentum nemo potest conficere nisi sacerdos qui fuerit rite ordinatus secundum claves Ecclesiæ quas ipse concessit apostolis et eorum successoribus Iesus Christus.

Sacramentum vero baptismi quod ad invocationem individuæ Trinitatis videlicet patris et filii et Spiritus Sancti consecratur in aqua tam parvulis quam adultis in forma Ecclesiæ a quocunque rite collatum proficit ad salutem.

Et si post susceptionem baptismi quisquam prolapsus fuerit in peccatum per veram pœnitentiam semper potest reparari.

Non solum autem virgines et continentes verum etiam coniugati per fidem rectam et operationem bonam placentes Deo ad æternam merentur beatitudinem pervenire.

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Stephanie
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Stephanie »

Nein nein, es interessiert mich nicht in Bezug auf die OK oder mein persönliches Glaubensleben, sondern weil ich mich mit dem Thema Ketzerbewegungen 13-15 Jh. beschäftigen soll - oberflächlich, nicht in der Tiefe.
Und es wird eben überall auf darauf hingewiesen, dass ein (neues?) Glaubensbekenntnis verkündet worden wäre - nur leider nicht, welchen Inhalts. Und da das Glaubensbekenntnis der Kirche ja bereits seit 381 existiert, stellte sich mir eben nun die Frage, weshalb also das Lateran es für nötig befunden hat eines zu verkünden - sprich, es muss was drin stehen, was in dem von 381 nicht drin steht, sonst hätte es ja keinen Grund dafür gegeben. Oder die Literatur ist ungenau mit ihrem Hinweis, was ja auch immer sein kann.

Vielen und herzlichen Dank Lifestyle, ich werde mich mal durch die Seite wursteln!

:huhu:

Habt nen schönen Tag!
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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von lifestylekatholik »

Stephanie hat geschrieben:Und es wird eben überall auf darauf hingewiesen, dass ein (neues?) Glaubensbekenntnis verkündet worden wäre - nur leider nicht, welchen Inhalts. Und da das Glaubensbekenntnis der Kirche ja bereits seit 381 existiert
Äh, nee, ein bisschen anders. Es gibt mehrere solcher Glaubensbekenntnisse oder Symbola. In liturgischem Gebrauch in der Westkirche sind z. B. das Apostolische Glaubensbekenntnis, das Nizäo-Konstantinopolitanische (das jünger ist als das Apostolische), das Athanasium. Auch die Taufliturgien gehören dazu, in denen der Täufling seinen Glauben bekennt.

Wetzer & Welte schreibt dazu (bitte mit weitem Herzen lesen):
[url=http://kathenzyklo.bplaced.net/artikel.php?artikel=glaubensbekenntniss]W&W-Kirchenlexikon, Bd. 5, Sp. 676 ff.[/url], hat geschrieben:Glaubensbekenntniß oder Glaubenssymbol nennt man jedes auctoritativ festgestellte Formular für das Bekenntniß des kirchlichen Glaubens. Es sind solcher Formularien schon aus alter Zeit viele auf uns gekommen, wie sich aus Denzingers Enchiridion symbolorum und aus der Schrift von A. Hahn: Bibliothek der Symbole und Glaubensregeln der alten Kirche, Breslau, 2. A. 1877, ersehen läßt. Hier soll nur von den allerwichtigsten die Rede sein.

I. Das apostolische Glaubensbekenntniß. Weil bei allen Erwachsenen der Glaube an die Grundwahrheiten des Christenthums wesentliche Voraussetzung für den Empfang der Taufe ist (Marc. 16, 16. Apg. 8, 37), und weil jederzeit der Taufende sich über das Vorhandensein dieses Glaubens vergewissern mußte, so ergab sich schon in der ersten Zeit des Christenthums wie von selbst das Bedürfniß nach einem Breviarium fidei, einem feststehenden kurzen Formulare, dessen sich die Täuflinge zum Bekenntniß ihres Glaubens vor der Taufe bedienen konnten. Dieses mußte selbstverständlich ihnen vorher auctoritativ übergeben und erklärt werden . Rufin (Symbol. apost. c. 2) berichtet im Hinweis auf eine alte Tradition, daß die Apostel gleich nach der Geistessendung vor ihrer Zerstreuung in alle Welt gemeinsam ein kurzes Glaubensbekenntniß aufgestellt (»zusammengetragen«) haben, das fortan als Erkennungszeichen der ächten apostolischen Predigt dienen und den Gläubigen (vor der Taufe) als Norm ihres Glaubens übergeben werden sollte (hanc credentibus dandam esse regulam). Schon vor Rufin hat der hl. Ambrosius (Explan. symbol. bei Mai, Collectio vett. script. VII, 156) erklärt, das in der Kirche zu Mailand gebräuchliche Taufsymbol rühre von den zwölf Aposteln her. Es ist gewiß belangreich, daß all’ die zahlreichen Taufsymbole des Orients und Occidents, obschon sie im Einzelnen nicht gleichlautend sind, doch im Großen und Ganzen einen und denselben Typus haben, dieß erklärt sich genügend nur, wenn wirklich schon die Apostel ein kurzes Glaubensbekenntniß aufsetzten, dessen Grundlage die Taufformel (in nomine Patris et Filii et Spiritus Sancti) bildete, und das, als von den Aposteln herrührend, überall angenommen, in den einzelnen Kirchen aber mit Rücksicht auf die singularen Verhältnisse und Bedürfnisse im Laufe der Zeit erweitert wurde. [...]

II. Während das Taufsymbol der römischen Kirche, die niemals von Häresie befleckt wurde, im Laufe der Jahrhunderte von antihäretischen und polemischen Zusätzen frei blieb, haben die verschiedenen Taufsymbole des Morgenlandes (bei Hahn a. a. O. 61–78), wo schon frühe allerlei Häresien auftauchten, mannigfache dogmatische und polemische Erweiterungen erhalten. In jetziger Zeit und schon seit dem Concil von Chalcedon (451) ist im Orient durchweg das Nicäno-Constantinopolitanische Glaubensbekenntniß Taufsymbol, das noch im frühen Mittelalter vereinzelt auch im Abendlande, wohl mit Rücksicht auf dort wohnende Griechen, neben dem apostolischen bei der Taufe im Gebrauch war (Sacrament. Gelasianum, ed. Muratori I, 539–541). [...]

III. Einen noch specifischer dogmatischen Charakter als das besprochene hat das Symbolum Athanasianum, nach seinem Anfangswort auch Symbolum Quicunque genannt. [...]

IV. Das tridentinische Symbolum. Das Auftauchen neuer Häresien ward Veranlassung, daß im Laufe der Zeit außer den oben besprochenen Glaubenssymbolen noch neue oder vielmehr erweiterte Formularien (vgl. dieselben bei Denzinger) für das Bekenntniß des kirchlichen Glaubens aufgestellt wurden. Dieß geschah sowohl durch allgemeine (Lateran. IV) und Provinzial-Concilien (Toletan. IV), als auch durch Päpste, unter denen Pius IV, in der Bulle Injunctum nobis (13. Nov. 1563) das ausführlichste promulgirt hat. [...]

V. Über die speciellen Glaubensbekenntnisse der verschiedenen protestantischen Secten s. d. Art. Confessio.

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Stephanie hat geschrieben:Nein nein, es interessiert mich nicht in Bezug auf die OK oder mein persönliches Glaubensleben, sondern weil ich mich mit dem Thema Ketzerbewegungen 13-15 Jh. beschäftigen soll - oberflächlich, nicht in der Tiefe.
Wenn auch bloß oberflächlich <räusper>, besorg dir mal den Grundmann. (Herbert Grundmann, Religiöse Bewegungen im Mittelalter, Berlin 1935 [⁴Darmstadt 1977].)
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Robert Ketelhohn »

lifestylekatholik hat geschrieben:das Nizäo-Konstantinopolitanische (das jünger ist als das Apostolische)
Nee, in der konkret überlieferten Form sicher nicht.
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ad_hoc
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von ad_hoc »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stephanie hat geschrieben:Nein nein, es interessiert mich nicht in Bezug auf die OK oder mein persönliches Glaubensleben, sondern weil ich mich mit dem Thema Ketzerbewegungen 13-15 Jh. beschäftigen soll - oberflächlich, nicht in der Tiefe.
Wenn auch bloß oberflächlich <räusper>, besorg dir mal den Grundmann. (Herbert Grundmann, Religiöse Bewegungen im Mittelalter, Berlin 1935 [⁴Darmstadt 1977].)
Interessant wäre womöglich auch:
Beiträge zur "Sektengeschichte des Mittelalters" v. Ign. v. Döllinger, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1890

Inhalts- Verzeichniss :

Seite

ErstesK apitel.D ie Paulicianer.Äussere Geschichtdeer Sekte l

Zweites Kapitel. Die Lehre der Paulicianer 15

Drittes Kapitel. Armenische Paulicianer. Die Thondrakier.

Die Melchisedekianer oder Athinganer 24

Viertes Kapitel. Die Bogomilen 34

Fünftes Kapitel. Die Verbreitung der orientalischen Sekten im

Abendlande bis gegen Ende des elften Jahrhunderts . 51

SechstesK apitel. Peter von Bruys und Heinrich von Toulouse 75

SiebentesK apitel. Die Apostoliker. Eon de l'Etoile ... 98

Achtes Kapitel. Tanchelm 104

Neuntes Kapitel. Die Katharer 110

Zehntes Kapitel. Die Lehre der Katharer.

1. Die Lehre der Dualisten 132

Elftes Kapitel. Die Lehre der Katharer.

2. Die Lehre der Monarchianer 157

Zwölftes Kapitel. Die Lehre der Katharer.

3. Gemeinschaftliche Lehre 174

DreizehntesK apitel. GesellschaftlichEe inrichtungenu nd religiöse
Handlungen der Katharer 200

Vierzehntes Kapitel. Die Katharer in den slavischen Ländern 242

Register . 253


Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Robert Ketelhohn »

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Jarom1
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Jarom1 »

Kurze Frage: Ich war am Wochenende zu einer katholischen Taufe eingeladen. Bei der Feier nach dem Gottesdienst berichtete eine Verwandte der Taufeltern, dass in manchen katholischen Bistümern ein Kirchenmitglied einen besonderen Aufschlag auf die Kirchensteuer zahlen muss, wenn der Ehepartner nicht Mitglied einer Kirche ist (sie nannte dies die "Heidensteuer"). Ist dies in den katholischen Bistümern generell der Fall? Wenn ja, wie hoch ist diese "Heidensteuer"? Und wann wird sie genau fällig (z.B. muss der Ehepartner Mitglied in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein oder "reicht" auch eine Mitgliedschaft in einer Freikirche)?
Consciousness of sin, certainty of faith, and the testimony of the Holy Spirit

Raphael

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Raphael »

Jarom1 hat geschrieben:Kurze Frage: Ich war am Wochenende zu einer katholischen Taufe eingeladen. Bei der Feier nach dem Gottesdienst berichtete eine Verwandte der Taufeltern, dass in manchen katholischen Bistümern ein Kirchenmitglied einen besonderen Aufschlag auf die Kirchensteuer zahlen muss, wenn der Ehepartner nicht Mitglied einer Kirche ist (sie nannte dies die "Heidensteuer"). Ist dies in den katholischen Bistümern generell der Fall? Wenn ja, wie hoch ist diese "Heidensteuer"? Und wann wird sie genau fällig (z.B. muss der Ehepartner Mitglied in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein oder "reicht" auch eine Mitgliedschaft in einer Freikirche)?
Diese Auskunft ist meines Wissens nicht richtig!

Die Kirchensteuer bemißt sich am Einkommen bzw. an der zu zahlenden Einkommensteuer des Kirchenmitglieds. Witzigerweise kann es jedoch dazu kommen, daß der "Heide" trotzdem Kirchensteuer zahlt. :)

Nehmen wir den Fall des zusammenveranlagten Ehepaares, wobei die Frau Mitglied der römisch-katholischen Kirche und Nichtverdienerin ist. Das Einkommen des Ehemannes wird ihr nun hälftig zugerechnet - wegen der Zusammenveranlagung - und auf dieses Einkommen zahlt sie dann auch entsprechend Kirchensteuer.

Das hälftige Einkommen des Ehemannes, welches ihm bei der Zusammenveranlagung natürlich auch zugerechntet wird, bleibt jedoch kirchensteuerfrei.

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Jarom1
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Jarom1 »

Raphael hat geschrieben:
Jarom1 hat geschrieben:Kurze Frage: Ich war am Wochenende zu einer katholischen Taufe eingeladen. Bei der Feier nach dem Gottesdienst berichtete eine Verwandte der Taufeltern, dass in manchen katholischen Bistümern ein Kirchenmitglied einen besonderen Aufschlag auf die Kirchensteuer zahlen muss, wenn der Ehepartner nicht Mitglied einer Kirche ist (sie nannte dies die "Heidensteuer"). Ist dies in den katholischen Bistümern generell der Fall? Wenn ja, wie hoch ist diese "Heidensteuer"? Und wann wird sie genau fällig (z.B. muss der Ehepartner Mitglied in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein oder "reicht" auch eine Mitgliedschaft in einer Freikirche)?
Diese Auskunft ist meines Wissens nicht richtig!

Die Kirchensteuer bemißt sich am Einkommen bzw. an der zu zahlenden Einkommensteuer des Kirchenmitglieds. Witzigerweise kann es jedoch dazu kommen, daß der "Heide" trotzdem Kirchensteuer zahlt. :)

Nehmen wir den Fall des zusammenveranlagten Ehepaares, wobei die Frau Mitglied der römisch-katholischen Kirche und Nichtverdienerin ist. Das Einkommen des Ehemannes wird ihr nun hälftig zugerechnet - wegen der Zusammenveranlagung - und auf dieses Einkommen zahlt sie dann auch entsprechend Kirchensteuer.

Das hälftige Einkommen des Ehemannes, welches ihm bei der Zusammenveranlagung natürlich auch zugerechntet wird, bleibt jedoch kirchensteuerfrei.
Die Dame ist berufstätig. Ihrer Aussage nach muss sie für ihren Mann, der weder Mitglied der katholischen noch einer protestantischen Kirche ist, diesen Aufschlag zahlen (was fast zu ihrem Austritt aus der Kirche geführt hätte).
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Raphael

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Raphael »

Jarom1 hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Jarom1 hat geschrieben:Kurze Frage: Ich war am Wochenende zu einer katholischen Taufe eingeladen. Bei der Feier nach dem Gottesdienst berichtete eine Verwandte der Taufeltern, dass in manchen katholischen Bistümern ein Kirchenmitglied einen besonderen Aufschlag auf die Kirchensteuer zahlen muss, wenn der Ehepartner nicht Mitglied einer Kirche ist (sie nannte dies die "Heidensteuer"). Ist dies in den katholischen Bistümern generell der Fall? Wenn ja, wie hoch ist diese "Heidensteuer"? Und wann wird sie genau fällig (z.B. muss der Ehepartner Mitglied in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein oder "reicht" auch eine Mitgliedschaft in einer Freikirche)?
Diese Auskunft ist meines Wissens nicht richtig!

Die Kirchensteuer bemißt sich am Einkommen bzw. an der zu zahlenden Einkommensteuer des Kirchenmitglieds. Witzigerweise kann es jedoch dazu kommen, daß der "Heide" trotzdem Kirchensteuer zahlt. :)

Nehmen wir den Fall des zusammenveranlagten Ehepaares, wobei die Frau Mitglied der römisch-katholischen Kirche und Nichtverdienerin ist. Das Einkommen des Ehemannes wird ihr nun hälftig zugerechnet - wegen der Zusammenveranlagung - und auf dieses Einkommen zahlt sie dann auch entsprechend Kirchensteuer.

Das hälftige Einkommen des Ehemannes, welches ihm bei der Zusammenveranlagung natürlich auch zugerechntet wird, bleibt jedoch kirchensteuerfrei.
Die Dame ist berufstätig. Ihrer Aussage nach muss sie für ihren Mann, der weder Mitglied der katholischen noch einer protestantischen Kirche ist, diesen Aufschlag zahlen (was fast zu ihrem Austritt aus der Kirche geführt hätte).
Diesen Aufschlag gibt es - wie schon gesagt - nicht; zumindest nach meinem Kenntnisstand! :doktor:
Wenn sie Kirchensteuer zahlt, dann bei Zusammenveranlagung auf ihr eigenes hälftiges Einkommen und auf das hälftige Einkommen ihres Ehemannes.

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Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Melody »

Vielleicht handelt es sich um Kirchgeld (wenn sie weniger verdient als ihr Mann)?! => http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_ ... edener_Ehe :achselzuck:

http://www.heise.de/tp/artikel/33/33931/1.html
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

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Jarom1
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Jarom1 »

Melody hat geschrieben:Vielleicht handelt es sich um Kirchgeld (wenn sie weniger verdient als ihr Mann)?! => http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_ ... edener_Ehe :achselzuck:

http://www.heise.de/tp/artikel/33/33931/1.html
Liebe Melody, danke für die Links. Die Beschreibung des "besonderen Kirchgelds" deckt sich mit den Beschreibungen der von mir zitierten Dame. Interessant finde ich, dass diese "Heidensteuer" prinzipiell von allen Körperschaften des öffentlichen Rechts erhoben werden kann.
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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Juergen »

Es kommt wohl darauf an, wo man wohnt…
Trotz gesetzlicher bundesweiter Einführung wird tatsächlich das Besondere Kirchgeld von den christlichen Kirchen (den evangelischen Landeskirchen, den katholischen Diözesen sowie der altkatholischen Kirche) uneinheitlich erhoben: Baden-Württemberg (nur ev.), Bayern (nur ev.), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen (auch Freireligiöse Gemeinde Mainz und Offenbach); Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur ev.), Rheinland-Pfalz (ev. und Bistum Limburg, Mainz, Speyer, Trier, Freireligiöse Gemeinde Mainz), Saarland (ev. und Bistum Speyer und Trier), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Zudem erheben es die jüdischen Gemeinden in Frankfurt, Bad Nauheim, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel und Offenbach.
Gruß Jürgen

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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von lifestylekatholik »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:das Nizäo-Konstantinopolitanische (das jünger ist als das Apostolische)
Nee, in der konkret überlieferten Form sicher nicht.
Nein, natürlich nicht in der konkreten Form. Das wird aber später in dem W&W-Artikel ja deutlich.

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Protasius
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Protasius »

Was sind capitia? Es gibt sie als minora und majora und es handelt sich weder um Birett noch Almutia. Ich war im Caeremoniale Parisiense darauf gestoßen und Google ist hier nicht hilfreich.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Niels
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Niels »

Ein capitium scheint eine Kopföffnung/Kapuze zu sein.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Germanus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Germanus »

Der Textzusammenhang bzgl. dieses "capitium" wäre hilfreich und würde mich interessieren. Vielleicht ließe sich dann eine Erklärung finden.
Gruß G.
"Her, denke an mui, wenn diu met duinem Ruike kümmes." (Lk 23,42)

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Protasius hat geschrieben:Was sind capitia? Es gibt sie als minora und majora und es handelt sich weder um Birett noch Almutia. Ich war im Caeremoniale Parisiense darauf gestoßen und Google ist hier nicht hilfreich.
Dateianhänge
du-cange.glossarium-mediae-et-infimae-latinitatis.02.capitium.pdf
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Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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