taddeo hat geschrieben:Viele Bischöfe haben höchstens ne Clappa magna ...phylax hat geschrieben:Pontifikalamt am Thron...
dann aber mit Cappa magna
Kurze Fragen - kurze Antworten V
Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
Dasselbe, was es schon vor 500 Jahren war, eine Eucharistiefeier, der der Bischof vorsteht, ohne selbst zu zelebrieren (Zeremoniale der Bischöfe, 175-186). In der Grundordnung des Römischen Messbuches steht dazugc-148 hat geschrieben:Dein Interesse verstehe ich absolut nicht.Protasius hat geschrieben:Hochamt mit Pontifikalassistenz gibt es immer noch, aber ich habe es nur einmal bei der Amtseinführung eines Pfarrers erlebt.
Was soll bitte ein "Hochamt mit Pontifikalassistenz" sein im Jahre 2014?
Hervorhebung von mir.Kapitel III. Aufgaben und Dienste in der Messe
I. Die Ämter des Weihestandes
92. Jede rechtmäßige Feier der Eucharistie wird vom Bi-
schof geleitet, entweder von ihm selbst oder durch die Priester
als seine Helfer.
Ist der Bischof bei einer Messe anwesend, wo das Volk ver-
sammelt ist, ist es höchst angemessen, dass er selbst die Eucha-
ristie feiert und die Priester als Konzelebranten in der heiligen
Handlung um sich versammelt. Das geschieht nicht, um die äu-
ßere Feierlichkeit des Ritus zu erhöhen, sondern um das Myste-
rium der Kirche klarer herauszustellen, die das „Sakrament der
Einheit“ ist.
Feiert der Bischof jedoch die Eucharistie nicht, sondern be-
auftragt er jemand anderen dazu, ist es angemessen, dass er der
Liturgie des Wortes vorsteht, wobei er über der Albe Brust-
kreuz, Stola und Pluviale trägt. Am Schluss der Messe erteilt er
den Segen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
Da kann sein, aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass in diesem Forum nur diese Fragen behandelt werden dürfen.gc-148 hat geschrieben:nein, ich frage einfach nach dem ernsthaften Hintergrund solcher Fragen....Sarandanon hat geschrieben:Du wirfst gerne mal ne Provokationsgranate, oder?
Sie haben mit dem konkreten Leben der katholischen Gemeinden nichs zu tun.
Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
taddeo hat geschrieben:Viele Bischöfe haben höchstens ne Clappa magna ...phylax hat geschrieben:Pontifikalamt am Thron...
dann aber mit Cappa magna
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
So ist es.Maurus hat geschrieben:Da kann sein, aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass in diesem Forum nur diese Fragen behandelt werden dürfen.gc-148 hat geschrieben:nein, ich frage einfach nach dem ernsthaften Hintergrund solcher Fragen....Sarandanon hat geschrieben:Du wirfst gerne mal ne Provokationsgranate, oder?
Sie haben mit dem konkreten Leben der katholischen Gemeinden nichs zu tun.
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
Na ja, das mag schon sein ...Maurus hat geschrieben:Da kann sein, aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass in diesem Forum nur diese Fragen behandelt werden dürfen.gc-148 hat geschrieben:nein, ich frage einfach nach dem ernsthaften Hintergrund solcher Fragen....Sarandanon hat geschrieben:Du wirfst gerne mal ne Provokationsgranate, oder?
Sie haben mit dem konkreten Leben der katholischen Gemeinden nichs zu tun.
Aber immerhin hat der Hl. Paulus höchstpersönlich dem Kreuzgang ins Gebetbuch geschrieben:
"Lasst uns nach dem streben, was zum Frieden und zum Aufbau der Kirche beiträgt !" .
Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
Ein schönes Pauluszitat hast Du da aufgetan. Aber was heißt das konkret?
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Re: Kirchenaustritt und Glaubensabfall (Omnium in mentem)
Sicher keine Beschränkung auf ein Diskussionsthema. Zum Glück, was wäre sonst aus der paulinischen Christologie geworden?Niels hat geschrieben:Ein schönes Pauluszitat hast Du da aufgetan. Aber was heißt das konkret?
Re: Papst Alexander VI.
Sind Protestanten, die als Baby evangelisch zwangsgetauft wurden, nach dem kanonischen Recht und der Theologie der Katholischen Kirche Häretiker?taddeo hat geschrieben:Die Häresie halt ... das ist ja genau deren Markenzeichen.Raphael hat geschrieben:Und was macht Dich da so sicher?Tinius hat geschrieben:Na.....dann bin ich aber froh, dass ich kein Häretiker sein kann. Uff......
Experten bitte an die Front. Bin gespannt.
Re: Papst Alexander VI.
Nach kanonischem Recht und katholischer Dogmatik ja, was den äußeren Rechtsbereich (!!) der Kirche betrifft - weil sie öffentlich Lehren anhängen, die von der Kirche klar als glaubenswidrig verurteilt sind.Tinius hat geschrieben:Sind Protestanten, die als Baby evangelisch zwangsgetauft wurden, nach dem kanonischen Recht und der Theologie der Katholischen Kirche Häretiker?
Experten bitte an die Front. Bin gespannt.
(Damit ist aber nicht zwingend ein Urteil über ihre moralische Verfehlung verbunden; es gibt Häretiker, die guten Glaubens irren, so wie vermutlich Du. Da liegt der Fall etwas komplizierter.)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
http://bestatterweblog.de/warum-werden- ... more-19449
Warum werden Päpste bei der Aufbahrung festgebunden ?
Diese Frage habe ich heute im Netz gefunden.
Weiss das hier jemand ?
Warum werden Päpste bei der Aufbahrung festgebunden ?
Diese Frage habe ich heute im Netz gefunden.
Weiss das hier jemand ?
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Man erkennt auf dem Bild kaum Details. Daß die Füße irgendwie an der Bahre "angebunden" seien, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.Vir Probatus hat geschrieben:http://bestatterweblog.de/warum-werden- ... more-19449
Diese Frage habe ich heute im Netz gefunden.
Weiss das hier jemand ?
Aber so, wie es ausschaut, dürften die "Trotteln", die man sieht, einfach die Enden des Zingulums sein, mit dem die Albe geschürzt ist. Die hängen normalerweise bis auf die Knöchel herab.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Danke sehr.taddeo hat geschrieben:Man erkennt auf dem Bild kaum Details. Daß die Füße irgendwie an der Bahre "angebunden" seien, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.Vir Probatus hat geschrieben:http://bestatterweblog.de/warum-werden- ... more-19449
Diese Frage habe ich heute im Netz gefunden.
Weiss das hier jemand ?
Aber so, wie es ausschaut, dürften die "Trotteln", die man sieht, einfach die Enden des Zingulums sein, mit dem die Albe geschürzt ist. Die hängen normalerweise bis auf die Knöchel herab.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Re: Papst Alexander VI.
Danke für die Antwort.taddeo hat geschrieben:Nach kanonischem Recht und katholischer Dogmatik ja, was den äußeren Rechtsbereich (!!) der Kirche betrifft - weil sie öffentlich Lehren anhängen, die von der Kirche klar als glaubenswidrig verurteilt sind.Tinius hat geschrieben:Sind Protestanten, die als Baby evangelisch zwangsgetauft wurden, nach dem kanonischen Recht und der Theologie der Katholischen Kirche Häretiker?
Experten bitte an die Front. Bin gespannt.
(Damit ist aber nicht zwingend ein Urteil über ihre moralische Verfehlung verbunden; es gibt Häretiker, die guten Glaubens irren, so wie vermutlich Du. Da liegt der Fall etwas komplizierter.)
Ich bin evangelisch zwangsgetauft ohne eigenen Willen, wurde evangelisch sozialisiert, habe noch nie einem römisch-katholischen Gottesdienst beigewohnt. Alt-Katholisch war ich mal auf Einladung, aber das zählt ja wohl nicht. Ich habe von Kindesbeinen an gelernt, dass das Protestantentum richtig ist.
Ich beschäftige mich seit einigen Wochen allerdings mit lutherischer und orthodoxer Theologie. Bin also das Opfer meiner Vorfahren.
Also mag ich guten Glaubens irren.....
Re: Papst Alexander VI.
So geht das 95% aller Katholiken auch ...... den meisten Radikalen hier auch!Tinius hat geschrieben: Bin also das Opfer meiner Vorfahren. Also mag ich guten Glaubens irren.....
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Wer bewußt und gewollt falsche Lehren von katholischen Glaubensinhalten verbreitet, dabei jedoch vorgibt, diese Lehre sei in Übereinstimmung mit katholischen Glaubensinhalten, ist ein Häretiker!Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Dies gilt selbst dann, wenn es sich um keine Straftat im kirchenrechtlichen Sinne handelt, weil die Definition einer Häresie letztlich im theologischen Bereich anzusiedeln ist.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Auch Nichtkatholiken werden vom CIC erfaßt, insofern sie in den Rechtsbereich der Kirche gelangen, zB wenn sie versuchen, katholische Sakramente zu erhalten. Dann wird beurteilt, aus welchem Grund das nicht möglich ist. Einer dieser Gründe kann eben auch die Häresie sein, also die bewußte Ablehnung katholischer Glaubenslehren.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Weiss dein Arbeitgeber eigentlich was Du hier über deinen früheren Arbeitgeber und Partner in der Ökumene so von dir gibst?Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Sagt er was falsches? Ist der Begriff "Häretiker" eine Beleidigung? Und wenn er so wahrgenommen wird: warum ist er das?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Wo ist das Problem?
Wir diskutieren hier über Kirchenrecht. Und kirchenrechtlich ist es doch völlig klar, dass Protestantismus Häresie ist.
Du bezeichnest Katholiken hier im Forum auch als Anhänger von Irrlehren (=Häretiker).
(Wäre ich der Ansicht, dass Protestantismus nicht häretisch ist, hätte ich ja nicht die Konversion mit allen Kollateralschäden und Nachteilen auf mich nehmen müssen - wobei der geistliche Gewinn alle materiellen und immateriellen Verluste weit überwiegt.)
Wir diskutieren hier über Kirchenrecht. Und kirchenrechtlich ist es doch völlig klar, dass Protestantismus Häresie ist.
Du bezeichnest Katholiken hier im Forum auch als Anhänger von Irrlehren (=Häretiker).
(Wäre ich der Ansicht, dass Protestantismus nicht häretisch ist, hätte ich ja nicht die Konversion mit allen Kollateralschäden und Nachteilen auf mich nehmen müssen - wobei der geistliche Gewinn alle materiellen und immateriellen Verluste weit überwiegt.)
Zuletzt geändert von Clemens am Mittwoch 10. September 2014, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Versteh ich nicht. Dann wären doch alle Getauften Katholiken?Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.
Und das mit der Heirat verstehe ich auch nicht. Dann hätten doch z. B. alle Katholiken, die sich nach 1870 den Altkatholiken anschlossen, ein Heiratsverbot bekommen müssen.
Mit welcher Folge? Ungültigkeit der Ehen?? Kann doch nicht sein.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Das denke ich auch.Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
So ähnlich, ja.Clemens hat geschrieben:Wo ist das Problem?
Wir diskutieren hier über Kirchenrecht. Und kirchenrechtlich ist es doch völlig klar, dass Protestantismus Häresie ist.
Du bezeichnest Katholiken hier im Forum auch als Anhänger von Irrlehren (=Häretiker).
Aber was ich daher schwafele, oder ein Tinius oder ein Raphael, ist doch nicht vergleichbar mit deinen Aussagen. Mit den Statements eines ehemaligen evangelischen Pfarrers. Was wir schreiben interessiert doch niemand. Deine Worte zählen viel mehr und werden - da bin ich mir sicher - auch mehr beachtet oder vielleicht sogar beobachtet. Aber wenn Du das nicht siehst und nicht verstehst, dass Du dich aus solchen Diskussionen raushalten solltest, dann ist das halt so.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Also gut: dann erkläre ich hiermit feierlich, dass ich den Begriff "Häretiker" nicht beleidigend gemeint, sondern nur als kirchenrechtliche Definition eines theologischen Sachverhalts benutzt habe. Denn in Kirchenrecht will und muss ich tatsächlich noch einiges dazulernen und deshalb beteilige ich mich gerne auch an Diskussionen, von denen ich erwarte, dass ich dabei klüger werde.
Für so wichtig, dass ich beobachtet werde, halte ich mich eigentlich nicht. Aber vielleicht hast du ja trotzdem recht.
Für so wichtig, dass ich beobachtet werde, halte ich mich eigentlich nicht. Aber vielleicht hast du ja trotzdem recht.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Auch da bin ich jetzt überrascht. Aber ich habe den CIC ja auch noch nicht durchgelesen und die entsprechenden Vorlesungen noch nicht gehört.Hubertus hat geschrieben:Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
Will jemand, der sich auskennt, Hubertus und Maurus widersprechen, oder darf ich das jetzt einfach als Fortbildungsinhalt verinnerlichen?
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Schau Dir z.B. schon allein das Ehehindernis der Konfessionsverschiedenheit (c. 1124) an, das es ja sonst so gar nicht geben könnte:Clemens hat geschrieben:Auch da bin ich jetzt überrascht. Aber ich habe den CIC ja auch noch nicht durchgelesen und die entsprechenden Vorlesungen noch nicht gehört.Hubertus hat geschrieben:Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
Will jemand, der sich auskennt, Hubertus und Maurus widersprechen, oder darf ich das jetzt einfach als Fortbildungsinhalt verinnerlichen?
Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Wer getauft ist, gehört der Kirche Christi an, die in der katholischen Kirch verwirklicht ist. Wer aber zur kirchlichen Gemeinschaft nicht gehört, auf den erstrecken sich weder Rechte noch Pflichten (c. 96 CIC). In welche Rituskirche man eingegliedert wird, richtet sich nach dem Ritus der Eltern bzw bei Ritusverschiedenheit nach dem erklärten Willen der Eltern.Clemens hat geschrieben:Versteh ich nicht. Dann wären doch alle Getauften Katholiken?Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.
1871 galt noch das Dekretalenrecht, da will ich jetzt keine Ausführung wagen. Heutzutage wäre das de jure meines Erachtens bei Konvertiten virulent. Diese sind strenggenommen wenigstens Schismatiker und von entsprechenden Sanktionen betroffen. In der Praxis scheint das allerdings keine Rolle zu spielen, mit der Ausnahme, dass diese Personen allesamt als Katholiken gelten und der Formpflicht unterfallen (aber erst seit den CIC-Änderungen im MP "Omnium in mentem"!).Clemens hat geschrieben:Und das mit der Heirat verstehe ich auch nicht. Dann hätten doch z. B. alle Katholiken, die sich nach 1870 den Altkatholiken anschlossen, ein Heiratsverbot bekommen müssen.
Nein, es berührt nur die Erlaubtheit. Das könnte aber ein Problem sein, wenn eine Eheschließung in der kath. Kirche erfolgen soll.Clemens hat geschrieben:Mit welcher Folge? Ungültigkeit der Ehen?? Kann doch nicht sein.
Re: Kirchliche Persönlichkeiten
Es gibt kirchenrechtlich gesehen zwei Arten, Häretiker zu sein bzw. zu werden:Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.
Einmal als getaufter Katholik, indem man eine oder mehrere verbindliche Glaubenswahrheiten ausdrücklich leugnet und damit den im CIC vorgesehenen Kirchenstrafen verfällt.
Zweitens kann man auch als nichtkatholischer getaufter Christ Häretiker sein, weil man eine oder mehrere verbindliche Glaubenswahrheiten ausdrücklich leugnet. Diese Häretiker unterliegen jedoch nicht den katholischen Kirchenstrafen, weil sie eben nicht dem Rechtskreis der Kirche angehören. Allerdings können sie in diesen Rechtskreis geraten (zB wenn sie einen Katholiken heiraten wollen), und dafür sind entsprechende Vorbehalte eingerichtet (zB Dispenspflicht für Eheschließung etc.).