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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 29. September 2015, 14:50
von Protasius
Juergen hat geschrieben:Der hätte gar nicht aus der Bibel zitiert – zumindest nicht aus dem AT – weil erst das Daskonzil™ Bibellesen inklusiv AT erlaubt hat. :tuete:
Das haben mir ältere Leute tatsächlich erzählt, daß ihnen der Pfarrer das untersagt hat; dem stehen allerdings lehramtliche Dokumente entgegen, wie diese Enzyklika Pius' XII.:
Divino afflante Spiritu hat geschrieben: 10 An dieser Stelle darf auch nicht übergangen werden, wie eindringlich Unsere Vorgänger bei gegebener Gelegenheit das Studium, die Predigt, die fromme Lesung und Betrachtung der Heiligen Schrift empfohlen haben. So hat Pius X. den Verein des heiligen Hieronymus besonders gebilligt, der unter den Gläubigen die lobenswerte Gewohnheit zu fördern sucht, die heiligen Evangelien zu lesen und zu betrachten und diese Übung tunlichst erleichtern möchte. Er ermunterte zu eifriger Beständigkeit in diesem Unternehmen, das er eine „überaus nützliche, höchst zeitgemäße Gründung“ nannte, „die nicht wenig beitrage zur Beseitigung der Ansicht, als ob die Kirche eine Gegnerin der Lesung der Heiligen Schrift in der Muttersprache sei oder diese irgendwie behindere“.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 29. September 2015, 15:10
von Seraphina
Vielen lieben Dank, ihr beide :)

Ich weiß ehrlich gesagt auch gar nicht, ob es um AT oder NT geht :tuete: Die Frage ist von einem russisch-orthodoxen Freund und kam um ein paar Ecken zu mir. :D

Danke nochmal :)

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 29. September 2015, 15:18
von Marion
Einfach so drauf loslesen und wie ein menschliches Buch auslegen ist aber tatsächlich nicht angesagt.

Papst Benedikt XV Rundschreiben Spiritus Paraclitus: http://www.kathpedia.com/index.php?titl ... e_Prediger
Was wir nun, ehrwürdige Brüder, am Ausgang des 15. Jahrhunderts seit dem Heimgang des großen Lehrers euch vorgelegt haben, das bringt ohne Zögern euerer Geistlichkeit und dem gläubigen Volk zur Kenntnis, damit sie nicht nur an der katholischen Lehre von der göttlichen Eingebung der Heiligen Schrift festhalten und sie verteidigen, sondern auch, damit sie mit größtem Eifer an den Grundsätzen festhalten, welche in dem Rundschreiben über das biblische Studium und in Unserem gegenwärtigen Rundschreiben vorgeschrieben sind.
und
39 Wenn jemals sonst, ehrwürdige Brüder, so müssen sie in unserer gegenwärtigen Zeit ganz besonders, wo nicht wenige das Ansehen und die Obergewalt Gottes in der Offenbarung und der Kirche im Lehramt hartnäckig herabsetzen, vom Geiste des großen Lehrers alle Mitglieder des geistlichen Standes und des christlichen Volkes erfüllt werden. Denn ihr wisst – wie schon Leo XIII. zum voraus gemahnt hatte-, „welches Geschlecht unter den Menschen zum Widerspruch erhebt und vordrängt, welchen Künsten und Waffen es vertraut“. Daher erweckt möglichst viele und geschickte Verteidiger der hochheiligen Sache überhaupt, die nicht nur gegen jene kämpfen, welche die ganze übernatürliche Ordnung leugnen und für die keine göttliche Offenbarung und Schrifteingebung besteht, sondern die auch mit jenen den Kampf aufnehmen, welche voll Begierde nach weltförmigen Neuerungen die Heilige Schrift ganz wie ein menschliches Buch auslegen sich erkühnen oder von den in der Kirche seit uralter Vorzeit festgehaltenen Lehrsätzen abweichen oder das kirchliche Lehramt dermaßen vernachlässigen, dass sie die Konstitutionen des Apostolischen Stuhles und die Dekrete der päpstlichen Bibelkommission gering schätzen oder stillschweigend übergehen oder sogar dieselben nach ihren eigenen Gunsten schlau oder mutwillig verdrehen. Möchten doch alle Katholiken die goldene Regel des großen Lehrers befolgen und dem Wort ihrer Mutter gehorsam innerhalb der alten Grenzen, die von den Vätern festgesetzt und von der Kirche bestätigt sind, bescheiden sich halten.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 29. September 2015, 15:19
von Juergen
Protasius hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Der hätte gar nicht aus der Bibel zitiert – zumindest nicht aus dem AT – weil erst das Daskonzil™ Bibellesen inklusiv AT erlaubt hat. :tuete:
Das haben mir ältere Leute tatsächlich erzählt, daß ihnen der Pfarrer das untersagt hat; dem stehen allerdings lehramtliche Dokumente entgegen, wie diese Enzyklika Pius' XII.:
Divino afflante Spiritu hat geschrieben: 10 An dieser Stelle darf auch nicht übergangen werden, wie eindringlich Unsere Vorgänger bei gegebener Gelegenheit das Studium, die Predigt, die fromme Lesung und Betrachtung der Heiligen Schrift empfohlen haben. So hat Pius X. den Verein des heiligen Hieronymus besonders gebilligt, der unter den Gläubigen die lobenswerte Gewohnheit zu fördern sucht, die heiligen Evangelien zu lesen und zu betrachten und diese Übung tunlichst erleichtern möchte. Er ermunterte zu eifriger Beständigkeit in diesem Unternehmen, das er eine „überaus nützliche, höchst zeitgemäße Gründung“ nannte, „die nicht wenig beitrage zur Beseitigung der Ansicht, als ob die Kirche eine Gegnerin der Lesung der Heiligen Schrift in der Muttersprache sei oder diese irgendwie behindere“.
So ähnlich hörte ich es auch in der Familie. Das NT war zwar vorhanden; ein Schott auch und ein paar Gebetbücher, Büchern mit Heiligenlegenden (z.B: Hümmeler: Helden und Heilige;…) und Kinder-/Schulbibeln aber eine Vollbibel gab es nicht.


Aber nochmals zur Fragestellung:
Ein NT, welches bei meinen Großeltern vorhanden war, hab ich hier im Regal stehen:
Die heilige Schrift des Neuen Bundes, Hg. von Pius Parsch, Übers. von Jakob Schäfer, Klosterneuburg 1934.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 29. September 2015, 16:21
von Hubertus
Desöfteren ist mir auch schon ein NT aus dieser Zeit über den Weg gelaufen, das von Konstantin Rösch übersetzt wurde.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Montag 12. Oktober 2015, 20:24
von Marion
wikipedia schreibt:
... Papst Pius X. exkommuniziert. Feliksa Kozłowska ist die erste Frau, die ein Papst exkommunizierte.
Sind Frauen wirklich erst im letzten Jahrhundert so frech geworden, oder hat das was mit Gleichberechtigung zu tun oder ist es einfach nur Wikihumbug und es stimmt gar nicht?

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2015, 19:40
von TeDeum
Wie haltet ihr es mit den lässlichen Sünden? Beichtet ihr die vor jeder Kommunion? Mir wurde gesagt, die "kleinen" Sünden werden mit dem Kyrie vergeben. Ich müsse also nicht extra in den Beichtstuhl. Aber irgendwie fühle ich mich dabei unwohl... was sagt die Lehre?

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2015, 19:50
von Hubertus
TeDeum hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit den lässlichen Sünden? Beichtet ihr die vor jeder Kommunion? Mir wurde gesagt, die "kleinen" Sünden werden mit dem Kyrie vergeben. Ich müsse also nicht extra in den Beichtstuhl. Aber irgendwie fühle ich mich dabei unwohl... was sagt die Lehre?
Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf nicht zur Hl. Kommunion gehen.
Der Empfang derselben tilgt läßliche Sünden. Wer sich also nur läßlicher Sünden bewußt ist, darf den Herrenleib empfangen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2015, 19:59
von Protasius
Hubertus hat geschrieben:
TeDeum hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit den lässlichen Sünden? Beichtet ihr die vor jeder Kommunion? Mir wurde gesagt, die "kleinen" Sünden werden mit dem Kyrie vergeben. Ich müsse also nicht extra in den Beichtstuhl. Aber irgendwie fühle ich mich dabei unwohl... was sagt die Lehre?
Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf nicht zur Hl. Kommunion gehen.
Der Empfang derselben tilgt läßliche Sünden. Wer sich also nur läßlicher Sünden bewußt ist, darf den Herrenleib empfangen.
Es ist nicht erforderlich läßliche Sünden zu beichten, aber es ist von der Kirche stets empfohlen worden, auch diese in den Beichtstuhl zu tragen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2015, 20:02
von Hubertus
Protasius hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
TeDeum hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit den lässlichen Sünden? Beichtet ihr die vor jeder Kommunion? Mir wurde gesagt, die "kleinen" Sünden werden mit dem Kyrie vergeben. Ich müsse also nicht extra in den Beichtstuhl. Aber irgendwie fühle ich mich dabei unwohl... was sagt die Lehre?
Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf nicht zur Hl. Kommunion gehen.
Der Empfang derselben tilgt läßliche Sünden. Wer sich also nur läßlicher Sünden bewußt ist, darf den Herrenleib empfangen.
Es ist nicht erforderlich läßliche Sünden zu beichten, aber es ist von der Kirche stets empfohlen worden, auch diese in den Beichtstuhl zu tragen.
Richtig.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2015, 06:57
von Vir Probatus
TeDeum hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit den lässlichen Sünden? Beichtet ihr die vor jeder Kommunion? Mir wurde gesagt, die "kleinen" Sünden werden mit dem Kyrie vergeben. Ich müsse also nicht extra in den Beichtstuhl. Aber irgendwie fühle ich mich dabei unwohl... was sagt die Lehre?
Mir wurde gesagt: "Die kleinen Sünden vergibt der liebe Gott sofort, die grossen nach neun Monaten".

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2015, 09:05
von Siard
Vir Probatus hat geschrieben:Mir wurde gesagt: "Die kleinen Sünden vergibt der liebe Gott sofort, die grossen nach neun Monaten".
Korrekt heißt es: ›Kleinen Sünden bestraft der liebe Gott sofort, die grossen erst nach neun Monaten‹.
:pfeif:

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2015, 11:11
von CIC_Fan
Immer diese Überbetonung des 6 Gebots :freude:

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 16:22
von HeGe
Vor einigen Tagen ist mir diese PM der ED Köln untergekommen:
Erzbistum Köln hat geschrieben:Erzbistum Köln - Ernennung durch Papst Franziskus - Titel Monsignore

Köln. Pfarrer Johannes G. Koch ist von Papst Franziskus zum „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore ernannt worden. Die Urkunde überreichte Offizial Prälat Dr. Assenmacher dem Pfarrer am 9. Oktober in Köln. [...]
Ich dachte, Diözesanpriester sollten keine Ehrentitel mehr bekommen. Hat sich da was geändert? Hat jemand was mitbekommen?

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 16:24
von HeGe
HeGe hat geschrieben:Vor einigen Tagen ist mir diese PM der ED Köln untergekommen:
Erzbistum Köln hat geschrieben:Erzbistum Köln - Ernennung durch Papst Franziskus - Titel Monsignore

Köln. Pfarrer Johannes G. Koch ist von Papst Franziskus zum „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore ernannt worden. Die Urkunde überreichte Offizial Prälat Dr. Assenmacher dem Pfarrer am 9. Oktober in Köln. [...]
Ich dachte, Diözesanpriester sollten keine Ehrentitel mehr bekommen. Hat sich da was geändert? Hat jemand was mitbekommen?
Ach, vergesst die Frage, die Forensuche hilft gelegentlich. :tuete: Ich habe das nochmal nachgelesen, die Verleihung des Titels Monsignore für Priester über 65 Jahre war ausdrücklich ausgenommen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 16:28
von Juergen
HeGe hat geschrieben:Vor einigen Tagen ist mir diese PM der ED Köln untergekommen:
Erzbistum Köln hat geschrieben:Erzbistum Köln - Ernennung durch Papst Franziskus - Titel Monsignore

Köln. Pfarrer Johannes G. Koch ist von Papst Franziskus zum „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore ernannt worden. Die Urkunde überreichte Offizial Prälat Dr. Assenmacher dem Pfarrer am 9. Oktober in Köln. [...]
Ich dachte, Diözesanpriester sollten keine Ehrentitel mehr bekommen. Hat sich da was geändert? Hat jemand was mitbekommen?
Da steht allerdings:
Erzbistum Köln hat geschrieben:Pensionierter Pfarrer zum Kaplan Seiner Heiligkeit ernannt
War es nicht so, daß diese Ehrentitel lediglich niemandem (außerhalb der Kurie) im aktiven Dienst mehr verliehen werden sollten? Pensionäre waren davon doch nicht betroffen. Es sollte dadurch doch lediglich das „Laufbahndenken“ aus den Köpfen vertrieben werden.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 16:33
von HeGe
Juergen hat geschrieben:Da steht allerdings:
Erzbistum Köln hat geschrieben:Pensionierter Pfarrer zum Kaplan Seiner Heiligkeit ernannt
War es nicht so, daß diese Ehrentitel lediglich niemandem (außerhalb der Kurie) im aktiven Dienst mehr verliehen werden sollten? Pensionäre waren davon doch nicht betroffen. Es sollte dadurch doch lediglich das „Laufbahndenken“ aus den Köpfen vertrieben werden.
Du hast recht, ich habe die Ausnahme zwischenzeitlich auch entdeckt. Ich hatte nur irgendwie im Kopf gehabt, dass es außerhalb der Kurie überhaupt keine Ehrentitel mehr geben sollte. Daher ist es vielleicht ganz gut, sich die Regelung hiermit nochmal ins Gedächtnis gerufen zu haben.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Montag 2. November 2015, 07:04
von TeDeum
Gestern bei den Fürbitten im Hochamt Allerheiligen (NOM) wurde das "Gott erhöre uns" von der Gemeinde auf Latein gesprochen. Wer kann mir den genauen Inhalt sagen? Ich hab nur "... ... dominem" verstanden?

Danke! :)

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Montag 2. November 2015, 12:51
von Niels
Wird eins von beiden gewesen sein:
"Domine exaudi nos" (Herr, erhöre uns)
oder "Exaudi nos Domine" (Erhöre uns, Herr)

Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Verfasst: Mittwoch 4. November 2015, 05:51
von Vir Probatus
Am Sonntag sind Kirchenvorstandswahlen und die Kandidatenlisten sind veröffentlicht.

Dazu eine Frage in die Runde:

Ist die hier

http://www.dk-paderborn.de/dk-paderborn ... h_id=87276

genannte "Richtlinie des Erzbischofs" aus dem Jahr 1994 wonach Wiederverheiratet Geschiedene im Erzbistum Paderborn nicht zu Gremien kandidieren können, weiterhin in Kraft oder mittlerweile überholt?

Wie ist die Handhabung dieser Angelegenheit in anderen Bistümern ?
Gibt es da ggf. einen Entscheidungsspielraum des Pfarrers ? (Hier wird mir das so erzählt, der Pfarrer dürfe das Kraft eigener Entscheidung zulassen)

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Mittwoch 4. November 2015, 08:32
von Niels
Vir Probatus hat geschrieben:
Ist die hier

http://www.dk-paderborn.de/dk-paderborn ... h_id=87276

genannte "Richtlinie des Erzbischofs" aus dem Jahr 1994 wonach Wiederverheiratet Geschiedene im Erzbistum Paderborn nicht zu Gremien kandidieren können, weiterhin in Kraft oder mittlerweile überholt?
Wie es scheint, ist sie noch in Kraft: http://www.dk-paderborn.de/dk-paderborn ... h_id=87276

Daraus:
Zugleich erhoffen wir, dass auch der Umgang mit betroffenen Kirchenmitgliedern, die rein ehrenamtlich, Kraft ihrer in der Taufe geschenkten Berufung in unserer Kirche tätig sind, überprüft wird. Hier gilt bis heute die Richtlinie des Erzbischofs von Paderborn zur „Seelsorge an wiederverheirateten Geschiedenen“ aus dem Jahr 1994. (...)

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Mittwoch 4. November 2015, 09:29
von Vir Probatus
Niels hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Ist die hier

http://www.dk-paderborn.de/dk-paderborn ... h_id=87276

genannte "Richtlinie des Erzbischofs" aus dem Jahr 1994 wonach Wiederverheiratet Geschiedene im Erzbistum Paderborn nicht zu Gremien kandidieren können, weiterhin in Kraft oder mittlerweile überholt?
Wie es scheint, ist sie noch in Kraft: http://www.dk-paderborn.de/dk-paderborn ... h_id=87276

Daraus:
Zugleich erhoffen wir, dass auch der Umgang mit betroffenen Kirchenmitgliedern, die rein ehrenamtlich, Kraft ihrer in der Taufe geschenkten Berufung in unserer Kirche tätig sind, überprüft wird. Hier gilt bis heute die Richtlinie des Erzbischofs von Paderborn zur „Seelsorge an wiederverheirateten Geschiedenen“ aus dem Jahr 1994. (...)
Danke,ich habe das gelesen, aber meine Frage zielt darauf ab, ob es etwas neueres gibt als die Aussagen auf der Seite. (Vielleicht eine Ausnahmeregelung im Jahr der Barmherzigkeit?) :panisch:
Ich habe jetzt dazu auch beim Diözesankomitee angefragt.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Mittwoch 4. November 2015, 20:45
von Vir Probatus
Ich habe folgende Antwort vom Diözesankomitee erhalten

Sehr geehrter Herr ....,

für die Frage der Berücksichtigung von wiederverheiratet geschiedenen Personen als Kandidaten für den KV ergeben sich durch die letzten Veröffentlichungen des Erzbischofs neue Perspektiven.

So ist auf den Brief des Erzbischofs vom 23.06.2015 an die Leiter der Pastoralen Räume, Pastoralverbünde und Pfarrgemeinden im Erzbistum Paderborn hinzuweisen, in welchem im 7. Absatz ausgeführt wird, dass eine Mitgliedschaft immer dann nicht ausgeschlossen ist, wenn auch eine Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst möglich wäre. Letztlich wird es eine Einzelfallentscheidung sein, die der Leiter der Gemeinde, des pastoralen Raumes oder Pastoralverbunds zu treffen haben wird.

Weitere Änderungen sind derzeit in Vorbereitung. Der Vorstand des Diözesankomitees wird in Kürze diesbezüglich mit dem Erzbischof ins Gespräch kommen.
"Fortschritt" auf der ganzen Linie.
In der DDR konnten sie ja auch nicht Skilaufen. Es ging ja immer nur bergauf.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Mittwoch 4. November 2015, 22:50
von taddeo
Die Antwort ("dass eine Mitgliedschaft immer dann nicht ausgeschlossen ist, wenn auch eine Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst möglich wäre") ist sachlich gesehen nur konsequent und eigentlich nicht zu beanstanden.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 5. November 2015, 01:57
von Vir Probatus
taddeo hat geschrieben:Die Antwort ("dass eine Mitgliedschaft immer dann nicht ausgeschlossen ist, wenn auch eine Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst möglich wäre") ist sachlich gesehen nur konsequent und eigentlich nicht zu beanstanden.
Wenn eine Person, die selbst wiederverheiratet und geschieden ist, plötzlich beispielsweise an einer Entscheidung in Form einer Abstimmung beteiligt wird, ob eine andere Person, die das ebenfalls ist, aus genau diesem Grund nicht in den kirchlichen Dienst aufgenommen werden kann oder daraus entlassen werden muss, dann hat das, wie der Schwabe so schön sagt "ein Geschmäckle".
Es ist ja rein von ihrem Tätigkeitsfeld und nicht von der Tatsache, daß eine Person wiederverheiratet und geschieden ist, abhängig, ob sie im kirchlichen Dienst beschäftigt werden kann.
Die alte Regelung, die zukünftig nur bei einem kleineren Personenkreis als bisher angewandt werden soll.
Und auch da machen nicht alle Bischöfe mit.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Montag 9. November 2015, 19:36
von Marion
Fragesteller hat geschrieben:Irenäus ist eindeutig. Bei Chrysostomus bin ich mir nicht sicher. Das Kain-Zitat, das deine eckige Klammer ersetzt, redet nicht von der Hölle, sondern von einer irdischen Strafe.
Benedikt in seiner Enzyklika http://w2.vatican.va/content/benedict-x ... salvi.html:
Menschen, in denen alles Lüge geworden ist; Menschen, die dem Haß gelebt und die Liebe in sich zertreten haben. Dies ist ein furchtbarer Gedanke, aber manche Gestalten gerade unserer Geschichte lassen in erschreckender Weise solche Profile erkennen. Nichts mehr wäre zu heilen an solchen Menschen, die Zerstörung des Guten unwiderruflich: Das ist es, was mit dem Wort Hölle [37] bezeichnet wird.
Ich finde Benedikt verkündet hier in seiner Enzyklika, daß man gerade in unserer Geschichte solche Gestalten (wohl auch mit Namen bekannt) erkennen kann, wer sicher in der Hölle ist.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 10. November 2015, 09:59
von CIC_Fan
Die klassische Kirchliche Lehre sagt ganz klar die Kirche kann keine Aussage darüber machen ob jemand 100% in der Hölle ist

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 10. November 2015, 11:29
von Dieter
CIC_Fan hat geschrieben:Die klassische Kirchliche Lehre sagt ganz klar die Kirche kann keine Aussage darüber machen ob jemand 100% in der Hölle ist

So ist es! Im Gegensatz zum Islam hat das Christentum in seiner ganzen Geschichte NIE eine Aussage dazu gemacht, dass ein bestimmter Mensch in der Hölle ist.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 10. November 2015, 13:42
von Clemens
Die Kirche fühlte sich m. E. deshalb nie bemüßigt, sich zu äußern, dass Judas in der Hölle sei (wozu und in welchem Zusammenhang auch?!), weil bis in die neueste Neuzeit keiner auf die Idee kam, es zu bestreiten.
Über manche andere Fragen hat die Kirche auch nie eine Entscheidung getroffen (z. B. ob Frauen die Eucharistie empfangen dürfen - steht ja nicht in der Bibel!), weil es einfach immer klar war.

Nicht alle Fragen, über die keine lehramtliche Definition vorliegt, sind deshalb schon offene Fragen. Das Argumentum e silentio gilt hier nicht.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 10. November 2015, 13:51
von CIC_Fan
das ist aber in der konkreten frage deine Privatmeinung oder im übrigen äussert sich ja das Lehramt immer nur dann wenn jemand auf "ideen kommt"

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 10. November 2015, 14:31
von Marion
Meinst du tatsächlich, daß es Clemens Privatmeinung ist, daß Frauen die Eucharistie empfangen dürfen, nur weil es dazu kein Dogma gibt?

Das Beispiel ist nett :)

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Dienstag 10. November 2015, 14:50
von CIC_Fan
aber nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :pfeif: