Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V
Verfasst: Mittwoch 10. Februar 2016, 01:09
Darf ich als Lutheraner in der katholischen Kirche Sakramentalien empfangen ohne mich schuldig zu machen? Konkret geht es um das Aschekreuz...
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Du bist bereits schuldig, da Du Dich nicht zur Kirche bekehrst, und, wie Du hier zeigtst, sehr wohl weißt, dass das angesagt ist. Damit bist Du ein Todsünder und Deine Frage ist obsolet, weil unter Todsünder nichts tieferes mehr kommt. Die Frage müsste lauten: Wird die Temperatur der Heizplatte, auf der ich in der Hölle schmoren werde, noch erhöht werden, wenn ich mir ein Aschekreuz erschleiche? Ob das so ist, kann ich Dir nicht sagen, aber ich kann Dir sagen, dass es schon rein logisch gedacht pervers ist, nicht gottwohlgefällig, was Du vorhast. Warum Sakramentalien oder sonst etwas von der Kirche erbitten, wenn man sie nicht für die Kirche Gottes hält, für die Kirche, die im Auftrag Gottes handelt?Coturnix hat geschrieben:Darf ich als Lutheraner in der katholischen Kirche Sakramentalien empfangen ohne mich schuldig zu machen? Konkret geht es um das Aschekreuz...
Ich kann dir keine verbindliche Antwort geben, da warten wir mal auf die Experten, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Sache genau umgekehrt sein dürfte. Bei der Eucharistie als heilsnotwendigem Sakrament kann es die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für Notfälle geben, bei einer Sakramentalie wohl eher nicht.Coturnix hat geschrieben:Es gibt ja bekanntlich Regelungen, die die Kommunion von ev. Christen unter bestimmten Umständen erlauben, wenn diese darum bitten (Not, rechter Glaube bzgl. des Sakraments, rechte Disposition, kein Spender der eigenen Gemeinschaft vorhanden, vgl. CIC 844 § 4). Ich wollte dementsprechend wissen, in wie weit es ähnliche Regelungen auch für den Empfang von Sakramentalien gibt, die ja ohnehin nicht auf einer Stufe mit der Kommunion stehen (und ich deswegen davon ausging, dass es hier vllt. vergleichbare aber "entschärfte" Regelungen geben mag - Todesnot besteht bei mir nicht, aber doch der Glaube bzgl. der Sakramentalie, der Wunsch diese zu empfangen und die Abwesenheit eines Spenders der eigenen Gemeinschaft).
Das maßgebliche "Ökumenische Direktorium" (http://www.dbk-shop.de/media/files_publ ... K_211.pdf, besonders ab S. 87) gibt keinerlei Anhaltspunkte, daß die Teilnahme an Sakramentalien verboten oder unerwünscht wäre, im Gegenteil. Besonders folgender Satz, der sich ja auch auf Sakramentalien bezieht, dürfte es vielmehr nahelegen, daß auch entsprechend disponierte Lutheraner das Aschekreuz empfangen dürfen:HeGe hat geschrieben:Ich kann dir keine verbindliche Antwort geben, da warten wir mal auf die Experten, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Sache genau umgekehrt sein dürfte. Bei der Eucharistie als heilsnotwendigem Sakrament kann es die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für Notfälle geben, bei einer Sakramentalie wohl eher nicht.Coturnix hat geschrieben:Es gibt ja bekanntlich Regelungen, die die Kommunion von ev. Christen unter bestimmten Umständen erlauben, wenn diese darum bitten (Not, rechter Glaube bzgl. des Sakraments, rechte Disposition, kein Spender der eigenen Gemeinschaft vorhanden, vgl. CIC 844 § 4). Ich wollte dementsprechend wissen, in wie weit es ähnliche Regelungen auch für den Empfang von Sakramentalien gibt, die ja ohnehin nicht auf einer Stufe mit der Kommunion stehen (und ich deswegen davon ausging, dass es hier vllt. vergleichbare aber "entschärfte" Regelungen geben mag - Todesnot besteht bei mir nicht, aber doch der Glaube bzgl. der Sakramentalie, der Wunsch diese zu empfangen und die Abwesenheit eines Spenders der eigenen Gemeinschaft).
121. Segnungen, die gewöhnlich nur Katholiken gespendet werden, können ebenfalls anderen Christen gespendet werden, wenn diese darum bitten, gemäß dem Wesen und dem Gegenstand des Segens.
Hervorragend, danke fürs Raussuchen.taddeo hat geschrieben:Das maßgebliche "Ökumenische Direktorium" (http://www.dbk-shop.de/media/files_publ ... K_211.pdf, besonders ab S. 87) gibt keinerlei Anhaltspunkte, daß die Teilnahme an Sakramentalien verboten oder unerwünscht wäre, im Gegenteil. Besonders folgender Satz, der sich ja auch auf Sakramentalien bezieht, dürfte es vielmehr nahelegen, daß auch entsprechend disponierte Lutheraner das Aschekreuz empfangen dürfen:121. Segnungen, die gewöhnlich nur Katholiken gespendet werden, können ebenfalls anderen Christen gespendet werden, wenn diese darum bitten, gemäß dem Wesen und dem Gegenstand des Segens.
Ein womöglich nicht seltenes Problem. Im hiesigen Ev.-luth. Kirchenkreis mit etwa 30 Kirchengemeinden gibt es heute nicht einmal einen Gottesdienst oder auch nur eine Andacht.Coturnix hat geschrieben:...der Wunsch diese zu empfangen und die Abwesenheit eines Spenders der eigenen Gemeinschaft).
Gilt die auch für's Achekreuz?Senensis hat geschrieben:Wobei sich mir da vor allem die Frage nach der rechten Disposition stellt. Die ist ja doch nach katholischer Definition zu beantworten, und da bestünde in der Regel die Erfordernis, nicht gesündigt oder gültig gebeichtet zu haben.
Egal ist das nicht, aber es gibt doch bestimmt einen Unterschied zwischen Sakrament und Sakramentalie?Siard hat geschrieben:Gilt die auch für's Achekreuz?Senensis hat geschrieben:Wobei sich mir da vor allem die Frage nach der rechten Disposition stellt. Die ist ja doch nach katholischer Definition zu beantworten, und da bestünde in der Regel die Erfordernis, nicht gesündigt oder gültig gebeichtet zu haben.
Ist eh egal, daran hält sich ja selbst beim Kommunionempfang kaum ein eingeschriebenes Mitglied der rkK.
Senensis hat geschrieben:Überhaupt haben ursprünglich gerade die Büßer das Aschenkreuz empfangen - also die, die gesündigt hatten und noch nicht wieder mit der Kirche versöhnt waren... oder?
Es waren die Büßer, also die die erkannt haben und umkehren, nicht die Sünder die nicht umkehren wollen, sondern in der Sünde verharren. Diese nennt man nicht Büßer.Senensis hat geschrieben:Überhaupt haben ursprünglich gerade die Büßer das Aschenkreuz empfangen - also die, die gesündigt hatten und noch nicht wieder mit der Kirche versöhnt waren... oder?
Man "darf" es wohl schon, wie Taddeo zeigte. Aber das hat nichts mit dem zutun, daß Büßer früher das Aschekreuz empfingen. Büßer, also solche die aufhören Ehebrecher zu sein und die Sünde bereuen haben früher das Aschekreuz empfangen. Und hier geht es um Protestanten die ihren Protestantenglauben nicht ablegen, geschweige denn irgendetwas bereuen und dafür nun Buße tun.Senensis hat geschrieben:Ich denke, das Aschekreuz kannst Du auch so empfangen. Oder willst Du behaupten, daß, sagen wir, ein Ehebrecher kein Weihwasser mehr nehmen darf, oder keinen Segen empfangen?
Auch einem Katholiken, der nicht im Stand der Gnade ist und darüberhinaus seine Todsünde weder bereut noch büßen will, wird das Aschenkreuz wohl eher nicht helfen. Logisch wäre m.E., dass das Aschenkreuz eben nur echten Büßern hilft.Senensis hat geschrieben:Ja nun. Ich habe halt schon einige Konvertiten kennengelernt (wovon ein repräsentativer Teil schlußendlich auf der Tradiseite gelandet ist). Die wollten zuerst mal gar nicht zugeben, daß sie eventuell doch irgendwie offen für eine Konversion sind in ihrem "Katholisieren". Weihwasser, Aschenkreuz, Kniebeuge... Man findet eine Menge Ausreden. Und irgendwann ist es doch soweit. Dann sind sie doch noch echte Büßer geworden, und das Aschenkreuz hat vielleicht geholfen.
Auf einen Lutheraner mag das schon ein wenig arrogant wirken.taddeo hat geschrieben:Ein Lutheraner, der Wert darauf legt, das Aschekreuz zu empfangen, glaubt schon nicht mehr wirklich lutherisch.
Insofern ist er auf einem guten Weg, den man ihm nicht verbauen sollte.
Nein, auf MEINEM Weg nicht. Aber auch nicht mehr auf dem lutherischen Weg, sondern auf einem, der in letzter Konsequenz auf den katholischen Glauben hinführt. Und das kann ich nur gut finden. Ob der Betreffende dann diese letzte Konsequenz auch für sich zieht, ist eine andere Frage.Torsten hat geschrieben:Auf einen Lutheraner mag das schon ein wenig arrogant wirken.taddeo hat geschrieben:Ein Lutheraner, der Wert darauf legt, das Aschekreuz zu empfangen, glaubt schon nicht mehr wirklich lutherisch.
Insofern ist er auf einem guten Weg, den man ihm nicht verbauen sollte.
Er sucht sich zu orientieren. Auf diesem, deinem, den einen Weg ist er deshalb noch nicht.
Dem Wikipediaartikel zufolge war sein Todestag der 9. März. Der ist im alten Kalender durch das Fest der hl. Franziska belegt. Ich würde vermuten, daß das nach dem Konzil passiert ist, weil man durch Wegfall vieler alter Feste (bereits unter Johannes XXIII., der viele alte Simplexfeste zu Gedächtnissen runterstufte) mehr Gelegenheit hatte dem Grundsatz zu folgen, daß der Festtag auch der Todestag sein soll.Juergen hat geschrieben:Nach altem Paderborner Kalender war am 14. Februar auch der Gedenktag von Bruno von Querfurt.
Weiß jemand, wann und wieso der auf den 9. März verlegt wurde?
Es ist nicht meine Schuld, wenn Du nicht richtig lesen kannst.Protasius hat geschrieben:Dem Wikipediaartikel zufolge war sein Todestag der 9. März…
Ups, ein oder überlesen. Da am 14. Februar aber Kyrill und Method begangen werden, ist der Tag im neuen Kalender trotzdem belegt.Juergen hat geschrieben:Es ist nicht meine Schuld, wenn Du nicht richtig lesen kannst.Protasius hat geschrieben:Dem Wikipediaartikel zufolge war sein Todestag der 9. März…
Ja, das ist korrekt und wurde auch in alten Drucken genau so geschrieben.MilesDei hat geschrieben:Ist die lateinische Schreibweise für Psalm 139 so korrekt: PSALMVS CXXXIX ?
Vielen Dank im Voraus!
Jawohl.MilesDei hat geschrieben:Ist die lateinische Schreibweise für Psalm 139 so korrekt: PSALMVS CXXXIX ?
Vielen Dank im Voraus!