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Benedictus XVI° - Papa emeritus II°

Verfasst: Freitag 1. März 2013, 16:39
von Gamaliel
Versiegelung der Päpstlichen Wohnung:


http://www.youtube.com/v/eug96H2lCw8?hl=de_DE&version=3

Re: Benedictus XVI° - Papa emeritus II°

Verfasst: Freitag 1. März 2013, 18:42
von Juergen
Ein etwas längeres Video.

http://www.youtube.com/v/a9ex1MMfF5g
http://www.youtube.com/watch?v=a9ex1MMfF5g

Man beachte:
- die modernen (Siegel)stempel
- den modernen Siegelwachserhitzer/-spender mit CE-Zeichen

Der Vatikan geht mit der Zeit.

Re: Benedictus XVI° - Papa emeritus II°

Verfasst: Freitag 1. März 2013, 21:39
von Gamaliel
Brief des Kardinaldekans zur Mitteilung der eingetretenen Sedisvakanz und zur Einberufung der Kardinäle zur ersten Generalkongregation am 4. März:

(Ich hoffe, der offizielle Brief wurde in Latein abgeschickt, insbesondere nachdem Papst Benedikt erst vor gut 3 Monaten extra eine Päpstliche Akademie für die lateinische Sprache gegründet hat.)





Englische Übersetzung

Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Samstag 2. März 2013, 20:23
von Hubertus
Dieser Strang ist als Chronik der Ereignisse in der Zeit des Interregnums gedacht.
Spekulationen über mögliche Nachfolger sollten im entsprechenden Strang angestellt werden.




"Vatikan ruft die Kardinäle zum Konklave nach Rom":

Erste Zusammenkunft der Kardinäle soll demnach bereits kommenden Montag um 9.30 Uhr sein.



Der Erzbischof von München und Freising hat ein Hirtenwort zum Ende des Pontifikates von
Benedikt XVI. und der Zeit der Sedisvakanz verfaßt: „Im Konklave entdecken, wen Gott berufen hat“.
(Volltextversion, pdf)

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 12:54
von Athanasius0570
Weiß jemand, wie im Konklave das Zahlenverhältnis von Ortsordinarii und Kurienkardinälen aussieht?

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 13:24
von Hubertus
Die englischsprachige Wikipedia hat einen eigenen Art. zur Zusammensetzung der wahlberechtigten Kardinäle:
http://en.wikipedia.org/wiki/Cardinal_e ... lave,_2013

Leider werden in allen Statistiken, die ich bisher gefunden habe, auch
die Kurienkardinäle ihrem jeweiligen Herkunftsland zugeordnet. Man
muß also selbst durchzählen. Übern Daumen gepeilt, komme ich auf
75 Kardinäle der "Weltkirche". Die Frage ist, will man die Kardinäle, die
in Rom, aber nicht an der Kurie wirken (z.B. die Erzpriester der Patriar-
chalbasiliken) zur Weltkirche zählen? Dann sind es mehr.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 13:41
von Hubertus

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 15:38
von marcus-cgn
Wie lange wird das Konklave denn voaussichtlich dauern? Wenn man den Eröffnungstag nicht mitrechnet war es 2005 ein voller Tag. Man erwartet diesmal mindestens drei Tage. Sehr lange hat es 1958 gedauert, obwohl es schon kurz vor Beginn des Konklave eine Art Vorverständigung auf Kardinal Roncalli gegeben hat. Diesmal ist es wahrscheinlich so offen wie im Oktober 1978.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 16:19
von Dieter
Wie ist die offizielle Sprachenregelung im Konklave?

Werden außer Latein und Italienisch noch andere Sprachen benutzt?

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 17:22
von iustus
Gibt es Simultanübersetzungen und Kopfhörer?

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 20:45
von Pilgerer
Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 20:51
von Protasius
Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.
ad 2. Beten. Abgesehen davon gibt es einiges an Akten, in die sie sich einzuarbeiten haben, wie ich hörte.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 20:58
von Gamaliel
Protasius hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.
Das können wir allerfrühestens erfahren, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen sind, was am Montag noch nicht der Fall sein wird.
NORMAS NONNULLAS hat geschrieben:37. Ferner bestimme ich, daß zwischen den Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Eröffnung der Wahl eine Zeitspanne von fünfzehn vollen Tagen trete, wobei ich es allerdings dem Kardinalskollegium überlasse, den Beginn der Wahl vorzuziehen, wenn feststeht, daß alle Kardinal-Wähler anwesend sind...

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 21:05
von iustus
Komische Formulierung "wenn feststeht". Könnte in der Kombination auch heißen: Wenn feststeht, das bei Beginn des Konklaves alle anwesend sind, nicht bei der Sitzung, in der der Beschluss gefasst wird.

Ich würde sie aber auch so verstehen, dass bei der Beschlussfassung feststehen muss, dass alle anwesend sind.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 21:57
von Maurus
iustus hat geschrieben:Komische Formulierung "wenn feststeht". Könnte in der Kombination auch heißen: Wenn feststeht, das bei Beginn des Konklaves alle anwesend sind, nicht bei der Sitzung, in der der Beschluss gefasst wird.
So habe ich das ehrlich gesagt auch gelesen. Allerdings wäre so ein Beschluss riskant, denn es könnte ja eine unerwartete Komplikation bei der Anreise der letzten Kardinäle geben. Dann müsste der Beschluss wieder aufgehoben werden. Es ist also bei näherem Nachdenken eher gemeint gewesen, dass der Beschluss erfolgen kann, wenn alle da sind.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 22:02
von Pilgerer
Gamaliel hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.
Das können wir allerfrühestens erfahren, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen sind, was am Montag noch nicht der Fall sein wird.
NORMAS NONNULLAS hat geschrieben:37. Ferner bestimme ich, daß zwischen den Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Eröffnung der Wahl eine Zeitspanne von fünfzehn vollen Tagen trete, wobei ich es allerdings dem Kardinalskollegium überlasse, den Beginn der Wahl vorzuziehen, wenn feststeht, daß alle Kardinal-Wähler anwesend sind...
(rote Vorhebung von mir)

Ist für das Vorziehen des Konklaves ein einstimmiger Beschluss notwendig?

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Sonntag 3. März 2013, 22:33
von Maurus
Pilgerer hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.
Das können wir allerfrühestens erfahren, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen sind, was am Montag noch nicht der Fall sein wird.
NORMAS NONNULLAS hat geschrieben:37. Ferner bestimme ich, daß zwischen den Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Eröffnung der Wahl eine Zeitspanne von fünfzehn vollen Tagen trete, wobei ich es allerdings dem Kardinalskollegium überlasse, den Beginn der Wahl vorzuziehen, wenn feststeht, daß alle Kardinal-Wähler anwesend sind...
(rote Vorhebung von mir)

Ist für das Vorziehen des Konklaves ein einstimmiger Beschluss notwendig?
Das müsste da dann meines Erachtens ausdrücklich stehen. Also nicht.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 01:20
von Robert Ketelhohn
Aber alle Wahlberechtigten müssen anwesend sein. Das ist offenbar
bereits jetzt ausgeschlossen. Also ist eine Vorziehung unmöglich (bzw.
wäre unkanonisch, sprich: rechtswidrig), auch wenn derzeit anderes
gerüchteweise kolportiert wird.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 04:59
von Raphael
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Aber alle Wahlberechtigten müssen anwesend sein. Das ist offenbar
bereits jetzt ausgeschlossen. Also ist eine Vorziehung unmöglich (bzw.
wäre unkanonisch, sprich: rechtswidrig), auch wenn derzeit anderes
gerüchteweise kolportiert wird.
Das hängt davon ab, wie man den Wortlaut von NORMAS NONNULLAS interpretiert. 8)

Wenn man ihn dahingehend interpretiert, daß vom Gesetzgeber mit Wahlberechtigten nur diejenigen gemeint waren,
die nicht anderweitig verhindert sind bzw.
mit Wahlberechtigten nicht diejenigen gemeint waren, die bereits erklärt haben, daß sie bspw. aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Papstwahl teilnehmen können,
dann kann das Konklave sehr wohl schon früher beginnen.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 09:16
von Stefan
Gesetzestexte, die bei wortwörtlicher Auslegung zu Nonsens führen, sind nach Sinn und Zweck zu interpretieren.
Sinn und Zweck ist, dass kein Kardinal von seiner Stimmabgabe abgehalten werden darf, inbesondere nicht durch ein zu frühes Konklave.
Wenn sich jemand als Altergründen abmeldet, ist er nicht durch einen zu frühen Anfang ausgeschlossen, sondern durch andere, vertretbare Gründe.

Davon abgesehen spricht NONNULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.

Letzten Gerüchten zu Folge soll das Konklave am 11. März (nächsten Montag) beginnen.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 09:27
von taddeo
Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Der Hinweis ist sehr wichtig.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 14:22
von Hubertus
taddeo hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Der Hinweis ist sehr wichtig.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.
Etwas problematisch erscheint aus meiner Sicht, daß nicht genau
geregelt ist, wie jene, die nicht an der Wahl teilnehmen wollen, dies
kundzutun haben. Nur mal gesetzt den Fall, es fällt einem der wahlbe-
rechtigten Kardinäle, die abgesagt haben, doch noch ein, er würde
gerne mitwählen (arg hypothetisch, ich weiß schon). Dann könnte
er sich darauf berufen, ja jetzt auch (wieder) Wähler zu sein - das
Vorziehen des Konklaves würde ggf. aber in letzter Minute wieder
zunichte gemacht.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 15:54
von Gamaliel
Hubertus hat geschrieben:Etwas problematisch erscheint aus meiner Sicht, daß nicht genau
geregelt ist, wie jene, die nicht an der Wahl teilnehmen wollen, dies
kundzutun haben. Nur mal gesetzt den Fall, es fällt einem der wahlbe-
rechtigten Kardinäle, die abgesagt haben, doch noch ein, er würde
gerne mitwählen (arg hypothetisch, ich weiß schon). Dann könnte
er sich darauf berufen, ja jetzt auch (wieder) Wähler zu sein - das
Vorziehen des Konklaves würde ggf. aber in letzter Minute wieder
zunichte gemacht.
Wo besteht Unklarheit?
UDG, Nr 38 hat geschrieben:Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den Dekan oder in seinem Namen durch einen anderen Kardinal zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen wurden, sind kraft heiligen Gehorsams gehalten, der Ankündigung der Einberufung nachzukommen und sich an den dazu festgelegten Ort zu begeben, außer sie seien durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund verhindert, der jedoch vom Kardinalskollegium als solcher anerkannt werden muß.
Wer nicht teilnehmen "will" (weil - nach eigener Einschätzung - durch schwerwiegenden Grund verhindert), der muß diesen Grund dem Kardinalskollegium zur Anerkennung vorlegen. Wird der Grund anerkannt, darf er daheimbleiben, sonst nicht.

(Insofern kann sich auch der schottische Kardinal O'Brien nicht selbst von der Teilnahmepflicht befreien, sondern er muß eine Begründung vorlegen und warten, ob das Kollegium diese akzeptiert.)

Ein Kardinal kann daher nicht nach Lust und Laune heute absagen und morgen wieder teilnehmen wollen.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 16:03
von Robert Ketelhohn
taddeo hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Der Hinweis ist sehr wichtig.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.
Nein. Die cardinales electores sind eindeutig und zweifelsfrei die wahlberechtigten Kardinäle, wie bereits aus Formulierungen wie «si constat omnes Cardinales electores adesse», «cuncti Cardinales electores praesentes ad electionis negotium procedant» oder «ad Collegium Cardinalium electorum» erhellt.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 17:12
von Hubertus
Gamaliel hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Etwas problematisch erscheint aus meiner Sicht, daß nicht genau
geregelt ist, wie jene, die nicht an der Wahl teilnehmen wollen, dies
kundzutun haben. Nur mal gesetzt den Fall, es fällt einem der wahlbe-
rechtigten Kardinäle, die abgesagt haben, doch noch ein, er würde
gerne mitwählen (arg hypothetisch, ich weiß schon). Dann könnte
er sich darauf berufen, ja jetzt auch (wieder) Wähler zu sein - das
Vorziehen des Konklaves würde ggf. aber in letzter Minute wieder
zunichte gemacht.
Wo besteht Unklarheit?
UDG, Nr 38 hat geschrieben:Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den Dekan oder in seinem Namen durch einen anderen Kardinal zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen wurden, sind kraft heiligen Gehorsams gehalten, der Ankündigung der Einberufung nachzukommen und sich an den dazu festgelegten Ort zu begeben, außer sie seien durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund verhindert, der jedoch vom Kardinalskollegium als solcher anerkannt werden muß.
Wer nicht teilnehmen "will" (weil - nach eigener Einschätzung - durch schwerwiegenden Grund verhindert), der muß diesen Grund dem Kardinalskollegium zur Anerkennung vorlegen. Wird der Grund anerkannt, darf er daheimbleiben, sonst nicht.

(Insofern kann sich auch der schottische Kardinal O'Brien nicht selbst von der Teilnahmepflicht befreien, sondern er muß eine Begründung vorlegen und warten, ob das Kollegium diese akzeptiert.)

Ein Kardinal kann daher nicht nach Lust und Laune heute absagen und morgen wieder teilnehmen wollen.
Ah, Danke. :daumen-rauf:

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 17:31
von Raphael
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Der Hinweis ist sehr wichtig.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.
Nein. Die cardinales electores sind eindeutig und zweifelsfrei die wahlberechtigten Kardinäle, wie bereits aus Formulierungen wie «si constat omnes Cardinales electores adesse», «cuncti Cardinales electores praesentes ad electionis negotium procedant» oder «ad Collegium Cardinalium electorum» erhellt.
Trotzdem bleibt Dein Einwand Steinbruchexegese! :)

Wenn von den 117 wahlberechtigten Kardinälen zwei mit einer Begründung absagen, die vom Kardinalskollegium akzeptiert wird, und die übrigen 115 Kardinäle in Rom versammelt sind, dann kann (muß aber nicht) das Konklave sofort beginnen! :huhu:

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 17:36
von civilisation
Ein Mann, der zum Pontifex befähigt wäre, es aber wahrscheinlich nicht wird.
Aus:
Der Wiener Erzbischof wird vielleicht nicht Papst, aber möglicherweise Leiter einer Kurienbehörde
Bleibt Kardinal Schönborn in Rom?
http://www.wienerzeitung.at/dossiers/pa ... n-Rom.html

:D

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 18:30
von Senensis

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 19:43
von Stefan
Bericht von der 1. Generalkongregation

103 der 115 Kardinäle sind in Rom, und wurden vereidigt.
Warum fehlen ausgerechnet Woelki, Meisner und Lehmann?

Übrigens nutzen die faz-journalisten die Bezeichnung Alt-Papst für Benedikt.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 20:42
von Hubertus
Stefan hat geschrieben:Übrigens nutzen die faz-journalisten die Bezeichnung Alt-Papst für Benedikt.
In Analogie zu "Altbischof" eigentlich folgerichtig.
Bei den Bischöfen ist die Anrede "emeritierter
Bischof von N" ja auch nur selten zu hören. In-
sofern war klar, daß das auf Benedikt auch an-
gewendet würde.

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 20:43
von taddeo
Stefan hat geschrieben:Warum fehlen ausgerechnet Woelki, Meisner und Lehmann?
Vielleicht wollte ihnen die Lufthansa keine Einweg-Tickets nach Rom verkaufen, sondern nur mit Rückflug. :hmm:

Re: Sedisvakanz und Konklave 2013

Verfasst: Montag 4. März 2013, 20:57
von Hubertus