Benedictus XVI° - Papa emeritus II°
Verfasst: Freitag 1. März 2013, 16:39
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ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
Das können wir allerfrühestens erfahren, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen sind, was am Montag noch nicht der Fall sein wird.Protasius hat geschrieben:ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
NORMAS NONNULLAS hat geschrieben:37. Ferner bestimme ich, daß zwischen den Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Eröffnung der Wahl eine Zeitspanne von fünfzehn vollen Tagen trete, wobei ich es allerdings dem Kardinalskollegium überlasse, den Beginn der Wahl vorzuziehen, wenn feststeht, daß alle Kardinal-Wähler anwesend sind...
So habe ich das ehrlich gesagt auch gelesen. Allerdings wäre so ein Beschluss riskant, denn es könnte ja eine unerwartete Komplikation bei der Anreise der letzten Kardinäle geben. Dann müsste der Beschluss wieder aufgehoben werden. Es ist also bei näherem Nachdenken eher gemeint gewesen, dass der Beschluss erfolgen kann, wenn alle da sind.iustus hat geschrieben:Komische Formulierung "wenn feststeht". Könnte in der Kombination auch heißen: Wenn feststeht, das bei Beginn des Konklaves alle anwesend sind, nicht bei der Sitzung, in der der Beschluss gefasst wird.
(rote Vorhebung von mir)Gamaliel hat geschrieben:Das können wir allerfrühestens erfahren, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen sind, was am Montag noch nicht der Fall sein wird.Protasius hat geschrieben:ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
NORMAS NONNULLAS hat geschrieben:37. Ferner bestimme ich, daß zwischen den Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Eröffnung der Wahl eine Zeitspanne von fünfzehn vollen Tagen trete, wobei ich es allerdings dem Kardinalskollegium überlasse, den Beginn der Wahl vorzuziehen, wenn feststeht, daß alle Kardinal-Wähler anwesend sind...
Das müsste da dann meines Erachtens ausdrücklich stehen. Also nicht.Pilgerer hat geschrieben:(rote Vorhebung von mir)Gamaliel hat geschrieben:Das können wir allerfrühestens erfahren, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen sind, was am Montag noch nicht der Fall sein wird.Protasius hat geschrieben:ad 1. Das erfahren wir allerfrühestens am Montag, wenn die erste Versammlung der Kardinäle stattgefunden hat.Pilgerer hat geschrieben:Wird das Konklave denn nun vorgezogen oder beginnt es erst am 15. März? Was machen die Kardinäle vor dem Konklave?
NORMAS NONNULLAS hat geschrieben:37. Ferner bestimme ich, daß zwischen den Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Eröffnung der Wahl eine Zeitspanne von fünfzehn vollen Tagen trete, wobei ich es allerdings dem Kardinalskollegium überlasse, den Beginn der Wahl vorzuziehen, wenn feststeht, daß alle Kardinal-Wähler anwesend sind...
Ist für das Vorziehen des Konklaves ein einstimmiger Beschluss notwendig?
Das hängt davon ab, wie man den Wortlaut von NORMAS NONNULLAS interpretiert.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Aber alle Wahlberechtigten müssen anwesend sein. Das ist offenbar
bereits jetzt ausgeschlossen. Also ist eine Vorziehung unmöglich (bzw.
wäre unkanonisch, sprich: rechtswidrig), auch wenn derzeit anderes
gerüchteweise kolportiert wird.
Der Hinweis ist sehr wichtig.Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Etwas problematisch erscheint aus meiner Sicht, daß nicht genautaddeo hat geschrieben:Der Hinweis ist sehr wichtig.Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.
Wo besteht Unklarheit?Hubertus hat geschrieben:Etwas problematisch erscheint aus meiner Sicht, daß nicht genau
geregelt ist, wie jene, die nicht an der Wahl teilnehmen wollen, dies
kundzutun haben. Nur mal gesetzt den Fall, es fällt einem der wahlbe-
rechtigten Kardinäle, die abgesagt haben, doch noch ein, er würde
gerne mitwählen (arg hypothetisch, ich weiß schon). Dann könnte
er sich darauf berufen, ja jetzt auch (wieder) Wähler zu sein - das
Vorziehen des Konklaves würde ggf. aber in letzter Minute wieder
zunichte gemacht.
Wer nicht teilnehmen "will" (weil - nach eigener Einschätzung - durch schwerwiegenden Grund verhindert), der muß diesen Grund dem Kardinalskollegium zur Anerkennung vorlegen. Wird der Grund anerkannt, darf er daheimbleiben, sonst nicht.UDG, Nr 38 hat geschrieben:Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den Dekan oder in seinem Namen durch einen anderen Kardinal zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen wurden, sind kraft heiligen Gehorsams gehalten, der Ankündigung der Einberufung nachzukommen und sich an den dazu festgelegten Ort zu begeben, außer sie seien durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund verhindert, der jedoch vom Kardinalskollegium als solcher anerkannt werden muß.
Nein. Die cardinales electores sind eindeutig und zweifelsfrei die wahlberechtigten Kardinäle, wie bereits aus Formulierungen wie «si constat omnes Cardinales electores adesse», «cuncti Cardinales electores praesentes ad electionis negotium procedant» oder «ad Collegium Cardinalium electorum» erhellt.taddeo hat geschrieben:Der Hinweis ist sehr wichtig.Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.
Ah, Danke.Gamaliel hat geschrieben:Wo besteht Unklarheit?Hubertus hat geschrieben:Etwas problematisch erscheint aus meiner Sicht, daß nicht genau
geregelt ist, wie jene, die nicht an der Wahl teilnehmen wollen, dies
kundzutun haben. Nur mal gesetzt den Fall, es fällt einem der wahlbe-
rechtigten Kardinäle, die abgesagt haben, doch noch ein, er würde
gerne mitwählen (arg hypothetisch, ich weiß schon). Dann könnte
er sich darauf berufen, ja jetzt auch (wieder) Wähler zu sein - das
Vorziehen des Konklaves würde ggf. aber in letzter Minute wieder
zunichte gemacht.
Wer nicht teilnehmen "will" (weil - nach eigener Einschätzung - durch schwerwiegenden Grund verhindert), der muß diesen Grund dem Kardinalskollegium zur Anerkennung vorlegen. Wird der Grund anerkannt, darf er daheimbleiben, sonst nicht.UDG, Nr 38 hat geschrieben:Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den Dekan oder in seinem Namen durch einen anderen Kardinal zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen wurden, sind kraft heiligen Gehorsams gehalten, der Ankündigung der Einberufung nachzukommen und sich an den dazu festgelegten Ort zu begeben, außer sie seien durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund verhindert, der jedoch vom Kardinalskollegium als solcher anerkannt werden muß.
(Insofern kann sich auch der schottische Kardinal O'Brien nicht selbst von der Teilnahmepflicht befreien, sondern er muß eine Begründung vorlegen und warten, ob das Kollegium diese akzeptiert.)
Ein Kardinal kann daher nicht nach Lust und Laune heute absagen und morgen wieder teilnehmen wollen.
Trotzdem bleibt Dein Einwand Steinbruchexegese!Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Die cardinales electores sind eindeutig und zweifelsfrei die wahlberechtigten Kardinäle, wie bereits aus Formulierungen wie «si constat omnes Cardinales electores adesse», «cuncti Cardinales electores praesentes ad electionis negotium procedant» oder «ad Collegium Cardinalium electorum» erhellt.taddeo hat geschrieben:Der Hinweis ist sehr wichtig.Stefan hat geschrieben:Davon abgesehen spricht NONULLAS NORMAS von Kardinalwählern und nicht von Wahlberechtigten.
Das ist zwar sprachlich unscharf, aber kann auch so gedeutet werden, dass Kardinalwähler nicht zwingend identisch ist mit Wahlberechtigten.
Im Lateinischen heißt es "cardinales electores", also "Kardinäle, die Wähler sind" und nicht "Kardinäle, die wahlberechtigt sind". Das würde ich auch so interpretieren, daß damit die Kardinäle gemeint sind, die wählen dürfen und nicht durch legitime Gründe ihre Teilnahme an der Wahl von sich aus abgesagt haben bzw. "entschuldigt fehlen", wie es in Versammlungsprotokollen immer so schön heißt.
Aus:Ein Mann, der zum Pontifex befähigt wäre, es aber wahrscheinlich nicht wird.
In Analogie zu "Altbischof" eigentlich folgerichtig.Stefan hat geschrieben:Übrigens nutzen die faz-journalisten die Bezeichnung Alt-Papst für Benedikt.
Vielleicht wollte ihnen die Lufthansa keine Einweg-Tickets nach Rom verkaufen, sondern nur mit Rückflug.Stefan hat geschrieben:Warum fehlen ausgerechnet Woelki, Meisner und Lehmann?