heute morgen im Autoradio (weiß nicht mehr welcher Sender, ich flippte ein bißchen durch und blieb dann hängen...) hörte ich eine interessante Sendung über ein Interview zum Konklave, das Kardinal Kasper gegeben haben soll. Im Internet fand ich diesen Link, auf den sich der Radiobeitrag mit hoher Wahrscheinlichkeit bezog:
Auch der Radioreporter staunte über die Redseligkeit des Kardinals...SZ: Herr Kardinal, Sie kommen aus dem Konklave. Wie stehen Sie zum neuen Papst Franziskus?
Kasper: Kardinal Bergoglio war von Anfang an mein Kandidat, ich habe vom Beginn des Konklaves an für ihn gestimmt. [...]
Wenn ich jetzt aber den Wikipedia-Eintrag zum Motu Propio Normas Nonnullas sehe (für die Cracks unter Euch hier auch auf latein), dann müßte sich Kasper doch mit seiner obigen Aussage die Exkommunikation zugezogen haben:
Oder gilt ein Kardinal nicht als "Vatikanmitarbeiter" im Sinne des MP NN?Das Motu proprio Normas nonnullas (lateinisch „Einige Normen“) ist ein am 22. Februar 2013 von Papst Benedikt XVI. erlassenes Apostolisches Schreiben.
[...]
Darüber hinaus änderte er das Strafmaß für die Verletzung der Verschwiegensheitspflicht während des Konklaves durch Vatikanmitarbeiter. Statt der Androhung schwerer Strafen nach Ermessen des neu gewählten Papstes ist nunmehr der Eintritt der Exkommunikation als Tatstrafe (latae sententiae) vorgesehen. [...]
Kann es tatsächlich sein, daß sich Kasper nun selbst exkommuniziert hat? Wo ist der Denkfehler? Denn prinzipiell wäre eine Headline "Kardinal Kapser exkommuniziert!" ja ein großer Aufhänger... Da aber niemand darüber schreibt, greift vielleicht nicht die latae sententiae. Nur wieso sie das in diesem Fall nicht tut, verstehe ich nicht recht...

Danke für Eure Antworten!
PigRace
PS: Wie gesagt, das lateinische Original des MP NN kann ich leider nicht lesen...