Im der ersten Anlage zum umstrittenen Zukunftsbild in Paderborn liest man diesbezüglich:
Die Wendung „gut angenommen“ ist ein Euphemismus dafür, daß die Sache so gemacht wird und die Mehrzahl der Gläubigen nicht auf die Barrikaden geht, sondern es zähneknirschend akzeptiert.…Die Praxis, für den Fall eines zu- sätzlichen Requiems die Werktagsmesse ausfallen zu lassen, ist im ländlichen Bereich verbreitet und gut angenommen…
Jedenfalls stellt sich die Frage, was eigentlich mit den Messintentionen passiert die für die ursprünglich geplante Werktagsmesse angenommen wurden. Wie allgemein bekannt sein sollte, erschien ja am 22. Februar 1991 das von der Kongregation für den Klerus erlassene Dekret »Mos iugiter« (nichtamtliche dt. Übersetzung HIER; auf der Hompage des Vatikans nur in ital. erhältlich; lateinisch in den AAS 83 (1991), 443–446), welches eine Richtlinie „für die Annahme von Meßstipendien durch die Priester“ darstellt.
Wenn ich mir Artikel 2 durchlese, dann komme ich nicht umhin festzustellen, daß die Praxis derlei Meßintentionen einfach so auf einen anderen Tag zu verlegen oder mit anderen Intentionen zusammenzulegen, nicht im Einklag mit diesem Dekret zu sein scheint.
Das ist ein Ärgernis!
In nicht wenigen Pfarreien nimmt genau aus diesem Grunde auch die Zahl der Meßintentionen ab. Gerade gegen diesen Trend wendet sich das Dekret aber auch. In der Einleitung heißt es dort:
Diese zunehmende Gewohnheit bringt die schwere Gefahr mit sich, dass der Gerechtigkeitspflicht gegenüber den Spendern der Gaben nicht Genüge getan wird; im Laufe der Zeit entsteht die Gefahr, dass im christlichen Volk das Empfinden und das Bewusstsein für die Motive und Ziele eigener Gaben für die Feier von Messen in besonderen Anliegen abgeschwächt wird und am Ende völlig verloren geht. Mit dieser Gefahr verbindet sich der Nachteil, dass jene Priester, die gegenwärtig daraus ihren Lebensunterhalt bestreiten, diese Opfergaben entbehren müssen, und vielen Teilkirchen werden die nötigen Mittel für ihr apostolisches Wirken entzogen.