Predigtverbot
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Eben gesehen: http://kath.net/news/4914
Dortselbst:
Bistum: Pfarrer Paul Spätling hat sich bei einer Pegida-Demonstration als Redner kritisch über das Ausschalten der Lichter am Kölner Dom und über Merkels Islamaussage geäußert. «Wir weisen die Aussagen von Herrn Pfarrer Spätling entschieden zurück.»
Siehe auch ausführlich:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dui ... -1.481234
Dortselbst:
Bistum: Pfarrer Paul Spätling hat sich bei einer Pegida-Demonstration als Redner kritisch über das Ausschalten der Lichter am Kölner Dom und über Merkels Islamaussage geäußert. «Wir weisen die Aussagen von Herrn Pfarrer Spätling entschieden zurück.»
Siehe auch ausführlich:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dui ... -1.481234
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Wie üblich wird der CIC nur da ausgepackt, wo kein Gegenwind der Medien zu erwarten ist.Ecce Homo hat geschrieben:Eben gesehen: http://kath.net/news/4914
Dortselbst:
Bistum: Pfarrer Paul Spätling hat sich bei einer Pegida-Demonstration als Redner kritisch über das Ausschalten der Lichter am Kölner Dom und über Merkels Islamaussage geäußert. «Wir weisen die Aussagen von Herrn Pfarrer Spätling entschieden zurück.»
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- martin v. tours
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Da hat der Pfarrer einen Fehler gemacht.
Er hätte besser auf irgendeiner linken Demo etwas über den Veggie-day gesprochen.
Dann fällt er auf der Karriereleiter auch nach oben.
Und die mutigen Bischöfe sollten lieber mal den Laien die trotz Predigtverbot predigen, ein Predigtverbot erteilen.
Aber da könnten ja die Medien aufheulen, also lieber Klappe zu.
Auch wenn man zölibatär lebt, wäre es gut Eier in der Hose zu haben.
Er hätte besser auf irgendeiner linken Demo etwas über den Veggie-day gesprochen.
Dann fällt er auf der Karriereleiter auch nach oben.
Und die mutigen Bischöfe sollten lieber mal den Laien die trotz Predigtverbot predigen, ein Predigtverbot erteilen.
Aber da könnten ja die Medien aufheulen, also lieber Klappe zu.
Auch wenn man zölibatär lebt, wäre es gut Eier in der Hose zu haben.
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
martin v. tours hat geschrieben:Auch wenn man zölibatär lebt, wäre es gut, Eier in der Hose zu haben.




"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat."
Gilbert Keith Chesterton
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
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Gilbert Keith Chesterton
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Haben wir schon Ostern, Freunde? Oder ziehen hier lose Sitten ein? Also, bitte, mäßigt euch.
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Na na, nicht so verklemmt - was Martin meinte, auch wenn er es reichlich salopp ausgedrückt hat, ist doch wohl klar.
Wenn man sich den Schluss des verlinkten Artikels mal anschaut, dürfte einem klar werden, dass der Pegida-Auftritt des Herrn Kaplan eventuell nur ein vorgeschobener Grund ist:
Wenn man sich den Schluss des verlinkten Artikels mal anschaut, dürfte einem klar werden, dass der Pegida-Auftritt des Herrn Kaplan eventuell nur ein vorgeschobener Grund ist:
rp-online.de hat geschrieben:In seiner Funktion als Seelsorger leitete er vor allem Gebetskreise und gestaltete Sühnenächte in einigen Pfarrkirchen – und das landesweit. Die sonntägliche Feier der Heiligen Messe zelebrierte er meist im Tridentinischen Ritus morgens um acht Uhr – sehr zum Missfallen vieler ranghoher Geistlicher in ganz Deutschland.
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Es geht hier um ein Bußschweigen für ein Disziplinarvergehen. Das gilt nicht nur für Befreiungstheologen. Priester stehen nicht im Dienst einer politischen Bewegung.Amanda hat geschrieben:Na na, nicht so verklemmt - was Martin meinte, auch wenn er es reichlich salopp ausgedrückt hat, ist doch wohl klar.
Wenn man sich den Schluss des verlinkten Artikels mal anschaut, dürfte einem klar werden, dass der Pegida-Auftritt des Herrn Kaplan eventuell nur ein vorgeschobener Grund ist:
rp-online.de hat geschrieben:In seiner Funktion als Seelsorger leitete er vor allem Gebetskreise und gestaltete Sühnenächte in einigen Pfarrkirchen – und das landesweit. Die sonntägliche Feier der Heiligen Messe zelebrierte er meist im Tridentinischen Ritus morgens um acht Uhr – sehr zum Missfallen vieler ranghoher Geistlicher in ganz Deutschland.
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Es geht hier doch gar nicht so sehr darum, dass Spätling grundlos diszipliniert worden wäre, sondern dass es schon ganz andere Fälle gab, wo eben - trotz ausreichender Gründe - nicht annähernd so konsequent durchgegriffen worden ist.
Der Schweinfurter Guru ist da nicht das einzige Beispiel.
Der Schweinfurter Guru ist da nicht das einzige Beispiel.
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
ich hoffe der Hw. Herr ignoriert diese Anweisung wie man eben mit nachkonziliaren bischöfen um zu gehen hat das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen und ihm quasi ein vorbeugendes Predigtverbot zu geben ist vom CIC nicht gedeckt
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Sobald er aber in priesterlicher Kleidung dort auftritt, ist er kein Privatmann mehr!!CIC_Fan hat geschrieben: das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
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- martin v. tours
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Klar ist er nicht. Aber die Kirchenmänner die sich gegen Pegida äussern tun dies auch nicht ihrer privaten Jogginghose !
Die hohen Herren sollten einfach mal die Kommentare unter dem kathnet Artikel lesen.
Die hohen Herren sollten einfach mal die Kommentare unter dem kathnet Artikel lesen.
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Es ist überhaupt nicht vom CIC gedeckt (zumindest nicht vom hier angeführten can. 764, der ausschließlich auf das Predigen bezogen ist), einem Priester das Sprechen bei politischen Kundgebungen zu verbieten. Eine Predigt ist die Ansprache eines Geistlichen im Rahmen religiöser Handlungen, was man hier sicher nicht behaupten kann. Das hier ist ein klarer Maulkorb für jegliche freie Meinungsäußerung, und das widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik, das auch für einen Priester gilt.CIC_Fan hat geschrieben:ich hoffe der Hw. Herr ignoriert diese Anweisung wie man eben mit nachkonziliaren bischöfen um zu gehen hat das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen und ihm quasi ein vorbeugendes Predigtverbot zu geben ist vom CIC nicht gedeckt
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Über den Fall wurde vorhin auch im WDR berichtet. Ein Gemeindemitglied seiner Pfarrei in Emmerich teilte empört mit, er sei ja so ein Priester, der eine Kirche vertrete, die man heute nicht mehr kenne, wo Mädchen nicht als Ministranten zugelassen wären, Homosexuelle ausgegrenzt würden und Laien nicht an der Liturgie mitwirken dürfen.
Auch wenn es sicher nicht klug ist, sich als ohnehin kritisch beäugter Priester politisch so in die Öffentlichkeit zu stellen, sieht man also, wo das Karnickel wirklich läuft. Ein WDR-Trupp hat ihm dann noch vor einer Kirche aufgelauert, wo er "Messen in Latein feiere", aber anders als gewisse Bischöfe war er so klug, sich nicht auf dem Kirchenvorplatz anquatschen zu lassen.

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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Gerichtlich kann man dem das ja auch nicht verbieten. Von daher sind seine Grundrechte gewahrt. Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat - nicht gegen den Bischof.taddeo hat geschrieben:Es ist überhaupt nicht vom CIC gedeckt (zumindest nicht vom hier angeführten can. 764, der ausschließlich auf das Predigen bezogen ist), einem Priester das Sprechen bei politischen Kundgebungen zu verbieten. Eine Predigt ist die Ansprache eines Geistlichen im Rahmen religiöser Handlungen, was man hier sicher nicht behaupten kann. Das hier ist ein klarer Maulkorb für jegliche freie Meinungsäußerung, und das widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik, das auch für einen Priester gilt.CIC_Fan hat geschrieben:ich hoffe der Hw. Herr ignoriert diese Anweisung wie man eben mit nachkonziliaren bischöfen um zu gehen hat das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen und ihm quasi ein vorbeugendes Predigtverbot zu geben ist vom CIC nicht gedeckt
- Yeti
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Dieser Prämisse zufolge könnte also nur der Staat Grundrechte verletzen, was dem Arbeitsrecht den Bezug auf das Grundgesetz entziehen würde. Das kann nicht sein.Maurus hat geschrieben:Gerichtlich kann man dem das ja auch nicht verbieten. Von daher sind seine Grundrechte gewahrt.
In diesem Fall hätte er wahrscheinlich sogar gute Chancen, gegen seinen Bischof zivil- und vielleicht sogar strafrechtlich zu klagen, trotz partikulärem Arbeitsrecht. Sogar sehr gute Chancen. Vor nichts in dieser Welt haben diese Leute in den Ordinariaten mehr Angst als vor schlechter Presse und einem Blatt Papier. Freilich sollte er sich einen guten Anwalt mit Erfahrung im Streit gegen die Kirche besorgen. Aber davon gibt es in jeder größeren Stadt mindestens einen.Maurus hat geschrieben:Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat - nicht gegen den Bischof.
#gottmensch statt #gutmensch
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Auch der Bischof ist an das weltliche Gesetz gebunden, auf das er vor seiner Amtsübernahme einen feierlichen Eid geleistet hat. Und dazu ist er an das kanonische Recht gebunden, das solche Willkürmaßnahmen jedenfalls nicht vorsieht. Es ist absolut hanebüchen, hier mit can. 764 zu argumentieren, der klar nur auf das Predigen rekurriert. Einschränkungen allgemeiner Rechte wie der freien Meinungsäußerung müssen im Gesetz ausdrücklich genannt sein, damit sie zulässig sind.Maurus hat geschrieben:Gerichtlich kann man dem das ja auch nicht verbieten. Von daher sind seine Grundrechte gewahrt. Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat - nicht gegen den Bischof.taddeo hat geschrieben:Es ist überhaupt nicht vom CIC gedeckt (zumindest nicht vom hier angeführten can. 764, der ausschließlich auf das Predigen bezogen ist), einem Priester das Sprechen bei politischen Kundgebungen zu verbieten. Eine Predigt ist die Ansprache eines Geistlichen im Rahmen religiöser Handlungen, was man hier sicher nicht behaupten kann. Das hier ist ein klarer Maulkorb für jegliche freie Meinungsäußerung, und das widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik, das auch für einen Priester gilt.CIC_Fan hat geschrieben:ich hoffe der Hw. Herr ignoriert diese Anweisung wie man eben mit nachkonziliaren bischöfen um zu gehen hat das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen und ihm quasi ein vorbeugendes Predigtverbot zu geben ist vom CIC nicht gedeckt
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Exakt.Yeti hat geschrieben:Dieser Prämisse zufolge könnte also nur der Staat Grundrechte verletzenMaurus hat geschrieben:Gerichtlich kann man dem das ja auch nicht verbieten. Von daher sind seine Grundrechte gewahrt.
Das ist ja auch nicht so. Will jemand sein Recht hinsichtlich eines Arbeitsverhältnisses durchsetzen, so kommt der Staat ins Spiel (in Person des Richters oder der Schiedsstelle). Und der muss sich an die Grundrechte halten.Yeti hat geschrieben:was dem Arbeitsrecht den Bezug auf das Grundgesetz entziehen würde. Das kann nicht sein.
Darüberhinaus muss der Staat die Grundrechte generell durch einfachgesetzliche Normen schützen, auf die sich jeder dann auch gegenüber einer Privatperson berufen kann: Also Gesetze zum Schutz des Eigentums (z.B. § 303 StGB - Sachbeschädigung) oder des Lebens (§§ 211ff. StGB).
Nein. Die kirchliche Rechtsordnung ist vom Staat hierzulande anerkannt. Der Staat mischt sich nicht in die Frage ein, wer sonntags in St. Paffnutius predigen darf. Andernfalls gäbe es ziemlich viele weibliche Prediger. Die schließt die Kirche vom Predigtamt aus, ein Verstoß gegen Art. 3 GG - wenn der denn für die Kirche gälte. Tut er aber nicht. Er verpflichtet den Staat. Der Staat dürfte einer Frau die Kanzel nicht verweigern.Yeti hat geschrieben:In diesem Fall hätte er wahrscheinlich sogar gute Chancen, gegen seinen Bischof zivil- und vielleicht sogar strafrechtlich zu klagen, trotz partikulärem Arbeitsrecht.Maurus hat geschrieben:Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat - nicht gegen den Bischof.
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Korrekt, aber eben nur an jene einfachgesetzlichen Normen, die sich auch an ihn richten.taddeo hat geschrieben:Auch der Bischof ist an das weltliche Gesetz gebunden,Maurus hat geschrieben:Gerichtlich kann man dem das ja auch nicht verbieten. Von daher sind seine Grundrechte gewahrt. Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat - nicht gegen den Bischof.taddeo hat geschrieben:Es ist überhaupt nicht vom CIC gedeckt (zumindest nicht vom hier angeführten can. 764, der ausschließlich auf das Predigen bezogen ist), einem Priester das Sprechen bei politischen Kundgebungen zu verbieten. Eine Predigt ist die Ansprache eines Geistlichen im Rahmen religiöser Handlungen, was man hier sicher nicht behaupten kann. Das hier ist ein klarer Maulkorb für jegliche freie Meinungsäußerung, und das widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik, das auch für einen Priester gilt.CIC_Fan hat geschrieben:ich hoffe der Hw. Herr ignoriert diese Anweisung wie man eben mit nachkonziliaren bischöfen um zu gehen hat das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen und ihm quasi ein vorbeugendes Predigtverbot zu geben ist vom CIC nicht gedeckt
Das wiederum ist in der Tat eine ganz andere Frage.taddeo hat geschrieben:Und dazu ist er an das kanonische Recht gebunden, das solche Willkürmaßnahmen jedenfalls nicht vorsieht. Es ist absolut hanebüchen, hier mit can. 764 zu argumentieren, der klar nur auf das Predigen rekurriert.
- Yeti
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Drittwirkung der Grundrechte: Es käme auf einen Versuch an, die Kirchen sind nämlich nur rein formal öffentlich-rechtliche Personen und sind nicht dem öffentlichen Recht zugeordnet:Maurus hat geschrieben:Exakt.Yeti hat geschrieben:Dieser Prämisse zufolge könnte also nur der Staat Grundrechte verletzenMaurus hat geschrieben:Gerichtlich kann man dem das ja auch nicht verbieten. Von daher sind seine Grundrechte gewahrt.
Das ist ja auch nicht so. Will jemand sein Recht hinsichtlich eines Arbeitsverhältnisses durchsetzen, so kommt der Staat ins Spiel (in Person des Richters oder der Schiedsstelle). Und der muss sich an die Grundrechte halten.Yeti hat geschrieben:was dem Arbeitsrecht den Bezug auf das Grundgesetz entziehen würde. Das kann nicht sein.
Darüberhinaus muss der Staat die Grundrechte generell durch einfachgesetzliche Normen schützen, auf die sich jeder dann auch gegenüber einer Privatperson berufen kann: Also Gesetze zum Schutz des Eigentums (z.B. § 303 StGB - Sachbeschädigung) oder des Lebens (§§ 211ff. StGB).
Nein. Die kirchliche Rechtsordnung ist vom Staat hierzulande anerkannt. Der Staat mischt sich nicht in die Frage ein, wer sonntags in St. Paffnutius predigen darf. Andernfalls gäbe es ziemlich viele weibliche Prediger. Die schließt die Kirche vom Predigtamt aus, ein Verstoß gegen Art. 3 GG - wenn der denn für die Kirche gälte. Tut er aber nicht. Er verpflichtet den Staat. Der Staat dürfte einer Frau die Kanzel nicht verweigern.Yeti hat geschrieben:In diesem Fall hätte er wahrscheinlich sogar gute Chancen, gegen seinen Bischof zivil- und vielleicht sogar strafrechtlich zu klagen, trotz partikulärem Arbeitsrecht.Maurus hat geschrieben:Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat - nicht gegen den Bischof.
Man könnte also gegen die Kirche wie gegen eine Privatperson klagen.Die Kirchen sind nur rein formal öffentlich-rechtliche Personen. Wegen des Staatskirchenverbotes, Art. 140 GG iVm Art. 137 V 1 WRV, sind sie jedoch nicht dem öffentliche Recht zugeordnet. Sie können sich auf die Religionsfreiheit berufen. Die Grundrechte gelten nicht gegenüber den Kirchen (sie sind nicht grundrechtsgebunden). Ihre formale Stellung als öffentlich rechtliche Person wurde nur begründet, um ihnen einige Privilegien einzuräumen, nicht aber um ihnen den Grundrechtschutz zu nehmen oder sie wie den Staat zum Grundrechtsschutz zu verpflichten.

Also gute Chancen.Doch müssen sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei sorgfältig zwischen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abwägen.

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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Kann denn ein Pensionär auf uneingeschränkte Arbeit klagen?
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Das macht es eben gerade schwerer. Du zitierst ja selbst:Yeti hat geschrieben: Drittwirkung der Grundrechte: Es käme auf einen Versuch an, die Kirchen sind nämlich nur rein formal öffentlich-rechtliche Personen und sind nicht dem öffentlichen Recht zugeordnet:
Der Pfarrer kann sich gegenüber seinem Bischof also nicht auf Art. 5 berufen. Wenn der Bischof eine staatliche Behörde wäre, dann ginge das (was noch lange nicht heißt, dass eine Klage auch Erfolg hätte).Yeti hat geschrieben:(...) Sie können sich auf die Religionsfreiheit berufen. Die Grundrechte gelten nicht gegenüber den Kirchen (sie sind nicht grundrechtsgebunden). Ihre formale Stellung als öffentlich rechtliche Person wurde nur begründet, um ihnen einige Privilegien einzuräumen, nicht aber um ihnen den Grundrechtschutz zu nehmen oder sie wie den Staat zum Grundrechtsschutz zu verpflichten.
Exakt. Und dann wird das "Arbeitsverhältnis" zwischen Priester und Bischof geprüft und worauf läuft das hinaus? Dass der Bischof dem Priester weisungsbefugt ist. Ende Gelände. Bei Pegida könnte der wieder auftreten, dass könnte ihm der Bischof zwar im Innenverhältnis als Oberhirte verbieten, aber gerichtlich nicht durchsetzen. Aber in einer Kirche predigen, das darf ihm der Bischof verbieten. Ob dabei der CIC richtig angewendet wurde, wird ein staatliches Gericht nicht prüfen.Yeti hat geschrieben:Man könnte also gegen die Kirche wie gegen eine Privatperson klagen.
Die Kündigung eines Mitarbeiters, beispielsweise eines Chefarztes,ist etwas anderes, als eine Disziplinarmaßnahme gegen einen Priester. Das Kriterium einer verkündigungsnahen Tätigkeit wird im Artikel ja auch genannt. Von daher kann der Priester natürlich klagen (was er vermutlich aber eher nicht tun wird), aber durchkommen wird er kaum.Yeti hat geschrieben:Ist noch nicht so lange her:Also gute Chancen.Doch müssen sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei sorgfältig zwischen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abwägen.
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Ich glaube, umgekehrt wir dein Schuh draus. Man hat ihm ja nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung abgesprochen, sondern sein "Dienstherr" hat im die Anweisung erteilt, sich im beruflichen Kontext nicht mehr zu äußern.taddeo hat geschrieben: Eine Predigt ist die Ansprache eines Geistlichen im Rahmen religiöser Handlungen, was man hier sicher nicht behaupten kann. Das hier ist ein klarer Maulkorb für jegliche freie Meinungsäußerung, und das widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik, das auch für einen Priester gilt.
Zur Sache kann ich ansonsten inhaltlich nichts beitragen. Sicherlich sollte man trennen zwischen Kritik an der Person und der Vorlieben des Ritus.
Gruß
Irmgard
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Als demütiger Sohn der Kirche wird er das nicht tun. Er kann sich aber auch laisieren lassen und aus dem kirchlichen Dienst ausscheiden. Das steht ihm frei.Maurus hat geschrieben:Der Pfarrer kann sich gegenüber seinem Bischof also nicht auf Art. 5 berufen. Wenn der Bischof eine staatliche Behörde wäre, dann ginge das
- kreuzzeichen
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- Registriert: Sonntag 22. April 2012, 18:28
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Nun, der Pfarrer hat wirres Zeug geredet, ich habe mir die komplette Ansprache angehört. Wenn ich als Pfarrer schon vor 300 Hooligans und 50 Skins und 150 undefinierten Besuchern spreche, dann sollte ich die Gelegenheit nutzen, sie zu ermuntern, sich für die Lösung der Probleme konkret zu engagieren und vielleicht einfach mal zur Kirche zu gehen. Bin gespannt, wie viele der Pegida-Solidarischen am nächsten Sonntag morgen um 8.00 Uhr in der Kapuzinerkirche in Kleve mit ihm die Hl. Messe in der a.o. Form mitfeiern um das Abendland zu retten. Wenn er noch sinnvoll gesprochen hätte und seinen Bischof nicht auf dem Gelände des Nachbarbistums blamiert hätte... Ich weiß nicht, wie es in anderen Bistümern ist, aber Bischof Genn hat allen Laientheologen eindringlich eingeschärft, dass sie sich bitte an die kirchliche Ordnung zu halten haben. Ich weiß von zahlreichen Abmahnungen an die Adresse derer, die es nicht tun. Von daher ist der Vorwurf, das Bistum messe mit zweierlei Maß, absurd. Pfr. Spätling hat seit seiner Weihe 1976 eine Art Narrenfreiheit im Bistum. Seit fast 40 Jahren betreibt er eine Pastoral, die sich in keiner Weise in den Rahmen einfügt, die der Bischof vorgibt. Ich sehe keinen "liberalen" oder "linken" Priester im Bistum, der mit so viel Nachsicht von Seiten seiner Bischöfe sich der normalen Arbeit in einer Pfarrgemeinde einzieht und seinen geistlichen Spezialitäten nachgeht.
"Für jedes Problem gibt es eine einfache Lösung – klar, einleuchtend und falsch." (Henry Louis Mencken)
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Also hätte man zu jedem Unrecht zu schweigen, so es nur durch kirchliche Obere geschieht?overkott hat geschrieben:Als demütiger Sohn der Kirche wird er das nicht tun.
Wenn er eine Berufung hat steht ihm dies nicht frei, er darf allerdings irren.overkott hat geschrieben:Er kann sich aber auch laisieren lassen und aus dem kirchlichen Dienst ausscheiden. Das steht ihm frei.
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
so gesehen wäre ein Priester nie privat und ihm wäre kein politisches Engagement möglich das jedem Bürger offen steht den Priester sollen immer geistliche Kleidung tragenAmanda hat geschrieben:Sobald er aber in priesterlicher Kleidung dort auftritt, ist er kein Privatmann mehr!!CIC_Fan hat geschrieben: das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
so weit ich es verstanden habe ist es ihm verboten "im namen der Kirche" in kirchlichen Räumen und außerhalb zu sprechen er hat das sicher auf der Kundgebung nicht getan so mit kann er fröhlich weiter redentaddeo hat geschrieben:Es ist überhaupt nicht vom CIC gedeckt (zumindest nicht vom hier angeführten can. 764, der ausschließlich auf das Predigen bezogen ist), einem Priester das Sprechen bei politischen Kundgebungen zu verbieten. Eine Predigt ist die Ansprache eines Geistlichen im Rahmen religiöser Handlungen, was man hier sicher nicht behaupten kann. Das hier ist ein klarer Maulkorb für jegliche freie Meinungsäußerung, und das widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik, das auch für einen Priester gilt.CIC_Fan hat geschrieben:ich hoffe der Hw. Herr ignoriert diese Anweisung wie man eben mit nachkonziliaren bischöfen um zu gehen hat das ganze ist lächerlich da er nie behauptet hat im namen der Kirche dort zu sprechen und ihm quasi ein vorbeugendes Predigtverbot zu geben ist vom CIC nicht gedeckt
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
der Priester ist doch schon im ruhestandHeGe hat geschrieben:Über den Fall wurde vorhin auch im WDR berichtet. Ein Gemeindemitglied seiner Pfarrei in Emmerich teilte empört mit, er sei ja so ein Priester, der eine Kirche vertrete, die man heute nicht mehr kenne, wo Mädchen nicht als Ministranten zugelassen wären, Homosexuelle ausgegrenzt würden und Laien nicht an der Liturgie mitwirken dürfen.Auch wenn es sicher nicht klug ist, sich als ohnehin kritisch beäugter Priester politisch so in die Öffentlichkeit zu stellen, sieht man also, wo das Karnickel wirklich läuft. Ein WDR-Trupp hat ihm dann noch vor einer Kirche aufgelauert, wo er "Messen in Latein feiere", aber anders als gewisse Bischöfe war er so klug, sich nicht auf dem Kirchenvorplatz anquatschen zu lassen.
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
aber das ist gar nicht erforderlich da er im Ruhestand lebt kann er ja sogar Predigten anderer Vorlesen ich kenne Priester die so ein Predigt Verbot in der Erzdiözese München und Freising umgangen habenoverkott hat geschrieben:Als demütiger Sohn der Kirche wird er das nicht tun. Er kann sich aber auch laisieren lassen und aus dem kirchlichen Dienst ausscheiden. Das steht ihm frei.Maurus hat geschrieben:Der Pfarrer kann sich gegenüber seinem Bischof also nicht auf Art. 5 berufen. Wenn der Bischof eine staatliche Behörde wäre, dann ginge das
- kreuzzeichen
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- Registriert: Sonntag 22. April 2012, 18:28
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Im Grunde war der Priester seit seiner Weihe "im Ruhestand".
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
Soweit ich weiß, ist er aber offiziell noch nicht in den Ruhestand versetzt worden, sondern als Pfarrvikar der Seelsorgeeinheit Emmerich zugeordnet. Siehe z. B. http://www.bistum-muenster.de/index.php ... ENT=298965
Re: Nachrichten aus den Bistümern IV
das hier liest sich etwas anders
http://www.wes-point.de/aktuell/neuigke ... _id=122872
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