Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.
https://bistumlimburg.de/fileadmin/reda ... ien_01.pdf
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.
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Zuletzt geändert von DarPius am Montag 4. Mai 2020, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
'Et portae inferi non praevalebunt eam'
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Ja, das Sakrament wäre ungültig. Nicht einmal Diakone können die Krankensalbung spenden.
Dem Dokument ist aber nicht direkt zu entnehmen, daß eine solche Konstellation hier vorliegt, da ja auch die Krankenkommunion erwähnt wird, die gem. konzilskirchlichen Bestimmungen auch von Laien gespendet werden kann.
Dem Dokument ist aber nicht direkt zu entnehmen, daß eine solche Konstellation hier vorliegt, da ja auch die Krankenkommunion erwähnt wird, die gem. konzilskirchlichen Bestimmungen auch von Laien gespendet werden kann.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Ist mein Deutsch so schlecht?!Die Spendung der Krankensalbung und der Krankenkommunion an Gläubige, bei denen der Verdacht auf eine Infektion vorliegt oder die infiziert sind, soll nur wahrgenommen werden von Seelsorgern bzw. Seelsorgerinnen, die eine hygienische Einweisung erhalten haben und über geeignete Schutzkleidung verfügen.
'Et portae inferi non praevalebunt eam'
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Das wäre in der Tat ungültig.DarPius hat geschrieben: ↑Montag 4. Mai 2020, 12:59Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.
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Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik (1904) hat geschrieben:Sechstes Buch. Die Lehre von den Sakramenten
Zweiter Abschnitt. Die besondere Sakramentenlehre
Fünftes Kapitel. Die letzte Ölung
§ 200. Spender, Empfänger, Wirkungen.
Satz. Spender der letzten Ölung sind die Priester. De fide.
Erklärung. Das Tridentinum hatte eine besondere Veranlassung, den Spender der Ölung zu dogmatisieren. In der Jakobusstelle war von „Presbytern“ die Rede, die von den Reformatoren als „Älteste“ im Sinne von Laien verstanden wurden. Daher definierte es: „Wenn jemand sagt, die Priester der Kirche, welche nach der Mahnung des hl. Jakobus zur Salbung des Kranken herbeigerufen werden sollen, seien nicht die vom Bischof geweihten Priester, sondern die Ältesten in jeder Gemeinde, und darum sei der eigentliche Ausspender nicht der Priester allein, der sei ausgeschlossen“ (sess. XIV, can. 4 de extr. unct.; Denz. 929 [807]; vgl. c. 3; Denz. 910 [788]).
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Schau:DarPius hat geschrieben: ↑Montag 4. Mai 2020, 13:11Ist mein Deutsch so schlecht?!Die Spendung der Krankensalbung und der Krankenkommunion an Gläubige, bei denen der Verdacht auf eine Infektion vorliegt oder die infiziert sind, soll nur wahrgenommen werden von Seelsorgern bzw. Seelsorgerinnen, die eine hygienische Einweisung erhalten haben und über geeignete Schutzkleidung verfügen.
"Der Männerchor und das gemischte Ensemble singen sich ab 18 Uhr ein. Die Sängerinnen und Sänger werden gebeten, pünktlich zu erscheinen."
Ergibt sich daraus zwingend, daß Frauen im Männerchor mitsingen?
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Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Definitiv ungültig. Nicht so sehr, weil es eine Frau ist, sondern, weil nicht einmal ein gültig geweihter männlicher Diakon sie erlaubt spenden kann. Das schreibt übrigens auch Papst Franziskus (mit Fußnotenverweis auf die Summa theologiae des hl. Thomas von Aquin) in Querida Amazonia. Warum nicht? Weil sie sündennachlassende Wirkung hat und deshalb, wie wiederum Franziskus fortfährt, zusammen mit der eucharistischen Konsekration und der sakramentalen Absolution, als gemeinsame Identität der Weihe der Priester und Bischöfe den Priestern und Bischöfen vorbehalten ist.
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Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Ich denke aber auch, dass das nicht gemeint ist wegen beziehungsweise. Denn Kommunion spenden dürfen Frauen ja, bzw würde die Wandlung der Hostie nicht zurückgenommen, wenn sie es täten ohne es zu dürfen. Die Krankensalbung jedoch kann nur von einem männlichen Spender gespendet werden, der mindestens die Priesterweihe empfangen hat.
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Ich bin da ganz bei Hubertus. Der Satzbau ist vielleicht verbesserungsfähig, aber man kann da auf jeden Fall nicht daraus schließen, dass Seelsorgerinnen nun die Krankensalbung vornehmen....DarPius hat geschrieben: ↑Montag 4. Mai 2020, 12:59Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
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Also: kein Grund zu Aufregung.
Was aber schon ein Grund zur Aufregung ist, ist, dass Krankenseelsorge insgesamt schwierig geworden ist. Sogar die Krankenhausseelsorger dürfen je nach Klinik nur noch telefonieren. Gar nicht gut!
Gruß Irmgard
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Aufgrund meiner Erfahrungen mit entsprechenden Stellen, halte ich die Interpretation von DarPius für nicht unmöglich, sondern eher für wahrscheinlich.
Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Ich auch.
Daher schrieb ich "nicht direkt zu entnehmen". Die konzilskirchlichen Formulierungskünste sind immer wieder bewunderswert.
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Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Den ganzen Text gelesen, oder mit Absicht ein Wort überlesen? Es geht da bei den Seelsorgerinnen um die Krankenkommunion. Die ist auch genannt.DarPius hat geschrieben: ↑Montag 4. Mai 2020, 12:59Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
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Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Man sollte das Formular lesen, bevor eine Antwort gegeben wird!Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Montag 4. Mai 2020, 14:26Definitiv ungültig. Nicht so sehr, weil es eine Frau ist, sondern, weil nicht einmal ein gültig geweihter männlicher Diakon sie erlaubt spenden kann. Das schreibt übrigens auch Papst Franziskus (mit Fußnotenverweis auf die Summa theologiae des hl. Thomas von Aquin) in Querida Amazonia. Warum nicht? Weil sie sündennachlassende Wirkung hat und deshalb, wie wiederum Franziskus fortfährt, zusammen mit der eucharistischen Konsekration und der sakramentalen Absolution, als gemeinsame Identität der Weihe der Priester und Bischöfe den Priestern und Bischöfen vorbehalten ist.
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Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?
Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Montag 4. Mai 2020, 14:33Ich denke aber auch, dass das nicht gemeint ist wegen beziehungsweise. Denn Kommunion spenden dürfen Frauen ja, bzw würde die Wandlung der Hostie nicht zurückgenommen, wenn sie es täten ohne es zu dürfen. Die Krankensalbung jedoch kann nur von einem männlichen Spender gespendet werden, der mindestens die Priesterweihe empfangen hat.
Eben, Raphaela!