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Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 12:43
von umusungu
Schwenkelpott hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 11:06
Bischof Stefan Oster SDB dazu:

https://stefan-oster.de/um-das-allerhei ... eben-habe/
Stefan Oster SDB hat geschrieben: [...]
Wer das „Amen“ am Ende des Hochgebetes sagen kann, der bejaht die darin mitgesagte Gemeinschaft mit dem Papst und den Bischöfen und mit den Heiligen. Er bejaht das besondere Priestertum, das Gebet zur Mutter des Herrn und für die Verstorbenen – um nur die Punkte zu
nennen, die uns zum Beispiel im Kirchenverständnis von unseren evangelischen Geschwistern deutlich unterscheiden.
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 13:42
von Raphael
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 12:43
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.
Im Glaubensbekenntnis bekennen die Protest-Tanten durch die Bank eine christliche Kirche, jedoch nicht die una sancta catholica et apostolica. Demzufolge schließen sie sich - Ihren Satz als richtig unterstellt - bereits selber vom Kommunionempfang aus .....................

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 15:59
von PascalBlaise
Interessanter Artikel auf katholisch.de
http://katholisch.de/aktuelles/aktuelle ... r-bischofe
Zur christlichen Ehe, die als umfassende Gemeinschaft des ganzen Lebens begriffen wird (vgl. c. 1055 §1 CIC), gehört – auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe – das gemeinsame Leben und Praktizieren des Glaubens. Diese umfassende Gemeinschaft im Leben und im Glauben kann und muss im Einzelfall auch die Gemeinschaft am Tisch des Herrn einschließen.
Fett von mir.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 18:13
von umusungu
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 13:42
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 12:43
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.
Im Glaubensbekenntnis bekennen die Protest-Tanten durch die Bank eine christliche Kirche, jedoch nicht die una sancta catholica et apostolica. Demzufolge schließen sie sich - Ihren Satz als richtig unterstellt - bereits selber vom Kommunionempfang aus .....................
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 18:32
von Sascha B.
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:13
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 13:42
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 12:43
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.
Im Glaubensbekenntnis bekennen die Protest-Tanten durch die Bank eine christliche Kirche, jedoch nicht die una sancta catholica et apostolica. Demzufolge schließen sie sich - Ihren Satz als richtig unterstellt - bereits selber vom Kommunionempfang aus .....................
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica
Sie verstehen nur etwas anderes darunter. Es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Wortlaut.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 18:37
von Hubertus
PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 15:59
Interessanter Artikel auf katholisch.de
http://katholisch.de/aktuelles/aktuelle ... r-bischofe
Zur christlichen Ehe, die als umfassende Gemeinschaft des ganzen Lebens begriffen wird (vgl. c. 1055 §1 CIC), gehört – auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe – das gemeinsame Leben und Praktizieren des Glaubens. Diese umfassende Gemeinschaft im Leben und im Glauben kann und muss im Einzelfall auch die Gemeinschaft am Tisch des Herrn einschließen.
Fett von mir.
Die Argumentation des Autors versehe ich mal mit einigen Fragezeichen.
Evangelische Christen [...] sind [...] – wie die Katholiken auch – "Gläubige" im Sinn des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici, Canon 204 § 1).
[...]
Tatsächlich muss jeder einzelne Gläubige selbst darüber entscheiden, ob er die Eucharistie empfangen will und darf. Die Prüfung der rechten Disposition ist immer und ausschließlich Sache des einzelnen Gläubigen, nicht aber einer anderen Person wie etwa des Kommunionspenders.
Es ist fraglich, ob der kirchliche Gesetzgeber tatsächlich immer so weit denkt, wenn er von "Gläubigen" spricht.
Immerhin betont er c. 96 ausdrücklich:
Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.
Dagegen spricht auch schon grundsätzlich die nachkonziliare Betrachtungsweise der Nichtkatholiken als Gruppen aus rechtlich eigenständigen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht automatisch als häretische und schismatische Katholiken betrachet werden sollen.

Würde man seinen Ansatz konsequent zuende denken, wären auch die Protestanten "[a]m Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen [...] zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (c. 1247: "die Gläubigen"). Wenn sie dies nicht tun, befinden sie sich ohnehin im Zustand schwerer Sünde, sind also vom Kommunionempfang ausgeschlossen. Überhaupt setzt ja der Empfang der hlst. Eucharistie die rechte Disposition voraus, was den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes einschließt - ein Punkt, der in dem Artikel komplett umschifft wird.

Weiterer Ausfluß dieses Ansatzes wäre, daß für die Protestanten genau so wie für die Katholiken c. 222 gelten würde:
§ 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen an. gemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.
Gerade auf diesen Kanon rekurriert aber die Deutsche Bischofskonferenz, wenn sie einem Katholiken, welcher vor staatlichen Stellen den "Kirchenaustritt" erklärt hat, vorwirft, eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" begangen zu haben, da dieser Katholik "gegen die Pflicht [verstößt], seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann (c. 222 §1 CIC i.V.m. c. 1263 CIC)" [Quelle].
Auch vonseiten des Protestanten fließen der Kirche keine Kirchensteuermittel zu. Konsequenterweise müßte schon die DBK aus diesem Grund Protestanten - selbst wenn sie den Glauben der Katholiken teilten - die Kommunion verweigern.

Betreffs des letztgenannten Punktes vermag der Art. auch nicht zu überzeugen. So zitiert er zwar
Canon 844 §4 CIC im Wortlaut
Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden [fidem catholicam manifestent] und in rechter Weise disponiert sind.
schließt aber nur daraus, daß sie den katholischen Glauben "teilen" müssen (zusaätzlich dadurch aufgeweicht, daß ja auch der Durchschnittskatholik nicht viel davon wisse und man deshalb nicht viel erwarten dürfe):
Die in c. 844 §4 CIC gefasste Regelung für den Eucharistieempfang fordert, dass die Empfänger "den katholischen Glauben bekunden" Diese Voraussetzung gilt nicht nur für evangelische Christen, sondern auch für Katholiken, wie etwa c. 913 CIC zeigt. Er fordert, dass Kinder vor der Erstkommunion eine "hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erfahren", wodurch sie "das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen" können. Dabei zeigt die pastorale Erfahrung, dass diesbezüglich die Messlatte nicht allzu hoch gelegt werden sollte. Wahrscheinlich wird man auch unter Katholiken lange suchen müssen, bis jemand bezüglich der Eucharistie die vollständige und korrekte Antwort des Katechismus aufsagen kann. Und es steht nirgendwo, dass bei evangelischen Christen strengere Maßstäbe anzulegen sind als bei Katholiken.
Das entspricht aber nicht dem Wortlaut der jeweiligen Kanones. Von 'Glauben bekunden' spricht der kirchliche Gesetzgeber in Bezug auf Katholiken hier nicht. Was immer unter dieser Formulierung konkret zu verstehen ist, sie reicht über "den katholischen Glauben teilen" deutlich hinaus. Im übrigen steht diese Norm konträr zu oben skizzierter Behauptung, unter "Gläubigen" seien stets schlicht alle Getauften, auch Protestanten, zu verstehen. Wäre dem so, wäre dieser Kanon schlicht überflüssig.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 19:35
von umusungu
Sascha B. hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:32
Sascha B. hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:32
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica
Sie verstehen nur etwas anderes darunter. Es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Wortlaut.
"ecclesia catholica" ist Ausdruck einer Wesensbeschreibung der Kirche - und hat keinerlei organisatorische Implikatiolnen.
Deshalb verstehen evangelische und katholische Christen - laut offizieller Theologie - dasselbe darunter.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 20:17
von PascalBlaise
Sascha B. hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:32
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:13
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 13:42
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 12:43
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.
Im Glaubensbekenntnis bekennen die Protest-Tanten durch die Bank eine christliche Kirche, jedoch nicht die una sancta catholica et apostolica. Demzufolge schließen sie sich - Ihren Satz als richtig unterstellt - bereits selber vom Kommunionempfang aus .....................
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica
Sie verstehen nur etwas anderes darunter. Es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Wortlaut.
Ist das so?
qui ex patre filioque procedit
SCNR

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 21:06
von Sascha B.
PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 20:17
Sascha B. hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:32
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:13
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 13:42
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 12:43
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.
Im Glaubensbekenntnis bekennen die Protest-Tanten durch die Bank eine christliche Kirche, jedoch nicht die una sancta catholica et apostolica. Demzufolge schließen sie sich - Ihren Satz als richtig unterstellt - bereits selber vom Kommunionempfang aus .....................
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica
Sie verstehen nur etwas anderes darunter. Es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Wortlaut.
Ist das so?
qui ex patre filioque procedit
SCNR
Bild


;D

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 21:16
von Raphael
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 19:35
Sascha B. hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:32
Sascha B. hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:32
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica
Sie verstehen nur etwas anderes darunter. Es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Wortlaut.
"ecclesia catholica" ist Ausdruck einer Wesensbeschreibung der Kirche - und hat keinerlei organisatorische Implikatiolnen.
Deshalb verstehen evangelische und katholische Christen - laut offizieller Theologie - dasselbe darunter.
Das ist schlicht und einfach falsch, denn in der Ekklesiologie unterscheiden sich die Protest-Tanten von den Katholiken erheblich. :doktor:
Aufgrund dessen wurde dann ja bei den Protest-Tanten der Wortlaut des Nicäno-Konstantinopolitanums entgegen den konziliaren Festlegungen abgeändert.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 22:47
von umusungu
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 21:16
Das ist schlicht und einfach falsch, denn in der Ekklesiologie unterscheiden sich die Protest-Tanten von den Katholiken erheblich. :doktor:
Aufgrund dessen wurde dann ja bei den Protest-Tanten der Wortlaut des Nicäno-Konstantinopolitanums entgegen den konziliaren Festlegungen abgeändert.
absoluter Quatsch! Wo wurde das Nicäno-Konstantinopolitanums abgeändert?

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 03:44
von Raphael
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 22:47
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 21:16
Das ist schlicht und einfach falsch, denn in der Ekklesiologie unterscheiden sich die Protest-Tanten von den Katholiken erheblich. :doktor:
Aufgrund dessen wurde dann ja bei den Protest-Tanten der Wortlaut des Nicäno-Konstantinopolitanums entgegen den konziliaren Festlegungen abgeändert.
absoluter Quatsch! Wo wurde das Nicäno-Konstantinopolitanums abgeändert?
Nicht wurde, sondern wird! :roll:

Es wird faktisch abgeändert, weil die Protest-Tanten in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 07:36
von Protasius
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 22:47
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 21:16
Das ist schlicht und einfach falsch, denn in der Ekklesiologie unterscheiden sich die Protest-Tanten von den Katholiken erheblich. :doktor:
Aufgrund dessen wurde dann ja bei den Protest-Tanten der Wortlaut des Nicäno-Konstantinopolitanums entgegen den konziliaren Festlegungen abgeändert.
absoluter Quatsch! Wo wurde das Nicäno-Konstantinopolitanums abgeändert?
Nicht wurde, sondern wird! :roll:

Es wird faktisch abgeändert, weil die Protest-Tanten in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
Ich dachte, in evangelischen Gottesdiensten werde das Apostolicum gebetet.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 07:44
von Raphael
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 07:36
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 22:47
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 21:16
Das ist schlicht und einfach falsch, denn in der Ekklesiologie unterscheiden sich die Protest-Tanten von den Katholiken erheblich. :doktor:
Aufgrund dessen wurde dann ja bei den Protest-Tanten der Wortlaut des Nicäno-Konstantinopolitanums entgegen den konziliaren Festlegungen abgeändert.
absoluter Quatsch! Wo wurde das Nicäno-Konstantinopolitanums abgeändert?
Nicht wurde, sondern wird! :roll:

Es wird faktisch abgeändert, weil die Protest-Tanten in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
Ich dachte, in evangelischen Gottesdiensten werde das Apostolicum gebetet.
Das Apostolicum weicht an den hier in Rede stehenden Passagen auf der sprachlichen Ebene nicht vom Nicäno-Konstantinopolitanum ab. :)
Die Abänderung von katholische Kirche auf christliche Kirche wäre also in beiden Fällen als auf Abgrenzung angelegte Änderung zu verstehen.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 08:27
von Schwenkelpott
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
[...]
Es wird faktisch abgeändert, weil die [Protestanten] in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 08:36
von Raphael
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:27
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
[...]
Es wird faktisch abgeändert, weil die [Protestanten] in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".
Und damit willst Du jetzt sagen, daß das Ganze ein unbedeutendes Thema ist?
Oder, daß auch Katholiken eigentlich an eine christliche Kirche glauben?
Oder, daß Manchen hin und wieder ein lapsus linguae unterläuft?
Oder wie soll jetzt diese Einlassung interpretiert werden? :achselzuck:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 08:53
von Niels
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:27
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
[...]
Es wird faktisch abgeändert, weil die [Protestanten] in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".
Es gibt viele Protestanten, die regelmäßig und gern katholische Gottesdienste besuchen.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 09:20
von Schwenkelpott
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:36
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:27
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
[...]
Es wird faktisch abgeändert, weil die [Protestanten] in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".
Und damit willst Du jetzt sagen, daß das Ganze ein unbedeutendes Thema ist?
Oder, daß auch Katholiken eigentlich an eine christliche Kirche glauben?
Oder, daß Manchen hin und wieder ein lapsus linguae unterläuft?
Oder wie soll jetzt diese Einlassung interpretiert werden? :achselzuck:
Nein, es ist kein unbedeutendes Thema. Will damit aber nur sagen, dass man nicht nur in protestantischen Gottesdiensten "die heilige christliche Kirche" sagt/hört.

Niels hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:53
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:27
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 03:44
[...]
Es wird faktisch abgeändert, weil die [Protestanten] in jedem ihrer Gottesdienste beim Sprechen des Glaubensbekenntnisses die christliche Kirche bekennen, nicht aber die una, sancta, catholica et apostolica.
Und dies geschieht - das kann man als empirisch bewiesen ansehen - bewußt und gewollt, weil sie sich schon rein sprachlich gesehen von den Katholiken abgrenzen wollen.
In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".
Es gibt viele Protestanten, die regelmäßig und gern katholische Gottesdienste besuchen.
Vielleicht kommt das aber auch aus dem Munde äußerst ökumenisch gesinnter Katholiken?

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 09:26
von Raphael
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 09:20
Vielleicht kommt das aber auch aus dem Munde äußerst ökumenisch gesinnter Katholiken?
Und genau da stellt sich die Frage, warum man denn in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Protest-Tanten eigene eindeutige Beschlüsse der Konzilien aufgeben will? :achselzuck:

Darüber hinaus ist die weithin verbreitete "Übersetzung" von katholisch als allgemein in Frage zu stellen. Präziser müßte man nämlich sagen, daß katholisch »das Ganze umfassend« bedeutet; cath holon eben. :doktor:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 09:52
von Raphaela
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:13
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 13:42
umusungu hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 12:43
Das Glaubensbekenntnis ist Glaubens-Basis für die Taufe und damit auch für den Kommunionempfang.
Im Glaubensbekenntnis bekennen die Protest-Tanten durch die Bank eine christliche Kirche, jedoch nicht die una sancta catholica et apostolica. Demzufolge schließen sie sich - Ihren Satz als richtig unterstellt - bereits selber vom Kommunionempfang aus .....................
Unsere Glaunensbekenntnisse sind identisch. Evangelische Mitchristen bekennen sich selbstverständlich zur una sancta catholica et apostolica
In anderen Ländern meist ja. - Hier in Deutschland habe ich es noch nie erlebt; jedenfalls nicht ausdrücklich. Das Wort katholisch wird durch christlich ersetzt. Ist schon zum Teil etwas anderes. Es gibt gerade hier im Kreis viele Kreationisten, vor allen in den evangelischen Freikirchen. Da frage ich mich schon, an was sie wirklich glauben.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 09:56
von Raphaela
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:27


In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".
Dann frage doch mal, wo die ihre wirkliches kirchliche Heimat haben.
-> Bei uns in der Gemeinde gibt es dies auch von ein paar Leuten. Aber: Diese sind zwar katholisch getauft, gehen auch sonntags zur Heiligen Messe, wenn denn eine im Ort ist. Aber beheimatet sind sie eigentlich im Nachbarort in einer Freikirche, bei der diese Familien auch ehrenamtlich engagiert sind.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 10:17
von Schwenkelpott
Raphaela hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 09:56
Schwenkelpott hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 08:27


In katholischen Gottesdiensten vernehme ich von einzelnen Gläubigen auch schon mal "die heilige christliche Kirche".
Dann frage doch mal, wo die ihre wirkliches kirchliche Heimat haben.
[...]
In der Hl. Messe habe ich anderes zu tun, als zu schauen, wer "die heilige christliche Kirche" sagt, um sie dann zur Rede zu stellen ... Ansonsten ist das natürlich eine berechtigte Frage.

Ich habe auch schon (studentische) Messbesucher erlebt, die während des ganzen Hochgebets standen - und dann als außerordentliche Kommunionhelfer tätig waren. Auch etwas befremdlich.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 10:19
von CIC_Fan
ist das stehen beim Hochgebet nicht seit Jahrzehnten üblich

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 10:53
von Schwenkelpott
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 10:19
ist das stehen beim Hochgebet nicht seit Jahrzehnten üblich
Für (ältere) Menschen mit Gebrechen, "Wenn die Platzverhältnisse oder eine große Teilnehmerzahl oder andere vernünftige Gründe [...] daran hindern" (AEM 21) oder Mitglieder des Neokatechumenalen Weges vielleicht ... Oder steht man in Österreich (häufiger als in Deutschland) beim Hochgebet?

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 10:55
von CIC_Fan
also ist es möglich

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 10:58
von Schwenkelpott
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 10:55
also ist es möglich
In Ausnahmefällen wohl.

Habe meinen vorherigen Beitrag noch hinsichtlich einer Frage bezüglich Österreichs editiert.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 11:00
von CIC_Fan
es gibt hier Pfarren wo das die Norm ist

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 11:04
von HeGe
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 10. April 2018, 18:37
Würde man seinen Ansatz konsequent zuende denken, wären auch die Protestanten "[a]m Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen [...] zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (c. 1247: "die Gläubigen"). Wenn sie dies nicht tun, befinden sie sich ohnehin im Zustand schwerer Sünde, sind also vom Kommunionempfang ausgeschlossen. Überhaupt setzt ja der Empfang der hlst. Eucharistie die rechte Disposition voraus, was den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes einschließt - ein Punkt, der in dem Artikel komplett umschifft wird.

Weiterer Ausfluß dieses Ansatzes wäre, daß für die Protestanten genau so wie für die Katholiken c. 222 gelten würde:
§ 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen an. gemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.
Gerade auf diesen Kanon rekurriert aber die Deutsche Bischofskonferenz, wenn sie einem Katholiken, welcher vor staatlichen Stellen den "Kirchenaustritt" erklärt hat, vorwirft, eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" begangen zu haben, da dieser Katholik "gegen die Pflicht [verstößt], seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann (c. 222 §1 CIC i.V.m. c. 1263 CIC)" [Quelle].
Auch vonseiten des Protestanten fließen der Kirche keine Kirchensteuermittel zu. Konsequenterweise müßte schon die DBK aus diesem Grund Protestanten - selbst wenn sie den Glauben der Katholiken teilten - die Kommunion verweigern.
:daumen-rauf:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 12:46
von umusungu
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 09:26
Darüber hinaus ist die weithin verbreitete "Übersetzung" von katholisch als allgemein in Frage zu stellen. Präziser müßte man nämlich sagen, daß katholisch »das Ganze umfassend« bedeutet; cath holon eben. :doktor:
eben. Hat mit einer konfessionel-organisatorischen Beschreibung also nichts zu tun.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 12:54
von Protasius
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 11. April 2018, 10:19
ist das stehen beim Hochgebet nicht seit Jahrzehnten üblich
In meiner Gegend kniet die weit überwiegende Mehrheit beim Hochgebet ab dem Sanctus bis zur Doxologie einschließlich. Natürlich gibt es Ausnahmen bedingt durch Krankheit, hohes Alter oder beengte Örtlichkeit (bspw. wenn der Propsteikirchenchor singt; der Platz zwischen den Bänken bei der Chororgel ist ziemlich knapp), aber allgemein üblich ist die kniende Haltung (im Erzbistum Paderborn habe ich das gar nicht anders gesehen, wenn man von Wald- und Feldgottesdiensten und dem Caritas-Seniorenheim absieht, in dem ich ab und an spiele).

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 11:13
von PascalBlaise
Im Bistum Speyer geht man aktiv auf die wvG zu.
http://katholisch.de/aktuelles/aktuelle ... iratete-zu

Daraus:
Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdiene Respekt und Achtung. "Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren.
Fett von mir.

Klar, wieso sollte man das nicht respektieren? Ich frage mich doch nicht bei anderen Leuten, ob die überhaupt zur Kommunion gehen dürfen. Noch viel weniger würde ich mich da irgendwie einmischen, das wäre sehr unangebracht.
Respektieren hat aber nun überhaupt keine Aussagequalität bzgl. der Fragestellung, ob das nun richtig oder falsch ist.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 11:21
von HeGe
PascalBlaise hat geschrieben:
Donnerstag 12. April 2018, 11:13
Im Bistum Speyer geht man aktiv auf die wvG zu.
http://katholisch.de/aktuelles/aktuelle ... iratete-zu

Daraus:
Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdiene Respekt und Achtung. "Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren.
Fett von mir.

Klar, wieso sollte man das nicht respektieren? Ich frage mich doch nicht bei anderen Leuten, ob die überhaupt zur Kommunion gehen dürfen. Noch viel weniger würde ich mich da irgendwie einmischen, das wäre sehr unangebracht.
Die Frage ist, wie diese seelsorglichen Gespräche geführt werden. Das sorgfältig auf Grundlage der Lehre der Kirche geschulte Gewissen kann im Ergebnis in den weitaus meisten Fällen wohl nur eine Entscheidung gegen den Kommunionempfang treffen. Diese Gewissensbildung wäre m.E. Aufgabe dieser Gespräche.