Kurze Fragen - kurze Antworten VI

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Firmian
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Firmian »

Also eigentlich ist das kein Gericht, sondern so etwas wie eine Urteilsveröffentlichung. Jedenfalls für die bereits vorher Gestorbenen.

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Marion »

Warum dem besondern Gerichte ein allgemeines folgen müsse.

Ursachen, warum dem besondern Gerichte ein allgemeines folgt. Die Belohnungen und Strafen der Todten vermehren sich, je nachdem sie dem Guten oder Bösen nachgestrebt haben.


Hier muss nothwendig erklärt werden, welches die Ursache sey, dass ausser dem besondern Gerichte über jeden Einzelnen, auch noch ein zweites über alle Menschen abgehalten wird. Da die Eltern oft Kinder hinterlassen, welche ihnen nachahmen, da Einige Bücher und Schüler hinterlassen werden, welche Anhänger und Vertheidiger ihrer Beispiele, Reden und Handlungen sind, wodurch die Strafen der Verstorbenen nothwendig venmehrt werden; da ferner dieser Nutzen oder Schaden, der über Viele sich verbreitet, nicht eher endet, als bis der jüngste Tag kömmt, so war es billig, über diese allgemeine Beschaffenheit rechtschaffener oder böser Handlungen und Reden eine allgemeine Untersuchung anzustellen, was aber nicht anders geschehen konnte, ausser durch ein gemeinschaftliches Gericht über alle Menschen. Dazu kommt noch, dass der Ruf der Frommen oft leidet, die Bösen aber als unschuldig gelobt werden, und es fordert also die göttliche Gerechtigkeit, dass die Frommen, denen mit Unrecht die Hochschätzung der Menschen entrissen wurde, vor der öffentlichen Versammlung und dem Gerichte aller Menschen ihren guten Ruf wiedererlangen.
Da ferner die guten und die bösen Menschen, was sie immer in diesem Leben thaten, nicht ohne den Körper verrichteten, so folgt hieraus, dass die guten oder bösen Thaten auch den Körper angehen, der das Werkzeug ihrer Handlungen war. Sehr zweckgemäss ist es also, dass den Körpern zugleich mit ihren Seelen die verdienten ewigen Belohnungen oder Strafen zugetheilt werden, was ebenfalls ohne Auferstehung aller Menschen und ohne allgemeines Gericht nicht geschehen könnte. Endlich, weil gezeigt werden muss, dass im Glück und Unglück, das vermischt die Guten und Bösen trifft, nichts ohne Gottes unendlicher Weisheit und Gerechtigkeit geschehe, so war es billig, dass nicht nur den Guten Belohnungen und den Bösen Strafen in der zukünftigen Welt festgesetzt werden, sondern sie mussten auch in einem allgemeinen Gerichte beschlossen werden, damit sie dadurch Allen bekannter und glänzender wurden, und dass Gott von Allen das Lob der Gerechtigkeit und Vorsehung ertheilt wurde, da sogar oft heilige Menschen ungerechter Weise sich beklagten, wenn sie die Gottlosen in Reichthun und Ueberfluss und in Ehre und Ansehen lebend bemerkten. Der Prophet sagt: Beinahe haben meine Füsse gewankt, beinahe gleiteten meine Schritte aus, weil ich über die Gottlosen eiferte, da ich den Frieden der Sünder sah, [Ps. 72,2] und kurz darauf: Sehet, wie dieSünder Ueberfluss haben und Reichtimm in der Weltl; also habe ich ohne Ursache mein Herz von Unrecht bewahrt, und meine Hände unter Unschuldigen gewaschen, und war gegeisselt den ganzen Tag und meine Züchtigung war noch in der Frühe. [Galat. 72,13] Diess ward vielfach von Vielen beklagt. Es war daher nothwendig, dass ein allgemeines Gericht gehalten wurde, damit nicht vielleicht die Menschen sagen mögen: Gott gehe um die Angeln des Himmels herum, und sorge sich nicht um irdische Dinge. [Joh. 22,14] Diese Wahrheit ist mit Recht unter die zwölf Artikel des christlichen Glaubens gesetzt worden, damit dadurch die gestärkt werden deren Seelen im Glauben, an Gottes Vorsehung und Gerechtigkeit schwanken. Ueberdiess sollen durch die Vorstellung dieses Gerichtes die Guten ermuntert -und die Bösen erschreckt werden, damit jene, nachdem sie die Gerechtigkeit Gottes erkannt haben, nicht abfallen, diese aber durch die Furcht der kommenden ewigen Strafe vom Bösen abgehalten würden. Als daher unser Herr und Heiland vom jüngsten Tage sprach, erklärte er, dass einst ein allgemeines Gericht seyn werde, und beschrieb die Zeichen, wann diese Zeit herannahen wird, damit man einsehe, dass, wenn jene kommen, das Ende der Welt nahe sey; und dann, als er in den Himmel auffuhr, sandte er Engel, welche die Apostel, die über seine Abwesenheit trauerten, mit diesen Worten trösteten: Dieser Jesus, der vor euch in den Himmel hinauffuhr, wird ebenso kommen, wie ihr ihn in den Himmel hingehen gesehen habt. [Act. 1,11]
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Firmian
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Firmian »

Marion hat geschrieben:
Sonntag 13. November 2022, 18:05
Warum dem besondern Gerichte ein allgemeines folgen müsse.

Da die Eltern oft Kinder hinterlassen, welche ihnen nachahmen, da Einige Bücher und Schüler hinterlassen werden, welche Anhänger und Vertheidiger ihrer Beispiele, Reden und Handlungen sind, wodurch die Strafen der Verstorbenen nothwendig venmehrt werden; da ferner dieser Nutzen oder Schaden, der über Viele sich verbreitet, nicht eher endet, als bis der jüngste Tag kömmt, so war es billig, über diese allgemeine Beschaffenheit rechtschaffener oder böser Handlungen und Reden eine allgemeine Untersuchung anzustellen, was aber nicht anders geschehen konnte, ausser durch ein gemeinschaftliches Gericht über alle Menschen.


Vielen Dank für den Link - in Buchform habe ich den Catechismus Romanus, aber online ist es halt leichter zum Suchen.

Den obenzitierten Satz hatte ich zwar gelesen, aber nicht richtig verinnerlicht. Also auch nach meinem Tod kann durch mein zu Lebzeiten getätigtes Handeln noch Schaden entstehen - aber da kann man halt noch nicht abschätzen, wieviel.

Aber wenn es innerhalb der Gruppen "Himmel" und "Ewige Verdammnis" noch Abstufungen gibt, dann ist es ja generell verständlich. Auch in der weltlichen Gerichtsbarkeit ist es ja oft so, daß zunächst über Schuld und Unschuld entschieden wird und dann in einer gesonderten Sitzung über das Strafmaß.

Peduli
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Peduli »

Firmian hat geschrieben:
Sonntag 13. November 2022, 18:53
Marion hat geschrieben:
Sonntag 13. November 2022, 18:05
Warum dem besondern Gerichte ein allgemeines folgen müsse.

Da die Eltern oft Kinder hinterlassen, welche ihnen nachahmen, da Einige Bücher und Schüler hinterlassen werden, welche Anhänger und Vertheidiger ihrer Beispiele, Reden und Handlungen sind, wodurch die Strafen der Verstorbenen nothwendig venmehrt werden; da ferner dieser Nutzen oder Schaden, der über Viele sich verbreitet, nicht eher endet, als bis der jüngste Tag kömmt, so war es billig, über diese allgemeine Beschaffenheit rechtschaffener oder böser Handlungen und Reden eine allgemeine Untersuchung anzustellen, was aber nicht anders geschehen konnte, ausser durch ein gemeinschaftliches Gericht über alle Menschen.


Vielen Dank für den Link - in Buchform habe ich den Catechismus Romanus, aber online ist es halt leichter zum Suchen.

Den obenzitierten Satz hatte ich zwar gelesen, aber nicht richtig verinnerlicht. Also auch nach meinem Tod kann durch mein zu Lebzeiten getätigtes Handeln noch Schaden entstehen - aber da kann man halt noch nicht abschätzen, wieviel.

Aber wenn es innerhalb der Gruppen "Himmel" und "Ewige Verdammnis" noch Abstufungen gibt, dann ist es ja generell verständlich. Auch in der weltlichen Gerichtsbarkeit ist es ja oft so, daß zunächst über Schuld und Unschuld entschieden wird und dann in einer gesonderten Sitzung über das Strafmaß.
Da würde ich dann doch einen Einwand geltend machen:
Im persönlichen Gericht weiß der das Urteil aussprechende Richter auch über die Folgen der Taten des Delinquenten Bescheid, zu denen der Delinquent Anlaß gegeben hat, die aber erst nach seinem Tode geschehen sind.
Zur Beurteilung könnte also nur eine Art mittelbare Täterschaft anstehen. Allerdings kann die Schuld aus diesen Taten beim Delinquenten kaum sehr erheblich sein, denn der Delinquent hat die Taten schließlich nicht selber begangen, sondern Andere. Selbst wenn diese Anderen sich an dem schlechten Beispiel orientiert haben sollten, sind sie trotzdem selbst verantwortlich für ihre Taten. Es ist deren eigene Aufgabe, sich gewissenhaft zu verhalten und zuvor auch das eigene Gewissen zu schulen.

Sinnvoller ist da schon das Argument, daß im Jüngsten Gericht das Urteil aus dem persönlichen Gericht öffentlich gemacht wird. Man wird wohl davon ausgehen dürfen, daß jeder Himmelsbewohner weiß, wer alles Himmelsmitbewohner ist und jedem Hölleninsassen wird bekannt ist, wer alles Höllenmitinsasse ist. :hmm:
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!

(F.J.S.)

Christian
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Christian »

Meine Mutter ist heute sehr schwer gestürzt. Ein nettes junges Paar hat uns in das Krrannkenhaus mit begleitet unnd für dieses Paar bitte ich um ein Gebet. Es ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich sich zu helfen aber in der Not schickt der Herr Engel. DEO Gratias

Bruder Ludger
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI

Beitrag von Bruder Ludger »

:hutab: Grüß Gott an alle,
so weit ich mich erinnere wird in der Orthodoxie Taufe und Firmung am gleichen Tag gespendet.
Durch dreimaliges Eintauchen im Wasser, sowohl in der Kinder als auch der Erwachsenentaufe.
Die klassische Erstkommunion, wie in der katholischen Sichtweise gibt es so nicht, sondern durch Taufe und Firmung wird jeder Gläubige mit dem Recht verbunden die heilige Kommunion zu empfangen und dies unabhängig vom alter.
Pace e bene
Bruder Ludger

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