Dr. Martin Luthers Exkommunikation aufheben?
Dr. Martin Luthers Exkommunikation aufheben?
Ich bin dafür, dass der Papst einseitig als Akt der Gnade die Exkommunikation Luthers aufhebt. Dieses spektakuläre Zeichen des Friedens könnte mit der Erlaubnis der Kommunion für alle, die darum bitten, einhergehen. Ich hoffe, Benedikt XVI. wartet nicht erst bis 2017.
- Robert Ketelhohn
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben

Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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- Florianklaus
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Warum sollte er? Soweit ich weiß, kann im übrigen eine Exkommunikation von Verstorbenen nicht zurückgenommen werden.
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Richtig. Die Exkommunikation ist eine kirchliche Beugestrafe, die nur lebende Personen betreffen kann und deshalb auch nur aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene sich "gebeugt" hat. Ein Verstorbener steht schon vor einem höheren Gericht als dem der Ecclesia militans.Florianklaus hat geschrieben:Warum sollte er? Soweit ich weiß, kann im übrigen eine Exkommunikation von Verstorbenen nicht zurückgenommen werden.
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Falsch!taddeo hat geschrieben:Richtig. Die Exkommunikation ist eine kirchliche Beugestrafe, die nur lebende Personen betreffen kann und deshalb auch nur aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene sich "gebeugt" hat. Ein Verstorbener steht schon vor einem höheren Gericht als dem der Ecclesia militans.Florianklaus hat geschrieben:Warum sollte er? Soweit ich weiß, kann im übrigen eine Exkommunikation von Verstorbenen nicht zurückgenommen werden.
Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Gamaliel hat geschrieben:Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".

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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Das ist ja interessant!Gamaliel hat geschrieben:Falsch!taddeo hat geschrieben:Richtig. Die Exkommunikation ist eine kirchliche Beugestrafe, die nur lebende Personen betreffen kann und deshalb auch nur aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene sich "gebeugt" hat. Ein Verstorbener steht schon vor einem höheren Gericht als dem der Ecclesia militans.Florianklaus hat geschrieben:Warum sollte er? Soweit ich weiß, kann im übrigen eine Exkommunikation von Verstorbenen nicht zurückgenommen werden.
Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".
Ich habe das bis heute nicht recht verstanden was genau nun Exkommunikation überhaupt ist. Ist das ein Ausschluss aus der Kirche (eine Art Feststellung daß derjenige von Gott abgeschnitten ist) oder nur ne Strafe, also z.B. keine Kommunion erhalten?
Zuletzt geändert von Marion am Dienstag 18. Januar 2011, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Da kannst Du praktisch jede beliebige vorkonziliare Ausgabe nehmen. Konkret habe ich in einer von 1944 nachgeschlagen.taddeo hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".![]()
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- Robert Ketelhohn
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Natürlich nicht. Eine Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, die mit dem Tod sowieso hinfällig ist.Florianklaus hat geschrieben:Warum sollte er? Soweit ich weiß, kann im übrigen eine Exkommunikation von Verstorbenen nicht zurückgenommen werden.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Genau.taddeo hat geschrieben:Richtig. Die Exkommunikation ist eine kirchliche Beugestrafe, die nur lebende Personen betreffen kann und deshalb auch nur aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene sich "gebeugt" hat. Ein Verstorbener steht schon vor einem höheren Gericht als dem der Ecclesia militans.Florianklaus hat geschrieben:Warum sollte er? Soweit ich weiß, kann im übrigen eine Exkommunikation von Verstorbenen nicht zurückgenommen werden.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Nein. Denke etwa an die Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Eine Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, die mit dem Tod sowieso hinfällig ist.
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Sind denn die theologischen "Unstimmigkeiten", auf die Luther rekurrierte, bereits geklärt?overkott hat geschrieben:Ich bin dafür, dass der Papst einseitig als Akt der Gnade die Exkommunikation Luthers aufhebt.

Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Steht das im aktuellen Rituale auch noch drin? Ich hör das zum erstenmal, muß ich gestehen.Gamaliel hat geschrieben:Da kannst Du praktisch jede beliebige vorkonziliare Ausgabe nehmen. Konkret habe ich in einer von 1944 nachgeschlagen.taddeo hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".![]()
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Das Rituale Romanum der außerordentlichen Form ist aktuell.taddeo hat geschrieben:Steht das im aktuellen Rituale auch noch drin? Ich hör das zum erstenmal, muß ich gestehen.Gamaliel hat geschrieben:Da kannst Du praktisch jede beliebige vorkonziliare Ausgabe nehmen. Konkret habe ich in einer von 1944 nachgeschlagen.taddeo hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".![]()
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Aus der
ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II.
AN DIE BISCHÖFE DER LUTHERISCHEN KIRCHE DÄNEMARKS
Roskilde (Dänemark) - Dienstag, 6. Juni 1989
ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II.
AN DIE BISCHÖFE DER LUTHERISCHEN KIRCHE DÄNEMARKS
Roskilde (Dänemark) - Dienstag, 6. Juni 1989
Hat sich hier Papst Johannes Paul II also geirrt oder hat sich das Verständnis der Kirche zum Thema geändert?JOHANNES PAUL II. hat geschrieben:Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche hört jede Exkommunikation mit dem Tode eines Menschen auf, da diese als eine Maßnahme gegenüber einer Person zu ihren Lebzeiten anzusehen ist.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Berolinensis hat geschrieben:Das Rituale Romanum der außerordentlichen Form ist aktuell.taddeo hat geschrieben:Steht das im aktuellen Rituale auch noch drin? Ich hör das zum erstenmal, muß ich gestehen.Gamaliel hat geschrieben:Da kannst Du praktisch jede beliebige vorkonziliare Ausgabe nehmen. Konkret habe ich in einer von 1944 nachgeschlagen.taddeo hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:Siehe "Rituale Romanum" tit.3, cap.4: "Ritus absolvendi excommunicatum iam mortuum".![]()
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Ist es also kirchenrechtlich theoretisch möglich, die Exkommunikation Luthers oder Lefebvres aufzuheben, bzw. rückgängig zu machen?
- Robert Ketelhohn
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
O.k., ich sehe ein, du hast recht. Für den Verstorbenen ist das zwar tatsächlich ohne Belang, für die Nachwelt hat es aber schon Bedeutung, grundsätzlich deklaratorischen Charakters, im einzelnen aber, wie in deinem Beispiel, sogar mit konkreten Rechtsfolgen.Gamaliel hat geschrieben:Nein. Denke etwa an die Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Eine Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, die mit dem Tod sowieso hinfällig ist.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Die Kirche kann ja auch bereits Entschlafene nachträglich in den Bann tun.
Man denke an Origines, Ibas, Theodor und Theodoret.
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Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Das würde ich so nicht sagen. Gemäß c. 2262 §1 CIC/1917 hat(te) der Exkommunizierte z.B. keinen Anteil an den Ablässen, Fürbitten und öffentlichen Gebeten der Kirche.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Für den Verstorbenen ist das zwar tatsächlich ohne Belang,...Gamaliel hat geschrieben:Nein. Denke etwa an die Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Eine Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, die mit dem Tod sowieso hinfällig ist.
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Hast du für den Bann Origines (Person, also nicht ein paar Schriften) ne saubere klare Quelle?ad-fontes hat geschrieben:Die Kirche kann ja auch bereits Entschlafene nachträglich in den Bann tun.
Man denke an Origines, Ibas, Theodor und Theodoret.
Ich hab da vor ein paar Tagen gesucht und nichts gefunden.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Heute sicher nicht mehr. Can. 11 CIC 1983 bestimmt, daß rein kirchliche Gesetze nur Katholiken verpflichten, die im Normalfall mindestens 7 Jahre alt sind und "hinreichenden Vernunftgebrauch" besitzen. Letzteres wird kein Kanonist einer Leiche zugestehen, fürchte ich.ad-fontes hat geschrieben:Die Kirche kann ja auch bereits Entschlafene nachträglich in den Bann tun.
- Robert Ketelhohn
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
viewtopic.php?p=39339#p39339Marion hat geschrieben:Hast du für den Bann Origines (Person, also nicht ein paar Schriften) ne saubere klare Quelle? Ich hab da vor ein paar Tagen gesucht und nichts gefunden.ad-fontes hat geschrieben:Die Kirche kann ja auch bereits Entschlafene nachträglich in den Bann tun.
Man denke an Origines, Ibas, Theodor und Theodoret.
viewtopic.php?f=4&t=94&hilit=+origenes
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Du verwechselt hier Kochtaddeo hat geschrieben:Heute sicher nicht mehr. Can. 11 CIC 1983 bestimmt.


Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
ad-fontes hat geschrieben:Du verwechselt hier Kochtaddeo hat geschrieben:Heute sicher nicht mehr. Can. 11 CIC 1983 bestimmt.mit Kochlöffel

Du schreibst "Die Kirche KANN ..." und ich antworte "Heute sicher nicht mehr". Was stört Dich daran?
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Ne saubere klare Quelle von der Kirche gibt es also wirklich nicht?Robert Ketelhohn hat geschrieben:viewtopic.php?p=39339#p39339Marion hat geschrieben:Hast du für den Bann Origines (Person, also nicht ein paar Schriften) ne saubere klare Quelle? Ich hab da vor ein paar Tagen gesucht und nichts gefunden.ad-fontes hat geschrieben:Die Kirche kann ja auch bereits Entschlafene nachträglich in den Bann tun.
Man denke an Origines, Ibas, Theodor und Theodoret.
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... =+origenes
Daß zum Thema alle möglichen Thesen und Meinungen vertreten werden hab ich da schon gelesen:
http://www.newadvent.org/cathen/1136b.htm
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Natürlich KANN der Koch den Kochlöffel schwingen wann immer er will; - er muß es nur wollen.taddeo hat geschrieben:ad-fontes hat geschrieben:Du verwechselt hier Kochtaddeo hat geschrieben:Heute sicher nicht mehr. Can. 11 CIC 1983 bestimmt.mit Kochlöffel
![]()
Du schreibst "Die Kirche KANN ..." und ich antworte "Heute sicher nicht mehr". Was stört Dich daran?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Ich bin mir zwar immer noch nicht sicher, daß ich Dich richtig verstehe:ad-fontes hat geschrieben:Natürlich KANN der Koch den Kochlöffel schwingen wann immer er will; - er muß es nur wollen.
Aber wenn der Koch keinen Kochtopf mehr hat, nützt ihm auch das Kochlöffelschwingen wenig.
Wo kein Lebender mehr da ist, kann man auch niemandem mehr eine Beugestrafe auferlegen.
Alles andere ist Schwachsinn. Daß der vielleicht irgendwann in der Kirchengeschichte mal vorgekommen sein mag, ändert daran nichts.
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Die katholische Kirche ist seit Luther evangelischer geworeden (ich bitte hier aber das Wort als Tatsache zu betrachten, nicht als Bezeichnung einer relig. Gemeinschaft) und die evangelischen sind beliebiger geworden. Die katholische Kirche hat also dazugewonnen, die evangelischen naja.....nicht.
um zu den Toten zurückzukehren: Wenn ich meinen Verstand benutze steht mir klar vor Augen, dass die Exkommunikation (die ein Ausschluss von den Sakramenten ist, aber nicht ein Ausschluss aus der Kirche) mit dem Tot endet, da man kein Mitglied irgendeiner Kirche mehr ist und von der jurisdiktion nicht mehr dem Papst sondern Gott untersteht und ius divinum schlägt nunmal den canon woraus folgt, dass die Exkommunikation nicht mehr existent sein kann. Sagt mir jedenfalls mein Verstand. Ganz davon abgesehen finde ich es absonderlich, wenn nicht gerade für diese ärmsten der Seelen gebetet wird/werden darf. Gott ist barmherzig und gerecht, warum sollten wir das nicht auch sein?
Um die Sache abzurunden: aktuell ist der CIC von 1983. Sofern sich dieser mit älteren Ausgaben widerspricht besitzt allein diese Fassung letzte Gültigkeit (was iwo auch logisch sein sollte) und der letzte Canon lautet ja:
Can. 1752 — Bei Versetzungssachen sind die Vorschriften des can. 1747 anzuwenden, unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muß.
Dies vor Augen und im Herzen die Erkenntnis, dass jeder Mensch ein Geschöpf Gottes ist und von Gott gleichermaßen geliebt wird wird einem schnell bewusst, dass wir weniger über die Menschen reden, diskutieren, lästern etc....sollten als viel mehr für sie beten; Katholiken, Evangolen, Muslime und Juden gleichermaßen. Das bedeutet nicht, dass das System der einzelnen Gruppierungen zu akzeptieren ist, aber man muss den Geschöpfen mit dem gebürenden Respekt entgegentreten, mit dem selben Respekt, mit dem ich Gott gegeübertrete, denn in jedem Menschen ist Christus zu erkennen, gerade in den Armen. Darum gibt es Mission.
So, das wärs mal wieder, jetzt schlachtet den Beitrag mal aus
(aber bitte nicht die schlechtschreibfehler, sollte ich mehr zeit haben, werde ich sie korigüren....)
um zu den Toten zurückzukehren: Wenn ich meinen Verstand benutze steht mir klar vor Augen, dass die Exkommunikation (die ein Ausschluss von den Sakramenten ist, aber nicht ein Ausschluss aus der Kirche) mit dem Tot endet, da man kein Mitglied irgendeiner Kirche mehr ist und von der jurisdiktion nicht mehr dem Papst sondern Gott untersteht und ius divinum schlägt nunmal den canon woraus folgt, dass die Exkommunikation nicht mehr existent sein kann. Sagt mir jedenfalls mein Verstand. Ganz davon abgesehen finde ich es absonderlich, wenn nicht gerade für diese ärmsten der Seelen gebetet wird/werden darf. Gott ist barmherzig und gerecht, warum sollten wir das nicht auch sein?
Um die Sache abzurunden: aktuell ist der CIC von 1983. Sofern sich dieser mit älteren Ausgaben widerspricht besitzt allein diese Fassung letzte Gültigkeit (was iwo auch logisch sein sollte) und der letzte Canon lautet ja:
Can. 1752 — Bei Versetzungssachen sind die Vorschriften des can. 1747 anzuwenden, unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muß.
Dies vor Augen und im Herzen die Erkenntnis, dass jeder Mensch ein Geschöpf Gottes ist und von Gott gleichermaßen geliebt wird wird einem schnell bewusst, dass wir weniger über die Menschen reden, diskutieren, lästern etc....sollten als viel mehr für sie beten; Katholiken, Evangolen, Muslime und Juden gleichermaßen. Das bedeutet nicht, dass das System der einzelnen Gruppierungen zu akzeptieren ist, aber man muss den Geschöpfen mit dem gebürenden Respekt entgegentreten, mit dem selben Respekt, mit dem ich Gott gegeübertrete, denn in jedem Menschen ist Christus zu erkennen, gerade in den Armen. Darum gibt es Mission.
So, das wärs mal wieder, jetzt schlachtet den Beitrag mal aus

Liebe - und dann tu was du willst
"Strikt in der Wahrheit, frei in der Form"
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Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Definition + Belege bitte, vor allem für den behaupteten Zugewinn. Der einzige Gewinn ist die noch klarere Herausarbeitung des Katholischen vor allem im Tridentinum zur Scheidung von Wahrheit und Irrtum.Johannes XXIII hat geschrieben:Die katholische Kirche ist seit Luther evangelischer geworeden (ich bitte hier aber das Wort als Tatsache zu betrachten, nicht als Bezeichnung einer relig. Gemeinschaft) und die evangelischen sind beliebiger geworden. Die katholische Kirche hat also dazugewonnen, die evangelischen naja.....nicht.
Aha - warum gibt es dann Fälle wie denjenigen, daß ein Bischof der verstorbenen Hildegard von Bingen "untersagt" hat, weiterhin Wunder zu wirken - und das dann auch so geschah (s. http://www.hildegardvonbingen.de/hildeg ... ingen.html)?Johannes XXIII hat geschrieben:Wenn ich meinen Verstand benutze steht mir klar vor Augen, dass die Exkommunikation (die ein Ausschluss von den Sakramenten ist, aber nicht ein Ausschluss aus der Kirche) mit dem Tot endet, da man kein Mitglied irgendeiner Kirche mehr ist und von der jurisdiktion nicht mehr dem Papst sondern Gott untersteht und ius divinum schlägt nunmal den canon woraus folgt, dass die Exkommunikation nicht mehr existent sein kann.
Hatte die Kirche früher nicht das Heil der Seelen im Sinn?Johannes XXIII hat geschrieben:(...) und der letzte Canon lautet ja: Can. 1752 — Bei Versetzungssachen sind die Vorschriften des can. 1747 anzuwenden, unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muß.
Primär folgt man mit der Mission dem Auftrag Christi, alle Völker zu lehren und zu taufen - und dem sich aus der Nächstenliebe ergebenden Ziel, den Ungläubigen den Weg in den Himmel zu weisen.Johannes XXIII hat geschrieben:Dies vor Augen und im Herzen die Erkenntnis, dass jeder Mensch ein Geschöpf Gottes ist und von Gott gleichermaßen geliebt wird wird einem schnell bewusst, dass wir weniger über die Menschen reden, diskutieren, lästern etc....sollten als viel mehr für sie beten; Katholiken, Evangolen, Muslime und Juden gleichermaßen. Das bedeutet nicht, dass das System der einzelnen Gruppierungen zu akzeptieren ist, aber man muss den Geschöpfen mit dem gebürenden Respekt entgegentreten, mit dem selben Respekt, mit dem ich Gott gegeübertrete, denn in jedem Menschen ist Christus zu erkennen, gerade in den Armen. Darum gibt es Mission.
Haltet die Welt an, ich will aussteigen!
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Ich vermisse ein wenig den Aufruf, nicht aufzuhören, für seine Seele zu beten. Bis 2017 eine große, ökumenische Gebetsaktion, das wär doch was.
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Und mehr noch für die Millionen Seelen, die er und alle Irrlehrer vor und nach ihm in den Irrtum und dadurch oft ins ewige Verderben geführt haben.Torsten hat geschrieben:Ich vermisse ein wenig den Aufruf, nicht aufzuhören, für seine Seele zu beten. Bis 2017 eine große, ökumenische Gebetsaktion, das wär doch was.
Und für alle Hirten, die ihrer Hirtenaufgabe, die ihnen anvertrauten Schafe vor den Wölfen zu retten, nicht oder nicht immer so nachgegegangen sind und nachgehen, wie es nötig gewesen wäre bzw. ist.
Haltet die Welt an, ich will aussteigen!
Re: Luthers Exkommunikation aufheben
Das hätte vor allem die eine Wirkung auf uns einfache Gläubige, dass wir zum wiederholten Male feststellen müßten, dass unsere Kirche in den ökumenischen Bestrebungen stets den Protestanten nachgegeben hat und der Papst, auf den sich alle Hoffnungen richten, nun auch noch in dieses Horn stoßen würde. Wenn es eben grundsätzlich trennende Unterschiede in Glaubensfragen gibt, dann kann man sie nicht durch irgendwelche symbolisch gemeinten Worte oder Gesten aus der Welt schaffen. Da ist schon noch mehr vonnöten, als nur eine Geste, die den anderen wieder Wasser auf ihre Mühlen gäbe: "Hart bleiben (siehe Einheitsübersetzung erarbeiten und dann zur Lutherbibel [Punkt]), die ollen Katholen werden uns schon entgegen kommen!" Bedenke: Luther schrieb "Wider das Papsttum, vom Teufel gestiftet"
Da helfen keine philosophisch klingen sollenden Sprechblasen ovikottischer Ergüsse!
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