Verfasst: Mittwoch 20. Juli 2005, 12:13
Wie ist es mit der Taufe bei Religionsmündigkeit (13 Jahre?)Juergen hat geschrieben:Verweigerung der Kindertaufe in der kath. Kirche wegen der Lebensweise des (Adoptiveltern)paares
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Wie ist es mit der Taufe bei Religionsmündigkeit (13 Jahre?)Juergen hat geschrieben:Verweigerung der Kindertaufe in der kath. Kirche wegen der Lebensweise des (Adoptiveltern)paares
wie denn?Petra hat geschrieben: Kaum geboren werden sie schon für die Sünden der Vorfahren verantwortlich gemacht.![]()
in Deutschland ist viel möglich. Eines Tages kommen die Katholiken auf die Idee, nach der Trauung in der Kirche noch vor dem Altar die Ehe zu vollziehen. Alle werden es toll finden und applaudieren.Petra hat geschrieben:Wiederverheiratete Eltern können in D. ihre Kinder taufen lassen. Ob auch in Kanada, k.A.
Auf diese Idee bist du gekommen ...stern hat geschrieben:Eines Tages kommen die Katholiken auf die Idee, nach der Trauung in der Kirche noch vor dem Altar die Ehe zu vollziehen. Alle werden es toll finden und applaudieren.
welcher Eltern? Ein Kind hat nur ein Elternpaar – die Leiblichen. Kümmert euch nicht, warum diese das Kind nicht taufen ließen?FioreGraz hat geschrieben:Der Bischof begeht meines erachtens "Häresie" wenn er die Kinder für die Sünden der Eltern verantwortlich macht...
Jesus ist nicht am Kreuz gestorben, damit Sein Opfertod gegen Seine Kirche instrumentalisiert wird.FioreGraz hat geschrieben:Jesus ist nicht am Kreuz gestorben um die Erbsünde zu tilgen damit ein kanadischer Bischof daherkommt und sie wieder einführt.
Ist das dein Problem? Kümmere du dich um deine Seele.FioreGraz hat geschrieben:Weiters was ist mit den Folgen wenn das Kind sehr früh stirbt, deren Blut und Schuld klebt dann an seinen Händen und allen Priestern die sich solch einer Weisung nicht wiedersetzen.
Ersten im Falle der Leihmutterschaft / Stiefkindadoption lassen die Eltern sie taufen.Warum fragt euch nicht, wieso haben die leiblichen Eltern das Kind nicht taufen lassen?
Ich verurteile nicht die Kirche. sondern einen ihrer Hirten. Und es geht hier nicht um Schwule sondern um die Kinder. Wer sie instrumentalisiert ist der Bischof indem er Unschuldigen die Taufe verweigert.Tja... deutsche Katholiken, es ist euch immer noch lieber und bequemer die Kirche (die böse, böse Kirche) zu verurteilen, als diejenigen, denen es wurscht ist, ob das Kind getauft wird oder nicht. Erst, wenn der Klerus der Kirche den Schwulen unmöglich macht - die Sünde in die Kirche reinzuschleppen - stellt ihr euch gegen die Kirche selbst, statt gegen die Philosophie und die Bestrebungen der Homos.
Steht das im CIC oder im KKK?FioreGraz hat geschrieben:Ersten im Falle der Leihmutterschaft / Stiefkindadoption lassen die Eltern sie taufen.Warum fragt euch nicht, wieso haben die leiblichen Eltern das Kind nicht taufen lassen?
Eltern, die bereit sind das Kind im katholischen Glauben zu erziehen.FioreGraz hat geschrieben: Zweitens im Falle der Adoption, gilt das dann auch für Heteropaare nur die leiblichen Eltern dürfen die Taufe für ihr Kind begehren?
Nein, dass tust du, weil du weißt, wie labil ist die deutsche Gesellschaft und Kirche. Das Verständnis von Sünde interessiert weder die Gesellschaft noch die Katholiken in dieser Gesellschaft. Mitleid und Mitleidsgefühle mit deinem Gejammer zu erwecken ist in solch einer Gesellschaft kein Problem.FioreGraz hat geschrieben:Wer sie instrumentalisiert ist der Bischof indem er Unschuldigen die Taufe verweigert.
Blödsin.FioreGraz hat geschrieben:Der Bischof macht sich der Härersie schuldig indem er hier die Sieg über die Erbsünde negiert.
LG
FioreGraz
Richtig.FioreGraz hat geschrieben:Auserdem geht es gegen das Gleichbehandlungsprinzip, der Schlächter XY darf sein Kind taufen, das Kind der Ehebrecherin YZ empfängt das heiligste Sakrament etc.
Nein, Angelika, es ist nicht richtig. Du hast verstoßen gegen die Lehre der Kirche, nicht aber gegen die Natur (gegen Gottes Schöpfungsabsichten). Die Homos verstoßen eben dagegen. Ist denn das so schwer zu begreifen?Angelika hat geschrieben:Richtig.FioreGraz hat geschrieben:Auserdem geht es gegen das Gleichbehandlungsprinzip, der Schlächter XY darf sein Kind taufen, das Kind der Ehebrecherin YZ empfängt das heiligste Sakrament etc.
Ich konnte meine Kinder auch taufen lassen, obwohl ich mit dem Vater der Kinder nicht verheiratet war, also genau wie homosexuelle Paare gegen die Lehre der Kirche verstoßen habe.
Jeder darf dir die Taufe deiner Kinder verweigern, wenn er Gründe zur Annehme hat, dass du nicht deine Kinder im katholischen Glauben erziehen möchtest und wenn du keine Bereitschaft zeigst, dein Leben so zu führen, dass es nicht gegen die katholische Morallehre verstöße.Angelika hat geschrieben: Aber möglicherweise hätte der kanadische Bischof im Gegensatz zu unserem Pfarrer die Taufe meiner Kinder ja auch verweigert.
Alleinerzieehende und Ehebrechern auch. Wenn man ihnen das zugesteht, kann man das Schwulen auch zugestehen.Eltern, die bereit sind das Kind im katholischen Glauben zu erziehen.
Das Leben der Homosexuellen in einem Konkubinat steht im Wiederspruch zum katholischen Glauben und zum katholischen Familienverständnis.
Jedes brechen eines Gebotes Gottes ist gleichzeitg gegen die NAtur (Gottes Schöpfungsabsicht). Demzufolge dürfte keiner getauft werden. Ich dachte immer die Taufe sei zur widerherstellung dieses einklanges mit der Schöpfungsabsicht da (beseitigung der ERbsünde), womit wir wieder bei der Häresie wären.Nein, Angelika, es ist nicht richtig. Du hast verstoßen gegen die Lehre der Kirche, nicht aber gegen die Natur (gegen Gottes Schöpfungsabsichten). Die Homos verstoßen eben dagegen. Ist denn das so schwer zu begreifen?
Konzil von Trient, Dektret über die Ursünde„Wer leugnet, daß kleine Kinder gleich vom Mutterleibe weg zu taufen sind", auch wenn sie von getauften Eltern stammen, „oder sagt, sie würden zwar zur Vergebung der Sünden getauft, aber zögen nichts von einer Ursünde aus Adam auf sich, was durch das Bad der Wiedergeburt gesühnt werden müßte", um das ewige Leben zu erlangen, „woraus folgt, daß bei ihnen die Form der Taufe zur Vergebung der Sünden nicht richtig, sondern falsch verstanden wird: der sei mit dem Anathema belegt.....Wer sagt, die kleinen Kinder dürften deshalb, weil sie keinen Akt des Glaubens besitzen, nach dem Empfang der Taufe nicht unter die Gläubigen gerechnet werden, und sie müßten deswegen, wenn sie in die Jahre der Unterscheidung gekommen sind, wieder getauft werden, oder es sei besser, daß ihre Taufe unterlassen werde, als daß sie, die nicht mit einem eigenen Akt glauben, allein im Glauben der Kirche getauft würden: der sei mit dem Anathema belegt.
wer sagt das? Du?FioreGraz hat geschrieben:Alleinerzieehende und Ehebrechern auch. Wenn man ihnen das zugesteht, kann man das Schwulen auch zugestehen.Eltern, die bereit sind das Kind im katholischen Glauben zu erziehen.
Das Leben der Homosexuellen in einem Konkubinat steht im Wiederspruch zum katholischen Glauben und zum katholischen Familienverständnis.
Fiore, säufst du so viel oder nimmst du etwas stärkeres?FioreGraz hat geschrieben: Demzufolge dürfte keiner getauft werden.
aber man kann bei den Homos sicher sein, dass sie bewusst gegen die Natur und die Lehre der Kirche handeln. Solange sie nicht bereit sind, ihre Lebensweise zu ändern, ist die Kirche ihnen gegenüber zu gar nichts verpflichtet.FioreGraz hat geschrieben:Besonders diese "auch von Eltern getauft" zeigt das auch Kinder von ungläubigen unbedingt zu taufen sind, da kann man sich der kath. Erziehung auch nicht sicher sein.
LG
FioreGraz
Jegliche Sünde verstößt gegen die Natur - Schöpfungsabsicht, oder meinst du das das Hören auf den Willen Gottes nicht in in dessen Schöpfungsabsicht liegt. Meinst du er hätte die Gebote erst holodrio später aufgestellt und sie hätten mit der Schöpfung nicht zu tun?Deine Sünde verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sie verstößt gegen die Natur (Gottes Schöpfungsabsichten).
Den Homos nicht den Kindern aber gegenüber (sogar bei [Punkt] - siehe Konzil v. Trient). Sie bestraft nicht die Eltern sondern die Kinder und der Letzte Sündenbock der sich opferte war Christus. Der Bischof irrt wenn er meint die Erbsünde wieder einzuführen und der Erlösungswille läge im Kompetenzbereich der Kriche.aber man kann bei den Homos sicher sein, dass sie bewusst gegen die Natur und die Lehre der Kirche handeln. Solange sie nicht bereit sind, ihre Lebensweise zu ändern, ist die Kirche ihnen gegenüber zu gar nichts verpflichtet.
Hmstern hat geschrieben:Jeder darf dir die Taufe deiner Kinder verweigern, wenn er Gründe zur Annehme hat, dass du nicht deine Kinder im katholischen Glauben erziehen möchtest und wenn du keine Bereitschaft zeigst, dein Leben so zu führen, dass es nicht gegen die katholische Morallehre verstöße.Angelika hat geschrieben: Aber möglicherweise hätte der kanadische Bischof im Gegensatz zu unserem Pfarrer die Taufe meiner Kinder ja auch verweigert.
Das heißt umgekehrt: Keiner darf dir die Taufe verweigern, wenn er Gründe zur Annahme hat, dass du deine Kinder im katholischen glauben erziehen willst und dein Leben im Einklang mit der Lehre der Kirche führen willst.
Warum steht im Taufrituale nur: "Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen." Wenn sterns Überlegungen stimmen, dann müßte man wohl das Taufrituale abändern in: "Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen und Sie selbst erklären, daß sie gemäß den Maßgaben der Kirche leben."Rituale f. die Kindertaufe hat geschrieben:Zel.: Welchen Namen haben Sie Ihren Kind gegeben?
Eltern.: N.
Zel.: Was erbitten Sie von der Kirche Gottes für N.?
Eltern.: Die Taufe (oder: Daß es ein Kind Gottes wird; Die Gnade Christi; Die Aufnahme in die Kirche; Das ewige Leben; o.ä.)
Zel.: Liebe Eltern! Sie haben für Ihr Kind die Taufe erbeten. Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen. Es soll Gott und den Nächsten lieben lernen, wie Christus es vorgelebt hat. Sind Sie sich dieser Aufgabe bewußt?
Eltern.: Ja.
...
Can. 204 — § 1. Gläubige sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat.Juergen hat geschrieben:Hmstern hat geschrieben:Jeder darf dir die Taufe deiner Kinder verweigern, wenn er Gründe zur Annehme hat, dass du nicht deine Kinder im katholischen Glauben erziehen möchtest und wenn du keine Bereitschaft zeigst, dein Leben so zu führen, dass es nicht gegen die katholische Morallehre verstöße.Angelika hat geschrieben: Aber möglicherweise hätte der kanadische Bischof im Gegensatz zu unserem Pfarrer die Taufe meiner Kinder ja auch verweigert.
Das heißt umgekehrt: Keiner darf dir die Taufe verweigern, wenn er Gründe zur Annahme hat, dass du deine Kinder im katholischen glauben erziehen willst und dein Leben im Einklang mit der Lehre der Kirche führen willst.
Warum steht im Taufrituale nur: "Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen." Wenn sterns Überlegungen stimmen, dann müßte man wohl das Taufrituale abändern in: "Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen und Sie selbst erklären, daß sie gemäß den Maßgaben der Kirche leben."Rituale f. die Kindertaufe hat geschrieben:Zel.: Welchen Namen haben Sie Ihren Kind gegeben?
Eltern.: N.
Zel.: Was erbitten Sie von der Kirche Gottes für N.?
Eltern.: Die Taufe (oder: Daß es ein Kind Gottes wird; Die Gnade Christi; Die Aufnahme in die Kirche; Das ewige Leben; o.ä.)
Zel.: Liebe Eltern! Sie haben für Ihr Kind die Taufe erbeten. Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen. Es soll Gott und den Nächsten lieben lernen, wie Christus es vorgelebt hat. Sind Sie sich dieser Aufgabe bewußt?
Eltern.: Ja.
...
Und die geforderte Hoffnung hältst Du bei einem homosexuellen Paar automatisch für nicht gegeben?stern hat geschrieben:Can. 868 — § 1. Damit ein Kind erlaubt getauft wird, ist erforderlich:
1° die Eltern oder wenigstens ein Elternteil bzw. wer rechtmäßig ihre Stelle einnimmt, müssen zustimmen;
2° es muß die, begründete Hoffnung bestehen, daß das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen:
§ 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.
ich nicht. Der Ortsordinarius.Juergen hat geschrieben:Und die geforderte Hoffnung hältst Du bei einem homosexuellen Paar automatisch für nicht gegeben?
das ist nicht dein Problem. Du bist kein Bischof und kein Priester der Kirche.Juergen hat geschrieben:Wenn nur Kinder getauft werden dürften bei denen die Eltern 100% aller Gebote und Vorschriften einhalten, dann gäbe es vermutlich keine Kindertaufen mehr.
Die Taufe ist auch nicht nur ihnen Vorbehalten, sondern liegt im allgemeinen Priestertum jedes Christen. Also kann der Ortsordinarius Purzelbäume schlagen Notfalls tauft die Nachbarin.das ist nicht dein Problem. Du bist kein Bischof und kein Priester der Kirche.
hast du das nicht gelesen?FioreGraz hat geschrieben:Die Taufe ist auch nicht nur ihnen Vorbehalten, sondern liegt im allgemeinen Priestertum jedes Christen. Also kann der Ortsordinarius Purzelbäume schlagen Notfalls tauft die Nachbarin.das ist nicht dein Problem. Du bist kein Bischof und kein Priester der Kirche.
LG
Fiore
So ist die Taufe in Todesgefahr immer gültig. Eine vorgetäuschte Notlage (Todesgefahr) zeugt nur vom dämlichen Glauben der Eltern, der Paten und des Spenders. Also macht – theoretisch zumindest – die Taufe ungültig.Can. 868 — § 1. Damit ein Kind erlaubt getauft wird, ist erforderlich:
1° die Eltern oder wenigstens ein Elternteil bzw. wer rechtmäßig ihre Stelle einnimmt, müssen zustimmen;
2° es muß die, begründete Hoffnung bestehen, daß das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen:
§ 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.
Lesen können solltest Du zumindest! Da steht nix - aber auch gar nix - von "gültig", sondern nur was von "erlaubt"stern hat geschrieben:So ist die Taufe in Todesgefahr immer gültig. Eine vorgetäuschte Notlage (Todesgefahr) zeugt nur vom dämlichen Glauben der Eltern, der Paten und des Spenders. Also macht – theoretisch zumindest – die Taufe ungültig.Can. 868 — § 1. Damit ein Kind erlaubt getauft wird, ist erforderlich:
1° die Eltern oder wenigstens ein Elternteil bzw. wer rechtmäßig ihre Stelle einnimmt, müssen zustimmen;
2° es muß die, begründete Hoffnung bestehen, daß das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen:
§ 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.
Eine Taufe ist niemals ungültig, eine Krichenrechtliche Bestimmung kann daran nichts aber auch gar nichts ändern, etwas anderes zu glauben zeugt von einem Kleinkarierten Glauben. Oder sind etwa protestantische Taufen ungültig? Sind auch nur Laien und es gibt keine Notlage. Ein kirchenrechtlicher Verstoß mehr nicht, die Taufe wäre "unerlaubt" nicht ungültig. Genauso wie Orthodoxe, Utrechter, Levebrianer Bischofs- und Priesterweihen unerlaubt aber gültig sind.So ist die Taufe in Todesgefahr immer gültig. Eine vorgetäuschte Notlage (Todesgefahr) zeugt nur vom dämlichen Glauben der Eltern, der Paten und des Spenders. Also macht – theoretisch zumindest – die Taufe ungültig.
deine verzweifelten Bemühungen, deine Unterstellungen mir gegenüber wahrhaftig erscheinen zu lassen, kannst du in einem schwulen Forum präsentieren.FioreGraz hat geschrieben:Eine Taufe ist niemals ungültig, eine Krichenrechtliche Bestimmung kann daran nichts aber auch gar nichts ändern...So ist die Taufe in Todesgefahr immer gültig. Eine vorgetäuschte Notlage (Todesgefahr) zeugt nur vom dämlichen Glauben der Eltern, der Paten und des Spenders. Also macht – theoretisch zumindest – die Taufe ungültig.
Sie täuschen keine Notlage vor, sie taufen einfach. Die Utrechter dürfen nicht weihen ist deshalb ihre Weihe ungültig? Und taufen darf ein jeder. Oder erklärst du jetzt alle taufen auserhalb der römisch katholischen Kriche für ungültig? Unterscheide zw. Kirchenrecht und göttl. Recht.Wie entspricht also der Glaube, bzw. die Absichten der Taufenden (die eine Notlage vortäuschen, um ein Kind taufen zu können), dem Willen und der Absicht der Kirche?
(Konzil von Trient)Wer sagt, die Taufe, die auch von Häretikern im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Absicht, zu tun, was die Kirche tut, gespendet wird, sei keine wahre Taufe: der sei mit dem Anathema belegt.
Wenn das so ist, warum sollten sie überhaupt den Ortsordinarius wegen der Taufe ansprechen? Sollen sie doch selber taufen, ohne die Kirche zu fragen.FioreGraz hat geschrieben:Sie täuschen keine Notlage vor, sie taufen einfach. Die Utrechter dürfen nicht weihen ist deshalb ihre Weihe ungültig? Und taufen darf ein jeder. Oder erklärst du jetzt alle taufen auserhalb der römisch katholischen Kriche für ungültig? Unterscheide zw. Kirchenrecht und göttl. Recht.Wie entspricht also der Glaube, bzw. die Absichten der Taufenden (die eine Notlage vortäuschen, um ein Kind taufen zu können), dem Willen und der Absicht der Kirche?
wo sage ich, dass die Taufenden Häretiker sind?FioreGraz hat geschrieben:(Konzil von Trient)Wer sagt, die Taufe, die auch von Häretikern im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Absicht, zu tun, was die Kirche tut, gespendet wird, sei keine wahre Taufe: der sei mit dem Anathema belegt.
LG
Fiore
Warum weil sie sich (obwohl so sündhaft) an die Regeln der Kirche halten wollen. Was eher zur Annahme berechtigt, das sie ihr Kind im Glauben erziehen wollen (wieso lassen sie es sonst taufen).Wenn das so ist, warum sollten sie überhaupt den Ortsordinarius wegen der Taufe ansprechen? Sollen sie doch selber taufen, ohne die Kirche zu fragen.
Die von ihnen gespendete Taufe ist so gültig und so lange gültig, wie die Gültigkeit einer Ehe, deren Ungültigkeit man nicht beweisen will, obwohl sich die Eheleute der Ungültigkeit ihrer Ehe bewußt sind.
Nein aber das ist die steigerungsform und bedeutet nun mal in weiterer Folge eine jede Taufe mit der trinitarischen Formel ist gültig.wo sage ich, dass die Taufenden Häretiker sind?
das dämliche deutsche Christentum würde gerne nicht nur den ganzen CIC abschaffen, sondern auch die 10 Gebote, damit durch das Gesetz die Lebendigkeit ihrer Sünden nicht ersichtlich wird.Tacitus hat geschrieben:Es geht doch hier in diesem Thread garnicht um die Frage wer vollgültig, halbgültig, ungültig, erlaubt oder unerlaubt taufen darf oder nicht, sondern:
1. Darf einem Menschen wegen des Verhaltens anderer die Taufe verweigert werden? Müsste der CIC an diesem Punkt also geändert werden? Ich glaube: ja.
ja, aber nicht willig, ohne Umkehrbereitschaft.Tacitus hat geschrieben:Aber verstößt nicht jede Sünde gegen das Naturrecht?
CIC sind Kirchenregeln (vielleicht solltest du dich auch mal daran halten) - die nicht unbedingt was mit Geboten oder Konzilien etc. zu tun haben müssen. Di kann man abschaffen, umändern, streichen, ganz wie es dem Papst belieben würde.das dämliche deutsche Christentum würde gerne nicht nur den ganzen CIC abschaffen, sondern auch die 10 Gebote, damit durch das Gesetz die Lebendigkeit ihrer Sünden nicht ersichtlich wird.
Wenn sie sich an die Regeln der Kirche halten wollen, warum tun sie das in ihrem Leben, was der Lehre der Kirche wiederspricht?FioreGraz hat geschrieben: Warum weil sie sich (obwohl so sündhaft) an die Regeln der Kirche halten wollen.
Gute Frage. die Antwort könnte ich dir gerne liefern, aber das ist unnötig. Die Antwort erfährst du im Jenseits sowieso.FioreGraz hat geschrieben: Was eher zur Annahme berechtigt, das sie ihr Kind im Glauben erziehen wollen (wieso lassen sie es sonst taufen?).