Was steht eigentlich im Pass des Papstes für ein Name?
Vorname: Joseph
Nachname: Ratzinger
Ordens-/Künstlername: Benedikt XVI
Oder doch:
Vorname: Benedikt
Nachname: XVI
Oder hat der gar keinen Pass?
Ich habe noch nie gesehen, daß er am Flughafen durch eine Passkontrolle mußte. Meist wird er ja direkt am Flugzeug in Empfang genommen....
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
stern hat geschrieben:Oder hat der gar keinen Pass?
doch, sogar zwei.[/quote]
Sicher?
Wenn jemand eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (und er ist ja wohl diejenige des Vatikans), dann verliert er nach dt. Recht automatisch die dt. Staatsbürgerschaft, es sei denn er stellt vorher einen Antrag, daß er sie behalten möchte.
StAG hat geschrieben:§17
Die Staatsangehörigkeit geht verloren
...
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
...
StAG hat geschrieben:§ 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag ... des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ... der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
Gruß Jürgen
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Stop! Nachtrag.
Jetzt fällt mir aber ein, dass er von seinen zwei Pässen in einem Interview als Kardinal sprach, nicht als Papst. Als Papst – Oberhaupt des Vatikanstaates - muss er wahrscheinlich auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten. (??)
Das bayerische Innenministerium habe aber darauf hingewiesen, dass der Papst eine "funktionsbezogene" vatikanische Staatsangehörigkeit erworben habe, wegen der er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verliere, schreibt die FAZ.
(Quelle N24)
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
Und ich denke mal kein Zollbeamter wird den Papst nach dem Reisepass fragen. Auserdem reist seine Heiligkeit im Schengen Raum.
LG
Ganymedes
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Das bayerische Innenministerium habe aber darauf hingewiesen, dass der Papst eine "funktionsbezogene" vatikanische Staatsangehörigkeit erworben habe, wegen der er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verliere, schreibt die FAZ.
(Quelle N24)
Das habe ich auch von einigen Tagen zu Kenntnis genommen.
Aber bisher konnte ich keine gesetzliche Bestimmung zu einer "funktionsbezogenen Staatsangehörigkeit" finden.
Vielleicht ist beim bayerischen Innenministerium einfach der Wunsch der Vater des Gedanken. Sie wollen einfach einen "bayrischen Papst" haben und behalten
Gruß Jürgen
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Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen.
Also die Bayern werden die öffentlichen Belange (Deutscher/Bayrischer Papst) als sehr schwerwiegend sehen und das es ihm nicht möglich ist als Papst und Kirchenoberhaupt die Vatikanische Staatsbürgerschaft abzulehnen sie quasi automatisch mit diesem Amt verbunden ist. Oder sie könnten auch folgendes etwas weitgefasster interpretieren
§22 Abs.1 Die Entlassung darf nicht erteilt werden1. Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen,
LG
Fiore
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