[Punkt]!!
Also damit ruft man den Bundespräsidenten zu rechtsbeugung auf. Es wäre wohl besser, sofern das bei euch möglich ist, eine Demonstrative Begnadigung oder Niederschlagung des Verfahrens (für letzteres ist es schon zu spät). Je nachdem welche Kompetenzen bei euch der Bundespräsident hat oder ob er nur "Kasperl" ist.
LG
Fiore
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
Abtreibung ist in Deutschland meist eindeutig rechtswidrig, wird aber unter gewissen Prämissen als straffrei angesehen.
http://www.netdoktor.de/sex_partnerscha ... bbruch.htm
Zitat aus obigem Link:
Im dritten Quartal 2004 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 31.700 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das sind knapp 0,9 Prozent mehr im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Mehrheit der Abbrüche (97 Prozent) wurden nach der so gennanten "Beratungsregelung" (ohne Indikation) vorgenommen. Danach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei (§218 StGB). Drei Prozent hatten eine medizinische oder kriminologische Indikation als Grundlage (§218a). Dieser Regelung zufolge ist der Abbruch straffrei und auch nicht rechtswidrig. Es gibt also die Möglichkeit, eine Schwangerschaft mit oder ohne die Festellung einer Indikation abzubrechen."
Demnach sind nach unseren Gesetzen 97 % der Abtreibungen rechtswidrig und es glaubt kein Mensch, dass ein Arzt ausschliesslich die 3 %, die demnach als nicht rechtswidrig gelten, durchführt. Daher handelt der Arzt fast immer rechtswidrig, aber strafffrei.
Die Schwarzen (Richter) haben mal wieder zugunsten derjenigen "Recht" gesprochen, die daraus noch ein dickes Geschäft machen. Ich schätze eher, dass es Rechtsbeugung ist, wenn man Menschen verurteilt, die lediglich das sagen, was das Gesetz auch sagt.
Was die Ärzte angeht: Heute gilt wohl der Hippokratische Eid auch nicht mehr und wenn, nur in veränderter Form????
http://www.netdoktor.de/sex_partnerscha ... bbruch.htm
Zitat aus obigem Link:
Im dritten Quartal 2004 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 31.700 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das sind knapp 0,9 Prozent mehr im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Mehrheit der Abbrüche (97 Prozent) wurden nach der so gennanten "Beratungsregelung" (ohne Indikation) vorgenommen. Danach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei (§218 StGB). Drei Prozent hatten eine medizinische oder kriminologische Indikation als Grundlage (§218a). Dieser Regelung zufolge ist der Abbruch straffrei und auch nicht rechtswidrig. Es gibt also die Möglichkeit, eine Schwangerschaft mit oder ohne die Festellung einer Indikation abzubrechen."
Demnach sind nach unseren Gesetzen 97 % der Abtreibungen rechtswidrig und es glaubt kein Mensch, dass ein Arzt ausschliesslich die 3 %, die demnach als nicht rechtswidrig gelten, durchführt. Daher handelt der Arzt fast immer rechtswidrig, aber strafffrei.
Die Schwarzen (Richter) haben mal wieder zugunsten derjenigen "Recht" gesprochen, die daraus noch ein dickes Geschäft machen. Ich schätze eher, dass es Rechtsbeugung ist, wenn man Menschen verurteilt, die lediglich das sagen, was das Gesetz auch sagt.
Was die Ärzte angeht: Heute gilt wohl der Hippokratische Eid auch nicht mehr und wenn, nur in veränderter Form????