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Hypothetische Frage

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 15:53
von FioreGraz
Also Folgender konstruierte Fall

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Die Ehe von Person A und Person B wird für nichtig erklärt.

Person A und B heiraten kirchlich Person C und Person D

Nach ihrem Tod wird nachträglich die unrechtmässigkeit der Annulierung der Ehe von Person A und B festgestellt

Vorausetzung: Es war natürlich keine "Gefälligkeitsannulierung" sondern Irtuum, menschliches Versagen.

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Nun meine Fragen

Ist jetzt trotzdem die 2. Ehe als gültig anzusehen? (Wahrscheinlich nicht)

Wie siehts mit der Sünde aus, alle 4 Personen lebten dann ja im kreuznetischen "Konkubinat", empfingen ungerechtfertigt die Kommunion etc.?

LG
Fiore

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 18:05
von Linus
Nach wessen Tod?
was ist eine Gefälligkeitsannullierung? Das Kirchenrecht kennt diesen Ausdruck nicht.
Warum glaubst du, dauern Annulierungsverfahren wesentlich länger als ein Austritt aus der Kirche? (Antwort: damit der Annulierungsgrund auch wirklich geprüft werden kann)
Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 19:26
von FioreGraz
Nach wessen Tod?
Alle sind Tot
was ist eine Gefälligkeitsannullierung? Das Kirchenrecht kennt diesen Ausdruck nicht.
Damit meine ich, eine unrechtmässige Annulierung um jemanden einen Gefallen zu tun, kam ja schon öfters in der Krichengeschichte vor.
Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
Ist eine rein hypothetische Frage. Steht auch in der Überschrift. Und unfehlbar ist das URteil des Diözesangerichtes oder der Rota ja nicht.

LG
Fiore

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 19:38
von Robert Ketelhohn
Ecclesia supplet.

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 20:19
von spectator
Linus hat geschrieben:Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
Linus, ich habe persönlich eine Frau kennen gelernt, die einen Mann nur deshalb kirchlich heiraten durfte, weil seine Ehe kirchlich annulliert wurde. Seine erste Ehe konnte nur deshalb annulliert werden, weil seine erste Ehefrau bei dem Ehenichtigkeitsverfahren unterschrieben hat, dass sie bei der Eheschließung nicht die Wahrheit sagte – und zwar, sie äußerte (bei dem Ehenichtigkeitsverfahren), dass sie von Anfang an, also sowohl vor der Eheschließung als auch nachher keine Kinder wollte, was eine glatte Lüge war, den bevor die Ehe auseinander ging, hatten die beiden nichts gegen Kinder – mehr noch, sie haben sich getrennt und anderen Partner aufgefunden, weil sie keine Kinder bekommen konnten.
Solche „Sachen“ gibt’s auch. :mrgreen:

Was ist jetzt gültig: die erste Eheschließung oder die Eheannullierung dieser Ehe?

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 21:32
von FioreGraz
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ecclesia supplet.
Profan gesprochen bei einem Betriebsunfall haftet die Firma?

LG
Fiore

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 22:00
von Linus
spectator hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
Linus, ich habe persönlich eine Frau kennen gelernt, die einen Mann nur deshalb kirchlich heiraten durfte, weil seine Ehe kirchlich annulliert wurde. Seine erste Ehe konnte nur deshalb annulliert werden, weil seine erste Ehefrau bei dem Ehenichtigkeitsverfahren unterschrieben hat, dass sie bei der Eheschließung nicht die Wahrheit sagte – und zwar, sie äußerte (bei dem Ehenichtigkeitsverfahren), dass sie von Anfang an, also sowohl vor der Eheschließung als auch nachher keine Kinder wollte, was eine glatte Lüge war, den bevor die Ehe auseinander ging, hatten die beiden nichts gegen Kinder – mehr noch, sie haben sich getrennt und anderen Partner aufgefunden, weil sie keine Kinder bekommen konnten.
Solche „Sachen“ gibt’s auch. :mrgreen:

Was ist jetzt gültig: die erste Eheschließung oder die Eheannullierung dieser Ehe?
und hat das Zuständige Diözesangericht das Urteil revidiert?
Wenn nicht, ist die Ehe nach wie vor nicht zustandegekommen.
(Es kann ja auch andere [evtl den Betreffenden nicht mitgeteilte] Gründe haben, warum der Ehekonsens gefehlt hat.

Verfasst: Donnerstag 24. August 2006, 22:12
von spectator
Linus hat geschrieben:und hat das Zuständige Diözesangericht das Urteil revidiert?
Wenn nicht, ist die Ehe nach wie vor nicht zustandegekommen.
Du meinst die zweite?
Die zweite gilt als gültig geschlossene Ehe, da die Annullierung der Ersten als rechtskräftig gilt.

Die Frau (die zweite Ehefrau des Mannes) erzählte mir das im guten Glauben, dass alles in bester Ordnung sei, da alle glücklich weiter leben können. ;)

Verfasst: Freitag 25. August 2006, 16:05
von HeGe
Ich denke mal, dass man hier unterscheiden muss, wieso die erste Annullierung unwirksam war.

Wenn die Ehepartner dies wie in dem von spectator beschriebenen Beispiel missbräuchlich herbeigeführt haben, also wissen, dass das Urteil falsch ist, werden sie sich bei der Beurteilung ihrer daraus entstehenden späteren Sünden kaum darauf berufen können.

Wenn die Ehepartner dies nicht wussten, z.B. wenn irgendein Formfehler im Verfahren vorlag, wird es sich wohl kaum um eine schwere Sünde handeln, dafür fehlt es am entsprechenden Bewusstsein.

Verfasst: Freitag 25. August 2006, 16:11
von Linus
HeGe hat geschrieben:Wenn die Ehepartner dies nicht wussten, z.B. wenn irgendein Formfehler im Verfahren vorlag, wird es sich wohl kaum um eine schwere Sünde handeln, dafür fehlt es am entsprechenden Bewusstsein.
Dann wird ja ggf eine Wurzelbehandlung (Sanatio in radice) gemacht...

Verfasst: Freitag 25. August 2006, 20:45
von spectator
Linus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Wenn die Ehepartner dies nicht wussten, z.B. wenn irgendein Formfehler im Verfahren vorlag, wird es sich wohl kaum um eine schwere Sünde handeln, dafür fehlt es am entsprechenden Bewusstsein.
Dann wird ja ggf eine Wurzelbehandlung (Sanatio in radice) gemacht...
In den meisten Fällen wird nichts gemacht.
Die Leute verlieben sich -> heiraten mit der Absicht Familie zu gründen (Kinder zu bekommen), wenn es aber später nicht klappt (mit den Kindern), erkältet ihre Liebe, sie gehen fremd, suchen sich einen neuen Partner und um wieder kirchlich heiraten zu können, lügen sie bei dem Ehenichtigkeitsverfahren, indem sie eine Lüge in die Zeit der Eheschließung projizieren, um ihre Ehe annullieren zu können.